• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Fragen zum Thema Fahrschule (bereits absolvierte Theoriestunden)

Diorama
Benutzer12616  (35) Sehr bekannt hier
  • #1
Ich habe nun endlich vor, schnellstmöglich meinen PKW-Führerschein zu machen.

Aus diversen Gründen, u.a. ein ziemlich unschöner Roller-Unfall mit 16 und die daraus resuliterende Panik vor dem Straßenverkehr, habe ich dieses Thema bisher gemieden, nun muss ich es aber doch angehen.

Ich habe nun bei ein paar Fahrschulen rundgerufen.

In einer sagte man mir auf konkrete Nachfrage meinerseits, dass ich keine Theoriestunden mehr ableisten müsse und mir somit die Kosten dafür ebenfalls sparen könne. Die Theorieprüfung muss ich natürlich trotzdem ablegen.

Das läge daran, dass ich bereits einen Führerschein der Klasse M besitze und dazu noch 8 weitere, bescheinigte Theoriestunden in einer anderen Fahrschule gemacht habe (Heimatstadt, bin dann fort gezogen und habe erst einmal aufgehört).
Insgesamt könne ich mir somit ausreichend Stunden anrechnen lassen.

Das klingt für mich gut, denn momentan habe ich sehr wenig Zeit und außerdem sollte es nun möglichst schnell gehen, da ich den Führerschein leider dringend benötige.

Die Fahrschule, die mir diese Auskunft gab, ist nun leider etwas zu weit weg.
Deshalb habe ich mich weiter bei Fahrschulen in meiner Nähe erkundigt.
Zunächst hieß es dort, das sei gar nicht möglich, nachdem ich dann weiter darauf beharrte, bot man mir an, ich müsse nur die Hälfte der Grundgebühr zahlen und bräuchte die Stunden nicht zu leisten.

Ich will natürlich weiter suchen.

Aber zuerst wollte ich fragen: Gibt es dann dazu keine ausdrückliche Regel? Kann jede Fahrschule das tatsächlich willkürlich entscheiden?

Danke sehr.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #2
Aber zuerst wollte ich fragen: Gibt es dann dazu keine ausdrückliche Regel? Kann jede Fahrschule das tatsächlich willkürlich entscheiden?
es gibt 100% eine "ausdrückliche Regelung" - wir sind hier ja in Deutschland und nicht in Somalia... hier gibts für alles eine Regelung...:tongue:

Hmm ich kann mir gut vorstellen das dein Anliegen am Telefon etwas "unklar" rübergekommen ist bzw. dein Gegenüber von der Fahrschule etwas falsch verstanden hatte oder keine Ahnung hatte weil es evtl. nur die "Bürokraft" war.:ratlos:

Meines Wissens nach bleiben abgeleistete Theriestunden zwei Jahre lang gültig d.h. innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung folgen!

Da du scheinbar schon nen Führerschein für nen Roller hast kann es sein das du Stunden erlassen bekommst (???) - bin mir da aber nicht sicher. Jedenfalls gibt es spezifische Stunden für die Klasse B - darum kommst du sicherlich nicht herum, ich vermute mal sogar du musst nochmals die ganze Theorie machen.
 
Diorama
Benutzer12616  (35) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #3
es gibt 100% eine "ausdrückliche Regelung" - wir sind hier ja in Deutschland und nicht in Somalia... hier gibts für alles eine Regelung...:tongue:

Hmm ich kann mir gut vorstellen das dein Anliegen am Telefon etwas "unklar" rübergekommen ist bzw. dein Gegenüber von der Fahrschule etwas falsch verstanden hatte oder keine Ahnung hatte weil es evtl. nur die "Bürokraft" war.:ratlos:

Meines Wissens nach bleiben abgeleistete Theriestunden zwei Jahre lang gültig d.h. innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung folgen!

Da du scheinbar schon nen Führerschein für nen Roller hast kann es sein das du Stunden erlassen bekommst (???) - bin mir da aber nicht sicher. Jedenfalls gibt es spezifische Stunden für die Klasse B - darum kommst du sicherlich nicht herum, ich vermute mal sogar du musst nochmals die ganze Theorie machen.

Also, in der ersten Fahrschule habe ich persönlich und lange mit dem Fahrlehrer selbst gesprochen.

Der Mann wirkte sehr kompetent, hat sich über meinen Führerschein informiert und die Bestätigung der absolvierten Stunden vorlesen lassen und mir sogar extra ein Formular für solche Fälle zugeschickt.

Das heißt, ganz so aus der Luft gegriffen kann die Sache nicht sein.

Umso mehr bin ich nun von Fahrschule Nummer Zwei irritiert.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #4
wann hast du denn die 8 "bescheinigten" Fahrstunden genau gemacht? waren die für den Führerschein Klasse B?
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #5
Also mir wurden beim Auto bzw. Motorrad offiziell keine Stunden erlassen oder wenn, dann nur wenige. Ich war nur zweimal noch dort, aber das lag daran, dass der Fahrlehrer mich kannte und mein Rollerschein nicht soo lange zurück lag. Trotzdem musste ich die normale Gebühr zahlen, was ich auch völlig okay fand. Schließlich habe ich die volle Leistung erhalten bzw. hätte diese nutzen können, hätte ich das gewollt.
 
Diorama
Benutzer12616  (35) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #6
wann hast du denn die 8 "bescheinigten" Fahrstunden genau gemacht? waren die für den Führerschein Klasse B?

2008. Ja, das war schon für den B Führerschein.

---------- Beitrag hinzugefügt um 20:20 -----------

Also mir wurden beim Auto bzw. Motorrad offiziell keine Stunden erlassen oder wenn, dann nur wenige. Ich war nur zweimal noch dort, aber das lag daran, dass der Fahrlehrer mich kannte und mein Rollerschein nicht soo lange zurück lag. Trotzdem musste ich die normale Gebühr zahlen, was ich auch völlig okay fand. Schließlich habe ich die volle Leistung erhalten bzw. hätte diese nutzen können, hätte ich das gewollt.

Naja, in dem Fall würde ich aber eben eher in die Fahrschule gehen, in der mir genau das erspart bleibt.
Wäre blöd für mich, weil ich extra mit dem Zug eine gewisse Strecke hinter mich bringen müsste, aber dafür spare ich Geld und letzten Endes auch Zeit, weil ich keine Theoriestunden mehr nehmen muss.

Es wäre mir nun natürlich in direkter Nähe lieber, hier gibt es auch noch einige Fahrschulen, nur wollte ich mich, bevor ich weiter nachfrage, darüber informieren, ob es dazu nicht irgend eine festlegte Regel gibt, die ich erwähnen könnte.
 
g_hoernchen
Benutzer70315  (35) Beiträge füllen Bücher
  • #7
aaaalso, da hab ich was für dich :

FahrschAusbO (Fahrschüler-Ausbildungsordnung) § 4 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

Auszug:
"(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. "
vielleicht konnte dir das helfen:smile:
 
Diorama
Benutzer12616  (35) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #8
aaaalso, da hab ich was für dich :

FahrschAusbO (Fahrschüler-Ausbildungsordnung) § 4 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE

Auszug:
"(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden. "
vielleicht konnte dir das helfen:smile:
Aaah, das klingt gut.

Damit dürfte Fahrschule 1 ja recht behalten, denn der geforderte Umfang im Falle einer Fahrerlaubnis beträgt sechs Stunden, acht habe ich.

Danke, damit kann ich etwas anfangen :smile:
 
°Axiom°
Benutzer56402  (34) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Ich stand dieses Jahr vor einer ähnlichen Situation:
Undzwar habe ich im Oktober 2007 bereits alle notwendigen zur Pflicht gehörenden Theorie-Stunden für die Führerscheinklasse B absolviert, jedoch nicht mit einer Prüfung abgschlossen. Da ich gleich nach Ende der Stunden bei der Fahrschule aufhörte, da ich auch diversen Gründen mit dem Fahrlehrer nicht zurecht kam und eben nur die Theoriestunden bis zum Ende durchzog.
Dieses Jahr habe ich mich erneut bei einer Fahrschule für die Führerscheinklasse B angemeldet und musste natürlich auch erfragen, wie es sich mit den absolvierten Theorie-Stunden verhält.
Letztlich erkundigte sich die Sekretärin der Fahrschule bei der städtischen Führerscheinstelle, welche meinte, dass die Theoriestunden ob mit Prüfung abgeschlossen oder ohne, nur ein Jahr lang gültig sind und danach wiederholt werden müssen.
Soweit ich weiss, musst du alle Stunden nocheinmal absolvieren. Da es diese Stunden zur Ergänzung nur gibt wenn du schon Autoführerschein hast und noch Motorrad machen willst (zwecks Technick und Schaltung).
Wiederrum bei Moped zu Auto musst du alle Stunden nochmal machen.
Für den Zweifelsfall: Erkundige dich beim städtischen Führerscheinamt und erläutere deinen Fall.
:zwinker: Viel Erfolg!
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #10
Diorama
Benutzer12616  (35) Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #11
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren