• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Polizei, Raubkopieren, Anzeige, Hausdurchsuchung etc... Help pls :)

xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hiho !

So kurz mal meine Geschichte, und einige Fragen dazu. Bitte antwortet mir nur wenn Ihr euch wirklich mit der Materie auskennt, dankö :smile:

Vor ca. einer Woche wurde ich relativ früh am Morgen von 2 Beamten der Kriminalpolizei geweckt (welche auf einmal in meinem Schlafzimmer (!) standen, weil sie von meinem Vermieter in die Wohnung gelassen wurden) und wedelten mir einen Hausdurchsuchungsbefehl (Beschluß des Amtsgerichts zur Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einschließlich Nebenräume etc.) um die Ohren, sagten in einem relativ unfreundlichen bestimmenden Ton ich solle Ihnen ins Wohnzimmer folgen, wo mir dann erklärt wurde worum es sich handelt. Nun laut des Durchsuchugsbeschlußes, und der Anzeigeschrift habe Ich angeblich am 24.1.2005 ein Programm (Jasc PaintShop Pro) illegal von der Website www.website-von-langerjan-entfernt.de (ich hab das mal unkenntlich gemacht sollte jeder Wissen um was es sich handelt!) heruntergeladen, und (so die theorie) mittels eines "Cracks" unberechtigterweise in eine Vollversion umgewandelt. Dies ist Strafbar nach §106 UrhG.

Soweit so gut, nun die Polizisten haben darauf hin meine Wohnung durchsucht um Beweise sicherzustellen (gebrannte CD´s etc.) JEDOCH haben sie NICHTS gefunden, da ich nicht im Besitz irgendwelcher Raubkopien bin :/ ! Danach fragte mich der KOK ob sie meinen Computer vor Ort in Betrieb nehem dürften, um sich darauf nach Beweisen / Hinweisen etc. zu dem Tatvorwurf umzusehen, da Ich mir dachte sie nehmen ihn einfach mit wenn ich nein sage, habe ich natürlich zugestimmt zumal ich auch bis auf endlos viele wirklich private und vertrauliche Dinge nichts zu verbergen habe. Soweit so gut, der Beamte hat dann eine Ewigkeit unter meinem Beisein meinen gesammten Computer durchsucht, ebenfalls ohne Erfolg. Die gesammte Durchsuchung endete mit dem ausfüllen des "Durchsuchungs-/Sicherungsprotokoll" von Seiten der Polizisten, auf denen sie dann unter "Ergebniss der Maßnahme" ankreuzten "Es wurde nichts Verdächtiges gefunden".

Soweit so gut, nun denkt man sich bis auf das unsanfte Wecken, und die durch die Durchsuchung entstandenen Unanehmlichkeiten wäre die Sache ja "glimpflich" ausgegangen. Jedoch gibt es mehrere Probleme:

- Ich soll trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung eine "Gebühr" "Strafe" oder was auch immer, in höhe von 200 Euro zahlen.

- Ich wurde während der Durchsuchungsmaßnahme nicht über meine Rechte, vor allem das Recht eine direkte Aussage zu verweigern, sprich mich nicht selbst zu belasten aufgeklärt.

- Der Durchsuchungsbeschluß, und die ursprüngliche Anklageschrift lauteten auf den Namen meines Vermieters, welcher die Beamten in meine Privaträume (welche ich rechtmäßig gemietet habe) lies, OHNE das die Beamten vorher Rücksprache mit dem Staatsanwalt o.ä. gehalten haben. Ich sehe das als einen starken ungerechtfertigten Eingriff in meine Privatsphäre, welche ja durch das GG der BRD Deutschland geschützt ist.
Artikel 13 Grundgesetz, die unverletzlichkeit der Wohnung.
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Wobei Ich in meinem Fall keinerlei Gefahr im Verzug, oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit finden kann ? Ich bin doch kein Terrorist... :frown:

- Die allgemeine Behandlung durch die Polizei ist sehr "abwertig" ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher, dabei kann ich mich beim besten willen nicht daran erinnern jemals etwas von der o.g. Seite geladen zu haben. Mir ist das Programm durchaus bekannt, aber es ist wohl eines der "billigsten" Programme die es auf diesem Gebiet gibt. Ich verwende es nicht und habes auch NIEMALS genutzt geschweige denn installiert.

- Ich niemals eindeutige Hinweise gesehen habe, welche zur Veranlassung einer Hausdurchsuchung reichen würde. Es wurden aufgrund dieses Vorfalles Bundesweit ca. 14.000 solcher Hausdurchsuchungen vorgenommen. Meiner Meinung nach wurde dort ausschließlich aufgrund von "Indizienbeweisen" gehandelt, was in so einem Fall meiner Meinung nach ebenfalls für den unterzeichnenden Richter schlecht aussehen kann. Man beachte wieder Artikel 13 des Grundgesetzes.

- Ich immer dachte, in unserem Land ist die unschuld einer Person solange sicher, wie ihr nicht einwandfrei eine schuldigkeit nachgewiesen werden kann. Nun ich habe nichts verbotenes, weder habe Ich mir ein Verbrechen zu schulden kommen lassen. Ich darf mich trotzdem behandeln lassen, wie einen Verbrecher und natürlich zahlen....


So zuguterletzt, wurde Ich nun für Freitag morgen zur Polizei "eingeladen" um dort eine Aussage zu dem Vorfall schriftlich und zu Protokoll zu machen. Ich weiss nicht was ich denen noch erzählen soll, ebenso möchte ich keine "echte" Strafanzeige riskieren. Natürlich sehe ich es aber auch nicht ein 200 Euro für etwas zu bezahlen, was ich nie getan oder benutzt habe ? Das Programm an sich kostet ja lediglich ~35 Euro!

Ich hoffe einige von euch kennen sich etwas mit der Materie aus, oder haben ähnliches erlebt.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten :smile:
 
Z
Benutzer29195  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Ich glaube das is so einer der Fälle wo sich ne Rechtschutzversicherung lohnt....

Dann knallste den Leute da einfach mla die Story hier aufn den Tisch und dann sollte da doch was zu machen sein...!


Du solltest dir das so nicht gefallen lassen, wobei die Polizei mit Sicherheit einen gewissen (wenn auch wie ich finde zu großen) Spielraum hat....
Trotzdem sollten sich für mitm Anwalt genug Verfahrensfehler usw. finden lassen....



Viel Erfolgt, Grüße!
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Das Problem ist nicht eine Rechtschutzversicherung, ich hab ja eine.

Jedoch sehe ich es auch einfach nicht ein, hier jetzt selbst mit einem Anwalt vorzugehen weil das einfach meiner Meinung nach einem Versuch gleichkommt sich irgendeiner Schuld aufgrund von Verfahrensfehlern zu entziehen.

Das ist ein anderes Thema, und ich denke Ich werde auch aufgrund dieser ganzen Umstände nachdem das eigentliche Problem geklärt ist, nochmal bei der Ursache nachhaken lassen.

Was mich wurmt ist einfach das Ich, als unschuldiger, steuerzahlender Bürger, kriminalisiert werde aufgrund von Unternehmen die anscheinend soviel Druck auf unsere Gerichte ausüben das solche Aktionen durchgeführt werden. Ich möchte einfach nur den Typen am Freitag was erzählen, jedoch bin ich Gestzmäßig leider nicht ganz auf der Schiene :smile:
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #4
der junge braucht keine rechtschutzversicherung.

meiner meinung nach ist das totaler kabbes der da gelabert wird von der polimannzeioberstreifenhörnchenagentur!

wo gibts denn sowas?

entschuligung, verkehrskontrolle. führerschein ... ok, fahrzeugschein .. ok .... alles ok, kostet 10 ocken????? hallo????

die haben irgendwas zum vorwandt genommen um auf deinem rechner oder sonstwo zu schnüffeln und ich denke mal das die fündig geworden sind.
jetzt darfst du bei denen antreten und mit sicherheit musst du da nicht bezahlen, sondern die konfrontieren dich mit tatsachen irgendwelcher art. :zwinker:
 
U
Benutzer18636  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #5
selbst wenn du nicht mit einen anwalt vorgehen willst kannst du dich doch von einem beraten lassen?
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Ich wurde ja schon mit tatsachen konfrontiert :zwinker:
Und die Ermittlungen gegen mich aufgrund der "negativ" verlaufenen Hausdurchsuchung eingestellt.
Diese 200 Euro sind einfach eine Art "Strafe" die Ich zahlen soll, damit alles eingestellt wird. Der Polizist meinte halt, wenn Ich das nicht zahlen will dann kommt es halt zu nem Prozess. Wobei mir das im Grunde auch egal ist, jedoch finde ich es nicht so prikelnd als Angeklagter bei einem Strafprozess zu sitzen...

Ich hab eben nochmal genau nachgesehen, zu dem besagten Tag an dem Ich das angeblich getan haben soll, war ich nichtmal hier an meinem Erstwohnsitz, sondern (nachweisslich) an meinem Zweitwohnsitz (Studienbedingt). Nachweisslich dahingehend das mir an genau dem Tag damals, ein netter Beamter der Bundespolizei in mein parkendes Auto gefahren ist... :zwinker:
 
H
Benutzer51835  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Für den Fall, dass irgendetwas auf deinem Rechner ist, geh zum Anwalt und erarbeite mit ihm eine Strategie für das weitere Vorgehen.
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #8
Ich wurde ja schon mit tatsachen konfrontiert :zwinker:
Und die Ermittlungen gegen mich aufgrund der "negativ" verlaufenen Hausdurchsuchung eingestellt.
Diese 200 Euro sind einfach eine Art "Strafe" die Ich zahlen soll, damit alles eingestellt wird. Der Polizist meinte halt, wenn Ich das nicht zahlen will dann kommt es halt zu nem Prozess. Wobei mir das im Grunde auch egal ist, jedoch finde ich es nicht so prikelnd als Angeklagter bei einem Strafprozess zu sitzen...

Ich hab eben nochmal genau nachgesehen, zu dem besagten Tag an dem Ich das angeblich getan haben soll, war ich nichtmal hier an meinem Erstwohnsitz, sondern (nachweisslich) an meinem Zweitwohnsitz (Studienbedingt). Nachweisslich dahingehend das mir an genau dem Tag damals, ein netter Beamter der Bundespolizei in mein parkendes Auto gefahren ist... :zwinker:

ok, das hört sich ja schon anders an.
hab ich vorhin wohl falsch verstanden.

also bußgeld und dann werden die ermittlungen eingestellt. :zwinker:

klasse!
alle beamten sind glücklich weil sie dann recht gehabt haben. :kopfschue

ehrlich gesagt, wenn du schon eine rechtschutz hast, dann nutze sie JETZT.
was kann dir denn passieren?
ich würde mich auch auf jeden fall erstmal mit einem anwalt zusammen setzen und mal nachdenken bevor ich da einfach so mirnichts dirnichts 200 ocken wegschmeiße.
alleine schon aus prinzip!
 
U
Benutzer18636  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
langsam klingt es als habe die polizei was gegen dich

erst rammen sie dein auto (oder wars nen ganz klitze kleienr schaden?) udn dann durchsuchen sie dein haus

hast wohl zu hohe entschädigung verlangt =D
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Ne wie gesagt der Autounfall war an meinem damaligen Zweitwohnsitz ca. 400 km von hier entfernt :grin: Ich glaub nicht daß das im Zusammenhang miteinander steht :zwinker: *lol*

Aber bei der Behandlung die ich bei Ihnen genieße kriegt man schnell das Gefühl sie mögen einen nicht ^^
 
L
Benutzer44426  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
sag mal hast du du so nen kabelloses internet, wo man zb verbindungen in der umgebung suchen kann? das wäre halt ne option wie jemand praktisch über so nen teil über deine ip beispielsweise aufs internet zugegriffen hat...
hat vllt sonst jemand nen schlüssel von deiner wohung?


das mit der haus bzw wohungsdurchsuchung hätte genausogut deinen nachbarn treffen können... es sind ja nunmal stichproben(größtenteils) und bezogen auf meine obigen fragen denke ich sollte man diese optionen mit einbeziehen


ihr solltet meiner meinung anch nicht so auf den beamten "rumhacken" immerhin machen sie ihre arbeit und führen befehle aus...
 
N
Benutzer57278  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Also stichprobenartige Hausdurchsuchungen wären ja mal ganz was Neues (aber die Musik- und Softwareindustrie hätte sicher ihre Freude damit). Nachdem so eine Durchsuchung ja schon ein ganz massiver Grundrechtseingriff ist, muss eigentlich schon ein konkreter Verdacht (und darauf basierend eine richterliche Anordnung) vorliegen ...

Den Rest versteh ich nicht. Wenn die nichts gefunden habe, wofür sollst du zahlen, bzw. was für eine Strafe!?
 
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #13
So, mal meine Meinung dazu.


Vor ca. einer Woche wurde ich relativ früh am Morgen von 2 Beamten der Kriminalpolizei geweckt (welche auf einmal in meinem Schlafzimmer (!) standen, weil sie von meinem Vermieter in die Wohnung gelassen wurden) und wedelten mir einen Hausdurchsuchungsbefehl (Beschluß des Amtsgerichts zur Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume einschließlich Nebenräume etc.) um die Ohren, sagten in einem relativ unfreundlichen bestimmenden Ton ich solle Ihnen ins Wohnzimmer folgen, wo mir dann erklärt wurde worum es sich handelt.

Ich frage mich, was der Vermieter damit zu tun hat?
Wohnt der bei Dir?
Ansonsten hat der NICHTS, aber auch gar NICHTS dabei zu suchen.

Nun laut des Durchsuchugsbeschlußes, und der Anzeigeschrift habe Ich angeblich am 24.1.2005 ein Programm (Jasc PaintShop Pro) illegal von der Website www.website-von-langerjan-entfernt.de (ich hab das mal unkenntlich gemacht sollte jeder Wissen um was es sich handelt!) heruntergeladen, und (so die theorie) mittels eines "Cracks" unberechtigterweise in eine Vollversion umgewandelt. Dies ist Strafbar nach §106 UrhG.

Mich würde ja mal interessieren, wie die darauf gekommen sind?

Danach fragte mich der KOK ob sie meinen Computer vor Ort in Betrieb nehem dürften, um sich darauf nach Beweisen / Hinweisen etc. zu dem Tatvorwurf umzusehen, da Ich mir dachte sie nehmen ihn einfach mit wenn ich nein sage, habe ich natürlich zugestimmt zumal ich auch bis auf endlos viele wirklich private und vertrauliche Dinge nichts zu verbergen habe.
Da würde ich sagen: selber Schuld.

Soweit so gut, der Beamte hat dann eine Ewigkeit unter meinem Beisein meinen gesammten Computer durchsucht, ebenfalls ohne Erfolg.

Das klingt wirklich dilletantisch !

- Ich soll trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung eine "Gebühr" "Strafe" oder was auch immer, in höhe von 200 Euro zahlen.

Kannst Du das mal bitte genau betiteln? Ist das eine Einstellung gegen Geldstrafe? oder ein Strafbefehl?

- Ich wurde während der Durchsuchungsmaßnahme nicht über meine Rechte, vor allem das Recht eine direkte Aussage zu verweigern, sprich mich nicht selbst zu belasten aufgeklärt.
Im zweifel schwer zu beweisen. Wurde Dir nicht der Durchschungsbeschluß ausgehändigt? Da hätte das sicher auch drauf gestanden.

- Der Durchsuchungsbeschluß, und die ursprüngliche Anklageschrift lauteten auf den Namen meines Vermieters, welcher die Beamten in meine Privaträume (welche ich rechtmäßig gemietet habe) lies, OHNE das die Beamten vorher Rücksprache mit dem Staatsanwalt o.ä. gehalten haben.

Das wäre auf ejden Fall ein Punkt an dem ein Anwalt ansetzen könnte.


Ich sehe das als einen starken ungerechtfertigten Eingriff in meine Privatsphäre, welche ja durch das GG der BRD Deutschland geschützt ist.
Artikel 13 Grundgesetz, die unverletzlichkeit der Wohnung.
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Tatsächlich muß ich sagen, daß ich nicht damit egrechnet hätte, daß es einen Richter gibt, der für einmaliges Raubkopieren oder einen einmaligen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, einen Durchsuchungsbeschluß erteilt.
Das ist mir wirklich sehr supekt,da es sich wie gesagt um einen enorm schweren Grundrechtseingriff handelt.
meiner meinung nach, gibt die schwere der Straftat das absolut nicht her.
Hattest Du einen ordnungsgemäßen Durchsuchungsbeschluß? Mit Unterschrift des Richters usw.?
Oder handelt sich das um eine Durchsuchung wegen "Gefahr im Verzug"? Dann wäre es ja noch krasser.


- Die allgemeine Behandlung durch die Polizei ist sehr "abwertig" ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher, dabei kann ich mich beim besten willen nicht daran erinnern jemals etwas von der o.g. Seite geladen zu haben.

Daran kannst Du aber nichts machen.

So zuguterletzt, wurde Ich nun für Freitag morgen zur Polizei "eingeladen" um dort eine Aussage zu dem Vorfall schriftlich und zu Protokoll zu machen. Ich weiss nicht was ich denen noch erzählen soll, ebenso möchte ich keine "echte" Strafanzeige riskieren. Natürlich sehe ich es aber auch nicht ein 200 Euro für etwas zu bezahlen, was ich nie getan oder benutzt habe ? Das Programm an sich kostet ja lediglich ~35 Euro!


Ich denke, Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Das kann natürlich teurer als die besagten 200 Euro werden.
Trotzdem denke ich, daß hier Deine Grundrechte mit Füßen getreten wurden. Und das sollte man sich vom Staat nicht gefallen lassen.
Der Anwalt würde Dir auch sagen, was Du am Freitag am besten sagst.
Ich persönlich würde Dir raten, Dich nciht zu sehr imD etail auszulassen. Egalw as die Polizei sagt.
Du hast das Recht die Aussage zu verweigern, Du hast das recht zu lügen und Du hast das Recht zu bestimmen, in wie weit Du Dich einläßt.
Deswegen würde die Polizei von mir nur folgendes zu hören bekommen:
"Ich bin unschuldig. Meine Wohnung wurde zu Unrecht durchsucht.
Ich möchte die Beweise gegen mich sehen. Mehr möchte ich dazu nicht aussagen."
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #14
1. Ist das eine Einstellung gegen Buße von 200 Euro die sie dir vorschlagen ?
2. Kenn ich wahrscheinlich den Durchsuchungsbeschluß weil ich mit gleichen Datum einen Mandanten vertrete
3. Wenn sie einstellen muessen sie auch einen konkreten Tatvorwurf haben.
Ich gebe dir gerne genauere Auskünfte wenn du mir alles etwas detaillierter schilderst gerne auch per pn.
UNd was ist das für eine Anhörung am Freitag eine Zeugenvernehmung oder eine Vernehmung als Beschuldigter ?
 
S
Benutzer Gast
  • #15
ach du schande - zwei dinge die mir auffallen:

wegen einer einzigen urheberrechtsverletzung (woher wollen die das wissen? und dass du das ding gecrackt hast koennen die auch nicht wissen.) eine hausdurchsuchung? seeeeehr seltsam.

zweitens: alles durchsucht, nichts gefunden? nicht mal die gecrackte version? (hast du nun das teil runtergeladen oder nicht?). sonst keine einzige raubkopie im haus? also mal ehrlich, _wenn_ die polizei wegen verdachts auf raubkopierens hausdurchsuchungen starten wuerde, so wuerden sie mal mindestens in 80% aller haushalte auf den pcs der soehne "gestohlene" spiele, windows, photoshop.... entdecken....

und dann noch eine strafe trotz mangel an beweisen?!

verwunderte grueße
 
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xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #22
So ich komme grad von der Polizei, da Ihr ja die wildesten Spekulationen hier aufgeführt habt :grin: Hier nochmal die Fakten, und was mich nun erwartet...

- Der Betreiber dieser Website hat (dumm wie er war) eindeutig identifizierbare Daten der Zugriffe auf die Seite lokal auf seinem Server gespeichert gehabt. (Zeitraum 3Tage)

- Aufgrund eines heute nichtmehr gültigen Gesetzes (!) zur herausgabe von persöhnlichen Daten durch Internetanbieter hat die Staatsanwaltschaft von T-Online (und NUR von T-Online Kunden!) die Anschrift etc. von allen "verdächtigen" Personen, sprich allen IP Adressen die auf dem Server dieses Typen vorhanden waren bekommen. Und auf Grundlage dieser Daten dann Ermittlungsverfahren gegen Bundesweit ca. 20.000 Haushalte / Privatpersonen eingeleitet.

- Die bei mir durchgeführte Hausdurchsuchung wurde aufgrund der o.g. Dinge angeordnet, und hat wie bereits im ersten Posting von mir erwähnt KEINE Beweise oder Ergebnisse geliefert. Jedenfalls reichen die Daten des Betreibers grundsätlich dafür aus um mich vor Gericht als Schuldig zu befinden. Wobei (!) die Strafe die mich vor Gericht erwarten würde (~ 150 Euro Bußgeld) geringer wäre als die nun von mir zahlbare Bußgeld in höhe von 200 Euro, ich hätte zusätzlich zu der Strafe allerdings noch die Verfahrenskosten tragen müssen (was sich sicher im 4 stelligen Bereich bewegt hätte...)

Nunja das Ende vom Lied ist, Ich zahle 200 Euro, das Strafverfahren (!) gegen mich wird eingestellt, und ich bin der dumme...

Kein Programm, kein Recht, nur Kosten...

Und zum Abschluß noch ein paar Fakten zu dieser ganzen Geschichte, die mich wirklich traurig machen denn bis jetzt habe Ich immer gedacht wir leben in einem Staat indem das Gesetz eine zivilschützende Aufgabe warnimmt, und nicht die Aufgabe der kriminalisierung ... :frown:

Dieses Gesetz zur Speicherung von IP Adressen, über einen längeren Zeitraum wurde damals "auf Probe" verabschiedet, um die Fahndung gegen Terrorismus in Deutschland zu vereinfachen. Und beinhaltete die Speicherung von Telefonverbindungen, sowie Internetverbindungen über einen längeren Zeitraum als 24 Stunden. Somit war es möglich selbst nach ewigkeiten noch nachzusehen wer, sich wann im Internet was angeguckt / geschrieben / gelesen hat. Es wurde Anfang diesen Jahres wieder abgeschafft, da es nicht zur Ergreifung oder Auffindung von auch nur EINER in irgend einer Form mit dem Terrorismus zusammenhängenden Person geführt hat. Heute dürfen Provider diese Daten nichtmehr länger als 24 Stunden speichern (vorrausgesetzt, ihr seid keine Verdächtigen in einem Strafverfahren :zwinker: Bei laufenden Ermittlungen gegen euch, können sie natürlich alles mitloggen, aber im Gegensatz zu damals NUR aufgrund einer richerlichen Verfügung...).

Hätte Ich ein Kind, und hätte Ich dieses Kind in "geringem Maße misshandelt" sprich würde ich es schlagen, ohne das es körperlich bleibende Schäden davonträgt, dann hätte mich eine geringere Geldstrafe (wenn überhaupt) erwartet.

Der Inhaber dieser Seite, hat durch diese "illegalen" Machenschaften ca. 200. 000 Euro in bar erwirtschaftet, wieviel in dubiosen Quellen noch geflossen ist weiss niemand. Er wurde zu einer Geldstrafe in höhe von 58.000 Euro verurteilt + 6 Monate auf Bewährung.
Das ganze hat sich also für Ihn, als kriminell arbeitetenden "Verbrecher" wirtschaftlich gesehen sogar noch ausgezahlt... Was man schon daran sieht, das er im letzten Jahr ein neues Projekt gestartet hatte, mit dem Namen "Coredown" und "Silo.ru" gegen die momentan Ermittlungsverfahren laufen. Er sitzt zur Zeit in Haft, da er damit gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat.

Wäre Ich vor Gericht der höchstmöglichen Strafe schuldig gesprochen worden (natürlich bei so geringem Sachwert relativ unwahrscheinlich :zwinker:) dann hätte ich bis zu 5 (!) Jahre dafür bekommen können, und eine Geldstrafe die bis in den 6 Stelligen Bereich geht. Ein Kinderschänder, oder Männer die Ihre Frau oder Kinder misshandeln, können nur zu wesentlich (!) geringeren Strafen verurteilt werden.

Sony BMG Europa, ein vorreiter im Kampf gegen die internationale Gefahr die durch böse Menschen wie mich ausgeht, hat im Jahr 2004 1,5 Milliarden Umsatz in Europa erwirtschaftet. Weltweit sogar über 5 Milliarden. Das bedeutete ein Umsatzplus von gut 20 Prozent. Obwohl es sich dabei um ein frisch fusioniertes Unternehmen handelte (Sony Music + BMG).

Durch die GEMA Gebühren, die wir alle auf CD / DvD Rohlinge, CD /DVD Brenner und CD /DVD Player zahlen, bezahlen wir praktisch Geld an eine Künstlervereinigung, ohne von deren Künstlern Musik kaufen, oder hören zu können / wollen / müssen / dürfen. Im Durschnitt sind diese Ausgaben pro Kopf in Deutschland jährlich so hoch wie ein gekauftes Musikalbum. Jedoch ohne das wir ein Album, oder auch nur einen Track dafür erhalten. Im Gegenteil, in Kanada zum Beispiel wird zur Zeit (seit Mitte ´05) ein Prozess gegen ein 11 jähriges Mädchen geführt, welches sich einige Musiktitel mit dem Computer der Eltern aus dem Internet geladen hat. Kläger sind die RIAA(Recording Industry Association of America), nebenkläger sind mehrere andere Musikverbände WELTWEIT. Dieser Prozess könnte schon alleine durch das aggresive Vorgehen, und die Forderungen der Musikverbände den finanziellen Ruin für die ganze Familie bedeuten.

So long...

Rage
 
whitewolf
Benutzer15353  Verbringt hier viel Zeit
  • #23
Also ich verstehe hier ueberhaupt nichts mehr:

1) Wieso musst Du denn jetzt 200€ zahlen?

2) Hat es Hausdurchsuchungen bei 20000 Leuten gegeben, nur weil sie einmal auf diese Seite geklickt haben?

3) Womit hat der Typ 200000€ verdient? Durch das Speichern von Adressen doch wohl kaum?
 
D
Benutzer16248  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #24
Versteh ich auch alles nicht so ganz.
Wenn das Gesetz gar nicht mehr besteht was diese Durchsuchung möglich machte war das ganze keine legale Aktion. Zumal haben die ja angeblich keine Beweise gegen dich, wieso können die dann überhaupt ne Anklage führen ?
Ich kann mir nicht vorstellen das T-Online die IPs von etlichen Tausend Usern rausrückt nur weil sie ne Seite angeklickt haben. Wenn sie nachweislich was runtergeladen haben könnte ich das verstehen, aber so ....

@WhiteWolf
zu 3) Werbung ?
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #25
Er hat den Strafbefehl über 200 Euro akzeptiert bevor damit in einem gerichtlichen verfahren verliert und evtl eine höhere Strafe bekommen würde obwohl er ja nichts getan hat.
Sorry aber nur der Verdachtsmoment weil dein Name auf dem Server war reicht nicht aus um eine Geldstrafe zu erwirken bisserl mehr ist da schon hinter ....
achja und der Vergleich mit Kinderschändern hinkt doch wohl gewaltig
 
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #26
Er hat den Strafbefehl über 200 Euro akzeptiert bevor damit in einem gerichtlichen verfahren verliert und evtl eine höhere Strafe bekommen würde obwohl er ja nichts getan hat.
Sorry aber nur der Verdachtsmoment weil dein Name auf dem Server war reicht nicht aus um eine Geldstrafe zu erwirken bisserl mehr ist da schon hinter ....
achja und der Vergleich mit Kinderschändern hinkt doch wohl gewaltig

Dem schließe ich mich 100%ig an.
 
M
Benutzer52006  (37) Benutzer gesperrt
  • #27
Der vergleich mti kinderschändern hinkt nicht!!
sollten die beim zeitpunkt noch betrunken gewesen sein bekommen sie in diesen staat noch frei und das kind ist das opfer weil es sich vll. noch gewehrt hat...

wir hatten letztens erst im ethik unterricht folgendes REALES(es ist wirklich passiert) beispiel:
ein mann vergewaltigt eine frau und tötet sie.. man kann ihn den tod nicht 100% nachweisen, da keine kampfhandlungen an der leiche gefunden wurden und warum nicht? weil ein auge und die finger rausgeschnitten waren!! das hat die sicher selber gemacht.. naja er kommt 2 jahre in bau (raubkopierer 5 jahre..) -> er kommt wieder raus und vergewaltigt kurz danach eine schülerin... und jetzt der hammer... sie hatte sich nicht gewehrt und ging darauf "mehr oder weniger" ein dh. sie hat es einfach über sich ergehen lassen ohne sich zu wehren... und die anwältin(!!) haute ihn folgendermaßen raus: "er hatte druck und musste es ablassen, er dachte sie will es auch weil sie sich nicht wehrt..." naja er bekam eine seeehr geringe strafe wenn es überhaupt haft war...
so wo leben wir denn? und da sitz ein ehrlicher bürger und war auf einer webseite und wird nun verdächtigt der raubkopiererrei und muss 200€ für nichts zahlen? *rofl* ...
also jungs, wer von euch will jetzt anzeige gegen alle user von Planet-liebe erstatten? derjenige wird reich, muss zwar ne kurze zeit in knast aber dann hat er genug kohle.. dank der zinsen vermehrt es sich sogar
btw. ich glaube nicht dass t-online der anbieter war der die daten rausgegeben hat, denen ist doch eigentlich alles egal solange die kunden haben, und somit hätten die nen kundenverlust von 20.000
also IHR SEID DEUTSCHLAND :grin:
 
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #28
Der vergleich mti kinderschändern hinkt nicht!!
sollten die beim zeitpunkt noch betrunken gewesen sein bekommen sie in diesen staat noch frei und das kind ist das opfer weil es sich vll. noch gewehrt hat...

wir hatten letztens erst im ethik unterricht folgendes REALES(es ist wirklich passiert) beispiel:
ein mann vergewaltigt eine frau und tötet sie.. man kann ihn den tod nicht 100% nachweisen, da keine kampfhandlungen an der leiche gefunden wurden und warum nicht? weil ein auge und die finger rausgeschnitten waren!! das hat die sicher selber gemacht.. naja er kommt 2 jahre in bau (raubkopierer 5 jahre..) -> er kommt wieder raus und vergewaltigt kurz danach eine schülerin... und jetzt der hammer... sie hatte sich nicht gewehrt und ging darauf "mehr oder weniger" ein dh. sie hat es einfach über sich ergehen lassen ohne sich zu wehren... und die anwältin(!!) haute ihn folgendermaßen raus: "er hatte druck und musste es ablassen, er dachte sie will es auch weil sie sich nicht wehrt..." naja er bekam eine seeehr geringe strafe wenn es überhaupt haft war...
so wo leben wir denn? und da sitz ein ehrlicher bürger und war auf einer webseite und wird nun verdächtigt der raubkopiererrei und muss 200€ für nichts zahlen? *rofl* ...
also jungs, wer von euch will jetzt anzeige gegen alle user von Planet-liebe erstatten? derjenige wird reich, muss zwar ne kurze zeit in knast aber dann hat er genug kohle.. dank der zinsen vermehrt es sich sogar
btw. ich glaube nicht dass t-online der anbieter war der die daten rausgegeben hat, denen ist doch eigentlich alles egal solange die kunden haben, und somit hätten die nen kundenverlust von 20.000
also IHR SEID DEUTSCHLAND :grin:

Diesesn Schmarn glaub ich Dir erst, wenn Du mir den Fall benennen kannst.
 
M
Benutzer52006  (37) Benutzer gesperrt
  • #29
dann warte bis nächsten mittwoch, vorher seh ich meine lehrerin nicht oder google nach den fall, war so um 92 oder 93 .. gib nen paar von den stichpunkten ein, vll. findest du was
war übrigens ne gymnasiastin die er vergewaltigt hatte und er heißt mit nachnamen holz
achja ich hatte vergessen zu erwähnen, dass er dann aus der haft mit seiner anwältin geflohen ist beide wurden aber geschnappt und dürften heute noch sitzen..
 
F
Benutzer49892  Verbringt hier viel Zeit
  • #30
Mal im Ernst: Mit diesem Fall solltest Du, sofern Du deine Hände wirklich in Unschuld wäscht- bei Spiegel TV auftreten! Bei 20.000 ähnlich gelagerten Fällen besteht da aus meiner Sicht schon gehobenes öffentliches Interesse.
 
A
Benutzer Gast
  • #31
Hi.

Also ich kann ja nicht verstehen warum Du nicht zum Anwalt gehst, da a) das erste Beratungsgespräch kostenlos ist und du b) eine Rechtschutzversicherng hast.
Denn hinzukommt, dass dei Sachlage ja mehr als eindeutig ist, das Du es nicht gewesen sein kannst, denn Duarst ja 400 km von deinem Wohnort entfernt ( und so weit geht das beste Wlan nicht :zwinker: ) - und einen besseren Beweis dafür als ein Unfall mit einem Unfall mit denen kannst du ja auch nicht haben.

Also diese 200 € würde ich niemals zahlen. Und wenn dein Anwalt einen passenden Wisch aufsetzt in dem die Fakten ganz klar geschildert sind, wird es nicht mal bis zum Prozess kommen, der würde nämlich dann abgelehnt.

Nochmal - geh zum Anwalt - so etwas würde ich nicht auf mir sitzen lassen.

Gruß
 
xRagex
Benutzer32370  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #33
Er hat den Strafbefehl über 200 Euro akzeptiert bevor damit in einem gerichtlichen verfahren verliert und evtl eine höhere Strafe bekommen würde obwohl er ja nichts getan hat.
Sorry aber nur der Verdachtsmoment weil dein Name auf dem Server war reicht nicht aus um eine Geldstrafe zu erwirken bisserl mehr ist da schon hinter ....
achja und der Vergleich mit Kinderschändern hinkt doch wohl gewaltig


Ich musste es akzeptieren, da die Gerichtskosten selbst bei geringerem Strafmaß (was ich unter Garantie bekommen hätte...) bei einem verlorenen Prozess ein vielfaches der 200 Euro Bußgeld betragen hätten :zwinker:

Es ist kein "Verdachtsmoment" das ein "Name" auf einem Server vorhanden ist. Sondern es handelt sich um eine IP Adresse, die aus den Logdateien des polizeilich beschlagnahmten, und untersuchten Servers dieser Webseite bezogen wurde. Und durch die Deutsche Telekom AG eindeutig unserem Telefonanschluß zugeordnet wurde. Das ist vor Gericht ein ganz normaler Beweiß, kein Indiz! Leider...

Und der Vergleich hinkt schon alleine deshalb nicht, da es sich um eine Straftat handelt. Genau wie bei vergehen gegen das UrhG, welche auch als Strafprozess geahndet und verhandelt werden. Beides ist Strafbar nach dem StGB, und damit nach ein und dem selben Gesetz. Und es gibt genug öffentlich bekannte Fälle, welche du gerne vom Strafmaß her miteinander vergleichen kannst. Es ist wohl auch eine Frage dessen, in wiefern öffentliches Intresse, und wirtschaftlicher Nutzen in unserer Gesetzgebung Einfluß hat. Denn Gesetze wie das UrhG werden fast jährlich, auf drang von Unternehmen hin angepasst. Wobei "echte" Verbrechen wie hingegen (nur ein bekannteres Beispiel) "Stalking", jahrelange Debatten nach sich ziehen bis irgendwann endlich mal ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre und des "geistigen Wohls" geschaffen wird.

Ich habe diesen Schritt übrigens auf Anraten meines Anwalts (den ich mittlerweile eingeschaltet hatte) getan, der nach durchsicht des Aktenmaterials das Angebot der Staatsanwaltschaft für "zu teuer" aber "billiger als ein Prozessverlust" eingeschätzt hat.

Das Problem ist ja (ich hab grad erst noch die letzten 2 Beiträge gelesen) das selbst wenn ich es nicht gewesen sein kann, diese Dateien mit absoluter Sicherheit (laut Telekom) von meinem Anschluß heruntergeladen wurden. Nun selbst wenn Ich nicht der "Buhmann" bin, muss irgendjemand anders seinen Kopf dafür hinhalten, und Ich möchte nicht das meine Großeltern, oder meine kleine Schwester auch nochmal bei den Bullen antanzen darf...

Nunja Ich hab meinen Teil auf jeden Fall gelernt, und jetzt werde Ich mir dieses Programm einfach irgendwo illegal herunterladen (auch wenn es wirklich ein absolut schreckliches ist :grin:) denn Ich hab für diese "Straftaat" derer ich mir absolut nicht bewusst bin, mehr als das 10 fache des Preises dieses Programms zahlen müssen, und jetzt will Ich zumindest das Programm dafür haben ... :tongue:
 
M
Benutzer52006  (37) Benutzer gesperrt
  • #34
Was hast du denn daraus gelernt? dass der Staat bzw. die politik und rechtssprechung in dem staat nur bekloppt ist?
 
T
Benutzer28948  (36) Verbringt hier viel Zeit
  • #35
ich glaub die meisten wissen wie korrupt es im staat zugeht!
 
I
Benutzer21122  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #36
Es ist offensichtlich so, dass über den fraglichen Anschluss etwas heruntergeladen worden ist. Da ist die ganze Zeit hier drum herum geredet worden, aber das Log scheint das aus Sicht der StA zu belegen. Wie stocnic schon zu recht angemerkt hat - nur weil jemand auf einer Website war, gibt es kein Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren, Vernehmungen usw.
 
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