Sex und das Gesetz

geschrieben von Planet Liebe, 11 Juli 2012.

Sex und das Gesetz
Das Problem mit dem Alter... wer darf ab wann mit wem "mehr" machen?!?

Was sagt das Gesetz in Deutschland?

Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.
Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.
A / B <14 14-15 16-17 18-21 > 21
< 14
14-15
16-17
18-21
> 21
A und B dürfen Sex haben

A und B dürfen keinen Sex haben!
Siehe § 176 Strafgesetzbuch

A und B "dürfen" Sex haben, solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.
Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es wollten)

A und B "dürfen" Sex haben, solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).
Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei Fragezeichen von Strafe abgesehen werden.

Das Herz bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen. Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und 14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.

Weiterhin gibt es ein Diagnosekriterium in der psychatrischen Medizin, ab wann die Diagnose Pädophilie gestellt wird. Dies ist u.a. dann erfüllt, wenn die Differenz zwischen beiden mehr als 6 Jahre beträgt und eine der Beteiligen unter 14 Jahren alt ist. Dieses Kriterium ist unabhängig von den jeweiligen Strafbestimmungen.

Wie ist es in Österreich?

A / B <14 14-18 18-19 > 19
< 14
14-18
18-19
> 21


A und B dürfen Sex haben.

A und B dürfen keinen Sex haben!

Nicht erlaubt, aber straflos, weil wegen fehlender sog. "Strafmündigkeit" nicht bestraft werden kann.

Im Einzelfall kann eine Strafbarkeit auch dann entfallen, wenn das Opfer zwar noch unmündig, aber doch immerhin schon 13 Jahre alt ist, das Alter des Täters jenes des Opfers um max. drei Jahre übersteigt, und keine schweren Folgen eingetreten sind.

Für Heterosexuelle und homosexuelle Frauen gilt im allgemeinen, daß Sex mit Unmündigen verboten, ansonsten aber erlaubt ist.

Im Sinne dieses Bundesgesetzes (§ 73) ist unmündig, wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Es gibt allerdings noch eine Alterstoleranzklausel, die helfen soll, bestimmte Härtefälle zu vermeiden. Bei homosexuellen Männern ist die Situation verwirrend. Durch den § 209 kann es zu der — rechtspolitisch sicher unerwünschten — Situation kommen, daß eine über längere Zeit bestehende legale (!) Partnerschaft mit Erreichen des 19. Lebensjahrs des einen Partners illegal wird. Eine Toleranzklausel wie bei Heterosexuellen und Lesben kennt das Gesetz für Schwule in diesem Fall nicht, da sie nur dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Partner noch unmündig ist.

Wie ist es in der Schweiz?

So einfach ist die Schweiz: Nicht erlaubt ist Sex mit unter 16-jährigen, es sei denn, der Altersunterschied zwischen den Beteiligten beträgt nicht mehr als drei Jahre.

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  1.  

    Tim99 Ist noch neu hier

    Ich hatte auch schonmal mit einer 17 jährigen ich bin 13 aber es war Sau schön weil sie war so gut
     
  2.  

    Akiro Sorgt für Gesprächsstoff

    Ich hatte mein erstes mal mit 14 mit einer 19 jährigen ( waren zu den Zeitpunkt auch schon zusammen) hat unsere Beziehung auch sehr gefestigt sodass wir immer noch zusammen sind.
     
  3.  

    laauraa Ist noch neu hier

    mein erstes mal war in einer Disco auf dem Männer Klo ich war TOTAL besoffen
     
  4.  

    tom98 Ist noch neu hier

    mein erstes mal, war an meinem 13. gebbes, aber ich weiß nicht mehr mit wem
     
  5.  

    gunkulus Ist noch neu hier

    §209 ist seit 2002 aufgehoben allerdings wurde dafür §207b installiert (siehe auch: http://www.ggg.at/index.php?id=78)
    so gesehen ist die schweizer lösung noch die vernüftigste.
    12x15, 13x16, 14x17 usw straffrei
    wenn eine beziehung zwischen 13j und 14j besteht und der/die 14j wird 15 hat er/sie in d/ö ein problem - das ist doch absurd