• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Kann man sich in der Ausbildung versetzen lassen?

Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • #1
Hey!

Es geht nicht um mich, aber ich bräuchte mal dringend einen Rat für meine Cousine!

Sie geht wegen ihrer Frage sowieso zum Arbeitsamt, hat aber den Termin erst in 2 Wochen, und bis dahin wollte ich mal hier die Frage reinwerfen, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Also es geht um Folgendes:
Meine Cousine ist 22 und wohnt in München, ihr Freund wohnt in Rostock, haben also auch eine Fernbeziehung. Die beiden wollen dieses Jahr zusammenziehen.
Sie hat gerade eine Ausbildung zur Friseurin angefangen, wäre also ortsgebunden. Ihr Freund ist schon längst ausgelernt und macht Elektroniker.

Problem: Sie will die Lehre nicht abbrechen, um zu ihm zu ziehen. Aber sie will sich erkundigen, ob es möglich wäre, die Ausbildung woanders (also bei ihrem Freund) fortzusetzen, wenn ein Friseur sie nehmen und weiter ausbilden würde? Wäre es möglich, den Ausbildungsvertrag sozusagen an einen anderen Ausbilder zu übergeben? Dann würde sie ja nichts umsonst machen, wenn sie jetzt bei Ort noch bleibt.

Das Problem ist auch, ihr Freund kann leider nicht zu ihr ziehen. Die Gründe weiß ich selber nicht genau.

Bei mir war es nämlich mal, so, daß ich ein Praktikum bei einem Arzt machte, der mich zuerst als Azubine nehmen wollte, aber daraus wurde nichts, weil er sagte, er hätte schon eine andere gefunden, die "schon bei einem Hautarzt im ersten Lehrjahr wäre."

Also müßte es doch irgendwie möglich sein, zumindest geht das wohl bei den Arzthelferinnen, denn der damlige Arzt hat ja sozusagen eine Azubine aus einer anderen Praxis geholt.
Das ist das, was ich zumindest beitragen kann.

Wie gesagt, meine Cosuine geht sich in 2 Wochen ja beraten, aber vielleicht hätte ja jemand auch eine Ahnung davon.

Vielen Dank schon mal im Vorraus!
 
S
Benutzer64321  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
...denke schon das es möglich ist! das wichtigste ist nur, dass sie eine neue stelle findet und ihr aktueller arbeitgeber den lehrvertrag auflösst..dann kann sie die neue stelle annehmen und macht dort weiter wo sie aufgehört hat..sprich: die lehrzeit wird ihr angerechnet.
 
Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • Themenstarter
  • #3
..sprich: die lehrzeit wird ihr angerechnet.

Muß damit denn der aktuelle Arbeitgeber einverstanden sein, daß er danach die verstrichene Arbeitszeit "geltend" läßt, oder wäre das egal? Und müßte der nächste Arbeitgeber das auch erst "annehmen"?

Kenne mich ja damit gar nicht aus ...
 
A
Benutzer63318  Verbringt hier viel Zeit
  • #4
ich denke schon das das gehen würde wenn man halt in der bewerbung mit reinschreibt das der lebensabschnittsgefährte ( ja so heißt das heutzutage) in der umgebung wohnt. bei mir hat das auch geklappt und ich habe bei meinem schatz bald ein vorstellungsgespräch damit diese fernebziehung endlioch vorbei ist und wir uns öfters sehen können
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • #5
Muß damit denn der aktuelle Arbeitgeber einverstanden sein, daß er danach die verstrichene Arbeitszeit "geltend" läßt, oder wäre das egal? Und müßte der nächste Arbeitgeber das auch erst "annehmen"?

Kenne mich ja damit gar nicht aus ...

Nun ja, also einverstanden muss der alte Arbeitgeber damit sein und der neue sicherlich auch. Ich denke aber, dass es überhaupt keinen guten Eindruck macht wenn man dann plötzlich einfach wechselt. Dazu kommt, dass sie sich neu bewerben muss, sodass sie dann direkt zu der normalen Ausbildungszeit anfangen kann (meist im August oder September). Ich kann mir nicht vorstellen, dass man unter dem Jahr einfach wechseln kann, ohne das ein Grund (z.b. Insolvenz des Arbeitgebers) vorliegt.

Abgesehen davon muss es auch nicht unbedingt sein, dass sie dann genau da weitermachen kann, sondern es kann gut sein, dass sie dann wieder von vorne anfangen muss.

Wieso hat sie sich das nicht früher überlegt, im wievielten ausbildungsjahr ist sie denn?

ich denke schon das das gehen würde wenn man halt in der bewerbung mit reinschreibt das der lebensabschnittsgefährte ( ja so heißt das heutzutage) in der umgebung wohnt. bei mir hat das auch geklappt und ich habe bei meinem schatz bald ein vorstellungsgespräch damit diese fernebziehung endlioch vorbei ist und wir uns öfters sehen können

naja aber steckst du schon in einer Ausbildung?
 
A
Benutzer63318  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
nein aber es gibt leute in meinem umfeld bei dennen ging das auch ohne probleme.. ich würde sagen einfach mal erkundigen und dann weiter sehen..
 
Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • Themenstarter
  • #7
ich denke schon das das gehen würde wenn man halt in der bewerbung mit reinschreibt das der lebensabschnittsgefährte ( ja so heißt das heutzutage) in der umgebung wohnt. bei mir hat das auch geklappt und ich habe bei meinem schatz bald ein vorstellungsgespräch damit diese fernebziehung endlioch vorbei ist und wir uns öfters sehen können

Also so etwa wie "Ich mache bereits eine Ausbildung zur Friseurin bei XYZ, aber möchte gerne bei ihnen diese fortsetzen, da in ihrem Ort mein Lebensabschnittsgefährte wohnhaft ist"?

Also so etwa ...?

Wieso hat sie sich das nicht früher überlegt, im wievielten ausbildungsjahr ist sie denn?
Sie ist zweigleisg gefahren, hat sich bei ihm und ihr beworben. Sie fängt so im Apil an, also früher als normal, weil dort viel Personal geht und sie Ersatz brauchen, also quasi solange Einlernen bis August.
 
A
Benutzer63318  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
nein nicht so verfassen.. am besten sie fragt mal beim arbeitsamt nach die haben mir schließlich auch geholfen.. ok ich habe ja noch keine ausbildung deswegen vlt etwas leichter.......

ich weiß ja nicht muss man bei einer bewerbung den grund angegeben warum man da hin will? ich mein wenn sie sich in roststpck bewirbt wird sich der arbeitgeber doch sicherlich fragen warum sie in münchen ihre lehre abbricht und unbedingt nach rosstock möchte...

aber wie gesagt sie soll sich mal beim arbeitsamt erkundigen denke die können weiterhelfen udn nützliche tipps geben

wünsche ihr ganz viel glück das sie das schafft was sie möchte irgednwie muss es ja ein weg geben
 
S
Benutzer64321  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
...naja..wenn man eine lehre begonnen hat zb. als friseurin..diese dann nach ca. 6 monaten beendet, hat man ja breits 6 monate lehrzeit hinter sich gebracht.. und diese werden IMMER angerechnet.. so ist das in Österreich der Fall.

...wenn ich zb. nach 6 monaten lehrzeit gegangen wäre und bei einer neuen firma angefangen hätte..dann würde ich bei der neuen firma nicht bei 0 sondern schon mit einer lehrzeit von 6 monaten beginnen...
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • #10
Sie ist zweigleisg gefahren, hat sich bei ihm und ihr beworben. Sie fängt so im Apil an, also früher als normal, weil dort viel Personal geht und sie Ersatz brauchen, also quasi solange Einlernen bis August.

achso! wobei ich es dann auch nicht verkehrt fände, wenn sie dort nochmal neu anfängt, ich meine... das sind gerade mal 4 Monate! Wenn sie dann dort einen Ausbildungsplatz im Spätjahr bekommt, könnte sie in der Probezeit noch kündigen, wäre das nichts?

...naja..wenn man eine lehre begonnen hat zb. als friseurin..diese dann nach ca. 6 monaten beendet, hat man ja breits 6 monate lehrzeit hinter sich gebracht.. und diese werden IMMER angerechnet.. so ist das in Österreich der Fall.

Das ist hier anders!
 
M
Benutzer30600  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Jap das geht.

Das wäre dann ein sogenannter Übernahmevertrag. Nach der Probezeit geht es aber nur wenn BEIDE, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen. Denn eigentlich sind die 3 Jahre ja verpflichtend.

Muss sie auf jedenfall mit Ihrem Chef absprechen. Und ein Tipp aus eigener Erfahrung... die jetzige Ausbildung erst kündigen wenn sie es schriftlich hat das sie woanders übernommen wird. Wenn es nur ne mündliche Zusage ist, ist es heutzutage viel zu gefährlich... mich hat es 2 Jahre gekostet wieder eine Ausbildung zu finden nach so einem Vorfall.
 
S
Benutzer64321  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Und ein Tipp aus eigener Erfahrung... die jetzige Ausbildung erst kündigen wenn sie es schriftlich hat das sie woanders übernommen wird. Wenn es nur ne mündliche Zusage ist, ist es heutzutage viel zu gefährlich


...der punkt ist wirklich wichtig!!! lass es dir lieber schriftlich geben, weil in der heutigen zeit ist ein mündliches versprechen nichts mehr wert.. leider!
 
Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • Themenstarter
  • #13
achso! wobei ich es dann auch nicht verkehrt fände, wenn sie dort nochmal neu anfängt, ich meine... das sind gerade mal 4 Monate! Wenn sie dann dort einen Ausbildungsplatz im Spätjahr bekommt, könnte sie in der Probezeit noch kündigen, wäre das nichts?

Doch, so würde sie das auch machen, wenn es so machbar wird. Aber ich dachte, das würde einem angerechnet werden? :ratlos_alt:

@Mystic86: Vielen Dank für den Tipp!! Der bringt mich bzw. meine Cousine schon sehr weiter!

Syber schrieb:
lass es dir lieber schriftlich geben, weil in der heutigen zeit ist ein mündliches versprechen nichts mehr wert.. leider!
Leider ist das wirklich so!! Da bin ich letztes Jahr auch um eine Lehrstelle betrogen worden :angryfire
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #14
viktoria, es mag deine empfindung sein, dass du um eine lehrstelle "betrogen" worden bist, die frage ist, wie fix das vereinbart war (aus sicht deines arbeitgebers - ggf. nur option auf vertrag). wenn ihr das so besprochen habt, dass nach praktikum ausbildung folgen WIRD und eine seite sich dann nicht "erinnert" oder dem arbeitgeber jemand anderes besser passt, dann ist es eben eine beweisfrage.

du hast nicht beweisen können, dass du einen mündlichen (vor-)vertrag geschlossen hast. ihr habt nichts schriftlich vereinbart, nehm ich an - darauf sollte man freundich, aber nachdrücklich bestehen (und sei es, um das bei behörden vorzulegen). solche abmachungen lassen sich sonst allenfalls durch zeugen beweisen - daher feste vereinbarungen über ausbildungen immer schriftlich.

diesen thread verschiebe ich in den offtopic-bereich, im kummerkasten passt er nur bedingt, geht vor allem um sachfragen der ausbildung. auch wenn die frage deiner cousine kummer macht.

 
Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • Themenstarter
  • #15
viktoria, es mag deine empfindung sein, dass du um eine lehrstelle betrogen worden bist, die frage ist, wie fix das vereinbart war. wenn ihr das so besprochen habt und eine seite sich dann nicht "erinnert" oder dem arbeitgeber jemand anderes besser passt, dann ist es eben eine beweisfrage.

du hast nicht beweisen können, dass du einen mündlichen (vor-)vertrag geschlossen hast. ihr habt nichts schriftlich vereinbart, nehm ich an - darauf sollte man freundich, aber nachdrücklich bestehen (und sei es, um das bei behörden vorzulegen). solche abmachungen lassen sich sonst allenfalls durch zeugen beweisen - daher feste vereinbarungen über ausbildungen immer schriftlich.

Ja, ist gut, das Thema ist sowieso schon lange gegessen. Darum geht es hier auch nicht.
 
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mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #16
auch als tip für die zukunft :zwinker:, und für deine cousine könnte das ja eben auch wichtig werden.
 
Viktoria
Benutzer48556  (36) kurz vor Sperre
  • Themenstarter
  • #17
auch als tip für die zukunft :zwinker:, und für deine cousine könnte das ja eben auch wichtig werden.

Klar. Das Gute an Fehlern ist, daß man aus ihnen schlau wird.

Und an den Rest der User, was meint ihr zum Thema? Also meine Cousine soll es auf jeden Fall mit ihrem Chef besprechen, und sollte er das tun, dann wird das angerechnet, und ihre 3 Jahre Ausbildung würden nicht von vorne anfangen?
Wie ist das eigentlich mit der Berufschule? Das ist alles ein wenig kompliziert.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #18
Off-Topic:
zumindest sollte man daraus schlau werden :zwinker:.


der zukünftige chef - also in rostock - könnte auch einen einstufungstest machen bzw. das verlangen, um zu schauen, ob ihre leistungen dem stand ihrer ausbildung nach lehrjahr/lehrmonat entsprechen. er kann die auszubildende dann entsprechend übernehmen. sicherlich sind da entsprechende nachweise (prüfungsergebnisse) auch relevant.

außerdem ist es eine frage der lehrpläne; ich weiß nicht, ob die ausbildung bundesweit einheitlich ist, was die berufsschulen angeht. da ggf. sich bei der zuständigen berufsschule im alten wie neuen bundesland melden und nachfragen, wie es mit schulwechsel aussieht.

wenn deine cousine jetzt ab april erst "eingelernt" wird, ist denn das schon ein fixer ausbildungsvertrag? oder soll sie da für ein paar monate vor echtem ausbildungsbeginn vor allem haare waschen und hilfsarbeiten machen?

wissen die im jetzigen salon, dass sie eventuell nach rostock umzieht? ggf. lassen die sich auch nicht auf einen vertrag mit ihr ein, wenn eh klar ist, dass noch im ersten lehrjahr die auszubildende abdampft...?
 
H
Benutzer72934  (41) Verbringt hier viel Zeit
  • #19
Ein Mitazubi hat sich auch in der Ausbildung versetzen lassen. Kommt denke ich vor allem auf das Einverständnis der Zweigstellen und natürlich den Boss an.
 
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