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Frage zu steuerlichen Berechnungen für Firmen (aus Neugier)

O
Benutzer7447  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hey zusammen.
Vorab: diese Frage dient rein meiner Neugier und hat keinesfalls eine direkte echte Bewandnis, noch soll sie eine (steuer-)rechtliche Beratung sein.
Gehen wir von folgendem Beispiel aus:
Ein Unternehmer (Personengesellschaft, keine Kapitalgesellschaft) macht einen Umsatz von 500.000 Euro.
Dem entgegen stehen nun direkte Kosten (Benzin, Büromiete,...) von sagen wir 100.000 Euro.
Das würde einen Jahressüberschuss von 400.000 Euro bedeuten, der dann versteuert wird.
Soweit, so gut.
Nun nehmen wir mal an, der Unternehmer mag kein Büro mehr mieten, sondern kauft sich ein Bürohaus für, sagen wir, 300.000 Euro. Das würde bedeuten, dass der Überschuss um diese Summe reduziert werden und damit "nur" noch 100.00 Euro betragen würde, oder? Weil letztlich ist das Geld ja nicht weg, es wäre an anderer Stelle als Anlagevermögen wieder verfügbar und erhalten.
Oder wie wird sowas berechnet? Muss der Unternehmer dann für 400.000 Steuern entrichten? Das wäre ja maximal doof in diesem Moment, das Geld ist ja zu Großteilen gar nicht da bzw. reinvestiert.

Kann da irgendwer Licht in das Dunkel meiner Gedankenwelt bringen?
Ich bin ja neugierig, wie sowas funktionieren würde. Nur zum Steuerberater gehen nur für die Frage wäre mir doch etwas teuer :-P

Habt vielen Dank.



Gruß
 
Sandrose
Benutzer54458  Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Hallo,
versteuert werden müssen trotzdem die 400.000. Der Gewinn erhöht das Eigenkapital und wird dann, wie Du ja selbst schreibst, in neues Anlagevermögen investiert. Die Kosten für das Bürogebäude können aber nur im Rahmen der Abschreibung den Gewinn mindern, nicht auf einen Schlag. Auch wenn es natürlich auf die Liquidität geht.
 
Mr. Poldi
Benutzer2610  Meistens hier zu finden
  • #3
Wie bereits geschrieben, es müssen 400K versteuert werden, der Immobilienkauf entfaltet AFAIK & IANAL nur im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer steuerliche Wirkung.
 
O
Benutzer7447  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #4
Hey zusammen.
Vielen Dank für die Antworten.
Sandrose Sandrose :
Das ist nachvollziehbar. Irgendwie auch logisch, wenn man im Kopf die Bilanz aufstellt.
Sprich in dem Jahr wäre das Unternehmen doppelt gestraft? Wie ist es denn dann, wenn die Immobilie zum gleichen Preis verkauft wird? Gilt es dann als Einnahme und muss erneut versteuert werden? Zeitraum ist wohlgemerkt einige Jahre.
Abschreibungen dauern ja schon recht lange, gerade bei Gebäuden.
Mr. Poldi Mr. Poldi :
Bitter, aber ich stimme dir zu.


Gruß
 
Dagobert_Duck
Benutzer105448  Sehr bekannt hier
  • #5
Das FA berücksichtigt den Wertverlust / Abnutzung der Immobilie. Das berücsichtigt die Abschreibung. Vereinfacht gesagt (um bei deinem Beispiel mit Historische Kosten = Verkaufspreis zu beiben); zahlst du Steuern auf die Abschreibung bei Verkauf.

Bedenke, das UN mindert ja auch seinen steuerlichen Gewinn um diesen Wert :zwinker:
 
Schweinebacke
Benutzer78484  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #6
Klingt schlicht nach einem Sachverhalt, der eher in die Hände eines Experten gehört. Gerade um sowas zu optimieren gibt es Steuerberater und Wirtschaftskanzleien.
 
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