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Kann ich gekündigt werden?

LadyMetis
Benutzer38203  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Ich bin jetzt in SSW 9 und möchte es so langsam meinen Chefs sagen. Letzte Woche erst hatte ich ein ziemliches Tief in der Arbeit, doch leider durfte ich noch nichts sagen :geknickt:
Ich habe zwei Teilzeitverträge und in dem einen habe ich noch bis Ende März Probezeit. Eigentlich wollte ich warten bis der März rum ist und es dann sagen, aber da wäre ich SSW 13 und da sieht man vielleicht schon was.
Jedenfalls hab ich mich entschlossen es morgen zu sagen, denn morgen soll schon wieder Sekt im Büro getrunken werden und das möchte ich vorher noch vermeiden.
Jetzt meine Frage: kann mir der eine AG irgendwie noch einen Strick draus drehen, weil ich noch in der Probezeit bin?
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #2
Du hast bereits in der Probezeit vollen Kündigungsschutz. Ich gehe davon aus, Du hast einen unbefristeten Vertrag?

Allerdings ist es Deine Pflicht, Deinen Arbeitgeber UMGEHEND über die Schwangerschaft zu informieren. Nach dem Mutterschutzgesetz sind einige Einschränkungen für die Beschäftigung werdender Mütter zu beachten - die musst sowohl Du, als auch Dein Arbeitgeber einhalten.

Eine Schwangerschaft ist immer ungünstig für den Arbeitgeber, aber dennoch muss er es wissen.
 
LadyMetis
Benutzer38203  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Du hast bereits in der Probezeit vollen Kündigungsschutz. Ich gehe davon aus, Du hast einen unbefristeten Vertrag?

Allerdings ist es Deine Pflicht, Deinen Arbeitgeber UMGEHEND über die Schwangerschaft zu informieren. Nach dem Mutterschutzgesetz sind einige Einschränkungen für die Beschäftigung werdender Mütter zu beachten - die musst sowohl Du, als auch Dein Arbeitgeber einhalten.

Eine Schwangerschaft ist immer ungünstig für den Arbeitgeber, aber dennoch muss er es wissen.
Was heißt umgehend? Ich kann doch meinem AG mitteilen wann ich das will. Immerhin sind die ersten 12 Wochen ja die in denen noch am meisten passieren kann.
Ich nehme an dass ich einen unbefristeten Vertrag habe, denn es steht nicht drin dass er befristet wäre oder so.
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #4
Was heißt umgehend? Ich kann doch meinem AG mitteilen wann ich das will. Immerhin sind die ersten 12 Wochen ja die in denen noch am meisten passieren kann.
Ich nehme an dass ich einen unbefristeten Vertrag habe, denn es steht nicht drin dass er befristet wäre oder so.

Natürlich muss man theoretisch gar nicht. Allerdings hat das auch was mit Versicherungsschutz zu tun. Der AG muss sich an die Auflagen des Mutterschutzgesetzes halten - das kann er aber nur, wenn er weiß, dass jemand Mutter wird. Wenn er Dir Arbeiten überträgt, die Du laut Gesetz gar nicht mehr machen dürftest und dann etwas passiert, kann Du Deinen AG jedenfalls nicht haftbar machen.

Wenn kein Enddatum im Arbeitsvertrag steht, dann ist es ein unbefristeter. Bei eine befristeten Vertrag gilt der besondere Kündigungsschutz natürlich auch, aber eben nur bis Vertragsende. Und wenn der ausläuft, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung - egal ob schwanger oder nicht.

Noch eine Frage: Du warst aber nicht schon schwanger, bevor Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hattest?
 
Y
Benutzer46362  (51) Meistens hier zu finden
  • #5
Hallo, Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Zu Deiner Frage jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich aktuelle Kommentierung jetzt nicht einsehen kann (weil Sonntag ist und da bin ich nicht in der Kanzlei):

Zwei Möglichkeiten:

1) Hast Du einen befristeten Probearbeitsvertrag, d.h. endet dieser Arbeitsvertrag automatisch, so dass nach Ablauf der Probezeit ein neuer Vertrag geschlossen werden müsste, so endet das Probearbeitsverhältnis auch bei Schwangerschaft. Es gibt dann für den Arbeitgeber keine Pflicht zur Neueinstellung. Daran ändert auch die Schwangerschaft nichts. Denn der Schutz ist nur ein Kündigungsschutz und das befristete Arbeitsverhältnis endet ja durch Zeitablauf und gerade nicht durch Kündigung.

2) Hast Du hingegen einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem lediglich die ersten sechs Monate als Probezeit vereinbart wurden, d.h. müsste der Arbeitgeber in jedem Fall eine Kündigung aussprechen, um das Arbeitsverhältnis zu lösen, so greift der Kündigungsschutz. In diesem Fall kannst Du die Schwangerschaft mitteilen, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen.

Es gibt gleichwohl (sehr) kleine Risiken. Auch die Kündigung einer schwangeren Frau ist möglich, wenn die Behörde auf Antrag zustimmt. Solche Anträge sind schon gestellt worden, meist dann, wenn die Schwangere aus körperlichen Gründen die Arbeit faktisch nicht mehr ausüben kann. Hier hat allerdings der EuGH die Unzulässigkeit festgestellt und daran sind deutsche Gerichte gebunden. Du solltest also sicher sein (unbefristetes Arbeitsverhältnis vorrausgesetzt).

Gruß
Yrr.
 
Engelchen85
Benutzer69081  (38) Beiträge füllen Bücher
  • #6
Sie MUSS es dem AG nicht umgehend mitteilen, aber aus den genannten Gründen ist es sinnvoll.

Wegen dem Vertrag hat Yrr das ja schon treffend geschrieben. Wegen dem Sekt morgen: Kannst du nicht sagen, dass du Antibiotika nimmst? Dann darfst du keinen Alkohol trinken und wenn jemand sagt, dass es doch nicht so schlimm sei (AB + Alk) dann sag halt, dass du die Mischung nicht verträgst. Ist bei mir zB so. Mir wird dann schlecht und der Alk haut selbst bei einem Glas Sekt so rein, dass ich betrunken bin wie nach 2 Flaschen. Dann wäre ja auch nichts mehr mit Autofahren. Nur so als Beispiel, falls jemand fragt
 
G
Benutzer76900  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Sie MUSS es dem AG nicht umgehend mitteilen, aber aus den genannten Gründen ist es sinnvoll.

Wegen dem Vertrag hat Yrr das ja schon treffend geschrieben. Wegen dem Sekt morgen: Kannst du nicht sagen, dass du Antibiotika nimmst? Dann darfst du keinen Alkohol trinken und wenn jemand sagt, dass es doch nicht so schlimm sei (AB + Alk) dann sag halt, dass du die Mischung nicht verträgst. Ist bei mir zB so. Mir wird dann schlecht und der Alk haut selbst bei einem Glas Sekt so rein, dass ich betrunken bin wie nach 2 Flaschen. Dann wäre ja auch nichts mehr mit Autofahren. Nur so als Beispiel, falls jemand fragt

Off-Topic:
aber spätestens wenn sie dann (z.B. nach Ablauf der ersten drei Monate) sagt dass sie schwanger ist, weiss man doch dass sie damals gelogen hat, oder spekuliert zumindest.:ratlos:


Lügen würde ich nicht. Du kannst ja den Sekt auch annehmen aber nicht davon trinken. Man muss ja nicht ständig Lust auf Alkohol haben.
Sagen würde ich persönlich es meinem Arbeitgeber aber erst am Ende des 3. Monats.
 
LadyMetis
Benutzer38203  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
Hallo, Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Zu Deiner Frage jedoch unter dem Vorbehalt, dass ich aktuelle Kommentierung jetzt nicht einsehen kann (weil Sonntag ist und da bin ich nicht in der Kanzlei):

Zwei Möglichkeiten:

1) Hast Du einen befristeten Probearbeitsvertrag, d.h. endet dieser Arbeitsvertrag automatisch, so dass nach Ablauf der Probezeit ein neuer Vertrag geschlossen werden müsste, so endet das Probearbeitsverhältnis auch bei Schwangerschaft. Es gibt dann für den Arbeitgeber keine Pflicht zur Neueinstellung. Daran ändert auch die Schwangerschaft nichts. Denn der Schutz ist nur ein Kündigungsschutz und das befristete Arbeitsverhältnis endet ja durch Zeitablauf und gerade nicht durch Kündigung.

2) Hast Du hingegen einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bei dem lediglich die ersten sechs Monate als Probezeit vereinbart wurden, d.h. müsste der Arbeitgeber in jedem Fall eine Kündigung aussprechen, um das Arbeitsverhältnis zu lösen, so greift der Kündigungsschutz. In diesem Fall kannst Du die Schwangerschaft mitteilen, ohne Angst vor einer Kündigung haben zu müssen.

Es gibt gleichwohl (sehr) kleine Risiken. Auch die Kündigung einer schwangeren Frau ist möglich, wenn die Behörde auf Antrag zustimmt. Solche Anträge sind schon gestellt worden, meist dann, wenn die Schwangere aus körperlichen Gründen die Arbeit faktisch nicht mehr ausüben kann. Hier hat allerdings der EuGH die Unzulässigkeit festgestellt und daran sind deutsche Gerichte gebunden. Du solltest also sicher sein (unbefristetes Arbeitsverhältnis vorrausgesetzt).

Gruß
Yrr.

Danke für deine hilfreichen Erklärungen. Soweit ich das beurteilen kann habe ich einen unbefristeten Vertrag. Es steht drin "die ersten 6 Monate gelten als Probezeit", demnach gehe ich auch davon aus dass es nach der Probezeit ohne neuen Vertrag normal weitergehen würde.

@Firebird: nein, ich war bei Abschluss des Vertrages im Oktober noch nicht schwanger, bin erst Anfang Januar schwanger geworden.

@Engelchen: das mit dem Sekt ist so eine Sache. Das ist bei uns fast schon Tradition, wenn es was zu feiern gibt. Im Februar gab es z.B. schon einen Geburtstag, bei dem ich auch ein Glas getrunken habe. Und morgen feiern wir sozusagen 4-jähriges Nichtraucher-Jubiläum, da bin ich quasi betroffen bzw. wird das ja auch wegen mir gemacht. Ich habe halt bisher immer zugesagt wenn es um Sekt ging, wenn ich jetzt nein sagen würde, würde das wahrscheinlich auffallen, ebenso wie letzte Woche als ich quasi ohne Grund losgeheult habe. Da zählen die doch eins und eins zusammen und bevor sie mich drauf ansprechen, sag ich es lieber gleich.

Da hab ich aber noch eine Frage. Ich kann mir vorstellen dass meine beiden Chefs überhaupt nicht begeistert von meiner Info sind dass es gut sein könnte dass sie mir das weitere Arbeitsleben zur Hölle machen könnten. Gibt es in so einem Fall irgendein Recht oder eine Hilfe z.B. bei Mobbing?
 
A
Benutzer71279  Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zur SS!

Durch die SS bist Du unkündbar! Es sei denn Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der wird dann mit Sicherheit nicht verlängert. So war es bei mir!
Mach Dich nicht verrückt!

SSW 39+3
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #10
@Firebird: nein, ich war bei Abschluss des Vertrages im Oktober noch nicht schwanger, bin erst Anfang Januar schwanger geworden.
Dann ist alles in bester Ordnung. Eine verschwiegene Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wäre nämlich ein Kündigungsgrund.

Da hab ich aber noch eine Frage. Ich kann mir vorstellen dass meine beiden Chefs überhaupt nicht begeistert von meiner Info sind dass es gut sein könnte dass sie mir das weitere Arbeitsleben zur Hölle machen könnten. Gibt es in so einem Fall irgendein Recht oder eine Hilfe z.B. bei Mobbing?
Nun mal langsam. Heutzutage ist man mit dem Begriff Mobbing immer sehr schnell bei der Sache. Er wird nicht begeistert sein, aber letztlich wird sich Dein AG damit arrangieren. Das Problem, warum manche AG nicht begeistert sind ist, dass viele eine Schwangere ihre Schwangerschaft als Krankheit hinstellen und meinen, dann gar nichts mehr machen zu müssen. Zu deutsch: Einer Schwangeren kann ein AG gar nichts und wenn die sich noch so sehr anstellt. Wenn Du da - natürlich unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes - ganz normal weiter Deine Arbeit machst, wird der auch nichts zu meckern haben. Außer, er wollte von vorn herein das Arbeitsverhältnis mit Ende der Probezeit beenden.

Und wenn es tatsächlich zum Mobbing kommt, hilft das Arbeitsgericht. Aber ein Mobbing muss man dann auch nachweisen können.
 
Engelchen85
Benutzer69081  (38) Beiträge füllen Bücher
  • #11
Achja, wenn du nicht gerade sehr klein bist, sieht man frühestens im 4./5. Monat was.

Wenn es Probleme geben sollte: Sags dem FA. Der kann dich, wenns ganz schlimm ist, erstmal krank schreiben. Bevor jetzt alle aufschreien: Ich weiß, dass dasnicht die feine englische Art ist, man muss aber wissen, dass Stress Gift ist für die Schwangerschaft. Deswegen fragen viele Ärzte von sich aus schon nach, wie es auf der Arbeit läuft.
 
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