• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Auf fremdem Grundstück gebaut

Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • #1
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Es geht um folgendes : Mein Vater hat ein Ferienhaus mit Grundstück. Die neuen Besitzer des Nachbargrundstücks haben einen Abstellplatz gebaut der auf einer Länge von 10m und einer Breite von 1m auf unser Grundstück übergeht, mein Vater war nicht sehr erfreut darüber. Da der gute Herr kein Deutsch kann bin ich wieder mal Dolmetscher. Die neuen Nachbarn wollen eine Lösung finden und ich überlege was man da tun könnte, zb eine einmalige Zahlung, jährliche Zahlungen oder vielleicht ganz was anderes? Habt ihr vielleicht Ideen, was würdet ihr verlangen wenn das auf Eurem Grundstück passieren würde?
Off-Topic:
Ich weiss dass Rechtsberatung bei PL nicht gestattet ist, das will ich auch nicht, es geht in diesem Thread nicht darum was meinem Vater rechtlich zustehen würde. Mein Vater will die Leute nicht verklagen, es geht mir nur darum Vorschläge und Ideen für eine aussergerichtliche Lösung zu sammeln.
 
E.T.
Benutzer180343  Sorgt für Gesprächsstoff
  • #2
ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bauantrag in der Form durchgegangen ist. Außerdem muss man sich an den Bebauungsplan halten (max. Größe der zu bebauenden Fläche, wo genau auf dem Grundstück gebaut werden darf und dementsprechend einzuhaltende Abstände zur Grundstücksgrenze, wieviele Geschosse zulässig sind usw.)
Für mein Empfinden würde ich das nicht dulden und würde auf einen Abriss bestehen.
Es gäbe eine Ausnahme, wenn mein Gründstück riesengroß wäre und der Abstand zu meinen Gebäuden dementsprechend auch, dann könnte ich mir evtl. vorstellen die von dir genannten 10 m² zu verkaufen.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #3
Langfristig hättet ihr wohl Ruhe wenn die Nachbarn deinem Vater den Streifen Grundstück abkaufen. Lasst euch da vielleicht mal beraten, ob das baurechtlich auch ok ist. Vereinbart einen fairen Preis (in der Schweiz wird es ja auch sowas wie einen Bodenrichtwert geben) und dass sie die Notarkosten übernehmen.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #4
ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bauantrag in der Form durchgegangen ist. Außerdem muss man sich an den Bebauungsplan halten (max. Größe der zu bebauenden Fläche, wo genau auf dem Grundstück gebaut werden darf und dementsprechend einzuhaltende Abstände zur Grundstücksgrenze, wieviele Geschosse zulässig sind usw.)
Ich halte das zwar auch nicht für ganz astrein, könnte mir aber schon Konstellationen denken, wo so etwas passiert. Ist aber in der Schweiz rechtlich vielleicht auch anders. Auch in Deutschland gibt es nicht überall Bebauungspläne. Weitere Ausführungen würden hier zu weit gehen, ich wollte nur die pauschale Aussage, dass das unmöglich ist, nicht stehen lassen.
 
Dami
Benutzer18168  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #5
Rückbauen lassen und einen Zaun setzen.
 
Q
Benutzer77893  Meistens hier zu finden
  • #6
Das ist nur ein Abstellplatz?! Die Kosten für den Rückbau sollten da kleiner sein als der Verkauf oder Pachtung.

Ergo auf sein Recht bestehen.
 
Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #7
Es gäbe eine Ausnahme, wenn mein Gründstück riesengroß wäre und der Abstand zu meinen Gebäuden dementsprechend auch,

Unser Grundstück ist einen Hektar gross, der Abstand zum Haus beträgt etwa 30m.
ob das baurechtlich auch ok ist.
Daran hab ich noch gar nicht gedacht, ich Superhirn! Ich bin mir ziemlich sicher dass für den Platz keine Baugenehmigung vorliegt, denn erstens wäre den zuständigen Behörden sicher aufgefallen dass der Platz auf ein benachbartes Grundstück übergeht und zweitens ist es eine Landwirtschaftliche Zone, es wäre also sehr schwierig bis unmöglich an eine Baugenehmigung ranzukommen da Landwirtschaftlich genutzte Zonen in der Schweiz eine Art Schutzstatus haben, da dürfte man ohne Bewilligung nicht mal einen Geräteschuppen ohne Fundament hinstellen.
Das ist nur ein Abstellplatz?!
Ja, für einen Wohnwagen. Es ist ein Platz mit Steinplatten und Fundament.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #8
Das ist nur ein Abstellplatz?! Die Kosten für den Rückbau sollten da kleiner sein als der Verkauf oder Pachtung.

Ergo auf sein Recht bestehen.
Oh das kleine Wort hatte ich überlesen😅 wenn es kein Gebäude ist, würde ich wohl auch schauen, dass die den Meter wieder weg buddeln und einsäen.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #9
Ich bin mir ziemlich dass für den Platz keine Baugenehmigung vorliegt, denn erstens wäre den zuständigen Behörden sicher aufgefallen dass der Platz auf ein benachbartes Grundstück übergeht und zweitens ist es eine Landwirtschaftliche Zone, es wäre also sehr schwierig bios unmöglich an eine Baugenehmigung ranzukommen da Landwirtschaftlich genutzte Zonen in der Schweiz eine Art Schutzstatus haben, da dürfte man ohne Bewilligung nicht mal einen Geräteschuppen ohne Fundament hinstellen.
Das würde noch mehr dafür sprechen, dass ihr einen Rückbau fordern könntet. Ob ich es direkt melden würde, ist so ne Entscheidung wie gut das Verhältnis bleiben soll.
 
Zauberschnitte
Benutzer189381  Sehr bekannt hier
  • #10
. Die neuen Nachbarn wollen eine Lösung finden und ich überlege was man da tun könnte, zb eine einmalige Zahlung, jährliche Zahlungen oder vielleicht ganz was anderes?
Auf keinen Fall eine Zahlung nehmen.

Mein Nachbar hat damals auf einer Länge von 20 Metern seinen schwarzbau ca 40 cm auf meinem Grundstück gebaut

Als ich das Grundstück gekauft habe wusste ich davon nichts. Das kam durch Zufall ein paar Jahre später raus.

Und nun hat er Bestandsschutz. Mittlerweile sind 15 Jahre vergangen und zum Glück wird verkauft / neu gebaut. Erst jetzt krieg ich "mein" Grundstück zurück.

Niemals würde ich sowas zustimmen. Soll er das Fundament abbauen.

Es geht nicht um Streit sondern mit so einem Murks kann ein jahrelanger rattenschwanz entstehen.
 
Tischtaenzerin
Benutzer114808  (37) Beiträge füllen Bücher
  • #11
Ich bin mir ziemlich sicher dass für den Platz keine Baugenehmigung vorliegt, denn erstens wäre den zuständigen Behörden sicher aufgefallen dass der Platz auf ein benachbartes Grundstück übergeht und zweitens ist es eine Landwirtschaftliche Zone, es wäre also sehr schwierig bis unmöglich an eine Baugenehmigung ranzukommen da Landwirtschaftlich genutzte Zonen in der Schweiz eine Art Schutzstatus haben, da dürfte man ohne Bewilligung nicht mal einen Geräteschuppen ohne Fundament hinstellen.
Und aus diesem Grund würde sofort den Rückbau verlangen - im direkten Gespräch.
Über die Behörden wird das sicherlich dreimal so teuer, weil der Parkplatz da wohl niemals so einfach hätte gebaut werden können. Aber wenn der Nachbar einem doof kommt, geht man den Weg eben.
 
Theoderich
Benutzer107327  (39) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #12
Entweder sollen die das eben wieder weg buddeln, soweit es auf dem Grundstück deines Vaters steht.
Oder man einigt so, dass die Sache dann tatsächlich erledigt ist. Da ist der Verkauf dieser paar QM eigentlich die einzig sinnvolle Lösung, wenn man davon ausgehen kann, dass der Abstellplatz auch Baurechtlich nicht ok war.
Auf keinen Fall würde ich eine monatliche Zahlung vereinbaren, dann ist das ja nie endgültig gelöst und wird Unzufriedenheit auf mindestens einer Seite verursachen.
 
jule-x3108
Benutzer178411  (22) dauerhaft gesperrt
  • #13
Die neuen Besitzer des Nachbargrundstücks haben einen Abstellplatz gebaut der auf einer Länge von 10m und einer Breite von 1m auf unser Grundstück übergeht, mein Vater war nicht sehr erfreut darüber. Da der gute Herr kein Deutsch kann bin ich wieder mal Dolmetscher. Die neuen Nachbarn wollen eine Lösung finden und ich überlege was man da tun könnte, zb eine einmalige Zahlung, jährliche Zahlungen oder vielleicht ganz was anderes? Habt ihr vielleicht Ideen, was würdet ihr verlangen wenn das auf Eurem Grundstück passieren würde?
Wie hat der Nachbar denn dafür eine Baugenehmigung erhalten? Nie als ohne Zustimmung deines Vaters und niemals ohne Eintragungen im Grundbuch. Dafür hätte es zudem eines Notars bedurft, der sicherlich auf eine finanzielle Entschädigung/ Lösung hingewirkt hätte.
Aber so? Wie der Nachbar das einfach so ohne offizielle Vermessung und Baugenehmigung gemacht haben, oder?
Also einfach mal das Bauamt der Stadt informieren….

Dass der Nachbar sich jetzt einigen möchte ist doch klar. Der weiß doch genau, dass er jetzt großes Problem hat, wenn das rauskommt.

Da würde ich mich auf nichts einlassen, da im schlimmsten Fall Baukasten und sonstige Beschränkungen auf euer Grundstück zurück fallen könnten, die den Wert und die Nutzbarkeit eures Grundstücks stark beeinträchtigen können.

Bauamt informieren. Rückbau verlangen, auf nichts einlassen.
 
axis mundi
Benutzer172636  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #14
Und der Bau ist einfach so „aus Versehen“ um einen Meter auf ein benachbartes Grundstück gerutscht? 😅
Würde es auch zurückbauen lassen. Sie können auf ihrer Seite anbauen.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #15
Und der Bau ist einfach so „aus Versehen“ um einen Meter auf ein benachbartes Grundstück gerutscht? 😅
Wenn es nicht offiziell eingemessen wurde, was bei Marke Eigenbau und "ich brauche schon keine Baugenehmigung" häufiger passiert 🤷
Off-Topic:
ich würde übrigens weiterhin darum bitten, hier keine rechtlichen Halbwahrheiten zu verbreiten. Bei einigen Behauptungen krieg ich das kribbeln, 🙈


Es gibt bei solchen Streitigkeiten mehrere Lösungen.
1) man einigt sich
1a) auf Rückbau (sauber)
1b) auf Kauf (sauber)
1c) Pacht, einmalig oder dauerhaft (würde ich als unsaubere Lösung ansehen. Was ist wenn die mal nicht mehr zahlen können/wollen?)
2) Konfrontation (Anwalt oder Amt einschalten)

Ich würde ja erst mal eine Variante von 1) probieren, um nicht direkt n Streit am Hals zu haben. Nachbarn hat man ja üblicherweise länger.
 
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Hoelli1989
Benutzer180160  (34) Öfter im Forum
  • #20
Landwirtschaftlichen Grund könnte man (in D) wohl aufwändig und mit Kosten verbunden in Baugrund umwidmen lassen.

Ich würde erst klar das Baurecht klären bevor ich einen Verkauf erwäge. Nicht jeder Carport benötigt eine Baugenehmigung und abgesehen davon könnte es Festlegungen in einem Bebauungsplan geben.

Dann wäre mir noch wichtig ob von dem Bau eine Gefahr für mein Grundstück ausgeht. Durch Bepflanzung (Hecken etc) könnte ein möglicher Brand des Carports/Pkw auf den Garten übergreifen.

Wenn es ein Schwarzbau ist, denke ich serviert man ihn mit einem Grundstücksverkauf auf dem Silbertablett.

Bei einem Verkauf wäre mir wichtig, ob mein Grundstück dadurch bzgl. künftig möglicher Bebauung eingeschränkt wird. Ein Haus kann/muss man vielleicht mal abreissen. 1 Meter kann da bei der Nachverdichtung bzgl. Abstandsflächen ein Stockwerk kosten.
 
M
Benutzer186417  (47) dauerhaft gesperrt
  • #21
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Es geht um folgendes : Mein Vater hat ein Ferienhaus mit Grundstück. Die neuen Besitzer des Nachbargrundstücks haben einen Abstellplatz gebaut der auf einer Länge von 10m und einer Breite von 1m auf unser Grundstück übergeht, mein Vater war nicht sehr erfreut darüber. Da der gute Herr kein Deutsch kann bin ich wieder mal Dolmetscher. Die neuen Nachbarn wollen eine Lösung finden und ich überlege was man da tun könnte, zb eine einmalige Zahlung, jährliche Zahlungen oder vielleicht ganz was anderes? Habt ihr vielleicht Ideen, was würdet ihr verlangen wenn das auf Eurem Grundstück passieren würde?
Off-Topic:
Ich weiss dass Rechtsberatung bei PL nicht gestattet ist, das will ich auch nicht, es geht in diesem Thread nicht darum was meinem Vater rechtlich zustehen würde. Mein Vater will die Leute nicht verklagen, es geht mir nur darum Vorschläge und Ideen für eine aussergerichtliche Lösung zu sammeln.
Ich finde, Du solltest dringend selbst mehr denken und Dich informieren, als als ersten Schritt in ein total themenfernes Forum zu rennen und dort eher unreflektiert Text reinzuschreiben.
Du sagtest ja original nicht mal, in welchem Land sich dieses Grundstück befindet.
Und da sind die Regeln je nach dem eben sehr anders.
Ausnutzungsziffer, Bebauungsziffer, Zonentyp/bäuerliches Bodenrecht, Grenzabstände, Parzellierung etc spielen hier alle eine Rolle und machen u.U. einen einfachen Abtausch oder Verkauf unmöglich oder sehr teuer (Gebühren)

Ich denke, Du würdest Dir sehr gut daran tun, einfach mal selber zu überlegen, wie Du/Ihr so etwas zielgerichtet und vernünftig angehen könntet, wie und wo man sich da informieren kann, etc.
Im schlimmsten Fall baut man sich dabei noch nützliche Skills auf...
 
Fessler
Benutzer147556  Meistens hier zu finden
  • #22
Ich finde, Du solltest dringend selbst mehr denken und Dich informieren, als als ersten Schritt in ein total themenfernes Forum zu rennen und dort eher unreflektiert Text reinzuschreiben.
Du sagtest ja original nicht mal, in welchem Land sich dieses Grundstück befindet.
Und da sind die Regeln je nach dem eben sehr anders.
Ausnutzungsziffer, Bebauungsziffer, Zonentyp/bäuerliches Bodenrecht, Grenzabstände, Parzellierung etc spielen hier alle eine Rolle und machen u.U. einen einfachen Abtausch oder Verkauf unmöglich oder sehr teuer (Gebühren)

Ich denke, Du würdest Dir sehr gut daran tun, einfach mal selber zu überlegen, wie Du/Ihr so etwas zielgerichtet und vernünftig angehen könntet, wie und wo man sich da informieren kann, etc.
Im schlimmsten Fall baut man sich dabei noch nützliche Skills auf...
Ich finde es ok, dass er den Thread eröffnet hat. Viele sind mit sowas überfordert und packen das nicht so selbstverständlich und selbstbewusst an. Dafür ist so ein Forum schliesslich da und es sind auch einige nützliche Tipps zusammengekommen.
 
M
Benutzer186417  (47) dauerhaft gesperrt
  • #23
Viele sind mit sowas überfordert
Ja.
Aber eben, sich selbst informieren versuchen, sich überlegen, welche Info in den Post gehört (Land, ...) - das wäre schon gut. Jedes Mal, wo man so etwas macht, kann man es dann eben etwas besser strukturieren, und man hat sich eine wertvolle, transferierbare abstrakte Fähigkeit aufgebaut.
So memorisiert man bestenfalls.
 
axis mundi
Benutzer172636  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #24
Jeder Person hier steht es frei, auch erstmal nachzufragen. Da Rechtsberatung untersagt ist, kann hier ohnehin nur eine erste Orientierung geboten werden.
Nicht jeder Mensch hat direkt auf jede Frage schon eine Antwort oder ein Lösungskonzept. Das kann, mitunter auch mittels Input von außen, aber mit der Zeit erarbeitet werden.
Hier muss nicht nachgetreten werden.
 
Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #25
M Mamas Liebling , ich habe geschrieben dass ich keine Rechtsberatung will, deshalb erschien es mir nicht relevant zu erwähnen in welchem Land sich das Grundstück befindet, aber falls es Dich interessiert : Es befindet sich in der Schweiz Ich habe auch eine Frage an Dich : hab ich Dir was getan? Was hast Du gegen mich? Was ist der Grund für Deine aggressive Antwort?
 
Zuletzt bearbeitet:
E
Benutzer72455  Verbringt hier viel Zeit
  • #26
Es gibt bei solchen Streitigkeiten mehrere Lösungen.
1) man einigt sich
1a) auf Rückbau (sauber)
1b) auf Kauf (sauber)
1c) Pacht, einmalig oder dauerhaft (würde ich als unsaubere Lösung ansehen. Was ist wenn die mal nicht mehr zahlen können/wollen?)
Pacht beziehungsweise Miete wäre hier wohl wirklich keine gute Lösung.

Ich ergänze noch:

1d) Tausch (Vielleicht kann der Nachbar akzeptabel gelegene 10 Qudratmeter von seinem Grundstück anbieten.)

1e) Man einigt sich, dass gegen eine angemessene Entschädigung eine im Grundbuch einzutragende Grunddienstbarkeit (Fuss- und Fahrwegrecht sowie Baurecht für einen befestigten Abstellplatz) zugunsten des Nachbargrundstücks und zulasten des eigenen Grundstücks errichtet wird.

Es wird dann insbesondere amtlich festgehalten, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks die volle Verantwortung für den Abstellplatz trägt.

Wie bei 1b) muss auch hier, bei 1d) und 1e), darauf geachtet werden, dass der Nachbar die ganze Grundbuchgebühr/Notariatsgebühr und sämtliche übrigen Kosten, beispielsweise für den Geometer, der die Vermessung macht, übernimmt. (Möglicherweise schlägt das Grundbuchamt/Notariat im ersten Vertragsentwurf nämlich standardmäßig vor, dass beide Parteien je die Hälfte zahlen. Das muss dann geändert werden.)
 
celavie
Benutzer58054  (42) Sehr bekannt hier
  • #27
Ich würde mich da auch wirklich gesondert beraten lassen. Immerhin mindert dieses Vorhaben ja auch den Wert des Grundstücks deines Vaters. Ich würde wohl (wenn möglich und rechtlich auf andere Fallstricke geprüft) den Grundstücksteil verkaufen, damit alles seine Ordnung hat.
 
axis mundi
Benutzer172636  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #28
Ich würde mich da auch wirklich gesondert beraten lassen. Immerhin mindert dieses Vorhaben ja auch den Wert des Grundstücks deines Vaters. Ich würde wohl (wenn möglich und rechtlich auf andere Fallstricke geprüft) den Grundstücksteil verkaufen, damit alles seine Ordnung hat.
Und gesondert beraten sollte nicht bedeuten „durch die anwaltliche Vertretung des Nachbars“, denn dieser handelt im Sinne des Nachbars.
 
S
Benutzer188774  Meistens hier zu finden
  • #29
Ich persönlich wäre vermutlich recht angefressen, wenn Jemand, ganz aus Versehen natürlich, mein Grundstück bebaut. Ich würde daher die Fläche ganz sicher nicht als Belohnung verkaufen. Allenfalls würde ich die Fläche mit kurzer Laufzeit verpachten und, wenn es läuft und der Nachbar nicht auch noch wegen anderer Dinge komisch wird, ggf. den Vertrag verlängern oder neu aufsetzen. Das aber nur, wenn mehr als 3,50 im Monat bei herauskommen. Würde ich so etwas anstreben, würde ich mich aber rechtlich vorher schlau machen und im Vertrag alles rechtlich absichern. Hier müsste man vll schauen, ob man die Art der Nutzung (in dem Fall ja wohl eine Bodenplatte, die eine Baugenehmigung erforderlich macht?) im Vertrag bewusst nicht mit aufnimmt. Die Frage wäre ja auch, ob Deinem Vater nicht rechtliche Probleme entstehen könnten, denn immerhin ist der Bau ja auf seinem Grundstück, auch wenn er ihn nicht in Auftrag gegeben hat. Dies nur als Hinweis, soll natürlich nicht unter "rechtliche Beratung" fallen. Das könnte ich schon für D nicht, aber wie das bei Euch so in Schweiz läuft, weiß ich natürlich auch nicht.
 
Carignan
Benutzer177399  (41) Öfter im Forum
  • Themenstarter
  • #30
Kleines update : Ich habe diesen Thread ins Leben gerufen weil mein Vater selbst nicht sicher war wie er vorgehen möchte. Ich bin jetzt bei ihm, wir haben nochmal darüber gesprochen und ich hab ihm auch die Beiträge hier übersetzt. Er hat sich entschieden (zumindest für den Teil auf seinem Grund) einen Rückbau zu verlangen.
 
M
Benutzer82687  Meistens hier zu finden
  • #31
Weißt du ob es Fristen dazu bei euch gibt? Da solltest du dich ggf. informieren, bis wann das zu erfolgen hat.
 
jeko2007
Benutzer186762  (52) Öfter im Forum
  • #32
Weißt du ob es Fristen dazu bei euch gibt? Da solltest du dich ggf. informieren, bis wann das zu erfolgen hat.

Das dürften Jahre bis Jahrzehnte sein. So ein Schwarzbau (auch wenn’s nur ein Stellplatz ist) bekommt ja nicht in Wochen Bestandsschutz. Und eine stillschweigende Genehmigung durch kurzfristige Duldung dürfte es auch in der Schweiz nicht geben.
 
Kokiri
Benutzer157013  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #33
Das dürften Jahre bis Jahrzehnte sein. So ein Schwarzbau (auch wenn’s nur ein Stellplatz ist) bekommt ja nicht in Wochen Bestandsschutz. Und eine stillschweigende Genehmigung durch kurzfristige Duldung dürfte es auch in der Schweiz nicht geben.
Man sollte trotzdem vielleicht nicht zu viel Zeit ins Land gehen lassen und die Forderung vielleicht auch mal schriftlich dokumentieren :zwinker:
 
jeko2007
Benutzer186762  (52) Öfter im Forum
  • #34
Man sollte trotzdem vielleicht nicht zu viel Zeit ins Land gehen lassen und die Forderung vielleicht auch mal schriftlich dokumentieren :zwinker:

Richtig. Hat dann aber nix mit Fristen zu tun. 😉
Nur darum ging es mir.
 
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