Hat ein Embryo ein Recht auf Leben?

Dieses Thema im Forum 'Umfrage-Forum' wurde von aspire gestartet, 13 Mai 2012.

  1.  

    aspire Ist noch neu hier

    nicht angegeben
    Würde gerne Mal eure Meinung dazu hören, wenn ihr es begründet wäre das noch toller.
    Wenn nein: ab wann sollte er dann ein Recht darauf haben?
     
  2.  

    simon1986 Planet-Liebe Berühmtheit

    27 Jahre
    vergeben und glücklich
    Um die Diskussion anzuheizen sage ich mal JA.;)

    Ethische Gründe sprechen dafür, schwer wiegende praktische Gründe dagegen.
  3.  

    User 116974 Öfters im Forum

    vergeben und glücklich
    Von wann bis wann spricht man von einem Embryo? Bin da nicht mehr auf dem neusten stand :)
    mfg
  4.  

    MsThreepwood Gast

    Meiner Meinung nach hat niemand ein RECHT auf Leben. Ein Embryo demnach auch nicht.
  5.  

    User 36171 Sehr aktiv hier

    24 Jahre
    Verheiratet
    Keine Ahnung. Ich will mir nicht heraus nehmen das abschließend zu beurteilen.

    In der Praxis entscheidet die Person, von der der Embryo ein Teil ist: die Mutter. Das finde ich gut so. In eine Frage, die man so oder so beantworten kann, hat sich der Staat nicht einzumischen. Es bleibt dem Einzelnen überlassen sich eine Meinung zu bilden. Siehe PID.
  6.  

    User 114351 Öfters im Forum

    21 Jahre
    vergeben und glücklich
    Da in unserer Gesellschaft nicht einmal voll entwickelte Tiere ein Recht auf Leben haben, wieso sollte es ein Haufen Zellmaterial haben?
    Doppelmoral lässt mal wieder grüßen.
    Antwort: Nein.
  7.  

    User 8128 Planet-Liebe Berühmtheit

    28 Jahre
    in einer Beziehung
    Off-Topic:
    Bis zur 12. SSW spricht man von Embryo, danach von Fötus.



    Ich sehe das so:
    Das Recht auf Leben ist in Deutschland sogar ein Grundrecht. Stellt sich natürlich die Frage, ob ein Embryo sich überhaupt auf die Grundrechte berufen kann, denn diese gelten genau genommen nur für "Menschen". Wann kann ein Mensch also Träger von Rechten sein und wann ist man überhaupt ein "Mensch"?
    Nach meiner persönlichen Auffassung zum Zeitpunkt, in dem das Leben entsteht. Das wäre, wenn die befruchtete Eizelle sich einnistet. Spätestens, wenn ca. in der 5. SSW das Herz beginnt zu schlagen, kann man meiner Meinung nach zweifelsohne sagen, dass Leben entstanden ist - und mithin ein Mensch.

    Dieses kleine Leben hat ein Recht auf Leben - Embryo hin oder her, unvollendete Geburt hin oder her.
    Nalia30 hat sich hierfür bedankt.
  8.  

    User 78112 Meistens hier zu finden

    24 Jahre
    Single
    wie schon gesagt: "embryo" muss zuerst definiert werden :)
  9.  

    User 116974 Öfters im Forum

    vergeben und glücklich
    Das doofe ist, ich war immer der Meinung, nein hat es nicht, lebt ja nicht wirklich und so,...ABER schon nach 2 Wochen schlägt ein Herz habe ich gehört...und wo ein Herz schlägt, finde ich, ist es "Leben" da...also ab 2. woche nicht mehr...

    mfg
  10.  

    User 96776 Meistens hier zu finden

    23 Jahre
    Single
    Ja, hat er meiner Meinung nach schon.
    Ich hab da keine wissenschaftlichen Hintergründe, das ist mehr eine Gefühlssache. Auch wenn es sicher begründbar wäre aber ich würde es keinem menschlichen Wesen oder welchen, die mal zu einem heranreifen, antun oder mir selbst sowas zumuten und sie "töten".
    Ich bin auch gegen Abtreibungen und würde das nie im Leben übers Herz bringen!
    Klar kann man da gegenargumentieren und das ewig lange aber ich würde jedem Wesen das Leben schenken wenn es schonmal in meinem Bauch ist, dies hat es sich schließlich auch nicht ausgesucht und ich denke schon, dass so ein Baby auf jeden Fall das Recht hat zu leben!
    Nalia30 hat sich hierfür bedankt.
  11.  

    Kaddylac Ist noch neu hier

    23 Jahre
    Es ist kompliziert
    Meinst du damit die Reportage von gestern (empryonale Stammzellen für Schonheitskorrekturen)?
    Denn das finde ich absolut beschissen! Geht mal gar nicht!
  12.  

    User 26217 Verbringt hier viel Zeit

    25 Jahre
    vergeben und glücklich
    Off-Topic:
    Ich hätte ehrlich nicht gedacht, dass in diesem Forum doch eine so konservative Meinung zur Abtreibung vorherrscht. :eek:

    Neben den "Rechten" des Embryos gibt es nämlich meiner Meinung nach auch eine ganze Reihe an Rechten, die die werdende Mutter hat, wie zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, sowie das Recht auf psychische und physische Gesundheit. Aber um Abtreibung geht es hier ja eigentlich gar nicht, also:


    Ich möchte mir nicht herausnehmen, einem Embryo hier das Recht auf Leben zu- oder abzusprechen und so eine Diskussion führt meiner Meinung nach auch nicht sonderlich weit. Letztendlich sind wir da nämlich dann doch wieder beim Thema Abtreibung und der Frage, wessen Rechte schwerer wiegen.
  13.  

    Kaddylac Ist noch neu hier

    23 Jahre
    Es ist kompliziert
    Laut des Gesetzes ab Vollendung der Geburt (auch wenn ich das absolut n i c h t so sehe)
  14.  

    User 114351 Öfters im Forum

    21 Jahre
    vergeben und glücklich
    Mir fehlt bei einem Embryo zudem auch die Fähigkeit der Reflexion, um Recht zu beanspruchen sollte man auch in der Lage sein anderen Recht zuzusprechen. Ist bei einem Embryo nicht gegeben, fertig.

    Da hier gerade die Reportage von gestern erwähnt wurde:
    So was ist wirklich unter aller Sau, man muss da eben differenzieren, unter welchen Umständen ein Embryo getötet wird.
  15.  

    Asti Meistens hier zu finden

    vergeben und glücklich
    Falsch. Mensch ist man im strafrechtlichen Sinne ab Beginn der Eröffnungswehen, nicht mit Vollendung der Geburt.
  16.  

    Kaddylac Ist noch neu hier

    23 Jahre
    Es ist kompliziert
    War bezogen auf Träger von Rechten und Pflichten. Daher ab Vollendung der Geburt (=Rechtsfähigkeit)
  17.  

    Asti Meistens hier zu finden

    vergeben und glücklich
    Okay, das ist dann zivilrechtlich, aber das hat mit der Frage, ob ein Embryo ein Recht auf Leben hat, nicht so viel zu tun, weil das eher straf- und grundrechtliche Probleme sind.
  18.  

    User 8128 Planet-Liebe Berühmtheit

    28 Jahre
    in einer Beziehung
    Auch nicht ganz korrekt. Die Meinungen gehen auseinander. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass man erst mit Vollendung der Geburt Träger von Rechten sein kann, andere bei Einnistung der befruchteten Eizelle.
    Vom BGH gibts dazu bis jetzt keine Entscheidung.
  19.  

    Kaddylac Ist noch neu hier

    23 Jahre
    Es ist kompliziert
    Mensch, ich spreche vom Gesetz! §1BGB
    Und solange es dieses Gesetz gibt, gilt dieses auch.
    Meinungen haben damit dann nichts zu tun.
  20.  

    User 8128 Planet-Liebe Berühmtheit

    28 Jahre
    in einer Beziehung
    Off-Topic:
    Und ich habe von Grundrechten gesprochen: Art 2 Abs. 2 GG. "Jeder hat das Recht auf Leben [...]". Wer ist jeder? Der Mensch! Wer ist Mensch? Es ist umstritten, wann das "Menschsein" beginnt.

    Im Grunde hast du schon Recht - die Rechtsfähigkeit beginnt mit Vollendlung der Geburt (zumindest im Zivilrecht!). Aber dies wird nicht immer konsequent durchgezogen. So kann auch schon ein ungeborenes Kind Erbe sein - und somit Träger eines Rechts. Du siehst, auch das Gesetz kann teilweise umgagangen werden. ;)