• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Import aus Niederlande?

S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo,
Ich müsste mal in Erfahrung bringen, wie hoch die Zollgebühren bei einem Import aus den Niederlanden nach Deutschland wäre.

Hat da jemand irgendwelche näheren Infos? Google war nich sehr hilfreich...

Mfg
 
T
Benutzer44480  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
NED gehört zur EU. Dies beinhaltet auch eine Zollunion. Also nix Zoll.
Viel Spaß beim Importieren.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Was heist das jetzt genau?
Also angenommen ich kauf 200 Stück Auto-Lichtmaschinen in den Niederlanden, und lass sie nach D schicken, und möchte Sie in einem eigenen Betrieb verkaufen - was muss ich dann genau "nachzahlen"? Oder allgemein an Steuern oder Gebühren blechen?
 
S
Benutzer30650  (44) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Durch Rechereche bei www.zoll.de und www.wikipedia.de habe ich folgende (hoffentlich richtige) Einsicht gewonnen:

Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden.
Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten.

Allgemeiner Umsatzsteuersatz (=MwSt) ist in Deutschland momentan (noch) 16%. Beim Weiterverkauf der besteuerten Ware fällt erneut die Umsatzsteuer (auf den dann gezahlten Kaufpreis) an, wobei diese jedoch (Steuererklärung) mit dem bei der Einfuhr der Ware gezahlten Betrag verrechnet werden kann. Du zahlst die Steuer also im Saldo "nur" auf deinen Gewinn.

Hoffentlich hilft dir das.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Du sagst, ich müsse dann die mitgebrachte Ware beim Finanzamt melden, zusätzlich zur Umsatzsteuer - da ich keinen Plan von Steuererklärungen hab, frag ich einfach mal:

Wenn ich ein Gewerbe hab, und dinge verkaufe, muss ich doch am Ende des Jahres einen Umsatz von min. XXXXX € haben - wenn ich diesen Umsatz schriftlich vorlege, muss da nicht nur das, was ich in D verkauft hab drinnen stehen (als Umsatzsteuer), sondern auch den Betrag, den ich Importiert hab (zusätzlich zur Umsatzsteuer) - oder wie? ^^
 
Chabibi
Benutzer20341  Sehr bekannt hier
  • #6
sum.sum.sum schrieb:
Du sagst, ich müsse dann die mitgebrachte Ware beim Finanzamt melden, zusätzlich zur Umsatzsteuer - da ich keinen Plan von Steuererklärungen hab, frag ich einfach mal:
Für sowas sollte man dann einen Steuerberater haben. Auf jeden Fall zu empfehlen...
 
J
Benutzer12565  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Also, eigentlich ist das so:
Du importierst Waren im Wert von z.B. €100.000 brutto aus den Niederlanden nach Dtl.
Dann musst Du die in Dtl fällige MwSt. entrichten, z.B. z.Zt. 16%,
d.h. Du zahlst €16.000 ans Finanzamt. Gesamtkosten=€116.000

Danach verkaufst Du die Waren für z.B. €150.000 brutto in Dtl.

Du "ziehst" also von Deinen Kunden €150.000 und €24.000 MwSt. ein.
=€174.000

Als Unternehmen bist Du vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. Du ziehst von den €24.000 MwSt. -Einnahmen €16.000 ab, und überweist die übrigen €8.000 an Dein zuständiges Finanzamt.

Dein Gewinn beträgt danach €50.000, abzgl. aller sonst. anfallenden Kosten, welche Du aber wieder am Ende des Jahres von Deiner Steuer absetzen kannst.
Auf den dann verbleibenden Gewinn fallen dann wiederum Unternehmenssteuern an.
Wenn Du Dir nun ein Gehalt aus der Firmenkasse zahlst, fallen dafür wieder Einkommenssteuern und evtl. Sozialversicherungsbeiträge an.

Ich weiß jetzt nicht wie es in den Niederlanden ist, aber wenn Du in den USA Ware kaufst, kannst Du Dir den dort bezahlten Anteil an MwSt. wieder auszahlen lassen, da müsstest Du Dich nochmal selbst erkundigen.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Aus rechtlicher Sicht bring ich mal noch den Hinweis an, dass dies keine Beratung ist und somit jegliche Haftung und Gewähr ausgeschlossen wird.

Gruss
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
Chabibi schrieb:
Für sowas sollte man dann einen Steuerberater haben. Auf jeden Fall zu empfehlen...

Ich muss da keinen Plan haben, ich will ja selbst kein Gewerbe anmelden... aber mein bester Freund hat nun wirklich vor nen CarHifi Schuppen aufzumachen, und irgendwo muss man die Waren ja herkriegen...
 
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