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Nebenkostenerhöhung wegen Partner in der Wohnung

A
Benutzer87223  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo liebe PL Leser

bei mir ist folgender Fall.

Ich habe zum 01.12 eine neue 50 qm Wohnung auf 2 ZKB bezogen und zahle 310 Euro Kalt sowie 100 Euro Nebenkosten für mich alleine.
Mein Partner ist Student und studiert 100 km weiter weg von mir und war nun die ersten 3 Wochen nahezu jeden Tag hier und hat auch hier genächtigt. Da er einen Brief von Mobilcom erwartet und der an meine Adresse geschickt wird haben wir einen Zettel mit seinen Namen an den Briefkasten geklebt.

Nun ja nun war der Vermieter (der im selben Haus) wohnt gerade da und hat mir gesagt das ich meinen Freund hätte bei ihm melden müssen. Er möchte die Nebenkosten nun auf 140 Euro erhöhen. Rückwirkend ebenfalls. Diese 40 Euro soll ich nun bis zum 23. nachzahlen ansonsten droht er mit fristloser Kündigung des Mietvertrages.

Ich finde 40 Euro sehr hoch. Zudem ist nach 3 Wochen für den Vermieter doch noch nicht auszugehen das mein Freund die Wohnung dauerhaft mitbewohnt. Und 6 Wochen darf man doch laut Gesetz sowieso dauerhaft jemand als Gast haben.

Bitte um Hilfe.
Danke
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #2
Ich weiß nicht, ab wann man einen Gast/Mitbewohner melden muss, aber diese Nebenkostenerhöhung leuchtet mir nicht ganz ein.
Wenn du am Ende des Abrechnungszeitraums in Rückstand sein solltest, dann müsstest du ja sowieso nachzahlen. Der Vermieter würde diese Forderung dann ja stellen.

Angenommen du würdest die 40 Euro jetzt zahlen, hättest sie aber nicht verbraucht, dann würdest du sie ja wieder zurückkriegen. Veloren wären sie also in keinem Fall!

Ich kann verstehen, dass dein Vermieter etwas erschrocken ist, wenn auf einmal ein weiteres Schild an deinem Briefkasten angebracht ist. Schließlich will er da informiert werden. Wenn es nur um einen Brief ging, dann hättet ihr das evtl. auch anders lösen können, aber ist ja nun zu spät.

An deiner Stelle würde ich noch mal versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen.
Wie solls jetzt überhaupt weitergehen mit deinem Freund?
Wie oft wird er bei dir sein? Soll das Schild bleiben? Etc.
Das sind alles Fragen, die deinen Vermieter interessieren dürften.

Fristlos kündigen kann er dir meines Erachtens wegen so was nicht, aber er versucht es wohl - einfach, um sich abzusichern.

Wann hat er dir diese Zahlungsfrist denn gesetzt? Hat er das schriftlich getan?

Ggf. wende dich an deinen örtlichen Mieterschutzbund.
 
A
Benutzer87223  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Heute hat er es mir mündlich sowie aber auch schriftlich gesagt, mir den Brief in die Hand gedrückt und ist gegangen
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #4
Es gibt wohl nur 2 Möglichkeiten:

Entweder du versuchst, das zu klären oder du lässt es drauf ankommen und ignorierst das Ganze.

Oder du zahlst die 40 Euro, das wäre die dritte Möglichkeit.
 
T
Benutzer7078  Sehr bekannt hier
  • #5
was steht genau auf dem zettel, mit welchen gründen er dir kündigen will?

du sagst, dein freund ist gast, dein vermieter sieht ihn fast täglich und sieht den namen am briefkasten. da keine vorherige information an den vermieter ging, ist für den vermieter ganz klar davon auszugehen, das in der wohnung eine weitere person wohnt. das sagen ihm die sichtbaren fakten.
grundsätzlich gilt, das ein vermieter einen gast bis zu 6 wochen dulden muß, ansonsten ist es ein illegaler zuzug. außerdem darf dieser aufenthalt kein daueraufenthalt werden, das heißt der besuch darf sich nicht ohne längere unterbrechnung ind er wohnung aufhalten. da dein freund fast jeden tag da war, ist es eher als daueraufenthalt zu werten, da einzelne tage keine längerfristige unterbrechung darstellen. außerdem bringt ein gast seinen namen nicht am briefkasten an. damit ist es schwierig für dich zu beweisen, das dein freund wirklich nur gast ist und nicht bei dir wohnt.

zu der erhöhung der betriebskosten, da für den vermieter von einer erhöhung der personenzahl auszugehen ist, ist es ihm durchaus grundsätzlich auch gestattet die betriebskosten zu erhöhen. (ob das rückwirkend zulässig ist, da bin ich mir nicht sicher. ich meine das bei zugang des schreibens bis zum 15. eines monats die erhöhung zum 01. des folgemonats zulässig ist) jedoch und hier ist vorsicht geboten, die nebenkosten sind nicht pauschal mal einfach so zu erhöhen.

hier wäre als erstes mal ein blick in den mietvertrag nötig. was ist dort vereinbart? für welche betriebskostenart ist eine umlage nach personenzahl vereinbart? steht dort nichts, dann greifen die regelungen nach bgb wo die wohnfläche als maßstab gerechnet wird. ausnahmen sind hier jedoch die dinge die nach verbrauch (wasser, abwasser etc) abgerechnet werden können.

das heißt, steht in deinem mietvertrag nichts, greift bgb und er kann nur die vorauszahlungen für wasser, abwasser etc. erhöhen. andere positionen bleiben unberücksichtigt. erhöht er aber auch andere positionen so sind die erhöhungen unwirksam.

außerdem kann er nicht einfach in einem schreiben sagen, das er nun 40 euro mehr von dir haben will, sondern muß das mit berechnungsschlüsseln aufsummieren für welche position er wieviel mehr haben will.

zur kündigung.
er kann dir erst aus wirtschaftlichen gründen kündigen, wenn du mit mehr als 2 monatsmieten im rückstand bist, hier weiß ich jedoch jetzt nicht ganz genau inwieweit dort auch die betriebskosten mit hineinspielen.

auf jeden fall, wegen der 40 euro und der betriebskosten erhöhung kriegt er dich so schnell nicht aus der wohnung raus.

eines ist auf jeden fall jetzt schon klar, du wirst für die zukunft das verhältnis zum vermieter ruinieren, außer du zahlst zunächst stillschweigend. könnte aber eine durchaus teure angelegenheit werden, wenn positionen pro kopf umgelegt werden.
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Es gibt keinen exakten Zeitraum ab wann ein Gast zu einem Bewohner wird.

Klar ist aber, dass bei einem Empfang von Post nicht mehr von Besuch sondern von wohnen ausgegangen wird!

Die Aufnahme eines weiteren Bewohners muss aber vorher mit dem Vermieter besprochen werden, er muss dem Zustimmen.
Im Falle von nahen Angehörigen und Lebenspartnern (verheiratet!) hast du einen Anspruch darauf dass diese Zustimmung erteilt wird.
Wenn nicht vorher um Erlaubnis gefargt worden ist, dann nennt man das "unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte", das rechtfertigt die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Der Vermieter kann bei einer höheren Bewohnerzahl sehr wohl höhere Nebenkostenvorauszahlungen verlangen. Es gibt schließlich auch den Umrechnungsschlüssel nach Personenanzahl, genaues sagt aber dein Mietvertrag.
Klar ist aber auch dass sich die Nebenkosten bei einem zusätzlichen Bewohner auch erhöhen werden, daher ist es verständlich dass der Vermieter nicht bis zur Abrechnung auf den erhöhten Zahlungen sitzen bleiben möchte, denn er muss die Rechnungen schließlich bezahlen, bevor er abrechnen kann.
Es gibt auch Gemeinden in denen die Abwassergebühren nach Personenzahl berechnet werden.

Hier hilft also nur ein nettes Gespräch mit dem Vermieter...und das nächste mal soll dein Freund seine Post besser über c/o Dein Name an sich schicken lassen.

Gruß
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #7
(Fast) alles Käse.

Entscheidend ist, was im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten steht. Wird da KEINE Position nach Personen (im Normalfall wird immer nach qm bzw. Verbrauch abgerechnet), dann kann der Vermieter gar nichts, solange die Wohnung nicht überbelegt ist.
 
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