• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Berufschädigung/Kündigung?

S
Benutzer33452  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hi leute
wär schön wenn ihr mir meine frage beantworten könnt und zwar folgendes:

Gestern bei unterrichtsschluss kurz davo, hatten wir noch gesprächsthemen mit unserer Lehrerin wo ich dann etwas krantig wurde weil sie ein anlass gegeben hat mich aufzuregen..Ich meinte das die schule total unorganisiert wäre bzw Die schile eh bald zu grunde gehen würde...da uns noch sämtlicher stoff zur Prüfung fehlt...dies teielte die Lehrerin unserer klassenlehrerin mit:

Wo darauf heut ein gespräch folgte...sie meinte das es berufsschädigend sein könnte wenn das herauskommen würde...beide meinten das es bei einem Gespräch bleiben würde und beim nächsten mal ein rausschmiss folgt...
ich habe angst das da noch was kommt das sie zb.. meinem betrieb etwas erzählen o. sogar dem Schulleiter ! was meint ihr???
 
~Majo~
Benutzer55106  Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Hast du handfeste Beweise? Ich unterstelle es dir einfach mal.

Wenn die Schule nicht zur Selbstreflektion fähig ist.. tut mir leid. Ehrliche Kritik ist immer gut. Vielleicht könnte man noch dazu einen Verbesserungsvorschlag anbieten, was man besser machen könnte?

Wenn die sich dann weiter aufregen, dann sind die schlicht nicht fähig Kritik anzunehmen.

Ich hab an meiner Berufsschule auch solche Exemplare, man muss schon deutlich seine Meinung sagen und zeigen, wie man sich das einfacher vorstellen könnte. Grundhaltlose Kritik ist nie gut.

Mehr kann ich dazu nicht sagen, einfach feuern wäre albern, nur weil jemand seine Meinung sagt.
 
S
Benutzer33452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
naja Beweise aufm Zettel hab ich nicht

*aber wir haben schon oft genug Ausfall gehabt weil keine Lehrer da waren
*Wir Haben knapp 2 jahre lang ein fach gehabt was prüfungsrelevant ist und jetzt erst im 3. lehrjahr nehmen wir das 1. Lehrjahr durch
*joahhh wenn mir noch mehr einfällt sag ich bescheid
 
H
Benutzer58366  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Hi leute
wär schön wenn ihr mir meine frage beantworten könnt und zwar folgendes:

Gestern bei unterrichtsschluss kurz davo, hatten wir noch gesprächsthemen mit unserer Lehrerin wo ich dann etwas krantig wurde weil sie ein anlass gegeben hat mich aufzuregen..Ich meinte das die schule total unorganisiert wäre bzw Die schile eh bald zu grunde gehen würde...da uns noch sämtlicher stoff zur Prüfung fehlt...dies teielte die Lehrerin unserer klassenlehrerin mit:

Wo darauf heut ein gespräch folgte...sie meinte das es berufsschädigend sein könnte wenn das herauskommen würde...beide meinten das es bei einem Gespräch bleiben würde und beim nächsten mal ein rausschmiss folgt...
ich habe angst das da noch was kommt das sie zb.. meinem betrieb etwas erzählen o. sogar dem Schulleiter ! was meint ihr???


So wie DU es erzählst wie ICH es verstanden habe.......Fürchten die Lehrerinnen (an einer Berufsschule, da du von Betrieb schriebst) um den eigenen Beruf, wenn herauskommen könnte, das Lehrmaterial objektiv nicht vorhanden war/ Unterricht nicht im ausreichenden Maße erteilt worden ist. Nun, ich weiß leider nicht wie die Beweisführung aussehen soll, interessant ist doch aber, dass die Lehrerinnen nicht verbeamtet sein können, ein Trend, den ich anekdotisch ebenfalls mitbekommen habe. Sollte es beweisbar oder quantifizierbar sein, wieviel Lernstoff flötengegangen ist, dann bitte sammeln, notieren, Zeugen sammeln, und ans Ministerium oder sonst Presse. Eine natürliche Verteidigung wird auf Lernfaulheit hinauslaufen (auch ich kann hier vor dem PC nicht ausschließen, dass es der Fall ist), deshalb gilt es den Schwerpunkt auf die fehlende VERFÜGBARKEIT zu setzen.



So, dies ist nur meine ganz persönliche Meinung. :zwinker:
 
XIII
Benutzer24257  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Mal ne Frage: Mit welcher rechtlichen Begründung sollte in einem solchen Fall ein Rausschmiß erfolgen?:ratlos: Dann wär ich ganz schnell beim Anwalt.

Und dir rate ich, mit jemandem in deinem Betrieb zu reden, der für deine Ausbildung verantwortlich ist. Die haben doch ein Interesse daran, daß du was lernst. Trag denen das freundlich ohne Aufregung mit und hör deren Meinung an. Dann sollte das doch kein allzu großes Problem für dich werden.
 
T
Benutzer48618  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
erstens: rede mit jemand im betrieb, falls es so weit kommen sollte, damit die informiert sind. ich hab leider überhaupt keine ahnung, wie die rechtliche situation ist.

zweitens: notier dir die punkte, die dich an der schule und der ausbildung dort stören, vielleicht auch mit verbesserungsvorschlägen. versuch daraus ein konstruktives feedback zu formulieren, welches du dann an die schulleitung geben kannst. wenn die leute neuen ideen und feedback gegenüber aufgeschlossen sind, werden sie dir dankbar dafür sein - oder zumindest eine begründung abliefern können, warum es so ist wie es eben ist. selbst wenn es dir im 3. LJ nichts mehr bringt, dann vielleicht deinen nachfolgern.
 
XIII
Benutzer24257  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
. ich hab leider überhaupt keine ahnung, wie die rechtliche situation ist.

Ich krame mal Erinnerungen an meine Arbeitsrecht-Vorlesung raus:

Wenn tatsächlich irgendeine Schädigung zu erkennen ist, müßte zu allererst eine Abmahnung erfolgen. Vorher kann man nicht so einfach kündigen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß das Äußern von Kritik ein abmahnungswürdiges Verhalten ist. Das widerspricht schlicht und einfach meinen logischen Menschenverstand.
 
T
Benutzer48618  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß das Äußern von Kritik ein abmahnungswürdiges Verhalten ist. Das widerspricht schlicht und einfach meinen logischen Menschenverstand.

würde ich ähnlich sehen - allerdings kommt es nun ja auch drauf an wie die kritik geäußert wurde. wenn es persönlich wird und gewisse personen verletzt, dann ist es sicher kritisch. deswegen ein sachliches feedback, da kann keiner was dagegen (am besten schriftlich...)
 
S
Benutzer33452  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Hi Danke erstmal füreure Antworten das erleichtert mich etwas...

zwecks Beleidigungen:

Ich habe NIEMANDEN beleidigt nicht meine lehrerin und auch nicht die andere...sie haben mir fragen gestellt und ich habe sie berantwortet was so daneben geht in der schule bis sie mir alles erklärte

Zeugen hätt ich die ganze Klasse weil es alle so sehen..genauso wie mancher lehrer meint: den unterrichtsstoff hättet ihr schon viel füher dran nehmen sollen und nicht erst im letzten schuljahr...

Danke nochmal für euer Interesse :smile:
 
S
Benutzer64330  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Ich krame mal Erinnerungen an meine Arbeitsrecht-Vorlesung raus:
Soweit mir bekannt ist ist Arbeitsrecht im Privatrecht (Recht der Schuldverhältnise) angesiedelt. Schule ist aber eine Behörde und unterliegt dem Verwaltungsrecht. Damit sind aber ganz andere Masstäbe anzusetzen.
 
U
Benutzer18636  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
hmm bei mir war das evtl etwas anders weil ich in einem riesigen industriekonzern gelernt habe und der mich zur einer "privatschule" geschickt hat was nen paar dutzent tausend euro gekostet hat

aber wir hatten eine jugend auszubildenen vertretung die meistens auch da gelernt hat und natürlich einen ausbildungsleiter

bei beschwerden haben wir einen von denen angesprochen und die sind dann zur schule und haben soweit möglich gesagt da läuf was falsch für unser geld möchten wir auch was bekommen

bei staatlichen berufsschulen geht das wohl schlechter aber ich denke der betrieb kann auch druck auf die schule ausüben im sinne von "warum bringt ihr meinen leuten nix bei"


ich würde erstmal mit der JAV reden wenn ihr eine habt weil die das wohl kennen dürften um zu fragen was man so machen kann

und wenn ihr keien habt mit der ausbildungsleitung
 
XIII
Benutzer24257  Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Soweit mir bekannt ist ist Arbeitsrecht im Privatrecht (Recht der Schuldverhältnise) angesiedelt. Schule ist aber eine Behörde und unterliegt dem Verwaltungsrecht. Damit sind aber ganz andere Masstäbe anzusetzen.

Schon klar...aber hier geht es scheinbar um eine Berufsschule. Die TS scheint vom Betrieb dahin geschickt worden zu sein und fragte auch nach einer möglichen Kündigung. Und die müßte ja auch durch den Betrieb ausgesprochen werden

Und daß die Schule öffentlich ist, macht einen möglichen Schulverweis aufgrund geäußerter Kritik noch schwerer, vermute ich mal
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #13
Ich kenne nur "Rufschädigung", aber nicht "Berufschädigung" - was soll das sein? Wer soll Dir aus welchem Grunde kündigen? Der Betrieb Dein Ausbildungsverhältnis? Oder soll die Schule dich rauswerfen? Mit welcher Begründung?

Handelt es sich um eine öffentliche oder um eine private Schule? Ist es ein dualer Ausbildungsgang, also Ausbildung im Betrieb und außerdem in der Berufsschule? Oder ist es eine rein schulische Ausbildung, wie es sie ja z.B. für Physiotherapeuten gibt?

So wirklich schlau wird man aus dem Ausgangsbeitrag nicht...
 
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