• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Mit Freundin zusammen ziehen! Wie sieht es aus mit Unterhalt, Kindergeld und Krankenkasse?

Hennessy92
Benutzer133729  (32) Beiträge füllen Bücher
  • #1
Hallo, ich (25) bin nun seit über 3 Jahren mit meiner Freundin (20) zusammen und seit ca. 2,5 Jahren wohnen wir mehr oder weniger zusammen.

1 Jahr Nachdem wir uns kennenlernten ist meiner Freundin auf der Arbeit (Vorpraktikum zur Ausbildung) die Kniescheibe rausgesprungen, natürlich wurde Sie entlassen. 4 Monate später wurde Sie am Knie operiert und war anschließend fast 6 Monate im Bett verbringen müssen.
Natürlich hat Sie in diesem Zeitraum an Gewicht zugelegt, was sehr auf die Psyche geht und hat somit auch Depressionen bekommen, trotzdem wollte Sie wieder anfangen zu arbeiten und hat Ihren Alten Beruf ausführen wollen.
Bereits 1 Monat später wurde Sie von dieser Arbeitsstelle wieder entlassen da Sie noch nicht flüssig gehen konnte, nicht schnell laufen kann und auch nicht lange stehen kann.

Sie wurde dann von der Berufsschule abgemeldet und lebt seitdem vom Unterhalt von Mutter und Vater. Der Vater hat bereits vor 5 Monaten die Unterhaltszahlungen eingestellt (Gerichtsverfahren läuft aber es sieht nicht gut aus), ihre Mutter zahlt Ihr 230 € im Monat und das Kindergeld behält Sie ein mit der Begründung das Sie es für später spart, wenn Sie das Geld wirklich braucht.

Meine Freundin hatte schon mehrmals Überlegt sich zu Mir umzumelden, meine Schwiegermutter hingegen meint aber das wenn sie sich Umfeldes dann müssen Sie 500€ für die Krankenkasse bezahlen, bekäme kein Unterhalt und kein Kindergeld mehr und da ich vollzieht arbeite und recht gut verdiene müsse ich dann für Sie aufkommen.

Ich kenne mich in dieser Branche leider gar nicht aus.
Hat jemand soetwas schon einmal durchgemacht und kann mir dazu genaueres sagen?
Muss ich für Sie zahlen?
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus?
Unterhalt? Und und und....

Ich danke euch im voraus für eure Antworten!
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #2
Ich hoffe das es jetzt nicht unter Rechtsberatung fällt aber den kindergeldanspruch hat der Haushalt indem das Kind lebt.
500€ Krankenkasse? Ist sie privat versichert?
Unterhaltspflichtigen bist du ihr nicht
 
Hennessy92
Benutzer133729  (32) Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #3
Hallo, nein Sie ist nicht privat versichert.
Mit dem Kindergeld hast du recht.

Da Sie aber noch bei meiner Schwiegermutter gemeldet ist, bekommt Sie auch das Geld.
Mit der Krankenkasse, das ist so eine Sache, noch wird Sie ja vom Arbeitgeber Ihrer Mutter bezahlt
Aber wie sieht es aus wenn Sie sich ummeldet?
Sie ist momentan Krank geschrieben und kann weder arbeiten gehen sich noch Arbeitslos melden.
Wer zahlt dann aber die Krankenkasse?
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #4
Solange Kindergeld gewährt wird, greift die Familienversicherung - unabhängig vom Wohnort. Sonst hätten die meisten Studenten ein Problem.

Zum Unterhalt würde ich mich aber bei einem Anwalt beraten lassen. 5 Minuten Google-Suche sagten was von "eheähnlicher Gemeinschaft" nach 2 Jahren Beziehung und Unterhaltspflicht.
 
Hennessy92
Benutzer133729  (32) Beiträge füllen Bücher
  • Themenstarter
  • #5
Hi, das von wegen eheähnliche Lebensgemeinschaft habe ich auch schon mehrmals gelesen.
Zählt aber glaube ich erst abseits zusammen wohnen.
Aber den Anwalt haben wir ja eh.
Nach diesen 2 Jahren würde es dann vermutlich Urlaub noch Kindergeld geben?
 
Rosoideae Fragaria
Benutzer147358  (30) Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #6
Kindergeld wird bis zur abgeschlossenen Erstausbildung oder Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Deine Freundin kann eine direkte Auszahlung an sie veranlassen, das muss nicht über die Eltern laufen.
In der Familienversicherung kann sie über die dauer des Kindergeldbezuges bleiben.
Beides ist unabhängig vom Wohnort.

Der Unterhaltspflicht kann auch in Sachleistungen nachgekommen werden. Zu einer Auszahlung ist die Mutter mWn nicht verpflichtet.
Wenn ihr aber sowieso einen Anwalt habt, fragt den doch am besten beim nächsten Termin. Wie das mit der eheänlichen Lebensgemeinschaft aussieht und ob sich z.B. eure Verlobung darauf auswirkt weiß ich leider nicht.
 
Nevery
Benutzer72433  Planet-Liebe ist Startseite
  • #7
da deine freundin noch so jung ist - die jobcenter haben ein team "u25", die sind meist etwas chilliger und beraten/helfen gerne wenn man sich als willig erweist. es macht ja wenig sinn an einer wunschausbildung festzuhalten, wenn man sie körperlich nicht packt, oder? ich jedenfalls würde es für wichtiger halten, dass deine freundin erstmal selber wieder auf die beine kommt richtung ausbildung/job.

ansonsten: meiner erfahrung nach muss partner/in mit aufkommen, sobald man zusammen lebt. es könnte also finanziell mehr sinn machen, wenn sie sich eine kleine, günstige wohnung in deiner nähe nimmt - evtl. hätte sie sogar chance auf bab, aber solange die mutter in der nähe wohnt ist das schwierig.
 
Felicia80
Benutzer135804  (43) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #8
Sie ist momentan Krank geschrieben und kann weder arbeiten gehen sich noch Arbeitslos melden.
wieso kann sie sich angeblich nicht arbeitslos melden?!wenn sie ist es,sollte sie es auch tun.und wenn sie bedürftig ist,kann sie einen antrag auf ALG II stellen.
 
Mark11
Benutzer106548  Team-Alumni
  • #9
Ganz ehrlich? Wenn sie schon so lange krank ist und die berufliche und finanzielle Perspektive so mau ist, dann ist doch das Erste, das man macht, zum Amt zu gehen und dort nachzufragen.

Wenn Deine Freundin langfristig komplett arbeitsunfähig ist, dann bekommt sie Grundsicherung, dafür ist das Sozialamt zuständig. Wenn sie theoretisch irgend etwas arbeiten kann, dann bekommt sie ALG2, dafür ist Jobcenter/ArGe zuständig. Letztere können ihr aber auf jeden Fall sagen, was für sie zutrifft.
Ob sie dann wirklich Leistungen bekommt, hängt von der Lebenssituation ab. Sobald sie in irgendeinem Haushalt in Haushaltsgemeinschaft lebt, wird das Gesamteinkommen des Haushalts als Berechnung'sgrundlage für eventuelle Leistungszahlungen heran gezogen. Das ist jetzt schon so bei ihr und das wird auch sein, wenn sie bei Dir wohnt und hat absolut nichts mit dem Beziehungsstatus zu tun.
Aber das wird man Deiner Freundin doch damals nach der Kündigung bei der ArGe doch gesagt haben?
 
Ishtar
Benutzer158340  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #10
wieso kann sie sich angeblich nicht arbeitslos melden?!wenn sie ist es,sollte sie es auch tun.und wenn sie bedürftig ist,kann sie einen antrag auf ALG II stellen.
Du "darfst" dich nur arbeitssuchend melden, wenn du prinzipiell in der Lage bist, mindestens 20 (oder 15?) Stunden in der Woche zu arbeiten. Deshalb sind chronisch Kranke auch in "Frührente" und nicht arbeitslos, ebenso Mütter/Väter ohne Kindergartenplatz, die dann wieder arbeiten wollen, aber nicht können.
Ist eine ganz bescheuerte Gesetzeslage. Ich muss momentan auch warten, bis Krümelchen einen Kitaplatz hat, damit ich mich wieder arbeitssuchend melden kann. Was bei mir nicht schlimm ist, Männe verdient genug.

Wenn die Freundin des TS aber nicht vor ihrer Krankheit arbeitssuchend gemeldet war, kann sie das momentan in der Tat nicht. Aber beim Sozialamt könnte sie sich alternativ melden für Unterstützung.
 
Trouserbond
Benutzer95608  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #11
meine Schwiegermutter hingegen meint aber das wenn sie sich Umfeldes dann müssen Sie 500€ für die Krankenkasse bezahlen,

Das kommt immer darauf an, was Du verdienst in dieser eheähnlichen Gemeinschaft.
Am besten informiert man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse - die Regeln sind überall gleich. Informiert Euch über die aktuelle Lage! So weit ich weiß, wird die Höhe der KK-Beiträge erst relevant wenn ihr verheiratet seid. Und ... dann kannst Du Deine Frau bei Dir mitversichern, sofern Du in einer gesetzlichen Krankenkasse bist.

Ich habe vor über vier Jahren als unverheirate Frau ohne eigenes Einkommen den Mindestsatz von ca. 150 Euro bezahlt - auch dann noch, als ich mit meinem damals noch Nichtehemann zusammen lebte. Sobald wir verheiratet waren, wurde sein Gehalt durch zwei geteilt und als Basis für meine Krankenkassenbeiträge genommen ...

Dann warens dann 400 Euro ... weil er eben sehr gut verdient. Und in einer Krankenkasse ist, in der ich nicht mitversichert werden kann (Soldat).

Für alle anderen Ansprüche - informiert Euch! Anspruch auf staatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt hatte ich nie, weil ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte. Und da wird eben das Gehalt des Partners mit einbezogen. Also gabs nix.
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #12
Ich war jahrelang in der Familienversicherung meines Vaters, während ich woanders wohnte - genauer gesagt von 16 bis 25. Das ist überhaupt kein Problem.
Das Kindergeld kann man sich direkt auszahlen lassen, wenn man außer Haus wohnt und die Eltern sich weigern, das Geld rauszurücken.
 
Felicia80
Benutzer135804  (43) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #13
Du "darfst" dich nur arbeitssuchend melden, wenn du prinzipiell in der Lage bist, mindestens 20 (oder 15?) Stunden in der Woche zu arbeiten. Deshalb sind chronisch Kranke auch in "Frührente" und nicht arbeitslos
sorry aber stimmt so nicht.du musst erwerbsfähig sein für den ALG II anspruch,das wars.und bei zweifeln daran schalten die den ärztlichen dienst ein,der ein gutachten erstellt.und nur wenn du voll erwerbsgemindert bist,landest du in der grundsicherung-und auch dann bekommt sie geld vom amt.
arbeitsunfähigkeit und erwerbsfähigkeit sind zu unterscheiden.
und nein,nur weil man chronisch krank ist,bekommt man noch lang keine frührente oder kommt in die grundsicherung für erwerbsunfähige.
du schmeißt hier viel durcheinander,ich kenne mich leider mit genau dem thema sehr gut aus.
[doublepost=1485285312,1485285192][/doublepost]
Wenn Deine Freundin langfristig komplett erwerbsunfähig ist, dann bekommt sie Grundsicherung
ich hab das dreisterweise mal korrigiert.erwerbs- und arbeitsunfähigkeit sind nicht gleichbedeutend.
[doublepost=1485285383][/doublepost]
Wenn sie theoretisch irgend etwas arbeiten kann, dann bekommt sie ALG2, dafür ist Jobcenter/ArGe zuständig. Letztere können ihr aber auf jeden Fall sagen, was für sie zutrifft.
nein,die können ihr das nicht sagen,sondern haben ggf eine untersuchung beim ärztlichen dienst anzuordnen.und auf das gerede der sachbearbeiter sollte man mEn nicht allzu viel geben,nett formuliert...*hust*

ach ja wichtiger hinweis:diagnosen gehen die sachbearbeiter gar nichts an!

wichtigster tipp,den ich daher geben kann,ist:sich umfassend informieren!und zwar ganz genau.man muss seine rechte kennen und wissen,wie man sie einfordert.
 
reed
Benutzer116134  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #14
Hallo, ich (25) bin nun seit über 3 Jahren mit meiner Freundin (20) zusammen und seit ca. 2,5 Jahren wohnen wir mehr oder weniger zusammen.

1 Jahr Nachdem wir uns kennenlernten ist meiner Freundin auf der Arbeit (Vorpraktikum zur Ausbildung) die Kniescheibe rausgesprungen, natürlich wurde Sie entlassen. 4 Monate später wurde Sie am Knie operiert und war anschließend fast 6 Monate im Bett verbringen müssen.
Natürlich hat Sie in diesem Zeitraum an Gewicht zugelegt, was sehr auf die Psyche geht und hat somit auch Depressionen bekommen, trotzdem wollte Sie wieder anfangen zu arbeiten und hat Ihren Alten Beruf ausführen wollen.
Bereits 1 Monat später wurde Sie von dieser Arbeitsstelle wieder entlassen da Sie noch nicht flüssig gehen konnte, nicht schnell laufen kann und auch nicht lange stehen kann.

Sie wurde dann von der Berufsschule abgemeldet und lebt seitdem vom Unterhalt von Mutter und Vater. Der Vater hat bereits vor 5 Monaten die Unterhaltszahlungen eingestellt (Gerichtsverfahren läuft aber es sieht nicht gut aus), ihre Mutter zahlt Ihr 230 € im Monat und das Kindergeld behält Sie ein mit der Begründung das Sie es für später spart, wenn Sie das Geld wirklich braucht.
Erstmal natürlich Mist, mit der Kniescheibe und der Kündigung. Deshalb entschuldige, wenn ich so doof frage: Aber was macht deine Freundin denn jetzt die ganze Zeit? Hat sie irgendeinen Plan? Geht's ihrem Knie wieder gut und sind die Depressionen besser geworden?
 
LULU1234
Benutzer107106  Planet-Liebe ist Startseite
Redakteur
  • #15
Hat sie Abitur? steht ein studium zu debatte?
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #16
Was ist bei der OP eigentlich passiert, das sie anschließend 6 Monate im Bett liegen musste? Ihr war doch nur die Kniescheibe rausgesprungen? :what: Ich hatte schon mehrere Knieoperationen, darunter auch solche die deutlich schwerwiegender waren. Aber das klingt ja eher nach schweren Komplikationen?!
 
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren