• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Hochstufung Studiensemester, und jetzt?

H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • #1
Also erst einmal zur Vorinfo:
Ich habe bereits 4 Semester Lehramt studiert und habe jetzt zum WS in einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule gewechselt.

Im Dezember habe ich einen Anerkennungsantrag gestellt, heute kam die Post und damit die Bestätigung, dass ich 3 bzw. 4 Scheine anerkannt bekomme. Im letzten Satz allerdings steht:

"Aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen wird Ihnen 1 Studiensemester angerechnet."

Zuerst habe ich mich darüber gefreut :grin: aber jetzt stelle ich mir einige Fragen:

1. Ist Studiensemester nicht dasselbe wie Hochschulsemester? Denn eigentlich können die mich ja nur ein Fachsemester hochstufen und nicht ein Studiensemester? :ratlos:

2. Ich kann mein Vordiplom dennoch nicht früher machen weil ich einen Schein benötige, den man erst zum kommenden WS erlangen kann.
Eigentlich wollte ich mein VD splitten, indem ich die Hälfte nach dem 3. und die andere Hälfte nach dem 4. Semester mache.
Jetzt würde sich das aber nach hinten verschieben, nämlich ins 4. und 5. Semester.

Das ist ja nicht unbedingt vorteilhaft :zwinker:
Oder birgt das irgendwelche Privilegien oder Vorteile?

Ich werde das natürlich nächste Woche beim Prüfungsamt erfragen aber würde jetzt schon gerne ein bisschen darüber Bescheid wissen. Außerdem weiß man ja, wie das immer ist....die wissen das sicher auch nicht so genau :grin:

Vielleicht kann mir jemand helfen? :smile:
 
Pure Honey
Benutzer42447  (38) Meistens hier zu finden
  • #2
Hm, ich versteh das irgendwie nicht so richtig. Aber aus dem Satz "Aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen wird Ihnen 1 Studiensemester angerechnet." würde ich jetzt eigentlich schlussfolgern, dass sie dir ein Semester anerkennen und du praktisch im zweiten Semester einsteigst.

Lieg ich da jetzt falsch?

Dann wärst du ja theoretisch im nächsten WS im 4. Semester? Hm. :grin:
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #3
Ja, genau! Ich verstehe das auch so, allerdings sehe ich darin bisher leider nur Nachteile...
Ich kann das Vordiplom nämlich dennoch erst nach dem nächsten WS machen, normalerweise wäre das nach dem 3. Semester aber so wäre es erst nach dem 4. und im Prinzip bin ich durch diese Hochstufung ja dennoch nicht weiter als Andere. :ratlos:
 
Chérie
Benutzer3806  (38) Meistens hier zu finden
  • #4
Ich nehme mal an, dass das so eine Art Standard-Satz ist. Bei manchen bringts was, anderen bringts nichts.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #5
Pure Honey
Benutzer42447  (38) Meistens hier zu finden
  • #6
Ah okay, das ist dann wirklich ungünstig. Hast dann halt nur weniger Stress als die anderen, weil du ja schon ein paar Scheine hast.

Kannst du vielleicht in der Uni was regeln, dass du schon ein paar Kurse aus dem Hauptstudium machen kannst, obwohl du dasVordiplom noch nicht hast? So kannst du eventuell wieder ein bisschen Zeit rausholen.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #7
Weniger Stress habe ich nicht wirklich, eher mehr, weil ich ja die Prüfungen dann nicht staffeln kann.
Ich habe jetzt dieses Semester 5 Scheine gemacht und einer, der mir angerechnet wurde, wäre dadurch quasi überflüssig.

Ich werde jetzt mal nachfragen, ob man daran etwas machen könnte...Ansonsten wäre das alles recht unpraktisch für mich, eben weil ich darin bisher keinen Vorteil entdecken konnte (mal abgesehen davon, dass man erst ab dem 7. Semester sein Diplom machen darf und ich das früher erreichen werde.)
 
S
Benutzer Gast
  • #8
Warum kannst Du die Prüfungen nicht staffeln (4. und 5. Semester)?
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #9
Warum kannst Du die Prüfungen nicht staffeln (4. und 5. Semester)?

Weil in der Prüfungsordnung steht:

"Die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung werden in den Prüfungszeiträumen von jeweils bis zu sechs Wochen gegen Ende eines Semesters abgenommen. Beide Prüfungen können als Blockprüfung oder als Staffelprüfung innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Prüfungszeiträumen abgelegt werden.
2. Die Diplom-Vorprüfung in Form der Blockprüfung soll am Ende des vierten Semesters erfolgen."

Daraus schließe ich, dass man die Prüfung bis zum Ende des 4. Semesters abgelegt haben muss und so hat mir das auch schon das Prüfungsamt gesagt.
Wie gesagt, eigentlich wäre mein Plan gewesen nach dem 3. und 4. Semester das VD zu machen aber das wäre jetzt nicht möglich wenn ich jetzt im Sommersemester schon ins 3. komme. :ratlos:
 
S
Benutzer Gast
  • #10
"soll"... So ist es vorgesehen, wenn Du in Regelstudienzeit studierst, aber theoretisch kann es doch egal sein, wann Du das machst? Bei uns fangen manche sogar erst nach dem 5. oder 6. Semester damit an :zwinker: Solange Du kein Bafög beziehst, dürfte es doch niemanden kümmern?

Edit: Hilfreich wäre es auf jeden Fall, die Fachschaft anzuschreiben und das Problem zu schildern, so erfährst Du auch gleich, welche Rahmenbedingungen gelten.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #11
Wenn das möglich wäre, dann wäre das toll...Mir geht es eigentlich nur darum, dass ich wie geplant die Prüfungen staffeln kann und deshalb auch nicht länger brauche als ich vorhatte.

Steht im Diplom normalerweise die Anzahl der Semester, die man benötigte?
 
S
Benutzer Gast
  • #12
Puh keine Ahnung, aber aus Deinem Lebenslauf geht ja sowieso hervor, wie lange Du für Dein Studium benötigt hast... ist das denn so wichtig? :smile:

Mir fiel noch was anderes ein:

"2. Ich kann mein Vordiplom dennoch nicht früher machen weil ich einen Schein benötige, den man erst zum kommenden WS erlangen kann.
Eigentlich wollte ich mein VD splitten, indem ich die Hälfte nach dem 3. und die andere Hälfte nach dem 4. Semester mache.
Jetzt würde sich das aber nach hinten verschieben, nämlich ins 4. und 5. Semester."

Aus welchen Prüfungsleistungen besteht denn Dein Vordiplom? Bei uns sind es 7 mündl. Prüfungen und wenn man mit dem ersten Block beginnt, braucht man nur die nötigen Scheine für diese Fächer vorweisen, es ist nicht so schlimm, wenn man die Scheine für den zweiten Block noch nicht hat.

Ich weiß nicht, wie das bei Dir aussieht :smile:
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #13
Ach ja, gerade eben gefunden:

"Die Diplom-Vorprüfung kann in der Regel nur als Staffelprüfung (Aufteilung auf zwei aufeinanderfolgende Prüfungszeiträume) abgelegt werden, wenn sich der Kandidat im 3. Semester oder früher zur Diplom-Vorprüfung meldet. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorsitzende des Ständigen Prüfungsausschusses in begründeten Fällen Ausnahmen
gestatte. Erfolgt die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die Diplom-Vorprüfung als Blockprüfung entsprechend § 4 Abs. 2 abzulegen"

Es geht aus meinem Lebenslauf natürlich hervor, wie lange ich benötigt habe aber das wäre ja im Prinzip ein Semester weniger wenn ich jetzt direkt ins 2. Semester eingestiegen bin.
Mir ist das schon irgendwie wichtig :ashamed:

Wir haben im VD 2 schriftliche und 2 mündliche Prüfungen zu absolvieren, Ich könnte es prinzipiell schon so einrichten, dass ich 2 davon nach dem kommenden Semester mache aber das ist mir noch ein bisschen zu früh, ich habe das Fach erst seit Oktober und würde schon noch gerne einige Seminare dazu hören.
 
S
Benutzer Gast
  • #14
"Auf schriftlichen Antrag kann der Vorsitzende des Ständigen Prüfungsausschusses in begründeten Fällen Ausnahmen
gestatte."

Ist das vielleicht ein begründeter Fall? :zwinker: Ich würde wie gesagt auf jeden Fall auch die Fachschaft zu Rate ziehen, bevor Du beim Prüfungsamt nachfragst, wenn es nämlich schon ähnliche Fälle gab, kannst Du Druck machen.
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #15
Ja, danke. Das ist eine gute Idee!
Ich denke, ich werde dann vielleicht einfach mal bei der Fachschaft nachfragen und am Mittwoch zu einem Prof. gehen, der sich damit eigentlich auskennen sollte.

Wie gesagt, prinzipiell finde ich das gar nicht so verkehrt. Ist doch immer schön "schon weiter" zu sein aber unter diesen Umständen kann ich mich darüber nicht wirklich freuen und kann nichts daraus machen.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #16
Neuester Stand:
Die Fachschaft konnte mir nicht weiterhelfen, weil sie sich damit nicht auskennen und von solch einem Fall bisher auch noch nicht hörten. :rolleyes:

Prof. vom Prüfungsausschuss: Hat auch keine Ahnung und meinte zu mir "Das hätte Ihnen doch klar sein müssen."
Laut ihm ist eine Staffelprüfung eigentlich nicht möglich, sowie ich es mir vorgenommen habe. (Was denken die sich denn? Ich mach doch jetzt nicht schon Prüfung!).
Ich kann evtl. einen Antrag stellen, dass das wieder zurückgenommen wird.
Da er allerdings auch nicht wirklich Bescheid weiß, soll ich zum Dekan...Da gehts jetzt am Dienstag hin und ich hoffe mal, er kann mir mehr Positives berichten...
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #17
Auch wenn ich hier wohl Selbstgespräche führe :grin:, wen es interessiert:

Man kann die Hochstufung nicht mehr rückgängig machen, außer ich nehme die Leistungsnachweise auch wieder zurück.
Ich kann mir also aussuchen, ob ich mir gar nichts anerkennen lasse oder hochgestuft werde, das ist echt :wuerg::wuerg:
 
Pure Honey
Benutzer42447  (38) Meistens hier zu finden
  • #18
Hm, die sind aber stur. Find ich blöd, dass sie dir nur die Alternativen geben "hochstufen lassen" oder "nichts anerkennen" und das nicht irgendwie hinbiegen, dass du die Prüfungen so ablegen kannst, wie du möchtest.

War das jetz das, was der Dekan gesagt hat?
Hast du auch genug rumgejammert? :grin:
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #19
Der Dekan hats voll verrafft und mit ner anderen Prüfungsordnung verwechselt -_-
Ich finds auch blöd, dass sie da so stur sind. Habe mir jetzt aber überlegt, da es mir vor allem um einen bestimmten Schein geht, dass ich nächste Woche dort nochmal antanze und ihnen sage, dass ich ja auch einfach meinen Antrag zurücknehmen und dann nochmal den einzelnen Schein danach einreichen kann :grin:
Ich bin zwar mittlerweile nicht mehr so optimistisch, aber hätte ich die anderen Scheine nicht mitabgegeben, dann hätte ich ja auch nur den einen Schein angerechnet bekommen und wäre nicht hochgestuft worden.:rolleyes:
 
H
Benutzer37284  (39) Benutzer gesperrt
  • Themenstarter
  • #20
Da sich das Problem momentan zu verhärten scheint, dachte ich mir, das viell. jemand von euch ne Idee hat:

Ich hatte mir gedacht, jetzt einfach mal beim Studierendensekretariat nachzufragen, dummerweise habe ich das aber per E-mail gemacht.
Dummerweise deshalb, weil der I*** nichts Besseres zu tun hatte als meine Mail und seine Antwort darauf CC an das Prüfungsamt zu schicken - an die habe ich mich extra NICHT mehr gewendet, weil ich das erst machen wollte, wenn ich irgendwas in der Hand habe und eben weil ich die nicht abnerven will.....:kopfwand:kopfwand:kopfwand

Nun die Antwort:
"Aus der Norm ergibt sich aus meiner Sicht für den Antragsteller einen
Rechtsanpruch auf Anrechnung.("werden angerechnet"), aber auch
die Pflicht für den Antragsteller, bereits erbrachte
Studienzeiten/-leistungen zu offenbaren. Bei Kenntnis muss die
Hochschule von Amts wegen ermitteltn."


Könnt mich darüber schon wieder voll aufregen....
Was ist denn bitteschön das Problem jetzt bei denen? Es kann ihnen doch egal sein, ob ich die Scheine anerkennen lasse oder nicht.

Ist es denn so, dass man als Student bisher erbrachte Leistungen angeben MUSS? Mir ist das völlig neu und ergibt für mich auch keinen Sinn....Die Prüfungsordnung sagt nur Folgendes:

"1. Einschlägige Studienzeiten an anderen wissenschaftlichen Hochschulen im
Geltungsbereich des Grundgesetzes und dabei erbrachte Studienleistungen werden
angerechnet.
3.3. Studienzeiten an anderen Hochschulen sowie dabei erbrachte Studienleistungen werden
angerechnet, soweit ein gleichwertiges Studium nachgewiesen wird."


Zum Prüfungsamt kann ich ja jetzt wohl nun nicht mehr gehen, weil die das dann so wie er auslegen, da er das ja CC geschickt hat....
Dekan, Prüfungsausschuss? :ratlos::ratlos:
Momentan gehts mir darum, dass ich die Scheine halt lieber komplett zurücknehmen würde....

Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was er tun würde :geknickt::rolleyes:
 
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren