• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Wer kennt sich aus im (Strassen)Verkehr?

haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • #1
halteverbot-schild-verkehrszeichen-pfeil-links.png


tach auch,
meinen führerschein habe ich ja bereits vor einigen jahrzehnten gemacht und bislang auch immer fein bei mir behalten. :grin:

jetzt habe ich mal eine frage zum absoluten halteverbot.

am anfang einer strasse befindet sich dieses strassenschild (ohne zusäztliche hinweise für tageszeiten und/oder dergleichen). nach ca. 50 metern fängt eine parkbucht an.

ausser diesem einen schild findet sich kein weiteres strassenschild bzgl. des absoluten halteverbotes.
also weder eines mit pfeil nach rechts zur aufhebung des absoluten halteverbotes noch eines mit beiden pfeilen noch eines ohne pfleile.
die strasse ist gut 1 km lang und ab und an könnte man von rechts und links auf eben diese besagte strasse einbiegen.

frage:
wo endet dieses besagte absolute halteverbot?
 
T
Benutzer145807  Meistens hier zu finden
  • #2
Ohne das zu googlen tippe ich auf eine Aufhebung des Halteverbots an der ersten der von dir erwähnten Kreuzungen.
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #3
Dami
Benutzer18168  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #6
Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #7
Die durch Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote beginnen am Standort des Verkehrszeichens und gelten nur auf der Fahrbahn der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch andere Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird

das bedeutet für normalbürger?
 
Dami
Benutzer18168  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #8
das bedeutet für normalbürger?
Jede kreuzung oder Einmündung hebt dein Schild auf auch wenn das zugehörige endschild nicht steht.. anders wäre es wenn nur das endschild steht.. dann gibt es kein halteverbot weil das Schild nie rückwärts gilt
 
T
Benutzer145807  Meistens hier zu finden
  • #9
Das heißt Parkbucht = Einmündung?!
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #10
Jede kreuzung oder Einmündung hebt dein Schild auf auch wenn das zugehörige endschild nicht steht.. anders wäre es wenn nur das endschild steht.. dann gibt es kein halteverbot weil das Schild nie rückwärts gilt
ah, ok.
darf ich auf dem seitenstreifen/parkbucht parken?
 
BlackMirror
Benutzer111070  Team-Alumni
  • #11
das bedeutet für normalbürger?

Ich würde tippen, der springende Punkt ist hier, dass die Parkbucht nicht zur Fahrbahn gehört. Meiner Meinung nach wird das Verbot also nicht von der Parkbucht aufgehoben, aber du darfst trotzdem dort parken, solange das Fahrzeug nicht bis in die Fahrbahn ragt. Es gibt übrigens auch Urteile dazu.
 
Dami
Benutzer18168  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #12
ah, ok.
darf ich auf dem seitenstreifen/parkbucht parken?
Liegt zwischen dem Schild und dem seitenstreifen/parkbucht ein aufhebungsschild oder eine einmündung oder Kreuzung darfst du parken.. sonst nicht
[doublepost=1479498080,1479497996][/doublepost]
Das heißt Parkbucht = Einmündung?!
Eine einmündung ist eine Straße von rechts oder links.. eine Kreuzung ist eine einmündung von rechts und links
 
G
Benutzer Gast
  • #13
Ich glaube nicht, dass man da dann in der Parkbucht parken darf.

Ich sehe dieses Schild/diese Schilder in der Stadt recht häufig gerade dort, wo es darum geht offizielle Parkplätze vorübergehend für Bauarbeiten/Dacharbeiten leer bekommen zu wollen, damit der Platz für Baufahrzeuge frei ist.
Da steht dann an diesen Schildern meist ein Zeitraum mit dran, ab wann und bis wann dieses absolute Parkverbot gilt.
Das bedeutet für mich, dass das absolute Parkverbotsschild üblicherweise auch für Parkplätze im Gültigkeitsbereich des Schildes gilt.
 
Tischtaenzerin
Benutzer114808  (37) Beiträge füllen Bücher
  • #14
Mal bei der Stadt anrufen und nachfragen, wie das Schild bzgl. der vorhandenen Parkbucht vom Ordnungsamt gewertet wird? Eventuell haben sie es ja vergessen wegzunehmen?
 
haarefan
Benutzer38494  Sehr bekannt hier
  • Themenstarter
  • #15
Liegt zwischen dem Schild und dem seitenstreifen/parkbucht ein aufhebungsschild oder eine einmündung oder Kreuzung darfst du parken.. sonst nicht
keine einmündung oder kreuzung und kein haufhebungsschild.
wie gesagt ... überhaupt auf der ganzen strasse kein aufhebungsschild, sondern nur am anfang das oben gezeigte absolute halteverbotsschild.

interessant, das nicht nur ich darüber irritiert bin, wo ich nun parken darf und wo nicht. :grin:
 
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