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Frage wegen Wohnung (bzgl. Hartz IV und allgemein)..

Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo und einen schönen Sonntag euch allen!:smile:

Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und habe auch eine gefunden, die ich wahrscheinlich auch nehmen möchte. Ich bin nun dabei zu überlegen und alle Eventualitäten abzuklären. Ich arbeite zur Zeit, aber man weiß ja nie. Ich weiß, dass man ja zuerst ein Jahr Arbeitslosengeld I bekommt, danach Hartz IV. Man bekommt bei Hartz IV ja nur noch 285 €, wenn man unter 25 Jahre alt ist, dies ist bei mir der Fall. Die Frage ist nun, ob ich trotzdem einen Anspruch auf Wohngeld habe??

Weiß das jemand von euch?

Vielen lieben Dank für Antworten..

Ich wäre auch für weitere Anregungen dankbar, was ich noch beachten sollte, wenn ich mir nun diese Wohnung zulege, also was allgemein noch wichtig ist...
 
G
Benutzer32133  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Wichtig für dich zu wissen, das deine wohnung nicht größer wie 45 qm sein darf und 288 euro warm kosten darf. ( 1 Person-haushalt) so sind jedenfalls die regelsätze bei uns in sachsen. das kann je nach bundesland variieren. das ist für hartz4 leute.
wenn du dir also jetzt schon eine wohnung suchst und weist, das du später eventuell hartz4 bekommst dann solltest du dich jetzt schon nach den maß der wohnregelung richten, weil wenn, die wohnung dann viel größer und teuer ist, dann bezahlen die dir die wohnung nicht mehr voll, und du kannst aufgefordert werden, auszuziehen.

Bei Hartz4 bekommst du die wohnung bezahlt, nur aber eben nur nach den regelsätzen.
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Wichtig für dich zu wissen, das deine wohnung nicht größer wie 45 qm sein darf und 288 euro warm kosten darf. ( 1 Person-haushalt) so sind jedenfalls die regelsätze bei uns in sachsen. das kann je nach bundesland variieren. das ist für hartz4 leute.
wenn du dir also jetzt schon eine wohnung suchst und weist, das du später eventuell hartz4 bekommst dann solltest du dich jetzt schon nach den maß der wohnregelung richten, weil wenn, die wohnung dann viel größer und teuer ist, dann bezahlen die dir die wohnung nicht mehr voll, und du kannst aufgefordert werden, auszuziehen.

Bei Hartz4 bekommst du die wohnung bezahlt, nur aber eben nur nach den regelsätzen.

Ich weiß ja nicht, ob ich später mal Hartz IV bekomme, aber wie gesagt ich will nur vorbeugen und an alles denken. Die Wohnung, die ich vllt nehmen will, ist 40 m² groß und kostet 350 € warm, dies nur zur Info.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #4
Wieviel deine Wohnung bei Hartz IV kosten darf, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Ist ja auch gut so, schließlich sind Großstädte viel teurer als kleine.
Wieviel das also in deinem Fall genau ist, erfährst du nur bei der ARGE (oder von einem anderen Hartz IV-Empfänger aus deiner Stadt).
Das Amt zahlt dann übrigens die Kaltmiete + eine Heizkostenpauschale. Warmwasser und Strom musst du selbst zahlen.

Ach so, es gibt da meines Wissens jetzt eine neue Regelung für Personen unter 25: Die dürfen nur in bestimmten Fällen eine eigene Wohnung haben, müssen ansonsten noch zuhause wohnen.
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Wieviel deine Wohnung bei Hartz IV kosten darf, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Ist ja auch gut so, schließlich sind Großstädte viel teurer als kleine.
Wieviel das also in deinem Fall genau ist, erfährst du nur bei der ARGE (oder von einem anderen Hartz IV-Empfänger aus deiner Stadt).
Das Amt zahlt dann übrigens die Kaltmiete + eine Heizkostenpauschale. Warmwasser und Strom musst du selbst zahlen.

Ach so, es gibt da meines Wissens jetzt eine neue Regelung für Personen unter 25: Die dürfen nur in bestimmten Fällen eine eigene Wohnung haben, müssen ansonsten noch zuhause wohnen.

Ja ok, ich wollt ja auch nur wissen, ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe, weil ich ja unter 25 Jahre alt bin. Weil ich nur gehört habe, dass man unter 25 285 € bekommt und bei seinen Eltern wohnen muss. Die Frage ist halt auch, ob das nur gilt, wenn man noch zu Hause wohnt und ob es was anderes ist, wenn man schon ausgezogen ist.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #6
Die Frage ist halt auch, ob das nur gilt, wenn man noch zu Hause wohnt und ob es was anderes ist, wenn man schon ausgezogen ist.
Das kommt drauf an, warum du ausgezogen bist.
Berufliche Gründe sind z.B. denkbar oder wenns deinen Eltern einfach nicht zuzumuten ist o.ä.
Wenns keinen triftigen Grund gab, ist es denkbar, dass du zurückumziehen musst.
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
D
Wenns keinen triftigen Grund gab, ist es denkbar, dass du zurückumziehen musst.

Genau das war meine Frage. Aber du bist dir wahrscheinlich auch net so sicher, deswegen hoff ich, dass mir das jemand 100%ig sagen kann. Ich habe auch auf der Seite von Agentur für Arbeit nachgeschaut, aber bin ich auch net schlauer geworden. Da steht nur, wenn ich unter 25 bin, muss ich, wenn ich schon Hartz IV beziehe und ausziehen möchte, bei dem Träger eine Genehmigung einholen aus und die Gründe müssen triftig sein. Aber da steht nichts, was is,wenn ich unter 25 und schon ausgezogen bin.
 
krava
Benutzer59943  (42) Verhütungsberaterin mit Herz & Hund
  • #8
Ich denke mal, du wirst die Gründe dann trotzdem erläutern müssen und entweder sind sie triftig, dann kannst du die Wohnung behalten oder sie sind nicht triftig (genug) und du musst wieder zu deinen Eltern ziehen.
Würde sicherlich speziell dann gelten, wenn du eine große und teure Wohnung hättest. Hast du ja aber gar nicht, also wird es nicht einfach so gehen, dass du wieder zurückziehen musst.
 
G
Benutzer32133  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
wenn du jetzt noch kein hartz empfänger bist, dann kannst du dir selbstverständlich eine eigene wohnung suchen. und selbst wenn du dann mal hartz empfänger bist, dann musst du nicht ausziehen und zu deinen eltern wieder hin.
das ist nur eine regelung für leute unter 25 die noch zuhause wohnen, die haben keinen anspruch (nur in härtefällen) auf eine eigene wohnung. dies trifft aber auf dich nicht zu.
und die wohnung die du dir ausgekuckt hast, ist natürlich im rahmen des bedarfs. also steht dir nix im wege. aber um genaue zahlen und fakten zu erfahren, ist es besser bei deiner arge vorzusprechen. weil die wohngeldhöhe sicher von bundesland unterschiedlich ist.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Wenn du ausgezogen bist und in der Zukunft dann Hartz IV bekommst, wird man dich dazu bewegen, wieder zu deinen Eltern zu ziehen. Es sei denn, es gab für deinen Auszug einen trifftigen Grund (z.B. Gewalt zu Hause). Es ist immer schwierig und liegt im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiterin. Fackt ist, dass du mit Hartz IV und eigener Wohnung (als U25) normalerweise nicht leben kannst. Strom, Telefon, Wasser, Lebensunterhalt etc. musst du also damit bestreiten.

Außerdem ist deine Wohnung wohl zu teuer.
Ich weiß nicht, woher du kommst, nur mal 2 Beispiele (1-Personen-Haushalt):

Berlin:
Bis 360 € - egal wie groß die Wohnung ist. Dafür bekommst du in Teilen Berlins schon eine 3-Zimmer-Wohnung. (Nicht gerade im Grunewald-klar)

Hamburg:
Erstbezug bis 42 m², sonst 45 m², bis 320 €. Glaub mir, dafür findest du nicht mal in Harburg oder Wilhelmsburg (da will niemand freiwillig wohnen) eine Abstellkammer über 10 m². :geknickt:

Soviel dazu, dass es gerechtfertig ist. :kopfschue

Ich würde mich vor Umzug bei deiner zuständigen ARGE/JOBCENTER erkundigen.

Ich finde es auch merkwürdig, dass du davon aus gehst, dass du überhaupt Hartz IV - Empfänger wirst. Scheinbar scheinst du ja schon mindestens 3 Jahre gearbeitet zu haben, denn sonst würdest du kein Jahr ALG I bekommen (wird sonst reduziert). Man kann dagegen ja auch was unternehmen. :smile:

LG und viel Glück!

...dann musst du nicht ausziehen und zu deinen eltern wieder hin.
das ist nur eine regelung für leute unter 25 die noch zuhause wohnen, die haben keinen anspruch (nur in härtefällen) auf eine eigene wohnung. dies trifft aber auf dich nicht zu.
Leider bist du da falsch informiert.

Aber wie gesagt, es liegt immer im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiterin. Leider sind diese an Gesetze gebunden.

LG
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
Ich finde es auch merkwürdig, dass du davon aus gehst, dass du überhaupt Hartz IV - Empfänger wirst. Scheinbar scheinst du ja schon mindestens 3 Jahre gearbeitet zu haben, denn sonst würdest du kein Jahr ALG I bekommen (wird sonst reduziert). Man kann dagegen ja auch was unternehmen. :smile:

LG und viel Glück!

Wie gesagt, es ist ja nur für den Eventualfall gedacht, so wie die Arbeitslage zur Zeit ist. Man muss doch heutzutage an alles denken. Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ich ins Hartz IV rutschen will, is mir schon klar, dass ich mich dann bewerbe und versuche so schnell wie möglich was neues zu finden...
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Wie gesagt, es ist ja nur für den Eventualfall gedacht, so wie die Arbeitslage zur Zeit ist. Man muss doch heutzutage an alles denken. Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ich ins Hartz IV rutschen will, is mir schon klar, dass ich mich dann bewerbe und versuche so schnell wie möglich was neues zu finden...
Ja, gut, stimmt, ich hatte überlesen, dass du zur Zeit in Arbeit bist. Du hast den Schwerpunkt anders gesetzt, deswegen war ich irritiert. :smile:

Du bekommst ALG I, wenn du mindestens 1 Jahr durchgehend gearbeitet hast, dann hast du einen Anspruch nur 6 Monate (dieser erhöht sich nach längerem Angestelltenverhältnis).

Wieso denkst du darüber nach? Geht es dir auf der Arbeit nicht gut? Probezeit?

Grundsätzlich kannst du dir selbstverständlich jetzt eine Wohnung suchen, sie können dich nicht "zwingen" wieder -für den Fall- zu deinen Eltern zurückzuziehen, aber sie müssen dir auch keine Leistungen bewilligen. ;-)

Ich denke, wenn du die Wohnung dann nimmst, könnte es später nur Probleme geben, dass du, wenn du nicht zu deinen Eltern zurück musst, dir aber mindestens eine kleinere Wohnung suchen musst. :frown:

LG

EDIT: Du solltest dir aber erst Gedanken machen, wenn du berechtigte Zweifel in deinem Job hast. Klar, jeder kann es hart treffen (ich denke da gerade an Nokia), aber dann kann man immer noch eine Lösung finden.
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
Wieso denkst du darüber nach? Geht es dir auf der Arbeit nicht gut? Probezeit?


Ich denke, wenn du die Wohnung dann nimmst, könnte es später nur Probleme geben, dass du, wenn du nicht zu deinen Eltern zurück musst, dir aber mindestens eine kleinere Wohnung suchen musst. :frown:

LG

Wie gesagt, is ja nur für den Eventualfall...

Ist 40 m² nicht schon ziemlich klein?
 
G
Benutzer32133  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #14
in sachsen kann jeder einzelne eine 45qm wohnung haben. sie genehmigen sogar mehr, wenn die miete dementsprechend ist. selbst später zwingen sie keinen auszuziehen wenn du eine große wohnung hättest. ....nur die miete zahlen sie dir dann nicht mehr, sondern nur was dir zustehen würde, den rest musst du aus eigener tasche berappen. und keiner würde gezwungen aus einem eigenen haushalt wieder zu den eltern zu ziehen. ( und selbst wenn dann gibt es hunderte von möglichkeiten dies abzuwenden).
P.S. das bezieht sich nur aus eigenen erfahrungen, wie es in anderen städten und kommunen aussieht darüber möchte ich kein urteil mir erlauben.
 
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Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #16
Die Mutter meiner Freundin musste hier im Norden ausziehen, weil die Miete 5 € zu teuer war... Nur mal so ein Beispiel.

Hartz IV ist für die Bestreitung des Lebensunterhaltes da, nicht dafür, dass man sich eine überteuerte Wohnung nimmt und einfach aus seinem HARTZ IV - Anteil den Rest der Miete draufzahlt. Wenn das bei dir so war, dann hast du Glück gehabt (wie man es nimmt :zwinker:).

@TS
Du hast noch nicht meine Frage beantwortet. Warum bist du denn gerade bei einem solchen Gedanken. Arbeitest du bei Nokia? ;-) Nein, mal im Ernst, wenn jemand Arbeit hat, dann denkt man doch nicht daran, dass man wieder gekündigt wird. :ratlos:

Wie lange bist du denn schon in Arbeit? Mindestens 3 Jahre? (Um dann Anspruch auf 1 Jahr ALG I zu haben.)

Ich kenne ja dein Einkommen momentan nicht, aber meistens reicht ALG I (60 % vom letzten Einkommen) nicht aus, um seinen Lebensunterhalt + Wohnung zu finanzieren. In deinem Fall sind das 350 € Miete + 345 € Lebensunterhalt (minimum Regelsatz) = 695 €. Sprich du müsstest jetzt ein Netto-Einkommen von 1158 € haben. Solltest du das haben, dann ist das kein Problem, ansonsten muss man eben, wenn das Geld unter dem liegt, zusätzlich ergänzendes HARTZ IV oder Wohngeld beantragen. Und da liegt wieder das Problem, dass da eben deine Wohnung wieder zu teuer sein könnte.

Klar, 40 m² sind nicht so viel, aber 350 € eben nicht günstig. In HH dürftest du bei diesen Angaben der Wohnung sofort ausziehen (ob nun zur Mutter oder in eine andere Wohnung lass ich dahingestellt).

LG
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #17
@TS
Du hast noch nicht meine Frage beantwortet. Warum bist du denn gerade bei einem solchen Gedanken. Arbeitest du bei Nokia? ;-) Nein, mal im Ernst, wenn jemand Arbeit hat, dann denkt man doch nicht daran, dass man wieder gekündigt wird. :ratlos:

Wie lange bist du denn schon in Arbeit? Mindestens 3 Jahre? (Um dann Anspruch auf 1 Jahr ALG I zu haben.)

Ich kenne ja dein Einkommen momentan nicht, aber meistens reicht ALG I (60 % vom letzten Einkommen) nicht aus, um seinen Lebensunterhalt + Wohnung zu finanzieren. In deinem Fall sind das 350 € Miete + 345 € Lebensunterhalt (minimum Regelsatz) = 695 €. Sprich du müsstest jetzt ein Netto-Einkommen von 1158 € haben. Solltest du das haben, dann ist das kein Problem, ansonsten muss man eben, wenn das Geld unter dem liegt, zusätzlich ergänzendes HARTZ IV oder Wohngeld beantragen. Und da liegt wieder das Problem, dass da eben deine Wohnung wieder zu teuer sein könnte.

Klar, 40 m² sind nicht so viel, aber 350 € eben nicht günstig. In HH dürftest du bei diesen Angaben der Wohnung sofort ausziehen (ob nun zur Mutter oder in eine andere Wohnung lass ich dahingestellt).

LG

Nein ich arbeite nicht bei Nokia, aber ich habe schon oft genug in der Familie etc. mitbekommen wie schnell jemand seinen Job verlieren kann. Bei uns war immer das Thema Arbeitslosigkeit, meine Mutter ist zb schon sehr lange arbeitslos, obwohl sie alles tut und macht, genauso wie meine Freundin, sie rutscht bald ins Hartz IV und findet trotz Bemühungen, Fortbildungen (die sie selber finanzieren muss) keinen Job.

Ich weiß nicht, aber jemand sagte ja schon hier, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und ich schau schon als nach Wohnungsanzeigen, für eine 2-Zimmer-Wohnung ist das das Günstige, was ich finden konnte. Gut, wahrscheinlich willst du mir sagen, dass ich dann in eine kleinere (1-Zimmer-Wohnung) ziehen müsste, keine Ahnung.
 
Guinan
Benutzer34612  Planet-Liebe Berühmtheit
Redakteur
  • #18
Die Mutter meiner Freundin musste hier im Norden ausziehen, weil die Miete 5 € zu teuer war... Nur mal so ein Beispiel.

Das hätte sie aber nicht müssen.
Die kann man ja durchaus aus eigener Tasche draufzahlen.
War bei mir vor 2 Jahren genauso.
Meine Wohnung hatte 60 qm und war 5,11 Euro zu teuer.
Die hab ich halt selber aus dem Regelsatz bezahlt und gut war.

40 qm sind ansonsten durchaus im Rahmen für eine allein lebende Person.
 
Kleines
Benutzer7857  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #19
Wollt mich nochmal für die Antworten bedanken. Mit dieser Wohnung hat sich das aber erledigt, da ich mit den Vermietern nicht klargekommen wäre. Wir waren gestern nochmal da, weil mein Vater sich die Wohnung auch gerne mal anschauen wollte und ich auch nochmal, und da haben sie immer so komische Kommentare von sich gelassen, was man alles nicht dürfte etc.. Das sind halt so ältere und knatschige Leute gewesen und ich denke das wäre nicht gut gegangen, wobei wir denken, dass sie auch dann alles kontrollieren würden. Naja muss ich noch weitersuchen. Aber vielen Dank für die Antworten, habe ich wenigstens ein paar Infos, obwohl ich glaub ich, noch keine bindende und 100 %ige Antwort bekommen habe.
 
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