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Was versteht man unter Gleichberechtigung, Würde, Gleichheit?

S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • #1
Hallo zusammen!

Im Rahmen eines filmisches Doku-Projekts zum Thema "Grundrechte" beschäftige ich mich mit der Frage, inwieweit die einzelnen Artikel des Grundgesetzes realiter angewendet werden.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit soll hierbei auf Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung liegen.

Daher möchte ich gerne wissen: Wie beurteilt ihr die Umsetzung folgender Grundrechte:



  • [*]"Die Würde des Menschen ist unantastbar."


    [*]"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."


    [*]"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."


    [*]"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


Vielen Dank im Voraus :smile: .



Liebe Grüße
Daylight

Die Frage ist einfach, was unter Gleichberechtigung, Würde, Gleichheit etc. verstanden wird.
Die Grundgesetze gelten nur für bestimmte Menschen, nämlich nur für den arbeitenden, gesetzestreuen Deutschen. Vor diesem Hintergrund kann man durchaus sagen, dass die Grundgesetze gut umgesetzt sind.
 
Vetinari
Benutzer67771  Sehr bekannt hier
  • #2
Off-Topic:
Die Grundgesetze gelten nur für bestimmte Menschen, nämlich nur für den arbeitenden, gesetzestreuen Deutschen. Vor diesem Hintergrund kann man durchaus sagen, dass die Grundgesetze gut umgesetzt sind.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?:ratlos:
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #3
Novalis
Benutzer53832  (42) Benutzer gesperrt
  • #4
Off-Topic:

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?:ratlos:


Das ist kein Widerspruch, das ist eine Falschaussage.
Unser Grundgesetz teilt sich in Menschenrechte und Bürgerrechte,
Menschenrechte gelten für alle Menschen, Bürgerrechte nur für bestimmte. Die Bürgerrechte erkennt man daran, daß es heißt: "Alle Deutschen haben das Recht...".
Der Rest sind Menschenrechte,

Off-Topic:
Offenbar nicht. Euphemismen beschönigen oft die widerlichsten Tatsachen.

Off-Topic:
Ah Oh bitte keine Hartz4 Diskussion....
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #5
Off-Topic:
Das ist kein Widerspruch, das ist eine Falschaussage.
Unser Grundgesetz teilt sich in Menschenrechte und Bürgerrechte,
Menschenrechte gelten für alle Menschen

Nein, auch diese gelten nur für arbeitende, gesetzestreue Bürger.

Ah Oh bitte keine Hartz4 Diskussion....

Ist keine. Ist ne Menschen- und Grundrechtsdiskussion. Oder erkennst du an, dass H4-Empfänger z.B. kein Freizügigkeitsrecht haben?
 
G
Benutzer73935  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Off-Topic:

richtig erkannt hast du, dass männer und frauen nicht gleich sind und dies auch kein ziel ist. falsch ist allerdings, dass männer und frauen gleichBERECHTIGT sind. ich erinnere da zb an den lohnunterschied, frauen bekommen in den meisten berufen weniger geld als männer, besonders in deutschland. überhaupt kann man sagen, dass frauen im berufsleben benachteiligt sind. und nicht nur da!
aber ich mach dir gar keinen vorwurf, dass du das nicht weißt, du bist ein mann. :tongue:


zum thema: da stimme ich banane0815 zu, am besten gehst du in ein behindertenwohnheim o. Ä.

Off-Topic:
Danke das du mir keinen Vorwurf machst :tongue: Im Moment ist das mit den Löhnen wohl noch so, aber ich denke wenn die "neue" Generation arbeitet und die "alte" in Rente oder sonstwohin geht, wird sich das ziemlich ändern. Ausserdem haben Frauen auch Vorteile :zwinker: Überall! :tongue:
 
Nachtwächter
Benutzer84435  Meistens hier zu finden
  • #7
@Spätzünder

Nein, auch diese gelten nur für arbeitende, gesetzestreue Bürger.

Höchst interessant. Arbeitslose, gesetzlose Bürger werden gefoltert und getötet?

Wirklich höchst interessant...
Hoffentlich erkennt jeder, was du wieder für einen Müll schreibst...:confused:
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Off-Topic:

Ist keine. Ist ne Menschen- und Grundrechtsdiskussion. Oder erkennst du an, dass H4-Empfänger z.B. kein Freizügigkeitsrecht haben?

In Grundrechte darf eingegriffen werden. Es stellt sich immer nur die Frage nach der verfassungsmäßigen Rechtfertigung des Eingriffs.

Bevor jetzt das große Lamentieren losgeht, ein paar konkrete Fragen, auf die ich gerne konkrete Antworten hätte:

1. Welche Grundrechte gelten nur für arbeitende, gesetzestreue Bürger?

2. Welche gelten nicht für gesetzeswidrig handelnde Bürger und wurde das Grundrecht zufällig in diesen Fällen in zulässiger und vom Grundgesetz vorgesehener Art und Weise eingeschränkt?

3. Welche gelten nicht für arbeitslose Bürger und wurde das Grundrecht zufällig in diesen Fällen in zulässiger und vom Grundgesetz vorgesehener Art und Weise eingeschränkt?
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #9
@Spätzünder



Höchst interessant. Arbeitslose, gesetzlose Bürger werden gefoltert und getötet?

Keine Ahnung. Habe ich nicht gesagt.

Welche Grundrechte gelten nur für arbeitende, gesetzestreue Bürger

Eigentlich alle. Aber um mal einige, besonders hervorstechende Grundrechte rauszupicken: 1 (Würde), 11 (Freizügigkeit), 12 (Berufsfreiheit), 14 (Eigentum).

Welche gelten nicht für gesetzeswidrig handelnde Bürger

Eigentlich auch jedes.

Welche gelten nicht für arbeitslose Bürger

Siehe meine erste Antwort.
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Hups, da hast du aber jeweils die Hälfte der zweiten und dritten Frage übersehen und versehentlich nicht mitzitiert! Kann ja mal passieren - ich warte dann noch auf deine vollständige Antwort!
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #11
Hups, da hast du aber jeweils die Hälfte der zweiten und dritten Frage übersehen und versehentlich nicht mitzitiert! Kann ja mal passieren - ich warte dann noch auf deine vollständige Antwort!

Off-Topic:
Natürlich ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Arbeitslose kein Freizügigkeitsrecht haben. Es steht ja schließlich auch unter GG 11,2 drin.

Oder wie muss ich deine Frage verstehen? Ich sage ja gerade, dass das GG von vorneherein nur für gesetzestreue, arbeitende und sich bürgerlich verhaltende Menchen galt und gilt.
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Off-Topic:
Natürlich ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Arbeitslose kein Freizügigkeitsrecht haben. Es steht ja schließlich auch unter GG 11,2 drin.

Off-Topic:
1. Die Aussage, dass Arbeitslose kein Freizügigkeitsrecht haben, ist in ihrer Pauschalität falsch.
2. Es steht auch nicht so in Art. 11 II drin.
 
Beastie
Benutzer2160  Beastialische Beiträge
  • #13
Off-Topic:
Off-Topic:
1. Die Aussage, dass Arbeitslose kein Freizügigkeitsrecht haben, ist in ihrer Pauschalität falsch.
2. Es steht auch nicht so in Art. 11 II drin.
genauso, dass sie kein eigentum haben dürfen oder keine freie berufswahl
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #14
Off-Topic:
Ich sage ja gerade, dass das GG von vorneherein nur für gesetzestreue, arbeitende und sich bürgerlich verhaltende Menchen galt und gilt.

Und das ist ebenfalls falsch - eine tendenziöse Missinterpretation der grundgesetzlich vorgesehenen Einschränkbarkeit der Grundrechte.
 
M
Benutzer16137  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #15
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Tja. Ich arbeite nun seit ca. 3 Jahren als Heilerziehungspflegerin und habe inzwischen Menschen mit den verschiedensten Behinderungen kennen gelernt. Ich kann dir versichern, dass Theorie (Gesetzestexte) und Praxis - wie in so vielen Fällen - zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Du musst eins unterscheiden: Laut Gesetz darf niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. D.h. nichts anderes, als dass ein Mensch mit Behinderung (im Folgenden mit MmB abgekürzt) in rechtlichen Dingen nicht anders behandelt werden darf als ein Mensch ohne Behinderung. Er ist vom Zeitpunkt seiner Geburt bis zu seinem Tode rechtsfähig so wie jeder Mensch, und damit ist das Grundgesetz VORERST in die Tat umgesetzt.

Im Alltag ist es nicht zu verhindern, dass ein MmB anders behandelt wird. Teilweise MUSS er sogar anders behandelt werden, da es ihm aufgrund seiner körperlichen, seelischen, geistigen und/oder psychischen Behinderung garnicht anders möglich wäre, weitesgehend uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

--> mehr dazu übrigens im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Stichwort: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Ich kann nur den Kopf schütteln, wenn der Gesetzgeber vom "persönlichen Budget" spricht: Der MmB muss in der Lage sein, über seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu entscheiden und diese selbstbestimmt zu verwalten, so wie er es für sich gerne haben möchte. Man geht sogar so weit, zu sagen, dass ICH, als Fachbetreuer, den DIENSTLEISTER darstelle, der MmB ist MEIN ARBEITGEBER (so weit, so gut) und er soll selbst entscheiden, wann er meine Dienstleistung für welche Bereiche und welchen Zeitraum in Anspruch nehmen will. Hört sich gut an, oder?

In der Praxis sieht es leider anders aus. Ich habe mit Menschen gearbeitet, die nicht sprechen, nicht schreiben, nicht hören, nachgewiesen nicht erinnern, teilweise sogar nicht assozieren. Da wird es dann schwierig mit der Selbstbestimmung - nicht umsonst gibt es gesetzliche Betreuer, Vormunde und eine Menge anderer wichtiger Leute, die immer wieder mal ein bischen Gott spielen und mehr oder weniger über ihren Schützling bestimmen. Bestimmen müssen! Versteh' mich nicht falsch: Ich hoffe immer (!) und schließe nie (!) aus, dass so ein schwerst-mehrfach-behinderter Mensch den eigenen Willen hat, über sich und sein Leben zu entscheiden. Leider ist es nur oft genug so, dass ich als Betreuer nur rätseln kann, was in den Köpfen dieser Menschen vor sich geht, da sie es mir teilweise noch nicht einmal mehr mit einem Zwinkern nahe bringen können.

Mein Tipp an dich: Die Idee in einen Wohnbereich (nicht Wohnheim, bitte...) zu gehen und die Betroffenen selbst zu fragen, ist gut. Vorrausgesetzt du informierst dich vorher, welche Menschen dort leben (ich würde dir z.B. nicht empfehlen, auf gut Glück mit einem Mensch mit psychischer Behinderung sprechen zu wollen) und sprichst vielleicht mit einem (optimalerweise Bezugs-)Betreuer, der dir dann auch sagen könnte, welche Bewohner dafür "in Frage kommen". Grundsätzlich sind viele MmB recht aufgeschlossen, wenn sich jemand aufrichtig (!) für sie interessiert - aber hier ist natürlich wie sonst auch jeder Mensch als Individuum anzusehen.

PS: Übrigens: Nicht alle Menschen mit Down-Syndrom sind lustig, knuddelig, fröhlich, nett und munter und es gibt sogar welche, die nicht nur kuscheln und sofort dein bester Freund sein wollen. Das musste mal gesagt werden. :zwinker:
 
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S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #16
Und das ist ebenfalls falsch - eine tendenziöse Missinterpretation der grundgesetzlich vorgesehenen Einschränkbarkeit der Grundrechte.

Off-Topic:
Eine Einschränkbarkeit für arbeitslose und gesetzesuntreue, im allgemeinen aber generell für "kritische" Zustände der Gesellschaft.
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #17
Off-Topic:
Eine Einschränkbarkeit für arbeitslose und gesetzesuntreue, im allgemeinen aber generell für "kritische" Zustände der Gesellschaft.
Off-Topic:
Grundrechte müssen in kritischen Situationen in verfassungsgemäßer Weise eingeschränkte werden können, da nicht jeder die "ich respektiere die Werte und Bedürfnisse der Allgmeinheit und des Einzelnen aus eigener, tiefer Überzeugung und nicht bloß wegen der drohenden Sanktion"-Einsicht hat.
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #18
Off-Topic:
Das ist doch tautologisch, was du da sagst. Das Grundgesetz MUSS in der Tat in bestimmten Situationen oder für bestimmte Menschen nicht gelten - sonst wäre es kein bürgerlich-kapitalistisches Grundgesetz.
 
Nachtwächter
Benutzer84435  Meistens hier zu finden
  • #19
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #20
W
Benutzer Gast
  • #21
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Beides Menschenrechte.
Wo werden diese fundamentalen Menschenrechte verletzt?

Beispielsweise bei diversen Einsätzen der Polizei.

Da das GG (mittlerweile) darauf ausgerichtet ist, die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit nicht rein rechtsstaatlichen Mitteln aufrecht zu erhalten, sollte die Diskussion erlaubt sein, ob es sich denn überhaupt noch um eine freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt.

Außerdem ist es eine Grundsatzfrage, um welchen Preis sich eine Demokratie selber schützen sollte. Denn ab einem gewissen Punkt wird es dann eben undemokratisch.
Weiterhin kann man Fragen, ob es legitim wäre, die Demokratie zu ersetzen, wenn es die Mehrheit ihrer Bürger so wollte. Aber ob man da auf Antworten stößt?
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #22
Beispielsweise bei diversen Einsätzen der Polizei.

Nein, nein und nochmals nein! Es ging hier um die "Geltung" von Grundrechten. Da kann man nicht plötzlich eine "Verletzung" draus machen und dann behaupten, dass für den in seinem Grundrecht Verletzten die GR keine Geltung hätten - Geltung und Verletzung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Da das GG (mittlerweile) darauf ausgerichtet ist, die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit nicht rein rechtsstaatlichen Mitteln aufrecht zu erhalten, [...]

Belege!

Außerdem ist es eine Grundsatzfrage, um welchen Preis sich eine Demokratie selber schützen sollte. Denn ab einem gewissen Punkt wird es dann eben undemokratisch.
Spielst du jetzt auf solche Irrsinnigkeiten wie Folter und Überwachung an? Wenn ja, sind dies mit Sicherheit keine Ideen des Grundgesetzes, sondern die geistigen Ausfälle halbgarer Demagogen. Die glücklicherweise stetig Ohrfeigen aus Karlsruhe kassieren.

Weiterhin kann man Fragen, ob es legitim wäre, die Demokratie zu ersetzen, wenn es die Mehrheit ihrer Bürger so wollte. Aber ob man da auf Antworten stößt?
Warum sollte man das in diesem Kontext fragen? Klar kann man es fragen, aber mir erschließt sich der Sinn aus der "Diskussion" gerade nicht.
 
S
Benutzer15054  (43) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #23
Doch, das hast du.

Verschone mich mit deinen Lügen und Diffamierungen. Den Satz, den du von mir zitierst, ist nicht derselbe, von dem du behauptest, ich hätte ihn gesagt. Lerne erstmal deine eigenen Sätze lesen.

@good-evil

Da kann man nicht plötzlich eine "Verletzung" draus machen und dann behaupten, dass für den in seinem Grundrecht Verletzten die GR keine Geltung hätten - Geltung und Verletzung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Deren Grenze du mir gerne erläutern darfst bezüglich des GG. Wann ist denn eine Handlung seitens des Staates gegenüber einem seiner 'Bürger' grundrechtsverletzend und wann bloß um eine 'einschränkend'?

Belege dafür, dass der Staat mittlerweile versucht, die 'Ordnung' mit nicht mehr verfassungsgemäßen bzw. mit notstandsähnlichen Mitteln aufrechtzuerhalten:
http://www.welt.de/welt_print/article2539818/Bundeswehr-darf-im-Inland-helfen.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsstaat#.C3.9Cberwachung_in_der_Bundesrepublik_Deutschland

Wobei ich hier wieder sagen muss, dass diese Maßnahmen keineswegs der Verfassung widersprechen. Jede moderne Verfassung der Welt, auch die deutsche, behält sich als letzte Option gegen den Verfall der kapitalistischen Gesellschaft den Ausruf von Notständen, die Abschaffung von Grundrechten (good&evil würde euphemistische sagen: Einschränkung) und den Einsatz von Soldaten und Panzern vor. Insofern ähnelt auch die BRD der DDR und die USA der Sowjetunion.

Spielst du jetzt auf solche Irrsinnigkeiten wie Folter und Überwachung an? Wenn ja, sind dies mit Sicherheit keine Ideen des Grundgesetzes, sondern die geistigen Ausfälle halbgarer Demagogen. Die glücklicherweise stetig Ohrfeigen aus Karlsruhe kassieren.

Och, im Mutterland der Menschenrechte USA hat man ja auch schon faktisch rechtsfreie Räume geschaffen (z.B. das Konzentrationslager Guantanamo), in denen nach Herzenslust gefoltert werden darf. Alles im Namen der Menschenrechte und der amerikanischen Verfassung. Und ich gebe da auch jedem amerikanischen Falken recht: Folter steht nicht im Widerspruch dazu. Schließlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Und Ausnahmen können auch mal ganz schnell zur Normalität werden.

Außerdem ist es eine Grundsatzfrage, um welchen Preis sich eine Demokratie selber schützen sollte. Denn ab einem gewissen Punkt wird es dann eben undemokratisch.

Wer mal Thomas Hobbes 'Leviathan' gelesen oder sich die Spitzfindigkeiten aufklärerischer Schriften der Frühmoderne zu Gemüte geführt hat, dem wird schnell klar, dass der Staat niemandem gegenüber verpflichtet ist. Der Staat ist eine reine Gewaltinstanz, die versucht, um jeden Preis sich am Leben zu erhalten. Die Menschenrechte sind lediglich das Zuckerbrot für seine 'Kinderchen', wenn sie ganz brav bürgerlich sind. Sind sie es aber nicht, dann kommt Papa Staat und knallt mit der Peitsche. Es lässt sich in der Geschichte des Kapitalismus und auch in seiner Vorgeschichte immer wieder zeigen, dass immer dann, wenn der Staat sich durch Massenarmut, Revolten, oder aufmüpfige Menschen in seiner Existenz bedroht sah, er die wenigen Gratifikationen, die er noch bis vor Kurzem allen seinen Bürgern gewährte, wieder abgeschafft und sein Gewaltmonopol voll genutzt hat (durch Notstandsgesetz und ähnliches). In der sogenannten Dritten Welt finden wir solche Szenen ständig. Die Bürger revoltieren (aus welchen Gründen auch immer) gegen ihre Regierung, und der Staat greift zu Panzern, Polizei und Soldaten.
Und westliche Regierungen bezeichnen solche Länder dann als demokratisch. Das wirft ein interessantes Licht auf die Demokratie. Die DDR hat sich ja schließlich offiziell auch als Demokratie bezeichnet.

Der moderne Staat ist schlichtweg ein Gewaltherrscher, der nur mit Unterdrückung und Zwang regieren kann. Das wird immer dann deutlich, wenn der Staat selbst in eine Krise gerät.
 
W
Benutzer Gast
  • #24
Das interessante daran ist, dass der Staat ja quasi autonom agiert, obwohl er durch keine homogene Gruppe an Menschen o.ä repräsentiert wird. Hat also quasi ein Eigenleben. Aber kann soetwas als Unterdrücker agieren? Und wer hat die Schuld? Wie wäre das in einem anderen System?

Gutundböse:

Mit
Da das GG (mittlerweile) darauf ausgerichtet ist, die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit nicht rein rechtsstaatlichen Mitteln aufrecht zu erhalten, [...]"
meine ich beispielsweise Notstandsgesetze oder Terrorabwehr.

Bald steht uns ja wieder eine Verfassungsänderung bevor...
 
G
Benutzer16351  Verbringt hier viel Zeit
  • #25
Deren Grenze du mir gerne erläutern darfst bezüglich des GG. Wann ist denn eine Handlung seitens des Staates gegenüber einem seiner 'Bürger' grundrechtsverletzend und wann bloß um eine 'einschränkend'?

Nee, nee, nee. Nicht mir zwei Begriffspaare unterschieben, die ich nicht verwendet habe. Ich habe nicht "Einschränkung" und "Verletzung" gegenüber gestellt, sondern "Geltung" und "Verletzung".

Off-Topic:
Eine Verletzung eines GRs liegt dann vor, wenn ein Eingriff in ein GR vorliegt, der nicht verfassungsmäßig gerechtfertig ist.


Belege dafür, dass der Staat mittlerweile versucht, die 'Ordnung' mit nicht mehr verfassungsgemäßen bzw. mit notstandsähnlichen Mitteln aufrechtzuerhalten:
http://www.welt.de/welt_print/article2539818/Bundeswehr-darf-im-Inland-helfen.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Überwachungsstaat#.C3.9Cberwachung_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
Nein, das sind keine "Belege" für die Behauptung, dass "das GG (mittlerweile) darauf ausgerichtet ist, die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung auch mit nicht rein rechtsstaatlichen Mitteln aufrecht zu erhalten", sondern "Belege" dafür, dass es immer mehr Spinner gibt, denen Karlsruhe hoffentlich auch in Zukunft das Handwerk legt.

Jede moderne Verfassung der Welt, auch die deutsche, behält sich als letzte Option gegen den Verfall der kapitalistischen Gesellschaft den Ausruf von Notständen, die Abschaffung von Grundrechten (good&evil würde euphemistische sagen: Einschränkung) und den Einsatz von Soldaten und Panzern vor
Welche Schranke des Grundgesetzes erlaubt den Einsatz der von dir geschilderten Maßnahmen "gegen den Verfall der kapitalistischen Gesellschaft"? Ich möchte einen konkreten Sachverhalt in Verbindung mit konkreten Vorschriften hören.

Och, im Mutterland der Menschenrechte USA hat man ja auch schon faktisch rechtsfreie Räume geschaffen (z.B. das Konzentrationslager Guantanamo), in denen nach Herzenslust gefoltert werden darf. Alles im Namen der Menschenrechte und der amerikanischen Verfassung. Und ich gebe da auch jedem amerikanischen Falken recht: Folter steht nicht im Widerspruch dazu. Schließlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Und Ausnahmen können auch mal ganz schnell zur Normalität werden.
Ich bin wirklich froh, dass die Folterdebatte hierzulande zugunsten des Verstandes und der Menschlichkeit ausgegangen ist und hoffe, dass das so bleibt.

Wer mal Thomas Hobbes 'Leviathan' gelesen oder sich die Spitzfindigkeiten aufklärerischer Schriften der Frühmoderne zu Gemüte geführt hat,
Der liegt im Stapel, leider habe ich momentan keine Zeit, daher kann ich nicht mitreden.

Der moderne Staat ist schlichtweg ein Gewaltherrscher, der nur mit Unterdrückung und Zwang regieren kann. Das wird immer dann deutlich, wenn der Staat selbst in eine Krise gerät.
Ziemlich pessimistische Sicht-aber welches Staatskonzept funktioniert ohne Zwang als ultima ratio?
 
Nachtwächter
Benutzer84435  Meistens hier zu finden
  • #26
Verschone mich mit deinen Lügen und Diffamierungen. Den Satz, den du von mir zitierst, ist nicht derselbe, von dem du behauptest, ich hätte ihn gesagt. Lerne erstmal deine eigenen Sätze lesen.

Meine Fresse, willst du mich eigentlich verarschen? :ratlos:

Soll ich dir 'nen Screenshot schießen, oder was?
 
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