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Sex zwischen Schwestern: Inzest?

J
Benutzer Gast
  • #1
Hallo alle,

ich werfe mal gleich mal die Frage in den Raum, die mich gerade beschäftigt.
Sex zwischen Schwestern, kann man das als Inzest auffassen?:ratlos:

Ich bin ja der Meinung solange es nicht zwischen Brüdern und Schwestern zum Sex kommt ist es kein Inzest, da so ja auch keine möglichen Kinder zur Welt gebracht werden.

Was denkt ihr darüber?

mfg Enrico
 
bäumchen
Benutzer34625  (53) Meistens hier zu finden
  • #2
Gute Frage :ratlos:

Inzest dürfte den Geschlechtsverkehr von verwandten Personen bezeichnen. Wie weit das Gesetz homosexuellen Verkehr unter Geschwistern verfolgen würde, wäre eine spannende Frage.
 
In Love And War
Benutzer4590  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #3
Naja, Inzest definiert sich ja nicht darüber, ob dabei Kinder produziert werden, sondern nur darüber, zwischem wem es zum Sex kommt. Und da würden zwei Schwestern drunterfallen.

Die Biologie und mögliche Erkrankungen bei den Kindern solcher Verbindungen ist übrigens erst seit einer vergleichsweise kurzen Zeit eine Begründung für das Inzestverbot, seit eben die Wissenschaft so weit ist, solche Folgen erkennen zu können. Ursprünglich ist das ein soziokulturell geprägtes Tabu.
 
H
Benutzer77324  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
solange es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt (was ja in dem fall nicht möglich ist) sehe ich das nicht als Inzest.
 
J
Benutzer Gast
  • Themenstarter
  • #5
Naja, Inzest definiert sich ja nicht darüber, ob dabei Kinder produziert werden, sondern nur darüber, zwischem wem es zum Sex kommt. Und da würden zwei Schwestern drunterfallen.

Die Biologie und mögliche Erkrankungen bei den Kindern solcher Verbindungen ist übrigens erst seit einer vergleichsweise kurzen Zeit eine Begründung für das Inzestverbot, seit eben die Wissenschaft so weit ist, solche Folgen erkennen zu können. Ursprünglich ist das ein soziokulturell geprägtes Tabu.
Soziokulturelles Problem... hm, also weniger auf Fakten basierend nur eben zu sagen, es ist nicht gut und basta... erinnert mich irgendwie an das Problem wo die Mutter dagegen war Sex vor 18... also eher ne Ansichtssache. Ich finde sowas ja eher immer bescheuert... man sollte schon faktenorientiert sein und nicht einfach sagen, das ist so und basta. Ist doch irgendwie sinnlos oder?
 
F
Benutzer Gast
  • Themenstarter
  • #6
Ja, es ist Inzest, denn er dürfen ja auch net Bruder und Schwester miteinander schlafen, wenn sie verhüten... darum geht es nicht (nur)!!
 
Numina
Benutzer32811  (37) ...!
  • #7
Gute Frage :ratlos:

Inzest dürfte den Geschlechtsverkehr von verwandten Personen bezeichnen. Wie weit das Gesetz homosexuellen Verkehr unter Geschwistern verfolgen würde, wäre eine spannende Frage.
Gar nicht. Nur vaginaler Beischlaf ist strafbar. Andere Formes der Verkehres aber strafffrei.
Klick.
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #8
Strafrechtlich: Nein.
=> § 173 StGB. Und Beischlaf wird juristisch jeglicher Akt definiert, der zur Zeugung eines Kindes führen könnte.

Naja, Inzest definiert sich ja nicht darüber, ob dabei Kinder produziert werden, sondern nur darüber, zwischem wem es zum Sex kommt. Und da würden zwei Schwestern drunterfallen.

Falsch.

Ethisch/Moralisch ..... na ja ... es kommt darauf an.

@Marzina
Da ist Wikipedia einmal nicht ganz korrekt
 
In Love And War
Benutzer4590  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #9
Soziokulturelles Problem... hm, also weniger auf Fakten basierend nur eben zu sagen, es ist nicht gut und basta... erinnert mich irgendwie an das Problem wo die Mutter dagegen war Sex vor 18... also eher ne Ansichtssache. Ich finde sowas ja eher immer bescheuert... man sollte schon faktenorientiert sein und nicht einfach sagen, das ist so und basta. Ist doch irgendwie sinnlos oder?

Lies dir mal den Wikipedia-Artikel durch, den Marzina verlinkt hat, der ist ganz informativ, was nicht-biologische Begründungen für das Inzestverbot angeht. "Faktenorientiert" ist in dem Zusammenhang ein relativer Begriff, denn das ist das, was wir mit unserem Wissensstand heute als faktisch bezeichnen. Bevor die Biologie so weit fortgeschritten war, gab es eben andere Gründe, die für die Leute "Fakt" waren; und woher sollten sie auch wissen, was da erbmaterialtechnisch passieren kann?

Strafrechtlich: Nein.
=> § 173 StGB. Und Beischlaf wird juristisch jeglicher Akt definiert, der zur Zeugung eines Kindes führen könnte.

Oh, ok, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.


Ethisch/Moralisch ..... na ja ... es kommt darauf an.

Im Endeffekt finde ich es schon schwierig, überhaupt mit Kategorien wie richtig oder falsch zu hantieren, wenn man die biologische Seite einmal ausschließt. Das hat sich in vielen Kulturen (nicht mal in allen) so entwickelt, ist es deswegen falsch?
 
J
Benutzer Gast
  • Themenstarter
  • #10
hm, was wäre aber, wenn diese Schwestern aber einen 3er machen wollen. Also die eine einen Freund hat und sie ihre Schwester als dritte Person dazuholen will? Kommt ja eigendlich nich selten vor bei Dreiecksbeziehungen z.B.

mfg Enrico
 
R
Benutzer17231  (36) Benutzer gesperrt
  • #11
hm, was wäre aber, wenn diese Schwestern aber einen 3er machen wollen. Also die eine einen Freund hat und sie ihre Schwester als dritte Person dazuholen will? Kommt ja eigendlich nich selten vor bei Dreiecksbeziehungen z.B.

mfg Enrico
Ist weiterhin legal. Darf auch gefilmt und publiziert werden, sogar in den USA! *hust* :grin: Solange es nicht zum Kontakt zwischen den Schwestern kommt allerdings.
 
C
Benutzer70175  Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Ich weiss nicht, wie es nach deutschem Gesetz ist. Jedoch gibt es viele amerikanische Pornofilme, wo zwei Schwestern die Hauptrollen spielen. Bsp: Milton Twins
 
J
Benutzer Gast
  • Themenstarter
  • #13
Ist weiterhin legal. Darf auch gefilmt und publiziert werden, sogar in den USA! *hust* :grin: Solange es nicht zum Kontakt zwischen den Schwestern kommt allerdings.
Ich meine durchaus, dass es dann auch Kontakt zwischen den Schwestern geben würde.
Ich finde das Thema Sex zwischen Schwestern ist wieder eins der Themen was auf keinen Fakten (wissenschaftlich) basiert sondern nur der Gesellschaft einen Anreiz gibt sich über etwas aufregen zu können. Gerade in religiösen Dingen wird darüber nachgedacht werden, ob diese Fakten in Zukunft noch haltbar sind, also sie zu prüfen.

mfg Enrico
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #14
Ich meine durchaus, dass es dann auch Kontakt zwischen den Schwestern geben würde.
Ich finde das Thema Sex zwischen Schwestern ist wieder eins der Themen was auf keinen Fakten (wissenschaftlich) basiert sondern nur der Gesellschaft einen Anreiz gibt sich über etwas aufregen zu können. Gerade in religiösen Dingen wird darüber nachgedacht ohne mit diesen Fakten weiter in der Zeit zu gehen und zu prüfen, ob sie dann immer noch haltbar sind.

mfg Enrico

Juristische Kurzfassung:
Das Inzestverbot (in D) soll "nur" die Zeugung eines Kindes zwischen Verwandten unterbinden. Sonst nichts.

Alles andere ist unjuristische, moralische Interpretation.
 
G
Benutzer73935  Verbringt hier viel Zeit
  • #15
Ich meine durchaus, dass es dann auch Kontakt zwischen den Schwestern geben würde.
mfg Enrico

Nein :grin: Kann es überhaupt nicht geben ohne OP Eingriff :smile: Weil ja nur der eigentliche Geschlechtsverkehr zählt, und den haben beide nur mit dem Mann!
 
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J
Benutzer Gast
  • Themenstarter
  • #16
Nein :grin: Kann es überhaupt nicht geben ohne OP Eingriff :smile: Weil ja nur der eigentliche Geschlechtsverkehr zählt, und den haben beide nur mit dem Mann!
Ich meine schon soweit, wie es eben unter Schwestern möglich ist :zwinker:

Off-Topic:
nicht jeder hat einen OP-Saal im Schlafzimmer :rolleyes:
 
D
Benutzer63719  Verbringt hier viel Zeit
  • #17
moral ist einstellungssache..daher ist die moralische frage nach homosexuellem verkehr unter geschwistern subjektiv...

rechtlich gesehen ist es wie hir shcon angeführt ja nicht strafbar..daher find nicht,dass da aufriss drum gemacht werden sollte.schließlich kommt niemand zu schaden,es würden später keine potentiellen kinder drunter leiden und niemand wird gegen seinen willen zu etwas gezwungen, wies zb bei pädophelie oder sodomie der fall ist oder missbrauch..von daher..seh ich da keine probleme. auch wenn ichs nie machen würde.
 
A
Benutzer56557  (37) Benutzer gesperrt
  • #18
Juristische Kurzfassung:
Das Inzestverbot (in D) soll "nur" die Zeugung eines Kindes zwischen Verwandten unterbinden. Sonst nichts.

Alles andere ist unjuristische, moralische Interpretation.

Das ist nicht richtig. Schutzgut der Strafvorschrift ist nicht die Verhinderung von Inzest-Kindern, sondern der Erhalt der natürlichen Familienbeziehungen. Sonst wäre ja Verwandtenbeischlaf, bei dem verhütet wird, nicht strafbar. Ist er aber.
 
S
Benutzer66304  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • #19
Inzest ist meines Wissens erst das Ergebnis von Sex unter Geschwistern, also dann, wenn ein Kind dabei hervorgeht oder hervorgehen kann. Das ist bei Schwestern ja nicht möglich. Daher würde ich es, obwohl ich es schon äußerst komisch fände, nciht als Inzest bezeichnen.
 
CCFly
Benutzer46933  (43) live und direkt
  • #20
für mich ist es inzest.
 
K
Benutzer75877  (33) Verbringt hier viel Zeit
  • #21
inzest!
 
In Love And War
Benutzer4590  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #22
Sonst wäre ja Verwandtenbeischlaf, bei dem verhütet wird, nicht strafbar. Ist er aber.

Auch bei Verhütung kann mal was daneben gehen (wie wir allein hier im Forum täglich sehen können :zwinker:), d.h. auch da muss man mit der Chance rechnen, dass ein Kind entstehen könnte - logischerweise muss es dann auch strafbar sein.
 
G
Benutzer31418  (43) Sehr bekannt hier
  • #23
Auch bei Verhütung kann mal was daneben gehen (wie wir allein hier im Forum täglich sehen können :zwinker:), d.h. auch da muss man mit der Chance rechnen, dass ein Kind entstehen könnte - logischerweise muss es dann auch strafbar sein.
Wollte ich auch gerade sagen.

Vom juristischen Standpunkt abgesehen ist für mich eine sexuelle Beziehung unter nahen Verwandten sehr bedenklich. Die Familie ist für mich ein nicht-sexueller Rückzugsraum ... alles andere würde Chaos und Komplikationen produzieren.Und da ich seit früher Kindheit alles, was mit Sex zusammenhängt, im familiären Raum vermieden habe, ohne dass ich mich entsinne, dass ich so erzogen wurde, ist es für mich (wie) ein natürliches Tabu.
Was ich aber eher locker sehe sind kurzzeitige, aus Neugier entstandene sexuelle Spielereien zwischen Geschwistern, vor allem, wenn sie ne enge BIndung haben und etwa gleichaltrig sind. So was kommt sicher häufiger mal vor und ordne ich ähnlich ein wie "Doktorspiele".
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #24
Das ist nicht richtig. Schutzgut der Strafvorschrift ist nicht die Verhinderung von Inzest-Kindern, sondern der Erhalt der natürlichen Familienbeziehungen. Sonst wäre ja Verwandtenbeischlaf, bei dem verhütet wird, nicht strafbar. Ist er aber.

Sorry, aber das ist nicht richtig.

Ich kenne kein einziges Urteil, das homosexuelle Beziehungen unter Brüdern oder Schwestern (jeweils unter sich) nach 173 StGB beurteilt hätte.

Aber bei sexuellen Handlungen, bei der die Möglichkeit (nicht Wahrscheinlichkeit) einer Schwangerschaft bestand, schon.

Ich lasse mich aber gerne belehren :zwinker:
 
E
Benutzer74509  (41) Verbringt hier viel Zeit
  • #25
Lt. Gesetz ist eine sexuelle Handlung mit Verwandten ersten Grades verboten, darunter fallen eben auch sex unter schwestern. also ist es inzest.
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #26
Lt. Gesetz ist eine sexuelle Handlung mit Verwandten ersten Grades verboten, darunter fallen eben auch sex unter schwestern. also ist es inzest.

Noch viel falscher ...


§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.


So. Und nun google mal nach der juristischen Auslegung des Wortes "Beischlaf". Ich hab es zwar oben schon geschrieben, aber wenn du mir nicht glaubst .... :ratlos:
 
E
Benutzer74509  (41) Verbringt hier viel Zeit
  • #27
Noch viel falscher ...


§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.


So. Und nun google mal nach der juristischen Auslegung des Wortes "Beischlaf". Ich hab es zwar oben schon geschrieben, aber wenn du mir nicht glaubst .... :ratlos:

okay, ich habe deinen rat befolgt und jetzt les mal das:

Mit dem Begriff Geschlechtsverkehr (Geschlechtsakt, Koitus, Kopulation, Kohabitation, Beischlaf) bezeichnete man ursprünglich die gemischtgeschlechtliche sexuelle Vereinigung, bei der die Frau den erigierten Penis des Mannes in ihrer Scheide aufnimmt (Vaginalverkehr). Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird der Begriff auch für die Penetration oder intensive Stimulation der Geschlechtsorgane bei gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten verwendet (siehe unten). Vorher wurden gleichgeschlechtliche Kontakte - auch in der medizinisch-naturwissenschaftlichen Terminologie - als „Unzucht“ bezeichnet.

also, wenn zwei schwestern "sex" haben, fällt das lt. wikipedia unter beischlaf. und wie du so toll aus dem gesetzbuch zitierst, lt. absatz 2 ist beischlaf auch bei geschwistern (ich google mal schnell das wort geschwister, aber ich glaube das sind u.a. auch schwestern) strafbar.
 
waschbär2
Benutzer11128  Beiträge füllen Bücher
  • #28
Bitte google unter "juristischer Begriff" Beischlaf.

Und nicht bei Wikipedia.
Das ist nur eine allgemeine Definition.
 
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