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Eidesstattliche Versicherung - Schulden aber getilgt

krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #1
Hallo
Ich wende mich heute mal mit einer spezielleren Frage an euch, die mir von einem Kollegen meines Freundes gestellt wurde, auf die ich aber keine Antwort weiß.

Also er hatte 2000 Euro Schulden, schon seit ein paar Jahren haben die sich angehäuft. Zuletzt hatte er Besuch von einer Gerichtsvollzieherin und die hat ihn jetzt für morgen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen.
Nun hat aber seine Frau die 2000 Euro für ihn vorgestreckt und überwiesen. Der Überweisungsbeleg ging per Fax und Mail an die zuständige Gerichtsvollzieherin.

Jetzt fragt er mich, ob er morgen zu dem Termin muss. :ratlos:
Normalerweise heißt es ja, man muss erscheinen, sonst kann Haftbefehl erlassen werden. Aber die Schulden sind ja bezahlt!
Die gute Frau ist leider telefonisch nicht erreichbar.
Und der Kollege von meinem Freund tritt morgen eine neue Stelle an (er war bislang selbständig), müsste sich also bei seinem neuen Arbeitgeber gleich am ersten Tag entschuldigen, was ja nicht so gut ankäme.

Alles sehr kurzfristig, ich weiß.
Er macht das immer so, dass er sich erst im letzten Moment kümmert. :grin:

Also was meint ihr?
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #2
Fax oder email an die GVZ schicken mit der erklärung das er a) einen neuen Job hat b) die Schulden bezahlt sind und mit der Bitte die Aufhebung des Termins kurz schriftlich oder telefonisch zu bestätigen und im Zweifel wenn noch weitere Schulden existent sind wie Gebühren etc Vereinbarung eines neuen Termins alles kein Problem
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #3
Er hat gefaxt und gemailt, dass die Schulden (wie auf dem Überweisungsbeleg ersichtlich) bezahlt sind.
Beim Emfpänger nachfragen, ob das Geld angekommen ist, muss er ja nicht oder?
Und er hat in die Mail geschrieben, dass er bitte kurz telefonisch Bescheid bekommen möchte, ob der Termin morgen bestehen bleibt. Aber er hat bislang noch nichts gehört. Die Mail wurde heute morgen um kurz nach 8 verschickt. Inzwischen hat er selbst mehrmals angerufen, aber die Frau ist anscheinend unterwegs bei Terminen (offizielle Sprechzeit ist erst morgen Nachmittag wieder).

Wenn er also nichts hört, dass er nicht kommen muss, dann bleibt es nach meinem Verständnis ja dabei?
Der Termin ist um 10.45 Uhr morgen, also da muss die Frau ja in ihrem Büro sein und sollte auch erreichbar sein. Also könnte er von der Arbeit aus vielleicht um 10 oder so kurz anrufen... Nur blöd, wenn er dann kommen muss, weil er dann ganz kurzfristig weg muss. :ratlos:
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #4
Naja besser als wenn er von den Maennern in Grün abgeholt wird ist der Überweisungsbeleg denn Bank bestätigt ?

Wenn ja die Gegenseite anrufen und die bitten das sie Terminsaufhebung beantragen und er eine kOPie davon bekommt ansonsten die GVZ auf dem Handy anrufen oder bei ihr privat
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #5
Ja eben, er fürchtet, dass er von der Polizei abgeholt wird, nur weil sich da irgendwelche Termine überschneiden.

Wie lang dauert so eine Terminaufhebung denn?
Würde das so kurzfristig über Nacht gehen?

Ich hab ihm gesagt, er solls einfach weiter telefonisch probieren. Kann ja nicht schaden.

Und was heißt Bank bestätigt? Das Geld wurde online überwiesen und der dazu gehörige Ausdruck mit Empfänger, Datum, Uhrzeit und so weiter wurde gefaxt.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #6
Wurde die Überweisungsbestätigung ausgedruckt oder nru der Überweisungsauftrag ? Ich kann ja auch einen Überwe4isungsauftrag abgeben ohne die entsprechende Deckung insofern wäre ein Kontoauszug gut aus dem hervorgeht das das Geld abgebucht worden ist was ja bei einem reinen Auftragsausdruck nicht der Fall ist.
Ich würde versuchen die GVZ auf dem Handy anzurufen die nummer steht in der Regel auf dem Briefkopf mit drauf
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #7
Danke für deine Antworten Stonic.
Auf dem Handy kommt im Moment auch nur die Mailbox, aber vielleicht ruft sie dann mal zurück. Er will auch noch mal den Kontoauszug von heute faxen, nur im Moment spinnt das Fax irgendwie.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #8
Naja im Zweifel ist es nicht so tragisch wenn man zum ersten Termin nicht erscheint solaneg man gute Gründe hat und diese natürlich sofort nachreicht bevor die GVZ einen Haftbefehl beantragt das geht ja auch net so schnell und dann muß natürlich dringend geklärt werden ob nicht noch Gebühren offen sind die bezahlt werden müssen ansonsten kann er aber auch mit der GVZ in der Regel ne Ratenzahlung vereinbaren und der abgabe der ev im Termin widersprechen
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #9
Also von Gebühren steht nirgends etwas. Ich hab die Vorladung gelesen. Daran angeheftet war ein Bescheid des Gläubigers mit der Schuldsumme. Und genau diese Summe wurde überwiesen.

Und von meiner Logik her, ist es doch Schwachsinn, Haftbefehl zu erlassen, obwohl die Schulden schon bezahlt sind.
Das wird die GV doch vor dem Erlass sicherlich prüfen oder nicht?
 
Shiny Flame
Benutzer42813  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #10
Nein, das mit dem Geldeingang wird er nicht prüfen. Das fällt nicht ins Aufgabengebiet. Der Schuldner muss schon dem GV beweisen, dass er die Schulden beglichen hat.

Aber da das auch nur Menschen sind, die INteresse daran haben, den Leuten zu helfen (glaubt man immer gar nicht) wird die Mail sowie das Fax mit dem Kontoauszug mit Geldabgang sowie ein Anruf morgen früh um 10 sicher akzeptabel sein - denn gerade, wenn es der erste Tag im neuen Job ist, hat ein GV ja auch kein Interesse daran, diesen Job gleich wieder zu ruinieren... Wirklcih schlimm wird es nur, wenn man die Dinge schleifen lässt und überhaupt nicht reagiert.

Also gleich morgen um 10 anrufen - und nett drum bitten, dass der Termin verschoben oder aufgehoben wird. Dann wird das schon.

Nett bitten ist aber immer besser, weil gerade Gerichtsvollzieher daran gewöhnt sind, dass man sie anbrüllt und das auch nicht mehr immer so gerne mögen... Freundlichkeit hilft ja allgemein im Leben oft weiter.

***

Und bevor jemand was falsches denkt, warum ich das so weiß: Eine Freundin, heute Anwältin, hat mal bei einem ein Praktikum gemacht ^^.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #11
Aber der Haftbefehl wird doch von der Staatsanwaltschaft erlassen, also müssten die doch prüfen, ob überhaupt ein Haftgrund vorliegt. :ratlos: Na ja Gott sei Dank kenn ich mich da nicht so aus.

Ich hab ihm jetzt geraten, morgen früh beim Gläubiger anzurufen (es ist eine Behörde und deshalb erst morgen ab 8 wieder erreichbar) und nachzufragen, ob das Geld eingegangen ist. Und eben weiterhin bei der GV probieren. Vielleicht ruft sie ja doch heute noch zurück.

Abgesehen davon, dass er morgen seinen neuen Job antritt, beruhgt die eidesstattliche V. ja auf unbezahlten Forderungen und die existieren ja nicht mehr. Deswegen wäre es einfach logisch, wenn das flach fallen würde...
 
R
Benutzer103898  (50) Benutzer gesperrt
  • #12
Ja eben, er fürchtet, dass er von der Polizei abgeholt wird, nur weil sich da irgendwelche Termine überschneiden.

Och Leute jetzt macht doch nicht alle Pferde scheu wegen so einer Lappalie.
Vorausgesetzt, die Hauptforderung wurde tatsächlich befriedigt, besteht doch überhaupt kein sachlicher Grund mehr dafür, die Abgabe einer EV einzufordern, geschweige denn, die zwangsweise Vorführung anzuordnen.
Und ein Gerihctsvollzieher hat weit besseres zu tun, als gleich eine Stunde nach Nichterscheinen des Schuldners den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen.
Ggf. morgen Nachmittag nochmal dort anrufen und miteinander reden, das soll Gerüchten zufolge ungemein helfen.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #13
Naja zuersteinmal fallen die Gebühren des GVZ an die auch noch bezahlt werden muessen oder aus denen ansosnten weiterhin die EV betrieben werden kann....den Haftbefehl erläßt nicht die StA sonder das gericht auf Antrag der GVZ also schleunigst das gespräch suchen
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #14
Naja zuersteinmal fallen die Gebühren des GVZ an die auch noch bezahlt werden muessen oder aus denen ansosnten weiterhin die EV betrieben werden kann....den Haftbefehl erläßt nicht die StA sonder das gericht auf Antrag der GVZ also schleunigst das gespräch suchen

Und wann und wie erfährt man die Höhe der Gebühren?
Die GVZ hat doch der Gläubiger eingeschaltet. :ratlos:

Gespräch suchen ist wohl der einzige Weg. Ist eben nur die Frage, wann es klappt.

Übrigens steht in dem Schreiben ganz unten, dass Einwände des Schuldners gegen den zu vollstreckenden Anspruch grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahme: Die Zahlung.

Also mit meinem nichtjuristischen Menschenverstand schließe ich daraus, dass man die Abgabe der eidesstattlichen V. verweigern kann bzw. dem widersprechen kann, wenn man gezahlt hat.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #15
man kann dme immer widersprechen was will der GVZ machen und normalerweise sind in den anschreiben der GVZ immer die Gebühren mit ausgewiesen evtl ist das auch in der Forderung mit drin gewesen dann passt es ja aber ist immer schwer was zu sagen wenn man die schriftstücke nicht sieht
 
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Shiny Flame
Benutzer42813  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #16
Morgen früh gleich anrufen, aber trotzdem zur Arbeit gehen.

Wie gesagt, auch GVs sind nur Menschen. Miteinander reden hilft, wie schon mehrfach gesagt wurde. Hätte eigentlich schon früher passieren müssen - aber in dem Beruf erlebt man auch so einiges und härtet ein bisschen ab.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • Themenstarter
  • #17
Hätte eigentlich schon früher passieren müssen - aber in dem Beruf erlebt man auch so einiges und härtet ein bisschen ab.

Das hab ich auch gesagt, dass er das ruhig gestern schon hätte machen können...

Danke noch mal für eure Hilfe!
 
BigDigger
Benutzer76250  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #18
Off-Topic:
*räusper* *hust*

Rechtsberatung?
 
D
Benutzer18029  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #19
Off-Topic:
Bin auch überrascht dass in letzter Zeit solche Threads nicht sofort wegen "Rechtsberatung" geschlossen werden. Ob endlich Vernunft über die Moderatoren gekommen ist? :grin:
 
Shiny Flame
Benutzer42813  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #20
Off-Topic:
War ja alles keine Rechtsberatung, sondern mehr ein "was würdet ihr machen"? Also kein "hat er gesetzlich ein Recht auf XY?"

Niemand hat gesagt "der rechtliche Rahmen ist aber so, dass..."

Zumindest ist das meine Theorie...
 
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