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Firstload.de - Mahnung für nie in Anspruch genommene Leistungen -> Hilfe!

A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Meinem Freund wurden vor ca. 2 Wochen über 90 Euro von seinem Girokonto abgebucht.
Abbucher war das Unternehmen Firstload.de.

Wir haben die Abbuchung natürlich sofort rückgängig gemacht.

Weiterhin haben wir Firstload.de eine eMail geschrieben, in der wir schilderten, den Dienst dieser Firma nie in Anspruch genommen zu haben.

Darauf kam dann eine Antwortmail, dass mein Freund sich angeblich vor ca. einem Jahr dort angemeldet hat und daher die Kontodaten stammen.
Wenn wir die Zahlungen nicht leisten wollten, dann bliebe uns nur der Rechtsweg mit Anzeige usw.

Was sollen wir jetzt tun?
Heute flatterte uns eine Mahnung von Firstload.de ins Haus, man droht mit Inkasso usw.!

Müssen wir jetzt wirklich einen teuren Rechtsanwalt einschalten, um zu beweisen, dass wir uns dort nicht angemeldet haben?
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #2
google mal nach firstload. :zwinker:

das scheint ne abzockerfirma zu sein, wo bereits die staatsanwaltschaft ermittelt.

Auch ich habe heute eine Abbuchung von 94,80 Euro auf meinem Konto gefunden. Bis heute hatte ich noch nie von Firstlaod gehört! Ich habe mit meinem Anwalt zusammen ein Schreiben aufgesetzt, dass ich gerne wissen möchte, woher sie meine Kontodaten kennen und mit rechtlichen Schritten meinerseits gedroht.

Die wären ja schön blöd, wenn sie auf ihre Forderung bestehen, schließlich handelt es sich eindeutig um eine illegale Aktivität, da ich mich nicht mal für einen Probezeitraum angemeldet habe.

Freue mich schon auf deren Beweise.
http://123recht.net/firstload__f40016__p3.html

grundsätzlich ist es ja so, das solche leute die im netz irgendwas anbieten und leute abzocken wollen, dann darauf zählen, das einschüchterungstaktik und drohungen mit gerichtsverfahren funktionieren und man dann doch einfach bezahlt.

ich würde auf jeden fall schriftlich per einschreiben auffordern mir zu beweisen, das da ich da irgendwo mal geklickt haben sollte, oder einen vertrag eingegangen wäre.
gleichzeitig mit anzeige und rechtsanwalt drohen.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Sehr geehrter Herr XX,

Eine Anmeldung wurde am 2005-10-09 auf unsere Homepage mit Ihren Daten durchgeführt. Nach 14 tägiger Testzeit ist bei uns keine fristgerechte Kündigung eingegangen und Sie wurden wie auch in unseren AGB's beschrieben wird, auf einen Jahresvertrag in Höhe von 94,80 € / Jahr für 10 GB pro Monat umgestellt.

Da auch für dieses Jahr keine Kündigung bei uns eingegangen ist,wurde der Vertrag verlängert.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, ist es notwendig bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dies ist die übliche Vorgehensweise. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen und von uns die IP Adresse und alle anderen nötigen Angaben erfahren, die bei der Aufklärung behilflich sein könnten.

Mit der IP Adresse lässt sich zurückverfolgen, woher die Anmeldung kam. Somit kann der Täter ausgeforscht werden und zur Verantwortung gezogen werden.

Sobald von der Polizei der Datenmissbrauch bestätigt wird, kann der Account gelöscht werden und Sie können sich Ihr Geld (falls auch Ihre Kontodaten missbraucht wurden) von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.

Bitte überprüfen Sie in diesem Fall auch Ihre Kontoauszüge, auf andere Abbuchungen die Ihnen unbekannt sind, denn es ist dann anzunehmen, dass der Täter Ihre Daten auch bei anderen Unternehmen angegeben hat, oder dieses noch tun wird.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen,

XX

Risk Management
Firstload.de

<<<<<

Dieses Schreiben habe ich als Antwort auf meine eMail bekommen.

Gegoogelt hab ich schon, hab schon gelesen, was das für ne Firma ist.

Mit Rechtsanwalt gedroht hatte ich schon, hatte denen geschrieben, ich würde mich sonst gezwungen sehen, die Sache an meinen Rechtsanwalt weiterzugeben.

Was sollen wir denn jetzt machen?
Rechtsanwalt einschalten? Teuer.
Garnicht reagieren? Was ist wenn die uns wirklich hier mit Inkasso kommen.
 
S
Benutzer48909  (43) Meistens hier zu finden
  • #4
Man sieht ja schon, dass daran was faul sein muss, da ihr ja, wenn ihr euch wirklich angemeldet hättet letztes Jahr auch schon eine Rechnung für das 1. Jahr hättet bekommen müssen, schließlich schreiben sie was von einem Jahresvertrag und das ist jetzt 2 Jahre her.

Ich glaube, ich würde denen lediglich schriftlich mitteilen, dass ich mich nicht angemeldet habe und nicht bereit bin diesen Betrag zu begleichen und ansonsten nicht reagieren. Wenn sie abgebucht haben das Geld zurückbuchen lassen und die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen. Eventuell mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ab die noch einen Tipp haben.

Wichtig ist, dass ihr, sofern die wirklich einen Mahnbescheid schicken, dann auf jeden Fall reagiert und Widerspruch einlegt.
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #5
ich muss nochmal googlen. :grin:
vorhin hatte ich was gelesen, das so ein vertrag mit verlängerung irgendwie nicht gültig ist. :zwinker:
edit: klick mal auf meinen link den ich gepostet hab.

gar nicht melden ist das falscheste was man machen kann.
wie gesagt würd ich das per einschreiben, am besten mit rückschein machen. :zwinker:

rechtsanwalt ... ist sooooo teuer nun nicht.
er schreibt ja nur einen brief. :zwinker:
zumal man denke ich davon ausgehen kann, das DIE doch wohl für einen schaden aufkommen müssen, wenn sie scheiße bauen, aber vielleicht meldet sich mal jemand der da die genaue rechtslage kennt und sich damit besser auskennt.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Hab grade meinen ehemaligen Arbeitskollegen befragt.
Er meinte, ich soll auf Mahnungen etc. garnicht reagieren, weil jede Reaktion in gewisser Weise ein Zugeständnis oder zumindest ein Existensbeweis wäre.

Erst wenn ein Mahnbescheid käme, sollten wir diesem widersprechen.

Was haltet ihr davon?
 
S
Benutzer48909  (43) Meistens hier zu finden
  • #8
Hab grade meinen ehemaligen Arbeitskollegen befragt.
Er meinte, ich soll auf Mahnungen etc. garnicht reagieren, weil jede Reaktion in gewisser Weise ein Zugeständnis oder zumindest ein Existensbeweis wäre.

Erst wenn ein Mahnbescheid käme, sollten wir diesem widersprechen.

Was haltet ihr davon?

Ich denke, dass er gar nicht so Unrecht hat. Andererseits hast du ja nun schon mal reagiert und als Antwort darauf ein Schreiben bekommen. Von eurer Existenz wissen sie also.
Ich würde mich an deiner Stelle wohler fühlen, wenn ich dem Schreiben, das du bekommen hast noch mal vehement widerspreche und klarstelle, dass keine Anmeldung erfolgt ist und ihr nicht bereit seid das Geld zu bezahlen, da kein gültiger Vertrag existiert.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Achja, nebenbei erwähnt ging das Schreiben an seine alte Adresse.
Wir sind ja im Sommer diesen Jahres umgezogen.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #10
Bist du dir GANZ sicher, daß dein Freund sich da wirklich nicht angemeldet hat?

In diesem Thread https://www.planet-liebe.com/threads/freund-hat-schulden-wei%C3%9F-nicht-was-ich-machen-soll-wie-soll-ich-reagieren.114838/ hast du ja schonmal geschrieben, daß er wohl Schulden hat und daß du den Eindruck hast, er hat da nicht wirklich einen Überblick drüber bzw. verdrängt das ganze... Das war ja schon im Frühjahr letzten Jahres, aber ich hab mich zufällig noch dran erinnert. Wie gesagt, das ist nur eine Frage.

Und wenn er sich da wirklich schon 2005 angemeldet haben sollte (oder die das behaupten), dann hätte doch auch schonmal das Geld abgebucht werden müssen vor einem Jahr, das hätte er doch auch schon merken müssen. Oder war das jetzt die erste Abbuchung?
 
K
Benutzer Gast
  • #11
Firstload.de ist eine Firma welche mit unlauteren Geschäftsmethoden handelt, nach dem Motto, einen Dummen wirds immer geben der zahlt. Hatte mit denen Ende letzten Jahres zu tun. Einfach nicht darauf reagieren und falls von denen noch mal etwas kommen sollte deinerseits mit rechtlichen Schritten denen gegenüber "drohen".
Das hat bei mir wunderbar gewirkt. Plötzlich hies es dann alles sei ein Versehen gewesen, na usw. :rolleyes:
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #12
Hab grade meinen ehemaligen Arbeitskollegen befragt.
Er meinte, ich soll auf Mahnungen etc. garnicht reagieren, weil jede Reaktion in gewisser Weise ein Zugeständnis oder zumindest ein Existensbeweis wäre.

Erst wenn ein Mahnbescheid käme, sollten wir diesem widersprechen.

Was haltet ihr davon?

ich halte davon sehr wenig.
an deiner stelle würde ich mal gucken, ob es in deiner stadt eine verbraucherzentrale gibt und mich da mal beraten lassen.

das ihr umgezogen seid, spielt keine rolle.
ein mahnbescheid kann übrigens jeder schicken.
wenn ich deine adresse hab, kann ich dir auch einen zustellen lassen ... einfach so.
das gericht prüft nicht, ob eine forderung berechtigt ist, oder nicht.

im übrigen hab ich vorhin gelesen, das jemand auch vor dem gericht verloren hat.
also das beste wird sein, das du entweder einen anwalt aufsuchst, oder dich zumindest bei der verbraucherzentrale mal schlau machst.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
Natürlich kann ich mir nicht zu 100% sicher sein, dass er sich da nie angemeldet hat.
Da haben wir uns gerade kennen gelernt zu dieser Zeit.
Allerdings hatte er keinen PC zuhause (was natürlich nicht heißen kann, dass er sich da nicht angemeldet haben kann).

Ich kann nur das glauben, was er mir erzählt.
Letztlich hätte er ja auch wenig davon, mich anzulügen.
Ich meine, mir könnte es ja im Prinzip egal sein, was und wofür er so zahlen muss.

Wir wollen aber noch zusammen seine Kontoauszügen der letzten Jahre durchsuchen, ob da schonmal eine solche Abbuchung stattgefunden hat.
Weil wenn dieser Vertrag bestehen würde, dann müssten sie ja schon mindestens einmal abgebucht haben, fürs Jahr 2005/2006.
 
Chabibi
Benutzer20341  Sehr bekannt hier
  • #14
Nicht zu vergessen: irgendwo müssen die ja die Bankdaten weg haben, das man sich die einfach ausdenkt trau ich nichtmal solchen Vereinen zu... :zwinker:
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #15
So, mal den aktuellen Stand der Dinge:

Firstload hat tatsächlich bereits 2006 schon einmal die besagten knapp 90 Euro von meinem Freund abgebucht, das konnte er anhand der Kontoauszüge nachvollziehen.

Trotzdem hat er die noch ausstehenden knapp 90 Euro nicht überwiesen (hatte er ja zurückbuchen lassen).

Ich hatte ihm geraten, das Geld zu überweisen und dann per Einschreiben eine Kündigung zu schicken.

Was er aber bisher nicht getan hat.

Heute kam dann Post von Firstload, keine Ahnung, was genau drin stand. Ich vermute, es hat mit Inkasso usw. zu tun und dann natürlich die Verzugsgebühren.

Jetzt möchte mein Freund die knapp 90 Euro überweisen, mit der Begründung, dass er von den Inkassogebühren/Verzugsgebühren nichts wusste.
Die haben das Schreiben genau wie die vorherige Mahnung nämlich an die falsche Adresse (zu seinen Eltern nachhause) geschickt.

Kündigen will er natürlich trotzdem.

Kann mir jemand sagen, auf was ich bzw. er bei der Kündigung achten muss? Irgendwelche besonderen Formulierungen oder was?
Und kann man in die Arabischen Imirate (wo diese Firma offensichtlich sitzt) überhaupt ein Einschreiben schicken?

Für schnelle Hilfe wäre ich ziemlich dankbar...
 
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Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #16
Liebe Ambergray,

wenn Dein Freund nie, wirklich nie diese Leistungen in Anspruch genommen hat, das heißt auch nicht so dumm war, ein Probeabo oder einen Testzugang zu nutzen, dann liegt hier, was auch nicht allzu selten ist, ein Computerbetrug bzw. ein Überweisungsbetrug vor.

Das heißt, jemand hat die Leistung in Anspruch genommen, aber die Daten Deines Freundes eingegeben.

Deswegen sollte er zur Polizei gehen und eine Strafanzeige erstatten. Das Aktenzeichen bzw. die Registriernummer kann er dann an firstload senden.

Sicherlich gibt es Abzockfirmen im Internet, die würden allerdings nie soweit gehen und unrechtmäßig Geld von einem Konto abbuchen, dann würden sie sich ja strafbar machen. Abzockfirmen die Mahngebühren verlangen, bewegen sich in rechtlichen grauzonen, aber nicht in der Illegalität. Das würde ihnen das Geschäft vermiesen.

Was dann passieren wird, steht quasi schon fest.
Firstload wird der Polizei die IP-Adressen der Anmeldung bzw. letzten Nutzung zukommen lassen, die Polizei kann damit nichts anfangen und das Verfahren wird eingestellt.
Den Schaden jedenfalls trägt firstload, da sie für keine beweissichere Authetifizierung der eingegebenen Daten sorgen.

Gruß Novalis

P.S.:

(6) Die Kündigung kann nur schriftlich an folgende Adresse erfolgen:

Verimount FZE
Geschäftsführer: Robert Fritzmann
Postfach 30
1011 Wien
Österreich
 
K
Benutzer11466  Beiträge füllen Bücher
  • #17
Auch mal Link wurde entfernt schauen sowie in diese Diskussion.
Wenn Dein Freund sicher ist, sich dort nie angemeldet zu haben, Anzeige gegen Unbekannt, nix zahlen bzw. Geld zurückbuchen. Reagieren nur auf Mahnbescheid. Zur nächsten Link wurde entfernt gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N
Benutzer12283  (55) Verbringt hier viel Zeit
  • #18
Zu Zahlen ist komplett unsinnig, wenn man nichts bestellt hat. So wie ich das verstanden haben, habt ihr denen schon geschrieben, dass ihr nichts bestellt habt und der Forderung widersprecht. Das reicht. Alles was nun kommt sollte ihr abheften und ansonsten erst mal nicht mehr reagieren.

Erst wenn von einem Amtsgericht ein offizieller Mahnbescheid kommt, muss man sich wieder rühren. Dann allerdings schnell: Man muss dem innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Amtsgericht widersprechen. Erst wenn danach eine Klage kommt, muss man sich einen Anwalt holen.

Grundsätzlich müssen die allerdings dann dem Gericht nachweisen, dass hier tatsächlich ein Geschäft getätigt wurde. Aber wie sollen die das ohne Unterschrift machen? Daher sollte man es darauf ankommen lassen. Passieren kann da eigentlich wenig.

Zu einer Klage wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen, wenn die nicht nachweisen können, dass ihre Forderung berechtigt ist. Das sind nur Kosten, die denen keiner Erstattet. Denn bei einem verlorenen Verfahren müssen die auch deinen Anwalt noch bezahlen.

Zu zahlen ist hingegen ganz schlecht. Das kann einem später als Anerkennung der Forderung ausgelegt werden. Auf irgendwelche zusätzliche Kosten für das Inkasso werden die dann sicherlich nicht verzichten wollen. Außerdem kann man einen Dummen auch noch ein 2. Mal abzocken. Denn mit solchen Leuten kann man es ja machen!

Tschööö, nomoku
 
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #19
Ich bitte zu bedenken, daß hier bereits Geld abgebucht wurde.
Es ist also keine der üblichen Seiten die einfach nur stumpf alle möglichen leute abmahnen, sondern hier hat entweder der Freund tatsächlich seine Daten angegeben, oder aber er ist Betrugsopfer.

Deswegen halte ich von dem Ratschlag, nichts zu tun, relativ wenig.
 
G
Benutzer32133  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #20
ob das jetzt eine abzockerfirma ist, das kann ich nicht beurteilen.
auf alle fälle hat er ja letztes jahr, die abbuchung akzeptiert, und so wird er kaum chancen haben, jetzt zu behaupten, das er mit der ganzen sache nichts zu tun hat.
 
N
Benutzer12283  (55) Verbringt hier viel Zeit
  • #21
Ich bitte zu bedenken, daß hier bereits Geld abgebucht wurde.

Und? Ist eine Kontonummer irgendeine Geheimzahl? Es beweist nicht, dass ich irgendeinen Vertrag eingegangen bin. Kontonummern findet man zuhauf im Internet.

Es ist also keine der üblichen Seiten die einfach nur stumpf alle möglichen leute abmahnen, sondern hier hat entweder der Freund tatsächlich seine Daten angegeben, oder aber er ist Betrugsopfer.

Nicht er, sondern die Firma ist dann das Opfer des Betrugs! Wenn die nicht überprüfen, wer die Daten angegeben hat, dann sind die das selbst schuld. Die müssen nachweise können, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Ohne Nachweis kein Geld! Wenn die sich betrogen fühlen, dann müssen die eine Strafanzeige stellen.

Tschööö, nomoku
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #22
Und? Ist eine Kontonummer irgendeine Geheimzahl? Es beweist nicht, dass ich irgendeinen Vertrag eingegangen bin. Kontonummern findet man zuhauf im Internet.



Nicht er, sondern die Firma ist dann das Opfer des Betrugs! Wenn die nicht überprüfen, wer die Daten angegeben hat, dann sind die das selbst schuld. Die müssen nachweise können, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Ohne Nachweis kein Geld! Wenn die sich betrogen fühlen, dann müssen die eine Strafanzeige stellen.

Tschööö, nomoku
Nur ist das Geld schon irgendwann letztes Jahr abgebucht worden, das heißt, das ist nicht mehr einfach so zurückzubuchen. Selbst wenn er JETZT nicht nochmal überweist bzw. die Abbuchung rückgängig machen läßt, bekommt er mit gar nichts tun sein Geld von letztem Jahr nicht mehr wieder. Mit einer Anzeige wegen Betrugs aber unter Umständen schon, wenn rauskommt, daß tatsächlich er sich nicht da angemeldet hat.
 
N
Benutzer12283  (55) Verbringt hier viel Zeit
  • #23
auf alle fälle hat er ja letztes jahr, die abbuchung akzeptiert, und so wird er kaum chancen haben, jetzt zu behaupten, das er mit der ganzen sache nichts zu tun hat.

Ok, dass habe ich überlesen. Ich war davon ausgegangen, dass alle Buchungen zurückgebucht wurden. Wenn er nichts bestellt hat, dann war das eine Dummheit. Da muss man entweder bezahlen oder sich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn man bedürftig ist, dann kann man wohl Beratungshilfe beim Amtsgericht bekommen.

Tschööö, nomoku
 
W
Benutzer48572  Verbringt hier viel Zeit
  • #24
Off-Topic:
Weil ich bei der Internetsache eher wenig Ahnung hab, nur eine Frage am Rande: Ist es tatsächlich so, dass sich eine 2005 gespeicherte IP-Adresse heute noch zuordnen ließe?
 
N
Benutzer66869  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #25
Wir hatten auch mal eine Mahnung von denen bekommen. Und da wir die Fa. noch nie gehört hatten nicht gezahlt (geschweige deren Leistungen in Anspruch genommen). Nach der dritten Mahnung war Schluß. Wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert, kann man immer noch widersprechen. Aber solche Betrüger gehen selten so weit...
 
D
Benutzer50561  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #26
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten missbraucht wurden, ist es notwendig bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Dies ist die übliche Vorgehensweise. In weiterer Folge wird sich die Polizei mit uns in Verbindung setzen und von uns die IP Adresse und alle anderen nötigen Angaben erfahren, die bei der Aufklärung behilflich sein könnten.

Mit der IP Adresse lässt sich zurückverfolgen, woher die Anmeldung kam. Somit kann der Täter ausgeforscht werden und zur Verantwortung gezogen werden.
Völliger Schwachsinn.
Wenn dein Freund (bzw. wohl ein anderer) sich nicht aus einem Netzwerk eines größeren Unternehmens heraus registriert hat, ist es unmöglich, die IP-Adresse einer Person/Institution zuzuordnen (nach nun über einem Jahr erst recht).

Sobald von der Polizei der Datenmissbrauch bestätigt wird, kann der Account gelöscht werden und Sie können sich Ihr Geld (falls auch Ihre Kontodaten missbraucht wurden) von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Das Zurückbuchen ist aber nur innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung möglich...
Danach muss das Unternehmen, das angeblich eine Einzugsermechtigung erhalten hat, das Geld überweisen.


Hier muss allerdings das Unternehmen belegen können, dass dein Freund sich auch tatsächlich angemeldet hat und die Hinweise auch die Kostenpflicht bei dem Angebot nicht verschleiert zu haben.
Aber dein Freund kann auch weiterhin 90 Euro jährlich verschenken...

Off-Topic:
Weil ich bei der Internetsache eher wenig Ahnung hab, nur eine Frage am Rande: Ist es tatsächlich so, dass sich eine 2005 gespeicherte IP-Adresse heute noch zuordnen ließe?
Höchstens, wenn die Anmeldung aus einem Netzwerk eines (größeren) Unternehmens heraus erfolgte. Bei privaten Anschlüssen ist das bereits nach maximal (ab 01.01.2008: genau) 6 Monaten unmöglich, wenn keine Ermittlungen etc. aufgenommen wurden.
 
C
Benutzer66733  Benutzer gesperrt
  • #27
Ich bin kein Experte, aber mal was du klären solltest :

1. Ist dein Freund rechtsschutzversichert ? Wenn nein, dann kostet der Anwalt locker mehr als 90 Euro. Für 90 Euro macht der die Tür auf, wenn du klingelst. Nee wirklich, billig ist das echt nicht.
Da ist es billiger zu zahlen. Hatte mal 180 Euro Anwaltskosten wegen Bußgeld-Bescheid. Und da hat der im Grunde nur einen Brief abgeschickt mit meiner Story (die er dann formuliert hat) und das war dann die Arbeit.

2. Wenn du den Anwalt einschaltest und tatsächlich unschuldig bist, dann muss hier erstmal jemand der sich mit Jura auskennt sagen, ob es dann nicht heißt, auf den Anwaltskosten müssen Sie trotzdem sitzen bleiben, denn es ist staatsbürgerliche Pflicht, ein Ermittlungsverfahren über sich ergehen zu lassen. Sprich, die Gegenseite zahlt da eventuell gar keinen Cent für deinen Anwalt, solang da kein wirkliches Verfahren vorliegt. Aber das weiß ich nicht genau, aber klärs mal ab mit jemandem der sich auskennt !

Vielleicht in nem Juristen-Forum ?!
 
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #28
Off-Topic:
Weil ich bei der Internetsache eher wenig Ahnung hab, nur eine Frage am Rande: Ist es tatsächlich so, dass sich eine 2005 gespeicherte IP-Adresse heute noch zuordnen ließe?

Der tatsächliche Sachstand ist, daß Polizeibehörden derzeit so gut wie keine IP-adressen mehr abfragen, da meistens nichtmal mehr 7 Tage gespeichert wird.
Davon abgesehen, beweist eine solche Adresse maximal, daß jemand vom besagten Telefonanschluß "schuld" ist. Aber niemals wer.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #29
Laut seinen Aussagen hat er diesen Zugang niemals genutzt.

Das Geld wurde definitiv 2006 schonmal ca. um diese Jahreszeit abgebucht und da hat er nichts dran gemacht, warum auch immer.

Aber so wie ich das sehe, hat er ja mit dieser Abbuchung 2006 quasi akzeptiert, dass da was läuft und dann wäre es ja hirnrissig, sich jetzt darüber zu beschweren, oder?

Er hat gestern einen Brief vom Anwalt der Firma bekommen. Jetzt soll er insgesamt um die 130 Euro zahlen, da sind dann noch Verwaltungsgebühren usw. dabei.

Er möchte aber nur die 90 Euro zahlen, weil er diesen Brief (kein Einschreiben) ja im Prinzip nie bekommen haben könnte (da falsche Adresse).

Und dann eben kündigen.
Reicht es da, einfach zu schreiben "Hiermit kündige ich" so in der Art?
 
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