Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz regelt in Deutschland den Einsatz von Schwangeren und und frisch gebackenen Müttern in Arbeitsverhältnissen.
Schwangere sind gemäß dieses Gesetzes bis 4 Monate nach der Entbindung bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht kündbar, entscheiden sie sich für bis zu drei zustehende Jahre Elternzeit weitet sich dieser Kündigungsschutz darauf aus.
Der eigentliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen werdende Mütter vom Arbeitgeber nicht beschäftigt werden.
In der Schweiz und in Österreich stehen den Müttern nach dem Arbeitsgesetz lediglich 8 Wochen Mutterschutzzeit nach der Entbindung zu, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und darüber hinaus ist ebenfalls vorgesehen.