In einer Beziehung sind v.a. Vertrauen, Liebe und Anerkennung notwendig.
Meist geht man in jungen Jahren das erste Mal mit einem Mädchen/Jungen. Doch diese „Sandkastenlieben“ kann man nicht mit einer langjähriger Partnerschaft zweier junger Menschen vergleichen oder gar mit einer langjährigen Ehe.
An fünf Punkten möchten wir Euch die Bedeutung einer Partnerschaft veranschaulichen:
- Da jeder Mensch einmalig ist, ist es auch jede Partnerschaft. Du wirst kein zweites Mal einen Menschen finden, der genau so ist, wie z.B. Deine erste große Liebe. Du wirst neue Entdeckungen machen und erkennen, dass es ein anderer Mensch ist, mit dem Du jetzt zusammen bist. Wenn Du einen neuen Partner hast, dann versuch nicht, ihn an Deinem letzten Partner zu messen, Du musst mit ihm eine neue Partnerschaft anfangen und die letzte hinter dir lassen.
- Eine Partnerschaft ist nicht plötzlich da, sie entwickelt sich. Daher kann es auch einmal länger dauern, bis Du alle Seiten Deines Partners kennen und lieben gelernt hast. Nimm Dir Zeit um ihn kennenzulernen und das Vertrauen aufzubauen!
- Eine Beziehung ist kein Gefängnis, jeder sollte seine Freiheit behalten. Selbst wenn Du ein Hobby von Deinem Partner nicht besonders magst, lass ihm die Freiheit, es trotzdem auszuüben. Wenn Du ihn einengst, wirst du ihn über kurz oder lang vertreiben.
- In einer Partnerschaft ist es wichtig, Liebe, Zuneigung und Vertrauen zu zeigen. Sag Deinem Partner, dass er Dir wichtig ist, dass Du ihn brauchst, aber bedräng‘ ihn nicht zu sehr damit. Die partnerschaftliche Liebesbeziehung ist die Voraussetzung für Zärtlichkeit und Sexualität. Zärtlichkeit und Sexualität ihrerseits bezeichnen und vertiefen die Liebe. Beide stehen in einem engen Verhältnis zueinander.
- Partnerschaft braucht das Gespräch. Hier einige kurze Regeln:
- Nimm Dir Zeit, um mit Deinem Partner zu sprechen!
- Such Dir einen ruhigen Ort zum Reden und sorge dafür, dass ihr alleine seid!
- Versuch, seine Gefühle, Wünsche und Erwartungen zu verstehen, besonders, wenn Du anders denkst und fühlst.
- Nimm Deinen Partner ernst!
- Sei offen und sag Deinem Partner, was Du Dir wünschst, wie Du denkst und was Du fühlst! Er ist kein Hellseher!
- Verbirg Deine Gefühle nicht! Zeig Deinem Partner, wie Du Dich fühlst, damit er Dich unterstützten kann!
- Sei nicht eingeschnappt, wenn Dein Partner nicht sofort auf deine Erwartungen und Wünsche eingeht!
- Diskutiere fair! Lass Deinen Partner seine Argumente vorbringen und setzte dich damit auseinander! Stell nicht auf stur und friss nicht alles stillschweigend in Dich hinein!
- Sei mutig und geh Du nach einer Trotz- oder Streitphase auf deinen Partner zu! Es ist kein Zeichen der Schwäche sondern der Stärke!
- Sag deinem Partner nicht nur, was er falsch oder schlecht macht, sondern lobe ihn auch für etwas, was er toll gemacht hat!
Fazit: Partnerschaft vermag Freude zu schenken, Geborgenheit, Liebe und Wärme, kommt aber nicht ohne Treue, Dialog, Verzeihen, Gelduld, Respekt und Vertrauen aus.
Die Ehe als „letzte“ Form der Partnerschaft
Wenn sich zwei Menschen ineinander verlieben, dann gehen sie eine Partnerschaft ein. Sie wollen von nun an alles gemeinsam machen, sich gegenseitig ergänzen und helfen. Wenn sie diesen Bund förmlich besiegeln wollen, heiraten sie und nehmen gewöhnlich den gleichen Nachnamen an. Die Ehe ist das versprechen „bis dass der Tod [sie] scheidet“ zusammenzubleiben. Daher kann die kirchliche Ehe auch nur unter speziellen Bedingungen, z.B. der Unzurechnungsfähigkeit einer der Partner zur Zeit der Trauung, aufgehoben werden. Die gesetzliche dagegen kann jederzeit aufgelöst, d.h. geschieden werden.
In Deutschland ist man mit 16 Jahren bedingt heiratsfähig, d.h. die gesetzlichen Vertreter müssen mit einer Heirat einverstanden sein. Mit 18 Jahren ist man voll heiratsfähig, so dass man jeder Zeit sein Aufgebot bestellen kann.
Des Weiteren muss man in Deutschland – anders als früher - zuerst standesamtlich heiraten, um seinen Bund schließlich kirchlich besiegeln zu können. Bei beiden Trauungen ist das Ehepaar sowie zwei Trauzeugen – beliebige Personen über 18 Jahren – anwesend. Bei der standesamtlichen Trauung zusätzlich noch ein Standesamtbeamter, bei der kirlichen der Pfarrer.
Aufgrund dieser Aufteilung ist es möglich, mit zwei Frauen oder Männern gleichzeitig verheiratet zu sein: Mit der einen kirchlich – z.B. aus der ersten Ehe noch – mit der anderen gesetzlich.