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Einen Monat arbeitslos - wie vorgehen?

A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Ich habe mein aktuell bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.8.2009 gekündigt. Mein befristeter Vertrag lief bis 30.9.209, ich wollte aber vorher raus, zum einen weil das Arbeitsklima mittlerweile kaum mehr erträglich ist, zum anderen studiere ich ab 1.10., muss dazu umziehen und das geht schlichtweg schlecht, wenn ich jeden Tag bis zu 10 Stunden arbeiten muss. Deswegen also die vorzeitige Kündigung, die jetzt vielleicht nicht schlau war, aber ist jetzt halt so.

Nun ist da also der September, in dem ich arbeitslos bin. Wie muss ich da jetzt weiter vorgehen? Ich bekomme derzeit zu meinem Lohn einen Zuschuss von der ARGE. Dort werd ich mich auch morgen mal melden, wie und ob die das weiterzahlen oder nicht. Dann ist es ja so, dass man normalerweise kein Arbeitslosengeld bekommt, wenn man als Arbeitnehmer kündigt. Nun gibt es da wohl Sonderregeln, wenn man aus "dringenden" Gründen kündigt (Verstöße gegen Tarifverträge oder sowas). Das wäre bei mir sogar der Fall, da ich ncith, wie vereinbart, einen Tag in der Woche frei hatte und auch meinen einen freien Samstag im Monat hatte ich seit Januar nicht mehr. Das kann ich anhand meiner Stundenabrechnungen auch alles nachweisen.

Nun meine Fragen: Wie läuft das mit Kranken- und Pflegeversicherung, lohnt es sich überhaupt wegen diesem einem Monat den "Aufstand" zu machen, dass ich Arbeitslosengeld bekomme? Wie läuft das gegebenenfalls mit der ARGE weiter? Kennt sich da jemand aus?

Ich weiß selbst, dass es warscheinlich unklug war, jetzt nen Monat früher zu kündigen, weil sich ansonsten mein Studium nahtlos angeschlossen hätte. Aber ist jetzt halt so (wobei ich noch keine Rückmeldung hab ob mein Arbeitgeber dem überhaupt zustimmt).
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #2
Nun meine Fragen: Wie läuft das mit Kranken- und Pflegeversicherung, lohnt es sich überhaupt wegen diesem einem Monat den "Aufstand" zu machen, dass ich Arbeitslosengeld bekomme? Wie läuft das gegebenenfalls mit der ARGE weiter? Kennt sich da jemand aus?
ich würde mir die jetzt Zeit dazu nehmen - wäre doch schön wenn du Anspruch auf Leistung hättest:smile:

Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen - aber die ARGE kann es sicher! Würde schlauerweise gleich alle in Frage kommenden Dokumente mitnehmen wenn die zur Klärung beitragen...

Glückwunsch übrigens das du gekündigt hast - in deinem Fall seh ich das als nicht schlimm an. Was macht dein Rücken? bzw. musst du nun noch über einen Monat dort arbeiten?
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Ich habe die nächsten zwei Wochen Urlaub und dann auch noch Anspruch auf Resturlaub, wobei ich aber nicht weiß, wie die damit verfahren (Auszahlen oder genehmigen).

Was für Unterlagen wären da sinnvoll? Arbeitsverträge und den Krempel hat die ARGE ja schon von mir. Eine Kopie von der Kündigung und die Unterlagen von der Uni wären warscheinlich sinnvoll, oder?
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #4
Was für Unterlagen wären da sinnvoll? Arbeitsverträge und den Krempel hat die ARGE ja schon von mir. Eine Kopie von der Kündigung und die Unterlagen von der Uni wären warscheinlich sinnvoll, oder?
hmm keine Ahnung - aber in meinem Post meinte ich explizit die Zeitnachweise das dir kein freier Tag gewährt wurde etc. - eben aus dem Grund weil du von dir aus gekündigt hast...:ratlos:
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Du solltest dringend schonmal die Gründe für deine Kündigung aufschreiben.

Egal ob es nachher um ALG1 oder ALG2 geht, eine Eigenkündigung ohne ausreichende Gründe führt immer zu einer Sperrzeit.

Wichtig ist es auch dich darum zu kümmern weil du sonst deine Krankenversicherung selber bezahlen must, selbst während einer Sperrzeit würde aber das Amt (egal ob Arge oder Agentur für Arbeit) die Krankenversicherung bezahlen.
Daher ist die Meldung dort auf jeden Fall wichtig.

Ausserdem erspart dir das Ärger wegen dem bevorstehenden Studium, denn wenn die KV-Sache nicht geklärt ist, wird dir die KV wohl keine Bescheinigung ausstellen, ohne KV-Nachweis aber keine Immatrikulation.

Keine Zeit verschwenden und umgehend zum Amt! Verzögerungen bei der Meldung werden immer zu deinem Nachteil ausgelegt.

Gruß
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Achso :grin: Wobei ich die vom Mai noch nichtmal bekommen hab :ratlos: Aber soll egal sein, das war in den vorherigen Monaten ja nicht anders.

Reicht das, wenn ich die Gründe formlos aufschreibe? Ich hab die jetzt einfach mal aufgetippt und ausgedruckt und ne Kopie von der Stundenabrechnung angehängt.

Muss ich mich selbstständig bei der Krankenkasse melden, oder läuft das dann über das Amt?
 
L
Benutzer77404  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Hast du denn Anspruch auf Arbeitslos
Wenn du dich bei der Agentur meldest und denen mitteilst, dass du ab dem 01.09. arbeitslos, wg. Eigenkündigung, bist, dann wird die Agentur alles einleiten. Du bekommst auch einen Bogen zugeschickt, wo du vermerkst, warum du gekündigt hast.
Eine evtl. Sperrzeit wird überprüft. DIe Krankenversicherung wird 4 Wochen von der KRankenkasse übernommen, wenn eine Sperrzeit eintritt.
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
Okay, dann reichts auch, wenn ich da nur anrufe, oder? Das mit der Versicherung ist gut, denn sollte die Sperrzeit eintreten, bin cih ja ab 1.10. dann eh studentisch versichert.
 
L
Benutzer77404  Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Ja, das reicht. Du musst dann aber bis zum 01.09. noch persönlich hin zur Arbeitslosenmeldung.
Hoffentlich liegen zwischen deiner kündigung und dem melden beim arbeitsamt nicht mehr als 3 tage dazwischen ...
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Die Kündigung ist gestern bei meinem Arbeitgeber eingegangen. :zwinker:
 
L
Benutzer77404  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Wichtig ist, wann du es geschrieben hast :smile:
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
Freitag, dann passts ja trotzdem noch.
 
L
Benutzer77404  Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Genau, passt!
 
A
Benutzer58933  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #14
So, ich hatte heute endlich mein Gespräch bei der Bundesagentur. Prinzipiell war die Frage, ob man mich für diesen einen Monat überhaupt arbeitslos anmeldet, oder das einfach sein lässt. ALG1 werde ich allen Anscheins nach nicht bekommen, auch wenn Vertragsbrüche vorliegen. Das würde alles über das Arbeitsgericht laufen, und bei allem Groll, den ich gegen meinen Arbeitgeber hege, wegen einem Monat Arbeitslosengeld muss ich mir das dann doch nicht antun.
Wie auch immer, theoretisch hätte man mich nicht arbeitlos melden müssen, da es sich eh nur um einen Monat handelt, meine Versicherung eine Nachlaufzeit hat und es absolut unsinnig ist für einen Monat ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen (wobei ich es auch machen würde, aber rein vertraglich isses natürlich unsinnig. Welcher Arbeitgeber stellt einen auch befristet auf einen Monat ein...). Da ich aber Leistungen von der ARGE beziehe, haben wir uns dazu entschieden dennoch eine Arbeitslosigkeit anzumelden, weil die sonst unter Umständen die Leistung kürzen oder entziehen.
Also hab ich jetzt den Wisch ausgefüllt, werde wohl auch Termine bei Beratern wahrnehmen müssen usw. Letztlich werd ich aber wie gesagt kein Geld kriegen (was mir eh schnuppe ist, da ich den Monat überbrücken kann) und keinen neuen Job annehmen, aber die deutsche Bürokratie will es eben so :grin:

Übrigens, der Kommentar meines Chefs zur Kündigung: "Wollen Sie nicht noch früher gehen?"

:ratlos:
 
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