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Düsseldorfer Tabelle /Kindesunterhalt für den Keks?

SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • #1
Mit dem Vater vom Keks hab ich ja kein sehr gutes Verhältnis. Um genau zu sein: Außer monatlichen Überweisungen hör ich vom Vater gar nix, aber immerhin kommen die Überweisungen pünktlich. Der Vater will von seinem Sohn nichts wissen, ihn nicht sehen und beim einzigen Mal, wo ich seine Kooperation gebraucht hätte, hat er sich quergestellt, so dass mir nur der Weg übers Gericht blieb (später hab ich dann das alleinige Sorgerecht beantragt, und der Vater hat "auf Einwirkung des Familiengerichts" dann auch meinem Antrag zugestimmt - was immer das jetzt im Genauen heißen mag, was das Familiengericht da getan hat).

Jetzt geht es mir um Unterhalt. Im Normalfall wäre es mir scheißegal, wieviel der Vater zahlt, aber momentan sieht es bei uns einfach ziemlich düster aus, weil ich seit Ende des Studiums arbeitslos bin und einfach nichts finde.

Wieviel der Vater verdient, weiß ich nicht. Und davon hängt doch die Höhe des Unterhalts ab, was er zahlen muss, oder nicht? Und das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, oder nicht? Denn der Vater zahlt bis jetzt selbst für das niedrigste in der DDT angegebene Einnkommen noch zu wenig... Wir kriegen 127 Euro monatlich (das war die Höhe des Unterhaltsvorschusses und die Zahlungen wurden übers Jugendamt angeleiert, deshalb überweist der Vater jetzt genauso viel).

Hab ich das Recht, den Vater einfach zu fragen, wieviel er verdient? Muss er mir das nachweisen? Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen, aber wie soll ich sonst wissen, wieviel dem Keks zustünde?
 
Apfelbäckchen
Benutzer37900  (40) Teammitglied im Ruhestand
  • #2
Hab ich das Recht, den Vater einfach zu fragen, wieviel er verdient? Muss er mir das nachweisen? Kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen, aber wie soll ich sonst wissen, wieviel dem Keks zustünde?

Der Vater vom Keks ist zur Auskunft seines Einkommens dir gegenüber verpflichtet.

Mach ein Schreiben an ihn, dass du Abänderung des Kindesunterhalts begehrst und er dir deswegen seine Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate übersenden soll. Bis zur Berechnung des neuen Unterhalts verlangst du den vollen Unterhalt für den Keks. Dieser hat sich übrigens erhöht, seit der Keks 6 Jahre alt geworden.

In das Schreiben solltest du auch eine Fristsetzung einfügen, damit der Unterhalt auch nachwirkend geltend gemacht werden kann.

Wenn er sich dann nicht meldet, gehst du zum Anwalt deines Vertrauens und lässt gleich Klage auf Abänderung und Zahlung von Kindesunterhalt einreichen und für dich Prozesskostenhilfe beantragen.
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #3
Ja natürlich ist er verplichetet dir sein Einommen offen zulegen!

siehe hier:
http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm

Ein Anwalt würde dir da sicher besser weiter helfen, da er auf deine Bitte sein Einkommen preisgeben sicher nicht eingehen wird.
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #4
Anwalt kann ich mir aus eigener Tasche aber nicht leisten. Ich denke, als ALG-Empfängerin mit niedrigem Einkommen kriege ich Prozesskostenbeihilfe wie auch schon beim Sorgerechtsstreit. Aber das krieg ich, soweit ich weiß, nur dann, wenn ichs schon auf alle möglichen Wegen probiert habe OHNE einen Anwalt einzuschalten. Also muss ich zuerst selbst an den Kindsvater schreiben.

@AB: Welche Höhe muss ich denn dann verlangen? Was ist der "volle Unterhalt"? Und wie lang sollte so eine Frist sein? Jetzt kann ichs ja eh erst ab Februar machen, aber ich hätte ja schon gern, dass der Vater ab Februar mehr zahlt... Sollte ich ihm einen Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle, die gerade gilt, beilegen?
 
C
Benutzer58234  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Du könntest auch einfach zum Jugendamt gehen und dort nachfragen, wie das mit dem Unterhalt aussieht. Das hat meine Mutter neulich auch gemacht und die haben dann dort meinen Vater angeschrieben und alles organisiert (auch das ganze mit den Einkommensnachweisen). Wieviel er verdient wird dir dann im Anschluss auch mitgeteilt.

Ich denke da hast du dann mehr Erfolg.
 
Numina
Benutzer32811  (36) ...!
  • #6
@AB: Welche Höhe muss ich denn dann verlangen? Was ist der "volle Unterhalt"? Und wie lang sollte so eine Frist sein? Jetzt kann ichs ja eh erst ab Februar machen, aber ich hätte ja schon gern, dass der Vater ab Februar mehr zahlt... Sollte ich ihm einen Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle, die gerade gilt, beilegen?
Ja, würde ich beilegen, denn egal, wieviel er verdient, dein Keks ist 6, da müssen es Minimum 247 Euro sein, bis zum Gerichtsverfahren soller dann eben die zahlen, den Rest als Nachzahlung.
Zumindest ist es einen Versuch wert, denn Gesetzeskraft hat diese Tabelle nicht...
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #7
Ja, würde ich beilegen, denn egal, wieviel er verdient, dein Keks ist 6, da müssen es Minimum 247 Euro sein, bis zum Gerichtsverfahren soller dann eben die zahlen, den Rest als Nachzahlung.
Zumindest ist es einen Versuch wert, denn Gesetzeskraft hat diese Tabelle nicht...

Und wenn er nicht genügend verdient? Man kann ja nicht davon ausgehen, dass er mal eben 247€ übrig hat.
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #8
Und wenn er nicht genügend verdient? Man kann ja nicht davon ausgehen, dass er mal eben 247€ übrig hat.

Es gibt einen Freibetrag. Aber den muss er ja schon überschritten haben, ansonsten hätte das Jugendamt ja nicht vermittelt, dass er direkt an mich zahlen muss.

Und bei unter 1300 Euro Nettoverdienst, muss er 247 Euro an mich / den Keks bezahlen. Wenn er größere Verpflichtungen hat, die ihm das unmöglich machen, ist das sein Pech. Sofern er eben insgesamt genug Nettoeinkommen hat... (Abzugsfähige Schulden werden vom Einkommen abgezogen, aber welche Schulden abzugsfähig sind, weiß ich gar nicht).
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #9
Es gibt einen Freibetrag. Aber den muss er ja schon überschritten haben, ansonsten hätte das Jugendamt ja nicht vermittelt, dass er direkt an mich zahlen muss.

Und bei unter 1300 Euro Nettoverdienst, muss er 247 Euro an mich / den Keks bezahlen. Wenn er größere Verpflichtungen hat, die ihm das unmöglich machen, ist das sein Pech. Sofern er eben insgesamt genug Nettoeinkommen hat... (Abzugsfähige Schulden werden vom Einkommen abgezogen, aber welche Schulden abzugsfähig sind, weiß ich gar nicht).

Finde ich ganz schön viel, wenn er 247€ zahlen muss sobald er UNTER 1300€ netto verdient...hat er wohl die Arschkarte gezogen, wenn er noch andere eigene Kinder hat und dann auchnoch soviel für ein anderes Kind zahlen muss.
 
G
Benutzer Gast
  • #10
Finde ich ganz schön viel, wenn er 247€ zahlen muss sobald er UNTER 1300€ netto verdient...hat er wohl die Arschkarte gezogen, wenn er noch andere eigene Kinder hat und dann auchnoch soviel für ein anderes Kind zahlen muss.


800,- € Selbstbehalt sind es glaub ich, die bei Unterhaltszahlungen für den Eigenbedarf angerechnet werden...
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #11
800,- € Selbstbehalt sind es glaub ich, die bei Unterhaltszahlungen für den Eigenbedarf angerechnet werden...

Finde ich persönlich ziemlich wenig in unserer heutigen Zeit. Soviel hat ein Hartz4-Empfänger inkl. Wohngeld zur Verfügung, wenn man mal überlegt was heute eine Wohnung kostet....und da kommt es dann auch noch auf die Stadt anwo man wohnt.
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #12
Finde ich ganz schön viel, wenn er 247€ zahlen muss sobald er UNTER 1300€ netto verdient...hat er wohl die Arschkarte gezogen, wenn er noch andere eigene Kinder hat und dann auchnoch soviel für ein anderes Kind zahlen muss.

Ein Kind kostet deutlich mehr als 247*2=594 Euro im Monat. :ratlos: Und den Rest trage ich! Egal, wieviel ich verdien! (Ich lieg nämlich unterhalb der Grenze für den Freibetrag und muss ja trotzdem das Geld ausgeben). Und an der Existenz dieses Kindes war er genausoviel beteiligt wie ich. Ich find das ja ziemlich human, dass man sich so leicht vor so einer Verantwortung drücken kann. Ich würd das Gesetz ja so machen, dass man immer ausrechnet, wieviel ein Kind kostet und das wird dann durch zwei geteilt. Das wäre wenigstens fair.

Und ich meine, wenn er von 1300 Euro nicht mal 300 abgeben muss, bleiben ihm ja noch über 1000 Euro! Also, wenn ihm das nicht langt, weiß ich auch nicht. :ratlos: Ist mir ehrlich gesagt auch scheißegal, wie er sein Leben dann finanzieren möchte. Momentan ist es mir wichtiger, dass ich diese Wohnung hier halten kann und wir nicht in eine der miesesten Wohngegenden der Stadt ziehen müssen!!!

Finde ich persönlich ziemlich wenig in unserer heutigen Zeit. Soviel hat ein Hartz4-Empfänger inkl. Wohngeld zur Verfügung, wenn man mal überlegt was heute eine Wohnung kostet....und da kommt es dann auch noch auf die Stadt anwo man wohnt.

Wohngeld ist auch von der Stadt, in der man wohnt, abhängig. Aber wie gesagt - Pech gehabt. Hätt er sich überlegen müssen, bevor ich schwanger geworden bin und dann eben auch dafür sorgen müssen, dass ichs nicht werde. jetzt muss er mit den Folgen genauso leben wie ich auch.

Übrigens komm ich nicht über 800 Euro ohne den Keks. Ich komm nur drüber durch Kindergeld für ihn und den Unterhalt für den Vater.
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #13
Was kostet der Keks den durchschittlich im Monat, wenn ich fragen darf?
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #14
Was kostet der Keks den durchschittlich im Monat, wenn ich fragen darf?

Ich habs nie so recht ausgerechnet, aber da kommt schon einiges zusammen. Erst einmal wohne ich ja schonmal in einer viel größeren Wohnung als ich sie bräuchte, wenn ich alleine wär. Das macht sicher 200 Euro, eher mehr, aus. Essen sind sicherlich auch zwischen 70 und 100 Euro, denn es muss ja auch gesund und nahrhaft sein. Der Kindergarten kostet auch noch 75 Euro. Dann kommen noch Klamotten und Schuhe dazu, und der wächst wie ein Weltmeister, was heißt, dass ich etwa einmal alle 2-3 Monate komplett die gesamte Garnitur neu kaufen darf (das geht von Schlafanzügen in kurz und lang über T-Shirts, Hemden, Hosen (und er braucht fast jeden Tag ne frische), Pullis, Unterwäsche, Socken bis hin zu Jacken, Schnee- und Regenhosen, Mützen und Handschuhen! Außerdem noch im Sommer Sandalen, im Winter Winterstiefel und dazwischen Halbschuhe, und die ganze Zeit über Hausschuhe in wachsenden Größen - was aufs Jahr an die 12 Paar Schuhe macht!). Dann kommen Möbel fürs Kinderzimmer dazu (braucht man selten, aber zuerst braucht man halt Babysachen, dann braucht man ein größeres Bett, wenn er in die Schule kommt, kommt ein Schreibtisch dazu, und irgendwann brauchts auch dringend einen größeren Kleiderschrank, weil die Hosen schon nicht mehr reinpassen - und WENN man dann was braucht, isses auch nicht unbedingt nachgeschmissen). Dann kommen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke - denn JA, auch ein Kind einer alleinerziehenden Mutter hat auf sowas ein Anrecht!!! (Der Vater nimmt sich das Recht, Geschenke zu kriegen, ja sicherlich auch raus!) Und letztendlich will man ja auch mal was unternehmen... Achja, und wenn der Kleine im Sommer in die Schule kommt, brauchts einen Schulranzen und für mindestens 50 Euro die Ausrüstung, was da alles rein muss (Hefte, Blöcke, Stifte, Mäppchen,...). Nicht zu vergessen den Mehrbedarf an Strom und Wasser, den man hat, wenn man die Waschmaschine so gut wie jeden Tag laufen lassen muss!!! Achja, und baden / duschen, Händewaschen und auf die Toilette gehen, sowie in seinem Zimmer Licht anmachen tut der Keks ja auch noch... Und in den Fußballverein geht er und sowas sollte man einem Zwerg auch gönnen können...

ich frag mich, wo die Vorstellung herkommt, Kinder würden umsonst wachsen. :ratlos:
 
G
Benutzer Gast
  • #15
Off-Topic:
Womit man dann wieder bei der Diskussion wäre, wer wie viel Geld verdient....nicht im sinne von bekommen, sondern von gerechtfertigter Zahlung für Leistung..



Sotto, warste schonmal beim Jugendamt? Meine Freundin regelt für die Zahlungen für den Kleinen _alles_ darüber, weil sie mit dem KV nichts zu tun haben will!
 
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SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #17
Ich hatte bisher ja Unterhaltsvorschuss, den gabs vom Jugendamt, während die sich dann hintenrum beim Vater drum gekümmert haben, dass sie ihr Geld wiedersehen. Aber das sind halt bisher nur die 127 Euro gewesen (da war der keks aber auch noch 5 Jahre alt). Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur 72 Monate. Ich glaub, nach 67 Monaten haben sie mich dann angeschrieben, dass der Vater ihnen jetzt regelmäßig zahlen würde und dass ich eben nur noch wenige Monate UV kriegen würde und ob sie nicht dem Vater direkt meine Bankverbindung geben sollten. Da hab ich dann zugestimmt... Er zahlt auch absolut regelmäßig, aber halt nur 127 Euro. Vielleicht weiß ers ja auch nicht besser, aber wenn ichs ihm jetzt sage, dann wird er auf jedenfall erstmal querschießen, allein weil ICH es war, dies ihm gesagt hat. :cry:

Ich weiß schon, dass ein Kind nicht gratis ist. Ein Kind kostet is zum 18. Lebensjahr zwischen 200 000 und 500 000 €....da streiten sich die Geister.

Geh von 200.000 aus und rechne mal aus, wieviel das dann monatlich ist!!!!!!

Für 500.000 rechne ichs erst gar nicht aus, da falle ich dann vermutlich in Ohnmacht!
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #24
Das JA wird erwarten, dass sich wenigstens die Mutter, die das Geld kriegt, drum kümmert, wieviel ihr zusteht! :ratlos: Die sind doch kein Kindergarten, der unselbstständige Elternteilen auf den Sprung hilft! Also echt... Muss man sich doch selbst kümmern?!

Das Jugendamt sollte sich meiner Meinung nach nur um PROBLEMfälle kümmern, und ob wir zu einem Problemfall werden, ist ja noch längst nicht raus. Und wenn, kann ich mich auch ohne JA wehren. Wenns über nen Anwalt und das Gericht läuft, weiß ich wenigstens, dass alles seine Richtigkeit hat! Und wenn der keks dann 12 wird, und ihm wieder mehr zusteht, dann geh ich zur Not auch wieder zum Anwalt...

Der Keks ist nunmal unser beider Kind. Also müssen auch beide Verantwortung übernehmen. Oder seh ich das irgendwie falsch?! :ratlos:
 
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SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #27
Auch wenn er für den Januar schon überwiesen hat? Dann schreibe ich einfach, dass er bitte den Restbetrag für Januar noch überweisen soll?

Naja, vielleicht verdient er ja mehr als die 1300 Euro und will nicht, dass es zum Anwalt geht, dann zahlt er vielleicht erstmal mehr. :grin: Damit nicht rauskommt, wieviel er eigentlich zahlen muss, schickt er dafür dann keine Unterlagen. Möglich ist alles. :grin:

Okay, dann setz ich mich da gleich morgen dran. Ich geb ihm dann die Frist bis zum 30.01. - ich will nett sein. Die Tabelle schicke ich ihm mit (sind 5 Seiten, mit allen Anmerkungen, die dabei sind, das druck ich einfach aus). Ich schreib dann rein, dass dem Keks laut dieser Tabelle monatlich mindestens 247 Euro zustehen und er das bitte ab Januar 2007 berücksichtigen soll und den Differenzbetrag für Januar bitte noch überweisen soll und dass er mir außerdem bitte Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate zukommen lassen soll, damit festgestellt werden kann, wieviel er wirklich monatlich bezahlen muss. Dafür hat er eine Frist bis zum 30.01., sonst werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben (den kennt er ja schon *g*).

Hoffentlich wohnt er noch da, wo er vor knapp 2 Jahren gewohnt hat. :ratlos:
 
Apfelbäckchen
Benutzer37900  (40) Teammitglied im Ruhestand
  • #30
Scheiße, bei der alten Adresse vom Vater taucht jetzt der Verlag seiner Mutter auf. Wo verflucht nochmal wohnt jetzt dieser verdammte Vater?! Ich kann das Schreiben ja nicht einfach ins Blaue schicken...

Soweit ich weiß, dürfte seine Mutter auch zustellungsberechtigt sein.
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #31
Soweit ich weiß, dürfte seine Mutter auch zustellungsberechtigt sein.

Kannst Du Deinen Chef da fragen? :schuechte Ich schicks nicht an den Verlag, sondern wenn dann richtig zu seinen Eltern heim. Oder sollte ich die alte Adresse vom Vater nehmen, egal ob da der Verlag drinnensteht oder nicht? Also die letzte bekannte Anschrift des Vaters...
 
Apfelbäckchen
Benutzer37900  (40) Teammitglied im Ruhestand
  • #32
Kannst Du Deinen Chef da fragen? :schuechte Ich schicks nicht an den Verlag, sondern wenn dann richtig zu seinen Eltern heim. Oder sollte ich die alte Adresse vom Vater nehmen, egal ob da der Verlag drinnensteht oder nicht? Also die letzte bekannte Anschrift des Vaters...

Ich kann versuchen, dass ich dran denke meinen Chef zu fragen, wobei ich mich grad nimmer trau ihn solche Sachen zu fragen. :-D Aber ich probier es. :smile:

Du kannst auch die alte Adresse nehmen, aber wenn das Schreiben dann zurückkommt und drauf steht "Der Empfänger ist unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" ist das Schreiben auch nicht zugegangen und du musst erstmal nach der Adresse recherchieren. Also ich würde es gleich als ... .... c/o die Eltern schicken.
 
StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #33
Das JA wird erwarten, dass sich wenigstens die Mutter, die das Geld kriegt, drum kümmert, wieviel ihr zusteht! :ratlos: Die sind doch kein Kindergarten, der unselbstständige Elternteilen auf den Sprung hilft! Also echt... Muss man sich doch selbst kümmern?!

Es geht auch darum wer einen infomiert. Und das JA KANN einem ja in erster Linie helfe, weil es WEIß was eine Mutter zusteht. Deswegen wundere ich mich ja, dass du es selber bisher nicht wusstest und informiert hast.
Wenn du dir wünschst, dass der Vater am liebsten die Hälfte von allem bezahlt was der Keks kostet, brauchst du das Geld von ihm ja auch wenn du nicht arbeitlos bist oder?
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #34
Es geht auch darum wer einen infomiert. Und das JA KANN einem ja in erster Linie helfe, weil es WEIß was eine Mutter zusteht. Deswegen wundere ich mich ja, dass du es selber bisher nicht wusstest und informiert hast.

Ich wusste es schon. Aber ich wollte nicht im Mai, so neben der Diplomarbeit und den Diplomklausuren und der Diplomprüfung nebenher, zum Anwalt flitzen. Zumal der Keks eh im Dezember 6 wurde und sich das, was man kriegt, dann ja nochmal erhöht - dann hätte ich vermutlich gleich wieder zum Anwalt gemusst! Also dachte ich mir, ich warte gleich, bis der Keks 6 ist. Darum kümmere ich mich jetzt drum. :zwinker:

Wenn ich nicht weiß, wo der Vater wohnt, müsste ich doch eigentlich gleich zum Anwalt gehen können? Ohne irgendein Schreiben irgendwohin zu schicken?
 
BeastyWitch
Benutzer58134  (49) Verbringt hier viel Zeit
  • #35
Sotto, geh einfach zum Anwalt.

Hab ich genauso gemacht und in deinem Fall gibt es auch sofort Prozesskostenbeihilfe, ohne ihn vorher selbst anzusprechen!

Der anwalt schreibt den KV ersteinmal förmlich an, so das er sämtliche Einkommen nachzuweisen hat.

Wenn es zu Gericht gehen sollte (da man sich nicht auf einen Betrag einigen kann) wird der Richter entscheiden.

Und der wird dann dem KV auch auferlegen, sich einen Nebenjob zu suchen, sollte sein derzeitiges Einkommen, zu niedrig sein.

Denn der KV ist Verpflichtet die Höhe des Unterhaltes aufzubringen.

lg Jana
 
Apfelbäckchen
Benutzer37900  (40) Teammitglied im Ruhestand
  • #36
Sotto, geh einfach zum Anwalt.

Hab ich genauso gemacht und in deinem Fall gibt es auch sofort Prozesskostenbeihilfe, ohne ihn vorher selbst anzusprechen!

Der anwalt schreibt den KV ersteinmal förmlich an, so das er sämtliche Einkommen nachzuweisen hat.

Wenn es zu Gericht gehen sollte (da man sich nicht auf einen Betrag einigen kann) wird der Richter entscheiden.

Und der wird dann dem KV auch auferlegen, sich einen Nebenjob zu suchen, sollte sein derzeitiges Einkommen, zu niedrig sein.

Denn der KV ist Verpflichtet die Höhe des Unterhaltes aufzubringen.

lg Jana
Off-Topic:

Ähm. Prozesskostenhilfe gibt es erst, wenn Klage eingereicht wird. Davor gibt es allerhöchstens Beratungshilfe und das ist oft vielen Anwälten zu wenig. :schuechte
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #37
@Beasty: Das sind ja endlich mal gute Neuigkeiten! :knuddel: Danke!

@Herz: Im Moment bin ich auf sein Geld angewiesen. Später mal, wenn ich selbst genug verdiene, bin ich nicht mehr drauf angewiesen und dann will ich nur noch, dass er sich nicht vor seiner Verantwortung drückt. Das ist nämlich feige und unfair und er schuldet meinem Keks diese Verantwortung! Da lass ich ihn dann auch nicht raus! Wenn der Keks dann aber 18 ist, kann er selbst entscheiden (wenn wirs uns leisten können), ob er noch Geld von seinem Erzeuger will oder lieber nichts mehr. Aber bis dahin werd ich dahinter her sein wie der Teufel. Mir gehts da nicht ums Geld (nicht mehr, wenn ich verdiene, jetzt schon), sondern ums Prinzip.
 
BeastyWitch
Benutzer58134  (49) Verbringt hier viel Zeit
  • #38
Off-Topic:

Ähm. Prozesskostenhilfe gibt es erst, wenn Klage eingereicht wird. Davor gibt es allerhöchstens Beratungshilfe und das ist oft vielen Anwälten zu wenig. :schuechte

Off-Topic:
hmm, kenne das nicht anders :zwinker: , bin einfach zu meiner Anwältin, habe ihr gesagt das ich mit dem keinen Kontakt habe und er keinen Unterhalt zahlt, oder den, den er zahlen müßte. Da hat sie alles in die Hand genommen vielleicht einfach mal mehrere Anwälte fragen?
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #39
Off-Topic:

Ähm. Prozesskostenhilfe gibt es erst, wenn Klage eingereicht wird. Davor gibt es allerhöchstens Beratungshilfe und das ist oft vielen Anwälten zu wenig. :schuechte

Off-Topic:
Hat der Anwalt schonmal für mich gemacht, aber da war es Prozesskostenhilfe, weil bei Sorgerecht gehts ja automatisch vors Gericht, weil ja nur die das ändern können. :schuechte Und ich dachte, wenn ich nen Beratungsschein vom Amtsgericht habe, muss der mich annehmen? Oder mit welcher Begründung darf der mich wegschicken, wenn ich schonmal eine Mandantin von ihm war?


Off-Topic:
hmm, kenne das nicht anders :zwinker: , bin einfach zu meiner Anwältin, habe ihr gesagt das ich mit dem keinen Kontakt habe und er keinen Unterhalt zahlt, oder den, den er zahlen müßte. Da hat sie alles in die Hand genommen vielleicht einfach mal mehrere Anwälte fragen?

Der Vater vom Keks zahlt ja - nur halt zu wenig. Mehr als 100 Euro weniger als allein schon der Mindestsatz ist! :eek: Und wieviel er verdient, weiß ich ja schonmal gar nicht... Und ich weiß eben auch gar nicht, wo dieser Idiot jetzt wohnt. (Der hätt mir ja auch freundlicherweise mitteilen können, wenn er umzieht :rolleyes:)
 
BeastyWitch
Benutzer58134  (49) Verbringt hier viel Zeit
  • #40
@Beasty: Das sind ja endlich mal gute Neuigkeiten! :knuddel: Danke!

gerne doch :zwinker: und sollte dein jetziger Anwalt Probleme damit haben, oder einfach zu faul sein, dann such dir nen anderen. Am besten die auf Familienrecht spezialisiert sind.

Off-Topic:
Hat der Anwalt schonmal für mich gemacht, aber da war es Prozesskostenhilfe, weil bei Sorgerecht gehts ja automatisch vors Gericht, weil ja nur die das ändern können. :schuechte Und ich dachte, wenn ich nen Beratungsschein vom Amtsgericht habe, muss der mich annehmen? Oder mit welcher Begründung darf der mich wegschicken, wenn ich schonmal eine Mandantin von ihm war?




Der Vater vom Keks zahlt ja - nur halt zu wenig. Mehr als 100 Euro weniger als allein schon der Mindestsatz ist! :eek: Und wieviel er verdient, weiß ich ja schonmal gar nicht... Und ich weiß eben auch gar nicht, wo dieser Idiot jetzt wohnt. (Der hätt mir ja auch freundlicherweise mitteilen können, wenn er umzieht :rolleyes:)

genau das sagst dem Anwalt. Du erreichst ihn einfach nicht und das der KV das ja eigentlich wissen müßte was er zu zahlen hat. Und wenn nicht lügst :tongue: hauptsache du bekommst was dem kleinen zusteht
P.S. meiner hat bis heute noch net gezahlt, da heißt es wieder Klagen grrrr
 
S
Benutzer7522  (37) Sehr bekannt hier
  • #41
also wir haben momentan so in der Art was laufen..

mein Stiefbruder hat Stress mit der ehem. Lebensgefährtin.. die Kinder sind noch regelmäßig bei uns..

na ja, auf alle Fälle fing sie damit an ihn immer zum Jugendamt zu schleppen und er nahm sich vor kurzem auch Rat beim Anwalt.. er musste NIX zahlen.. aber wie das sich genau genannt hat weiß ich net :schuechte

ich weiss nur, dass das Jugendamt ziemlich faul ist bzgl. Informationen einholen.. zumindest in unserem Fall haben die erst 4Monate nach dem ersten Kontakt gepeilt das sie schon zwei Kinder hatte und das Sorgerecht entzogen bekommen hat oO


vana
 
L
Benutzer2034  Verbringt hier viel Zeit
  • #42
Ih weiß das das Thema "Jugendamt" schön des öfteren angesprochen wurde, aber die haben meist eine extra Abteilung "Beistandschaften Unterhalt" die sich genau mit diesem Thema auseinandersetzen. Wenn du denen dein Einverständnis erteilst, können sogar die dortigen Sachbearbeiter bis vor Gericht die Sache betreuen (Zumal die ja auch leichter übers Einwohnermeldeamt an seine aktuelle Adresse kommen etc.).

Meist hilft schon das offizielle Schreiben einer Behörde, so dass die Väter kooperieren. Einen Versuch wäre es zumindest einmal wert..

Aber eine andere Frage: Wenn du Arbeitslosengeld 2 erhälts, wird der Unterhalt für deinen Sohn, doch eh als Einkommen berücksichtigt, so dass dir schlussendlich das gleich Geld bleibt. (Oder erhälst du ALG 1?)
 
BeastyWitch
Benutzer58134  (49) Verbringt hier viel Zeit
  • #43
Ih weiß das das Thema "Jugendamt" schön des öfteren angesprochen wurde, aber die haben meist eine extra Abteilung "Beistandschaften Unterhalt" die sich genau mit diesem Thema auseinandersetzen. Wenn du denen dein Einverständnis erteilst, können sogar die dortigen Sachbearbeiter bis vor Gericht die Sache betreuen (Zumal die ja auch leichter übers Einwohnermeldeamt an seine aktuelle Adresse kommen etc.).

Meist hilft schon das offizielle Schreiben einer Behörde, so dass die Väter kooperieren. Einen Versuch wäre es zumindest einmal wert..

Aber eine andere Frage: Wenn du Arbeitslosengeld 2 erhälts, wird der Unterhalt für deinen Sohn, doch eh als Einkommen berücksichtigt, so dass dir schlussendlich das gleich Geld bleibt. (Oder erhälst du ALG 1?)

das stimmt so nicht

das Jugendamt kann sich keinen Titel holen, sondern nur die Kinder selbst, da dieses noch Minderjährig ist muß der der Vormund (Sotto) im Auftrag erledigen.

Macht sie das nicht, kann ihr ihre Hilfe gekürzt, bzw, gestrichen werden.

Eigene Erfahrung :zwinker:
 
SottoVoce
Benutzer11686  (41) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #44
ALG I bekomme ich, ich kriegs erst seit Oktober und davor hab ich ja schon gearbeitet (und in die entsprechende Kasse eingezahlt :zwinker: ).

Ich machs lieber über meinen Anwalt. Mit Jugendamt hab ich deutlich gemischte Erfahrungen gemacht! Die hatten teilweise Bearbeitungszeiten von einem halben Jahr, was die Kindergartenhilfe (also, die zahlen das ja, wenn man zu wenig verdient) anging. Und ich hab andersrum vom Kindergarten immer Ärger gekriegt, dass das JA nicht zahlt, aber die haben auch auf Anrufe nicht schneller gemacht. :rolleyes: Sie haben dann zwar alles nachgezahlt, ist ja aber echt bescheuert, wenn die so lang brauchen...

Dann geh ich lieber den Weg übern Anwalt. Dann werd ich wohl mal zum Amtsgericht marschieren und mir so einen Beratungsschein holen, da war ich ja schon zweimal. Kenn mich da so langsam echt aus. *g*

Bisher stand ich diesem Erzeuger relativ neutral gegenüber. Immerhin hab ich ihn ja sogar mal geliebt. Aber so langsam schlägt das in tiefe Abneigung um!
 
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