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WICHTIG! Arbeitszeugnis, wer kann es benoten?

Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo!

Heute habe ich endlich mein Arbeitszeugnis bekommen. Ich brauche dringend Hilfe beim entziffern.

---ANFANG---

"Frau ***, geboren ***, trat am 12. September 2005 in unser Unternehmen ein.

Ihr Einsatz erfolgte als Verkäuferin, die auch kassiert, in einem unserer ***-Märkte in Hamburg.

Zu den übertragenen Aufgaben gehörten die Abwicklung des täglichen Kassiergeschäftes mit der dazugehörenden Abrechnung sowie das Einräumen der Ware in die SB-Abteilungen.

Wir haben Frau *** als eine ehrliche Mitarbeiterin kennen gelernt, die Ihre Aufgaben stelbständig und mit Fleiß erledigte. Die übertragenen Tätigkeiten hat sie stets zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.

Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich freundlich und korrekt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen waren stets einwandfrei.

Das Beschäftigungsverhältnis endete durch Ablauf der Befristung zum 11. September 2006. Wir wünschen Frau *** für die Zukunft alles Gute.

---ENDE---

Normalerweise ist es nicht soooo schlecht. Bitte sagt mir euren Eindruck und eine Benotung von 1-6 (1 sehr gut...).

Was mache ich, wenn ich damit nicht einverstanden bin? Klagen???

LG
 
daedalus
Benutzer2191  (44) Teammitglied im Ruhestand
  • #2
Ich würde sagen eine 3

Da fehlen ab und an positivere Bewertungensfloskeln.

Klagen brauchst Du nicht gleich, kannst erstmal einen Verbesserungsvorschlag einreichen
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich freundlich und korrekt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen waren stets einwandfrei.

Und was ist damit? Korrekt?-Finde ich komisch gewählt.

Ich meine, dass der Passus "stets zu unserer Zufriedenheit ausgeführt" eine 3 ist, das wusste ich, aber der Rest?

LG
 
S
Benutzer29923  Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Und was ist damit? Korrekt?-Finde ich komisch gewählt.

Laut google ist "korrekt" in diesem Zusammenhang eine negative Bewertung.

Mir erscheint das Zeugnis insgesamt sehr kurz gefasst. Für mein Pflegepraktium (3 Monate Dauer) habe ich ein wesentlich ausführlicheres bekommen.
 
D
Benutzer9234  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Laut google ist "korrekt" in diesem Zusammenhang eine negative Bewertung.

Nein, "freundlich und korrekt" ist neutral, nicht negativ, aber auch nicht herausragend. Nur "korrekt" ohne andere Zusätze ist negativ.

Insgesamt: 2-3, eher 3. Könnte besser sein. "zu unserer Zufriedenheit" ist nicht sehr gut, wie andere ja bereits gesagt haben. Allerdings gibt es die Bezeichnung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" mittlerweile offiziell nicht mehr und wohl nur noch bei absolut herausragenden Leistungen und "zu unserer vollen Zufriedenheit" ist eigentlich das höchste.

"selbständig und mit Fleiss" erklärt zwar die Arbeitsweise (per se okay), aber nicht die Resultate und ist in Zusammenhang mit dem "zu unserer Zufriedenheit" imho nicht oder nur knapp genügend. Da fehlt auch ein Hinweis zur Zuverlässigkeit, Einsatzfreudigkeit und vergleichbarem, einfach "ehrlich" ist wenig oder an der unteren Grenze. Fleiss allein reich nicht aus für eine gute Leistung und ist eher aufzufassen wie "naja, sie hat sich Mühe gegeben, aber das Resultat war mässig". Ausserdem fehlt mir auch der "persönliche" Touch, der meistens noch einiges über das Verhältnis zum Team und Vorgesetzen ausdrückt, da gehört was rein wie "hilfsbereit", "flexibel", "beliebt".

Insgesamt würd ich persönlich das Zeugnis nicht so akzeptieren, ausser es ist dir egal bzw. es war kein wichtiger Job oder du findest, deine Leistung war wirklich nicht sehr toll.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Insgesamt würd ich persönlich das Zeugnis nicht so akzeptieren, ausser es ist dir egal zw. es war kein wichtiger Job oder du findest, deine Leistung war wirklich nicht sehr toll.
Nein, ich denke, meine Leistungen waren in der Tat eher "gut" als "befriedigend"... Deswegen wollte ich mal andere Meinungen und Aufassungen hören. Denn gerade bei der Zeugnissprache kann man sich ein eigenes Bein stellen, wenn man sie nicht richtig interpretiert.

Normalerweise ist ein "Befriedigend" (3) ja nicht soooo schlecht, wenn man bedenkt, dass es noch schlechter hätte ausfallen können.

Ein Zeugnis soll ja irgendwie für einen eventuell neuen Arbeitgeber keinen schlechten Eindruck hinterlassen.

Ich finde, mein Zeugnis klingt eher nach einem "Standart-Zeugnis". Irgendwas vom Rechner genommen, meinen Namen und mein Geburtsdatum eingefügt, unterschrieben und zugeschickt. :geknickt: Wie schon erwähnt, irgendwie fehlt wirklich der persönliche Aspekt. Dafür, dass ich ein Jahr da gearbeitet habe, finde ich es auch ein wenig kurz. War eher überrascht von der Länge, als ich es hier abgetippt habe. :mad:

LG
 
D
Benutzer9234  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Normalerweise ist ein "Befriedigend" (3) ja nicht soooo schlecht, wenn man bedenkt, dass es noch schlechter hätte ausfallen können.

Hier (CH) ist es so, dass man keine wirklich schlechten Zeugnisse ausstellen darf. Ist verboten und einklagbar. Wenn jemand wirklich scheisse war, dann kriegt er einfach ne Arbeitsbestätigung, die dann aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses je nachdem selbstredend ist. So gesehen könnte dein Zeugnis nur noch bedingt schlechter sein, damit es überhaupt noch "legal" wäre - vorausgesetzt, das verhält sich in D gleich, was ich nicht sicher weiss, da die CH über äusserst gute arbeitsrechtliche Grundsätze verfügt...

*Shari* schrieb:
Ein Zeugnis soll ja irgendwie für einen eventuell neuen Arbeitgeber keinen schlechten Eindruck hinterlassen.

Ich hab ein paar Jahre HR-Erfahrung, wenngleich auf anderem Niveau (was im Endeffekt bei so was wie Arbeitszeugnissen wenig Unterschied macht), aber anhand obigem Zeugnis hätte ich keinen guten Eindruck erhalten.

*Shari* schrieb:
Ich finde, mein Zeugnis klingt eher nach einem "Standart-Zeugnis". Irgendwas vom Rechner genommen, meinen Namen und mein Geburtsdatum eingefügt, unterschrieben und zugeschickt. :geknickt: Wie schon erwähnt, irgendwie fehlt wirklich der persönliche Aspekt. Dafür, dass ich ein Jahr da gearbeitet habe, finde ich es auch ein wenig kurz. War eher überrascht von der Länge, als ich es hier abgetippt habe. :mad:

Find ich auch. Mir sind die Aufgaben auch zu kurz umrissen (obwohl ich nicht abschliessend beurteilen kann, was du getan hast, kann natürlich sein, dass du nicht mehr Aufgaben hattest, aber das kann ich mir nur schwer vorstellen)...

Wie gesagt, ich würds nicht so hinnehmen.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Ja, es ist wirklich verboten, augenscheinlich ein schlechtes Zeugnis auszustellen, aber dafür gibt es ja die Zeugnissprache. :angryfire

Wie lange kann man denn ein Zeugnis beanstanden?

LG
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Was ist denn, wenn ein Zeugnis gar nicht in einer Zeugnissprache ausgestellt ist?

Was bedeutet denn:

Frau *** arbeitete in allen Praxisbereichen selbständig und zuverlässig. Sie erkannte schnell die Zusammenhänge und erfasste das Wesentliche.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern war immer einwandfrei.

Das stand in einem Zeugnis meiner Freundin. Das mit der Zufriedenheit wurde gänzlich weggelassen.

Sollte man ein solches Zeugnis vernichten?
Wie ist eure Meinung, und welche Benotung wurde ihr daraus schließen?

LG
 
G
Benutzer Gast
  • #11
"Frau ***, geboren ***, trat am 12. September 2005 in unser Unternehmen ein.
in Ordnung

Ihr Einsatz erfolgte als Verkäuferin, die auch kassiert, in einem unserer ***-Märkte in Hamburg.
negativ (die auch kassiert...obwohl hier nicht hingehörend...wenn du mal lust hast nach dem motto)

Zu den übertragenen Aufgaben gehörten die Abwicklung des täglichen Kassiergeschäftes mit der dazugehörenden Abrechnung sowie das Einräumen der Ware in die SB-Abteilungen.
passt soweit


Wir haben Frau *** als eine ehrliche Mitarbeiterin kennen gelernt, die Ihre Aufgaben stelbständig und mit Fleiß erledigte.
negativ, da selbstständig und mit Fleiss...aber nicht lobend erwähnt== faul und tat nur das nötigste

Die übertragenen Tätigkeiten hat sie stets zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
eine vier Stets vollste; vollste; vollen Zufriendenheit ; Zufriedenheit

Unseren Kunden gegenüber verhielt sie sich freundlich und korrekt. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen waren stets einwandfrei.
ist ok


Das Beschäftigungsverhältnis endete durch Ablauf der Befristung zum 11. September 2006. Wir wünschen Frau *** für die Zukunft alles Gute.
negativ 1. warum wurde nicht verlängert==> zu schlecht
2. beruflich und persönlich wäre positiv so ist es nur eine leere Floskel


Als Note würde ich sagen 4- bis 5

Sorry ist so,...falls es dich tröstet ich darf grad über ein Arbeitszeugnis streiten vor Gericht da es noch mehr gemeinheiten enthält

---ENDE---
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #12
Von den einzelnen Formulierungen her würde ich es als 3 einstufen. Der Gesamteindruck entspricht aber nach meiner Einschätzung keinem Befriedigend mehr. Dafür ist es zu kurz und es fehlt die Dankes-Bedauern-Formel. Also 3- bis 3-4.

Falls das Austellungsdatum nicht in zeitlicher Nähe zum Austrittsdatum liegt (Du hast hier leider kein Datum angegeben), würde ich vollends von einer Einladung zum Vorstellungsgespräch absehen. Irgendetwas liegt dann wahrscheinlich im Argen und die Arbeitnehmerin hatte vielleicht Gründe, es nicht auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #13
Da ich selbst auch Arbeitszeugnisse verfassen muss, wäre ein solches Zeugnis für mich eine 3-. Aber wie schon jemand anmerkte, das Zeugnis muss natürlich auch in der so genannten "Zeugnisssprache" verfasst worden sein, um zu diesen Schluss zu kommen. Meine Erfahrung ist, das gerade kleinere Unternehmen diese "Sprache" gar nicht so bewusst anwenden. Das wird aber besonders dann zum Nachteil, wenn der Leser es so liest, als wäre es so geschrieben.

Grundsätzlich kannst Du zunächst formlos beanstanden, dass Du mit bestimmten Formulierungen nicht einverstanden bist. Aber überlege Dir dann auch gleich Begründungen, warum Du der Meinung bist, das Zeugnis müsse besser ausfallen.

Wenn das nichts nützt, kannst Du natürlich auf ein besseres Zeugnis beim Arbeitsgericht klagen. Allerdings gebe ich hier zu bedenken, dass ein Arbeitsrichter nach der Rechtssprechung ein "befriedigendes" Arbeitszeugnis meist als Richtlinie nimmt. Stellt der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als "befriedigend" aus, muss er auch nachweisen, dass es so war. Willst Du ein besseres Zeugnis als "befriedigend" einklagen, dann bist Du in der Beweispflicht. Und da hat man es dann meistens schwer...

Im Übrigen finde ich, dass solche Arbeitszeugnisse oft überbewertet werden. Sicherlich kann es bei einer ersten ganz groben Auswahl helfen, aber jede vernünftige Arbeitgeber wird sich über andere Wege eine aussagekräftigere Einschätzung holen. Was heutzutage in den Arbeitszeugnissen steht, entspricht ohnehin in den seltensten Fällen der Realität - bei positiven, wie bei negativen.
 
D
Benutzer8458  Verbringt hier viel Zeit
  • #14
je mehr ich hier lese, desto intensiver frage ich mich, was eigentlich in meinem zeugnis steht

die olle schabracke von bürofrau konnte mich eh nicht leiden
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #15
Falls das Austellungsdatum nicht in zeitlicher Nähe zum Austrittsdatum liegt (Du hast hier leider kein Datum angegeben), würde ich vollends von einer Einladung zum Vorstellungsgespräch absehen. Irgendetwas liegt dann wahrscheinlich im Argen und die Arbeitnehmerin hatte vielleicht Gründe, es nicht auf einen Rechtstreit ankommen zu lassen.
Das Zeugnis wurde zurückdatiert. Ich habe es heute bekommen und das Ausstellungszeugnis ist vom 11. September.

je mehr ich hier lese, desto intensiver frage ich mich, was eigentlich in meinem zeugnis steht

die olle schabracke von bürofrau konnte mich eh nicht leiden
Was steht denn in deinem Zeugnis? Ist das deiner Auffassung besser als es wirklich sein könnte?

LG
 
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StolzesHerz
Benutzer19495  Benutzer gesperrt
  • #16
Ich würde auch sagen, dass es eher eine 4 ist. Schon alleine, weil dort nur "zu unserer Zufriedenheit" steht...das ist schon einmal in dieser Zeugnissprache ziemlich schlecht!
Also bei einer Bewerbung würde ich es jetzt nicht unbedingt dazulegen. Aber es kommt auch immer darauf an wie deine zukünftigen Arbeitsgeber das sehen. Und das weiß man eben nie vorher. Den einen wirds interessieren was da drin steht und was es beudetet und den anderen interesiert es nicht die Bohne.
 
D
Benutzer8458  Verbringt hier viel Zeit
  • #17
Was steht denn in deinem Zeugnis? Ist das deiner Auffassung besser als es wirklich sein könnte?
darin stehen lauter tolle sachen, die auf das superlativ zusteuern oder sich darin bewegen. als ich es zum ersten mal gelesen hab', dachte ich nur "wow!". nun werd' ich aber doch ein wenig misstrauisch. wie gesagt: die büroperle ist 'ne olle schabracke und ich trau' ihr alles zu.

okay, inzwischen hab' ich bereits 'ne neue stelle und mein lohn übersteigt alles, was andere mit meiner anzahl an berufsjahren verdienen, aber trotzdem bin ich misstrauisch (und neugierig ^^)
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
Ich würde auch sagen, dass es eher eine 4 ist. Schon alleine, weil dort nur "zu unserer Zufriedenheit" steht...das ist schon einmal in dieser Zeugnissprache ziemlich schlecht!
Richtig, aber in Verbindung mit "stets" hebt es dies eine Note besser. :tongue:

Na ja, die Bewerbung ist jedoch immer das erste, was ein potentieller Arbeitgeber von einem sieht. Das ist der erste Eindruck. Wenn man also demnach ein schlechtes Zeugnis hat, dann kommt es in seltensten Fällen überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch. :geknickt:

Es gibt keine 2. Chance für den ersten Eindruck.


darin stehen lauter tolle sachen, die auf das superlativ zusteuern oder sich darin bewegen. als ich es zum ersten mal gelesen hab', dachte ich nur "wow!". nun werd' ich aber doch ein wenig misstrauisch.
Du machst uns neugierig. :cool1:

wie gesagt: die büroperle ist 'ne olle schabracke und ich trau' ihr alles zu
Auch wenn sie noch so oll ist, auch eine "olle Schabracke" muss deine Arbeit objektiv einschätzen und sie danach beurteilen. Bloß weil ich meinen Chef scheiße finde (oder er mich), kann ich doch trotzdem hervorragend arbeiten und das auch im Zeugnis geschrieben bekommen...

LG
 
biker-luder
Benutzer9713  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #19
hallo, für mich ist das auch ne 3. schwerpunkt ist dabei "zu unserer zufriedenheit" --> denn da fehlen alle steigerungsformen.

ob man nun voll oder vollsten schreibt liegt leider auch im auge des betrachters bzw des schreibers. ich hatte mal ne arbeitsrechtsdozentin, die in der praxis nei "vollsten" schreibt. ihre begründung: voller als voll geht nicht, und extreme superlative machen sie dann auch wieder misstrauisch.

die allerwichtigsten punkte (ehrlich, pünktlich, fleißig) sind immerhin enthalten. um ehrlich zu sein, schaue ich bei bewerbern nur danach, der rest ist mir egal, da eben viele kollegen die kunst des zeugnisschreibens leider nicht beherrschen.

ich würde auf jeden fall noch mal bei meiner vorgesetzten nachhaken!!! zeig ihr die entsprechenden stellen in dem zeugnis, die eindeutig negativ sind und lass dir erklären, warum sie zu diesem entschluss kommt. wenn sie da nix konkretes sagen kann, dann hat sie sicher auch kein problem damit es umzuschreiben.
 
S
Benutzer64330  Verbringt hier viel Zeit
  • #20
Es ist insgesamt eine drei.
Wichtig ist der Hinweis auf die Ehrlichkeit im Zusammenhang mit Kassentätigkeit. Dies ist für zukünftige Bewerbungen wichtig. Würde der Hinweis fehlen, bekäme ein potenzieller neuer Arbeitgeber den Eindruck, Du hättest Geld gestohlen.
Das ist gut.

Weniger gut ist die Formulierung "selbständig und mit fleiß", was im Grunde übersetzt heißt: Du hast nur das gemacht, was Dir gesagt wurde, und warst darüber hinaus eher .... ähm....träge.

Du kannst - soweit ich weiß - die Einschätzung der Firma über die Qualtiät Deiner Arbeit über den Klageweg nicht verbessern. Du kannst erreichen, dass Formulierungen geändert oder gestrichen werden, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen oder dass bestimmte Sachverhalte (zum Beispiel Weiterbildungsmassnahmen) aufgenommen werden, wenn sie fehlen. Aus einer drei eine zwei zu machen, wirst du nicht schaffen.

Bei diesem eher kurz gehaltenen Zeugnis wirst Du nichts erreichen können, fürchte ich.
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #21
Also bei einer Bewerbung würde ich es jetzt nicht unbedingt dazulegen.

Wenn dieses Zeugnis bei einer Bewerbung nicht beiliegen würde, würde ich vom Schlimmsten ausgehen. Also davon, dass sie evtl. in die Kasse gegriffen hat oder etwas ähnlich gravierendes Aufgetreten ist.

Die Leute können den nettesten Eindruck machen, aber sowas siehst Du ihnen ja nun nicht unbedingt an. Da ich selber schon mal ein Zeugnis ausstellen musste, dass einen Hinweis auf Unehrlichkeit enthält, bin ich da eher vorsichtig.
 
whitewolf
Benutzer15353  Verbringt hier viel Zeit
  • #22
Es fehlt auch ein Satz wie:

Wir bedauern sehr, dass wir sie betriebsbedingt nicht weiter beschaeftigen konnten und wuenschen ihr fuer die Zukunft....

Falls das denn zutrifft.

Einfach zu schreiben, dass der Arbeitsvertrag geendet hat, ist zu lapidar.
 
dummdidumm
Benutzer62510  (61) Verbringt hier viel Zeit
  • #23
Die meisten hier haben schon recht, das Zeugnis liegt bei 3 bis 3-. Dem Zeugnis ist aber anzumerken, daß es geschrieben wurde, ohne Ahnung zu haben, was wirklich drinsteht. Ich würde hingehen und einfach freundlich ein paar Gegenvorschläge machen. Gerade der passus mit dem "korrekt" würde ich versuchen, in "einwandfrei" umformulieren zu lassen. Ansonsten gilt: je mehr Attribute und Steigerungen, desto besser. Jeweils bei den Beschreibungen ein paar "stets", "jederzeit", "immer" einfließen lassen. Und wenn Du dann den Passus mit der Kasse einen Absatz tiefer in die Tätigkeitsbeschreibung schieben kannst, sähe das auch besser aus.

Ansonsten ist es eben "nur" ein Zeugnis. Am meisten zählt immer noch der persönliche Eindruck.
 
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