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Muss mir meine Mitbewohnerin sagen, wann sie auszieht?

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S
Benutzer58924  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo :smile:
Ich hab folgendes Problem: meine Mitbewohnerin zieht aus, hatte mir selbst davon nichts gesagt, ich habs nur durch Zufall erfahren. Sie schaltet komplett auf blöd, sagt mir nicht wann sie ausziehen wird oder wie wir das mit Nebenkosten,etc. regeln.
Hab sie erneut darauf angesprochen (schließlich suche ich auch nen nachmieter und die leute würden sich ihr zimmer (ist ständig zugeschlossen-sie selbst ist im moment zu hause) gern mal anschaun und von ihr kam nur zurück "Das geht dich nix an".
Der Vermieter selbst hat gesagt, sie hat zum 1.05. gekündigt, ich weiß aber, dass sie eigentlich ne nachmieterin ab 15.april gehabt hätte, wo ich aber veto eingelegt habe, da ich die Person weder kenne noch sie mir bis zum Einzug vorgestellt worden wäre.

Ich kann mit ihr nicht mehr normal reden, weil ich entweder keine Antworten kriege oder dann nur das es mich nichts angeht.

Hat irgendwer ne Idee? Ist es eventuell ihre Pflicht, dass sie es mir sagen muss?
 
Q
Benutzer77893  Meistens hier zu finden
  • #2
Hast du bzw. sie ein Vertrag wo sowas drin steht? Ich denke nicht...
Somit gibt es kein wirklichen pflichten, auch wenn es sehr unschön, unfair etc. von ihr ist. Darum ist es in einer WG umso wichtiger, nur Personen zuzulassen, mit denen man sich wirklich gut versteht, damit sowas, aber auch andere Dinge, nicht passieren.
 
S
Benutzer58924  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Wir haben halt einen gemeinsamen Mietvertrag, in dem wir beide Hauptmieter sind. soweit ich weiß hätte sie alleine theoretisch gar nicht kündigen können! Aber da ich nicht so kleinlich bin, hacke ich auf sowas nicht rum. unser Vermieter ist 83 Jahre und dementsprechend nicht mehr wirklich fit.

Anfangs dachte ich auch wir verstehen uns gut. So komisch verhält sie sich erst seit gut nem Jahr. Da haben wir uns aber immer wieder zusammengerauft. Aber seit paar Monaten verhält sie sich wie der letzte A***. und ich hab halt echt keine Ahnung mehr was ich machen soll.
Sie lässt ja nicht mal jemand ihr Zimmer anschaun. Wenn sie wirklich erst am 1.05. auszieht, dann kann ich frühestens ab da nen Nachmieter suchen. Heißt aber, ich zahle Miete und Nebenkosten ALLEIN. und das kann ich leider nicht.
 
Q
Benutzer77893  Meistens hier zu finden
  • #4
Ok das dann noch schwerer... Sie kann sehr wohl den Zutritt bis zum 01.05 dir und anderen untersagen, das ist ihr gutes Recht. Das einzige was hier helfen würde, nochmal mit ihr zu quatschen. Ich befürchte nur, dass ihr euch nicht zusammenraufen werdet, weil jetzt kein Grund mehr dafür besteht. Aber vielleicht schaffst du es doch noch oder zumindest jemanden zu finden...

Ich denke aber auch das sie nicht alleine kündigen hätte können, ohne mit dir absprache zu halten, hängt aber alles vom Vertrag ab...

P.S.: Übringens habe ich das Gefühl, die macht das nur, weil du ihrer Nachmieterin nicht zugesagt hast.
 
S
Benutzer58924  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Ja, ich glaube auch, dass sie das tut um mich mehr oder weniger fertig zu machen!

aber ich mein, ich muss schließlich mit der Person zusammenwohnen! Und wenn da jemand in meiner Wohnung wohnen soll, dann ist es ja wohl mein Recht die Person zu sehen und rausfinden zu können ob es passt. (selbst der Vermieter sieht es so wie ich und der Mann is 83).

Naja, ich kann nur hoffen, dass ich jemand find, der das Zimmer dann spontan will!Jetzt ist Semesterbeginn und es würde den einen oder anderen Interessenten geben, aber sie macht ja Spirenzchen... -_-

Das sie allein nicht hätte kündigen dürfen ist rechtlich geklärt, habe den Mietvertrag einem befreundeten Anwalt gezeigt und der hat mir das eben erläutert...
 
F
Benutzer50283  Sehr bekannt hier
  • #6
Ich würde die Wohnung trotzdem bei wg-gesucht o.ä. reinstellen und schon mal den Rest zeigen. Vielleicht hast du ja Fotos aus ihrem Zimmer oder kannst es ganz genau beschreiben? Ist nicht das selbe, aber vielleicht funktioniert es ja, wenn du die Lage erläuterst.
 
T
Benutzer85671  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
hach was bin ich froh, dass ich bei uns der hauptmieter bin...

wenn sie nicht alleine kündigen kann und es getan hat, frage ich mich, wie das gelaufen ist. der logik nach dürfte sie es so nicht können, aber es sollte auch einen weg geben, wie man da wieder raus kommt, sonst wäre man im umkehrschluss so lange daran gebunden, bis beide ausziehen wollen.
hast du dein einverständnis erteilt? hat der vermieter mit dir geredet? für mich hat sich das so angehört als wärst du lediglich darüber informiert worden, dass es nun mal eben so ist. in diesem fall (sofern du nichts machst), erlischt auch dein wohnrecht mit 01.05. weil ihr beide im vertrag steht.
dh. du musst auch einen neuen abschließen.

wenn du mit dem vermieter nicht geredet hast, kannst du ihr da rechtlich schon noch die hölle heiß machen, wenn ein anwalt sagt es sei so nicht rechtmäßig. denn dann kannst du von deinem recht gebrauch machen. d.h. die kündigung war unrechtmäßig und kommt mit 01.05. somit nicht zustande. soll heißen, sie zahlt weiter bis du der kündigung zustimmst oder euer mietvertrag erlischt.

also würde ich ihr das an deiner stelle deutlich machen: wenn sie keinen interessierten nachmieter in ihr zimmer lässt, dann kann sie mit 01.05. nicht ausziehen ohne die kosten weiter zu tragen.
wollen wir doch mal sehen, ob sie sich dann immer noch wie ne prinzessin ohne manieren benimmt.
 
S
Benutzer58924  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
Die Kündigung lief so ab, dass sie den Vermieter angerufen hat und gesagt hat, dass sie ausziehen wird. Der Mann ist wie gesagt 83 Jahre und der Vater vom ehemaligen Vermieter. Dieser ist vor gut einem Jahr gestorben und der Vater hat sein Haus bekommen. Und wurde somit automatisch zum neuen Vermieter. Er selbst blickt aber bei dem ganzen Verwaltungskram net durch und ist froh wenn er monatlich die Miete erhält. Somit wars für sie einfach zu kündigen.

Erfahren hab ich von der Kündigung erst Mitte März. Unser Vermieter stand vor der Tür (wir hatten vorher ein Problem mit der Heizung und er wollte sich erkundigen ob alles wieder passt) und meint dann so zu mir "und sie sind jetzt die die auszieht? ach nein..das war ja die Frau *****!" und somit hab ich erfahren, dass sie auszieht. hab sie danach zur Rede gestellt und da kam eben schon damals von ihr nur "geht dich nix an". Hab dann erst mit meinen Eltern geredet, weil ich eben erst klären wollte ob ich automatisch mitgekündigt werde oder sonstwas.

Hab ihr jetzt nochmals deutlich gemacht, dass sie mir bitte Bescheid geben soll wann sie da ist oder wann sie raus geht, wegen Nachmieter, ansonsten kann sie gerne weiterzahlen. Obowhl sie daueronline ist und die Email gelesen hat, kriege ich null Antowrt von Ihr.

Weiß mir langsam nicht mehr zu helfen!
 
T
Benutzer89130  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
also ich wäre wahrscheinlich so sauer dass ich mir einen Schlüsseldienst rufen würde, der soll dir die Tür aufsperren - und dann würde ich die Fotos machen um das Zimmer zu vermieten.
Bevor ich dann am 1.Mai dastehe und die Miete nicht zahlen kann...
 
C
Benutzer93075  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Lass dich doch mal beim Mietverein beraten, wie die rechtliche Lage ist und was du machen kannst.
 
T
Benutzer85671  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Er selbst blickt aber bei dem ganzen Verwaltungskram net durch und ist froh wenn er monatlich die Miete erhält. Somit wars für sie einfach zu kündigen.
alter schützt vor torheit und dem recht nicht.
wenn ihr beide im vertrag steht und du nie gefragt wurdest, hast du das recht auf deiner seite. ob du das ausnutzt oder nicht liegt bei.
und das würde ich ihr unmissverständlich klar machen. wenn sie nicht darauf anspringt, nun dann musst du die konsequenzen ziehen.
kannst ja auch eurem vermieter die rechtslage noch einmal klar machen.
im schlimmsten fall muss sie weiterzahlen, du lässt den mietvertrag bis anfang nächstes semester weiter laufen und lässt sie dann raus oder suchst dir etwas neues.
 
M
Benutzer38678  Verbringt hier viel Zeit
  • #12
also ich wäre wahrscheinlich so sauer dass ich mir einen Schlüsseldienst rufen würde, der soll dir die Tür aufsperren - und dann würde ich die Fotos machen um das Zimmer zu vermieten.
Bevor ich dann am 1.Mai dastehe und die Miete nicht zahlen kann...

Damit würd die TS Hausfriedensbruch begehen und nach der Beschreibung trau ich der Mitbewohnerin auch zu, das sie diese deswegen anzeigt.

Da wäre ich lieber vorsichtig mit. Kann sonst wirklich noch unschöner werden für beide Seiten.
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #13
Merkwürdige Mitbewohnerin. Meine ist ja auch komisch, aber dann doch nicht ganz so schlimm wie deine. Immerhin durfte zumindest ich Interessenten ihr Zimmer präsentieren. :smile:

Ich würde die Tür ebenfalls öffnen lassen und den neuen Schlüssel logischerweise einbehalten. Was anderes bleibt dir ja nicht übrig. Wer zieht schon in ein Zimmer, das er nicht ansehen konnte...

Dass du auf den Mietkosten eines Monats oder so sitzen bleibst, ist ja auch keine Lösung.
 
T
Benutzer85671  Verbringt hier viel Zeit
  • #14
ich sag's gerne nochmal:
die mitbewohnerin kann nicht ausziehen ohne dass der komplette vertrag aufgelöst wird. das heißt für beide endet die miete mit 01.05. oder bleibt für beide bestehen.
schon alleine aus den gründen wird die TS die kosten nicht tragen müssen. nur hat sie dann eben auch keine wohnung mehr. entweder sie wird hauptmieterin und entscheidet dann, was passiert oder der vermieter ist dafür zuständig, wenn er einen mietvertrag mit einem neuen mieter macht.
dass mehrere leute in einem vertrag stehen hat eh noch nie funktioniert. entweder jeder hat einen eigenen vertrag mit dem vermieter oder ein hauptmieter regelt das.
 
Q
Benutzer77893  Meistens hier zu finden
  • #15
@Tiwaz
lies nochmal was Sabse18 geschrieben hat. Sie hat sich schon bei einem befreundeten Anwalt kundig gemacht. Und dem würde ich mehr vertrauen als nur auf deine Meinung. :zwinker:
Rechtlich scheint auch Sabse18 in einer besseren Position, aber ich denke nicht das sie klagen will.

@Maria88
Nochmal das ist Hausfriedensbruch, wie schon matze8474 geschrieben hat. Das ist ein absolutes no go, weil es eben eine Straftat ist!

@Sabse18
Wie ich schon sagte, versuch dich nochmal mit ihr zusammen zu sätzen und ihr das ganze nochmal zu erklären. Ich würde an deiner Stelle auch nochmal betonen, dass du nix gegen ihrer Nachmieterin hast, nur möchtest du sie verständlicherweise vorher kennenlernen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt und sie auf Stur stellt, dann sag ihr ruhig das dir dann nix anderes bleibt, als es auch rechtlich durchzusätzen und die Kündigung als nichtig zu erklären.
 
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T
Benutzer85671  Verbringt hier viel Zeit
  • #16
@Tiwaz
lies nochmal was Sabse18 geschrieben hat. Sie hat sich schon bei einem befreundeten Anwalt kundig gemacht. Und dem würde ich mehr vertrauen als nur auf deine Meinung. :zwinker:
Rechtlich scheint auch Sabse18 in einer besseren Position, aber ich denke nicht das sie klagen will.
habe ich gelesen.
und dann lese ich auch sachen wie diese:
Dass du auf den Mietkosten eines Monats oder so sitzen bleibst, ist ja auch keine Lösung.

abgesehen davon hat das mit nem anwalt nichts zu tun. was ich gesagt habe ist hausverstand gepaart mit basiswissen..
 
S
Benutzer Gast
  • #17
Normalerweise ist das folgendermaßen:

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, dann kann deine Mitbewohnerin alleine nicht das gesamte Mietobjekt kündigen - also in einer Art und Weise, dass du auch ausziehen musst.

Danach stellt sich die Frage, ob dir ihr Mietanteil zufällt - d. h. - musst du ihren Mietzins ab 1.5. mittragen? Falls nein, kann sie einfach kündigen - auch ohne dein Wissen - und du musst den neuen Mietern auch nicht zustimmen - das kann der Vermieter einfach vermieten. Falls ja, kann sie zwar auch kündigen - aber nicht ohne dein Wissen - allerdings müsste dich der Vermieter informieren - nicht sie... Und beim Nachmieter hast du auch Mitspracherecht, - wobei das natürlich relativ ist, da du ja ihr Zimmer mitbezahlen musst - also wirst du dich da wohl nicht lange zieren...

Letztendlich ist das ohne den Vertrag zu kennen aber leidig... Mieterschutzbund - einfach mal vorsprechen und Vertrag zeigen...

Grüße vom Seeker
 
Bartimäus
Benutzer62315  (52) Verbringt hier viel Zeit
  • #18
in der tür von deiner mitbewohnerin, ist da ein zilinderschloß oder ein normales? das normale kannste ja mit´nem ditrich aufmachen wenn sie nicht da ist. das wäre zwar auch nicht legal, aber was sie nicht weiß......
 
Moonlightflower
Benutzer78363  Meistens hier zu finden
  • #19
Was deine Mitbewohnerin da mit dir abzieht ist echt kein feiner Zug!
Ich hätte da einen anderen Vorschlag, da ich ehrlichgesagt nicht glaube, dass du ab 1.Mai alleine die Miete zahlen willst!
Sind eure Zimmer gleich groß? Dann würd ich es an deiner Stelle so machen, dass du mit einem event. Nachmieter eine solche Regelung triffst. Du zeigst ihm einfach dein Zimmer und die restliche Wohnung, damit er einen Eindruck erhält! Wenn deine Mitbewohnerin dann ausgezogen ist kann man sich ja darüber einigen, wie man die Zimmer aufteilt, also ob event. du in das andere Zimmer ziehst oder ob der Neue das dann nimmt!

Außerdem würd ich für die Zukunft schauen, dass du einen anderen Mietvertrag bekommst- also entweder jeder einen eigenen für sein Zimmer oder einen Hauptmieter!

Lg
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #20
@Maria88
Nochmal das ist Hausfriedensbruch, wie schon matze8474 geschrieben hat. Das ist ein absolutes no go, weil es eben eine Straftat ist!

Und? Ich wohne auch in 'ner WG und würde hier jemand sowas abziehen, würde ich das Zimmer natürlich trotzdem betreten. Der Mietvertrag läuft ja eh auf beide Personen. In MEINER Wohnung habe ich also auch das Recht, alle Zimmer zu betreten. Da kann ja nicht jemand dauerhaft sein Zimmer abschließen und die Suche nach einem Nachmieter dadurch erschweren bis unmöglich machen.
 
G
Benutzer Gast
  • #21
Ist nicht in jedem normalen Mietvertrag geregelt, dass man bei Kündigung das Objekt zur Verfügung stellen muss, damit nach einem Nachmieter gesucht werden kann? Guck doch nochmal in deinen Vertrag und leg ihr die Textpassage auf den Küchentisch und schreib einen Zettel dazu, dass du dich gezwungen siehst, andere Wege zu gehen, falls sie nicht endlich zur Vernunft kommt.
 
L
Benutzer78109  (38) Sehr bekannt hier
  • #22
Lass dich doch mal beim Mietverein beraten, wie die rechtliche Lage ist und was du machen kannst.
Wollte ich auch gerade schreiben. Die Leute da machen den ganzen Tag nichts anderes, als sich mit sowas zu befassen. Wenn du Glück hast, erwischst du gleich am Telefon jemand Nettes, der dir direkt ne Antwort geben kann. Ansonsten kann es nichts schaden, dem Verein beizutreten, für Studenten ist das sehr günstig und nach einiger Zeit unterstützen die dich auch vor Gericht.
Ich glaub nämlich, dass wir dir hier keine richtige Antwort geben könne, sofern wir noch nicht mal deinen Mietvertrag kennen.

Was sagt denn dein befreundeter Jurist, was du jetzt machen sollst?
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #23
Ja, ich höre jetzt schon die Leute, die aufstöhnen, aber: Rechtsberatung ist im Forum nicht gestattet. Und da Laien hier nur sehr bedingt weiterkommen, was nun Hausfriedensbruch ist und was nicht und was rechtliche Pflichten eines Hauptmieters sind, ist hier Schluss.

"Lebenspraktische Beratung" gern, aber hier vermischt sich das mit rechtilchen Fragestellungen, die wir im Rahmen dieses Forums eben nicht klären können.

Ich würde auch den Mieterschutzbund oder einen Anwalt um Hilfe bitten.
 
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