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Abitur Bayern - mündliche Nachprüfung?

Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • #1
Ich wüsste gerne mal, wann man in Bayern eine mündliche Nachprüfung machen muss ?

Soweit ich weiß ja, wenn man die 100-Punkte-Hürde nicht schafft und/oder in einer Prüfung 0 Punkte erzielt hat.

Nur wie ist das mit den 3,75 Punkte-Abweichungsregeln, die es in anderen Bundesländern gibt? Darf man auch in Bayern nicht um die 3,75 Punkte abweichen?

In der offiziellen Broschüre des Kultusministeriums Bayern steht davon nichts drin, allerdings ist da die mündliche Nachrpüfung auch überhaupt nicht gesondert behandelt. Die Rede ist nur von einer verpflichtenden mündlichen Nachprüfung, wenn "der Prüfungsausschuss es anordnet". Nur wann tut er das?

Im Internet gehen die Meinungen auseinander von "In Bayern ist es erst bei 4,75 Punkten so" über "Nee, das ist hier wie überall" bis hin zu "So etwas gibt es in Bayern überhaupt nicht!" ... Verwirrung total!?

Vielleicht hat ja jemand von euch fundierte Kenntnisse und weiß, wie das geregelt ist bzw. ob es vielleicht auch im Ermessen der Schule liegt oder so?

Danke.
 
K
Benutzer73614  (34) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Soweit ich weiß ja, wenn man die 100-Punkte-Hürde nicht schafft und/oder in einer Prüfung 0 Punkte erzielt hat.
Genau. Diese Punkte-Abeichregel kenne ich auch nur in Zusammenhang mit anderen Bundesländern. Vor den Prüfungen wurden wir von unseren Kollegstufenbetreuern über die Hürden unterrichtet, die es zu schaffen gilt - von einer Abweichregel war nie die Rede und ich kenne auch niemanden, der (hier in Bayern) aufgrunddessen schonmal in die Nachprüfung musste.
 
Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #3
Wie gesagt, ich war mir eigentlich auch sicher. Aber jetzt habe ich kürzlich mit einem guten Bekannten gesprochen, der in der Nähe von München auf einem Gymnasium war und bei ihnen wurde wohl mehrmals vorm Abitur auf eben diese Regel hingewiesen!? Zwar musste bei ihnen niemand aufgrund dessen in die Mündliche, aber er war ganz überrascht, dass wir über die Regel nicht aufgeklärt wurden.

Allerdings muss man dazu sagen, dass das ein privates Gymansium war, auf dem er Abitur gemacht hat. Eventuell haben die eigene Bestimmungen!?

Mich macht das jedenfalls grade etwas kirre, weil ich so eine zusätzliche mündliche Prüfung echt nicht gebrauchen könnte und weil es mich gerade richtig nervt, dass es im Internet nur gegensätzliches dazu gibt. Ich bin offenbar bei weitem nicht die erste, die diese Frage stellt, aber wäre wohl die erste, die 'ne erwiesene Antwort bekäme :-D

Danke dir, für deinen Beitrag, khaotique ... immerhin hab ich den Schuss offenbar nicht total überhört.
 
J
Benutzer90250  Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Nur wie ist das mit den 3,75 Punkte-Abweichungsregeln, die es in anderen Bundesländern gibt? Darf man auch in Bayern nicht um die 3,75 Punkte abweichen?

Also mit den 3,75 Punkten (dachte immer es seien exakt 4 Punkte - naja vllt ists bei uns so) hab ich mich auch mal befasst und mir wurde dann erklärt dass es diese Regelung bei uns auch gibt (BW) aber ins Mündliche MÜSSEN tut niemand. Denke das ist überall so .. würde mich wundern wenn es bei euch anders wäre. Hätten die euch ja auch sagen müssen oder in der Broschüre erwähnen.
Hatte bei uns an der Schule auch immer das Gefühl das da wirklich KEINER so richtig durchblickt und die ganzen Regelungen und Systeme versteht :kopfschue
 
Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #5
Also mit den 3,75 Punkten (dachte immer es seien exakt 4 Punkte - naja vllt ists bei uns so) hab ich mich auch mal befasst und mir wurde dann erklärt dass es diese Regelung bei uns auch gibt (BW) aber ins Mündliche MÜSSEN tut niemand. Denke das ist überall so .. würde mich wundern wenn es bei euch anders wäre. Hätten die euch ja auch sagen müssen oder in der Broschüre erwähnen.
Hatte bei uns an der Schule auch immer das Gefühl das da wirklich KEINER so richtig durchblickt und die ganzen Regelungen und Systeme versteht :kopfschue
Was heißt denn das dann im Klartext?
Es gibt die Regel, aber sie wird nicht konsequent umgesetzt?
Wenn nun jemand um mehr als 4 Punkte abweicht, müsste er doch nach der Regel ins Mündliche - muss er aber nicht? Ich verstehe das nicht so ganz, sorry.
 
N
Benutzer53463  Meistens hier zu finden
  • #6
Bei uns musste keiner wegen einer Abweichung in die Nachprüfung. Einer musste rein, um auf die 100 Punkte zu kommen. Einige haben jedoch freiwillig eine oder mehrere Nachprüfungen gemacht um auf die nächst bessere Note zu kommen. Aber dies war zum einen wie gesagt freiwillig und zum anderen konnten die Leute damit ja eigentlich nur gewinnen.

Denke also, dass es eine solche Regelung in Bayern nicht gibt, da man sonst sicher Leute kennen würde, die dies betroffen hat. Zum anderen glaube ich nicht dass die Regel bei Existenz nicht in der Broschüre stünde.
 
Daucus-Zentrus
Benutzer472  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Ich bin kein Jurist und auch kein Kenner sämtlicher Verwaltungsvorschriften, aber wenn ich den Gesetzestext zu euren Abiturprüfungen richtig verstehe, setzt der Prüfungsausschuss der jeweiligen Schule fest, nach welchen Regeln jemand in eine mündliche Zusatzprüfung muss. Das Gesetz scheint nur dieses abstrakte Recht zu kennen, keine konkreten Vorgaben. Daher kann es durchaus sein, dass es an manchen Schulen die 4Pkt.-Regel gibt, an manchen eben nicht.
 
Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #8
Ich bin kein Jurist und auch kein Kenner sämtlicher Verwaltungsvorschriften, aber wenn ich den Gesetzestext zu euren Abiturprüfungen richtig verstehe, setzt der Prüfungsausschuss der jeweiligen Schule fest, nach welchen Regeln jemand in eine mündliche Zusatzprüfung muss. Das Gesetz scheint nur dieses abstrakte Recht zu kennen, keine konkreten Vorgaben. Daher kann es durchaus sein, dass es an manchen Schulen die 4Pkt.-Regel gibt, an manchen eben nicht.
Danke dir.

So ähnlich habe ich es mir fast gedacht. Ich hoffe mal sehr schwer, dass man uns informiert hätte und darauf aufmerksam gemacht hätte, dass es sowas gibt, falls es sowas gibt.
 
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