• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Kindergeld zurückzahlen?

J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
hallo
sehr wichtig leute vielleicht kennst sich ja einer aus.

Ich habe heute einen Brief von der Familienkasse bekommen das ich im Kalenderjahr 2009 insgesamt mehr als 7.680 € (Einkommensgrenze) verdient habe und sollte ich diesen Betrag nicht durch Werbungskosten unterschreiten (ich habe ein Formular dazu bekommen) muss ich das komplette Kindergeld ab Januar 2009 zurückzahlen. :eek:
Das wären um die 2000 €.

Dazu sei gesagt, dass es eine Werbungskostenpauschale von 920 € auf 12 Monate gibt die schon von meinem Gesamteinkommen abgezogen wurde und trotzdem bin ich wohl über diesen Grenzbetrag. Heißt, um noch drunter zu kommen müsste ich noch höhere Werbungskosten haben die ich dann allerdings nachweisen muss.

Ich habe anfang letzten Jahres auch so einen Brief bekommen das mir Kindergeld gestrichen wird, sollte ich über diese Einkommengrenze kommen. Daraufhin habe ich genau das gleiche Werbungskostenformular ausgefüllt und ich habe das ganze Jahr lang Kindergeld weiterhin bekommen. Warum kommt da kein schreiben zurück das ich die Grenze überschritten habe? Ich gehe doch davon aus wenn das Kindergeld weiterbezahlt wird, dass ich wohl unter dieser Grenze bin und hab mir dann auch keine weiteren Gedanken gemacht, geschweige denn irgendwelche Nachweise aufgehoben wie Fahrkarten etc.. Ich dachte der Fall wäre für das Jahr 2009 erledigt und Kindergeld bewilligt.

Auch wenn ich jetzt über diese 920 € pauschale kommen würde durch Werbungskosten und somit unter die Einkommengrenze von 7.680 €, müsste ich alles vom letzten Jahr nachweisen. Ja toll woher? Hab ja keine Nachweise mehr...

Im Brief von heute steht also, dass ich diese Grenze im letzten Jahr überschritten habe. Das darf doch nicht wahr sein :schuettel:

Was kann ich machen hilfe
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #2
Hast du denn im letzten Jahr wirklcih mehr verdient? oder hast du das Jahr davor vieleicht einfach wesentlich weniger verdient so daß du jetzt die grenze überschreitest
 
J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
so wie es im schreiben steht hab ich wohl mehr verdient. Aber wenn ich das selbst durchrechne komme ich unter diesen Grenzbetrag wobei ich mir auch nicht sicher bin ob ich richtig gerechnet habe, vielleicht bin ich nur knapp drüber... Ist doch aber eher unwahrscheinlich das die sich verechnet haben oder?

Kann ich denn meine Mietkosten mit angeben oder werden die nicht berücksichtigt weil ich ja BAB bekomme wo die Mietkosten schon mit einberechnet sind? Muss ich denn mein volles BAB berechnen oder nur ein Teil?

Wenn ich die Mietkosten dazuschreiben kann wäre der Fall erledigt aber ich glaube die werden nicht berücksichtigt.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #4
so wie es im schreiben steht hab ich wohl mehr verdient. Aber wenn ich das selbst durchrechne komme ich unter diesen Grenzbetrag wobei ich mir auch nicht sicher bin ob ich richtig gerechnet habe, vielleicht bin ich nur knapp drüber... Ist doch aber eher unwahrscheinlich das die sich verechnet haben oder?
naja eigentlich bist du selbst schuld... sein Einkommen sollte man schon im Blick haben gerade wenn es knapp wird... wenn du Zweifel an den Zahlen hast dann lass sie dir von der Familienkasse/Finanzamt erklären!

Ansonsten hilft wohl ein Steuerberater, bzw. Einkommenssteuerhilfsverein - die können dir am ehesten weiterhelfen "Lücken" zu finden - kostest natürlich Geld aber das wäre es wohl wert im Erfolgsfall...
 
J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
trotzdem, wenn die mir Kindergeld bewilligen aufgrund den Zahlen die sie von mir geschickt bekommen haben verstehe ich nicht, wieso jetzt auf einmal alles anders sein soll.

Die Zahlen mir doch nicht umsonst Kindergeld wenn die doch sehen das es mir eigentlich gar nicht zu steht?!
 
Z
Benutzer37399  Benutzer gesperrt
  • #6
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein - letzteres ist deutlich günstiger - kontaktieren. Eine Ferndiagnose kann man leider nicht stellen.
Du müsstest doch wissen, was du verdient hast. Und wenn du keine Werbungskosten über 920 Euro nachweisen kannst bzw. nicht unter die Grenze kommst, war's das.

---------- Beitrag hinzugefügt um 15:29 -----------

trotzdem, wenn die mir Kindergeld bewilligen aufgrund den Zahlen die sie von mir geschickt bekommen haben verstehe ich nicht, wieso jetzt auf einmal alles anders sein soll.

Die Zahlen mir doch nicht umsonst Kindergeld wenn die doch sehen das es mir eigentlich gar nicht zu steht?!

Klingt für mich so, als wärst du 2008 innerhalb der Grenze gewesen, weshalb es für 2009 bewilligt wurde. Nun wurde aber festgestellt, dass du die Grenze überschritten hast und sollst deshalb zurück zahlen.
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #7
Klingt für mich so, als wärst du 2008 innerhalb der Grenze gewesen, weshalb es für 2009 bewilligt wurde. Nun wurde aber festgestellt, dass du die Grenze überschritten hast und sollst deshalb zurück zahlen.
Eben, das Kindergeld wird ja im Vorraus bewilligt - die Ämter sind doch keine Hellseher und wissen was du im kommenden Jahr verdienst.:ratlos: Das wissen sie erst hinterher...
 
J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
aber ich hab denen doch meine Einnahmen und Werbungskosten vom Jahr 2009 komplett aufgelistet am Anfang des Jahres, so wie die es wollten. Daraufhin kam die Bewilligung
 
K
Benutzer Gast
  • #9
Woher weißt du denn Anfang 2009 schon, was du im Laufe des Jahres so an Einnahmen reinkriegst und was dir für Kosten entstehen?

Edit: Also ich kenn das so, dass die erstmal Fragen, was man so verdient usw., dann bewilligen und man selber schaun muss, ab wann man über deren Grenze liegt und das dann umgehend mitteilt. Und wenn man das verplant nur das zurück zahlt, was man unrechtmäßig bekommen hat...
 
Z
Benutzer37399  Benutzer gesperrt
  • #10
Woher weißt du denn Anfang 2009 schon, was du im Laufe des Jahres so an Einnahmen reinkriegst und was dir für Kosten entstehen?
Genau das ist der Punkt. Das kann man nicht wissen.
Du hast Anfang des Jahres die Werbungskosten für 2008 aufgelistet, ganz sicher.
 
J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
na super... Aber das steht doch nirgends :frown:

wer müsste zurückzahlen? Meine Mutter dann oder
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #12
aber ich hab denen doch meine Einnahmen und Werbungskosten vom Jahr 2009 komplett aufgelistet am Anfang des Jahres, so wie die es wollten. Daraufhin kam die Bewilligung
scheinbar hast du keine sonderliche Ahnung - das ist nicht schlimm aber dann solltest du die Schuld nicht bei anderen suchen!

Wahrscheinlich wurde bei dir angefragt was du gedenkst im Jahre 2009 zu verdienen - du hast wohl eine so niedrige Angabe gemacht das du aufgrunddessen das Kindergeld bewilligt bekommen hast! Natürlich bist weder du noch das Finanzamt o.ä. Hellseher - aufgrund deines höheren Verdienstes fällst du aus der Kindergeldzahlung raus - nun sollst du es zurückzahlen - nur fair meines Erachtens v.a. ist es absehbar wenn man einen Überblick über seine Finanzen hat!

Vermutlich hast du noch keine Lohnsteuerabrechnung für 2009 gemacht - wenn du diese machst "schmälert" das evtl. dein Einkommen soweit (durch Werbungskosten, Fahrtkosten usw.) das du das Kindergeld behalten darfst!

Da deine Antwortern aber auf ziemliche Ahnungslosigkeit schließen lassen ist es wohl am besten du wendest dich an jemanden der sich mit sowas auskennt! Im besten Fall gibts in der Verwandtschaft/Bekanntschaft einen "Checker" der dir ausreichend helfen kann - ansonsten bleibt der Lohnsteuerhilfsverein bei dem du dich zuallererst mal nach den Modalitäten d.h. Kosten erkundigen kannst!

---------- Beitrag hinzugefügt um 16:05 -----------

na super... Aber das steht doch nirgends :frown:

wer müsste zurückzahlen? Meine Mutter dann oder
meine Fresse spiel nicht das Unschuldslamm - es gibt Dinge über deren Ablauf man sich vorher informieren sollte. Falls nicht kann man das nachholen, aber jetzt die beleidigte Leberwurst zu spielen ist nicht deine Rolle!:ratlos:

Zurückzahlen muss der der das Kindergeld bekommen hat bzw. derjenige auf wessen Konto es zuerst gelandet ist - also wohl deine Mutter - falls sie es direkt an dich weitergegeben hat so hast du natürlich den Anstand und gibst es deiner Mutter zurück...
 
K
Benutzer Gast
  • #13
Hast du denn gar keine Unterlagen mehr darüber? Ich würde mir alles, was du dazu noch hast schnappen und mir das erklären lassen. Behörden machen auch mal Fehler.

Und Notiz für später: auch den kleinsten Mist aufheben/kopieren usw,
 
brainforce
Benutzer26398  (41) Beiträge füllen Bücher
  • #14
Hast du denn gar keine Unterlagen mehr darüber? Ich würde mir alles, was du dazu noch hast schnappen und mir das erklären lassen. Behörden machen auch mal Fehler.

ja sie machen Fehler aber in dem Fall wird es so gewesen sein das das Amt gemerkt hat das der Gesamtverdienst von 2009 höher war also vorher angegeben und somit über dem Kindergeldfreibetrag!

Es wär schlau vom Threadstarter sich alle Gehaltsabrechnungen zusammenzusuchen wo er Geld verdient hat und den Gesamtverdienst auszurechen - das darf ja wohl keine große Sache sein!

Fakt ist das der Threadstarter bisher scheinbar nicht wirklich nachgerechnet, bzw. nachgeschaut hat was er genau verdient hat! und das dürfte nun wirklich kein Problem sein!

Nach der "Aufgabe" des Threadstarters kann man weiterdiskutieren - vorher macht es schlichtweg keinen Sinn!
 
J
Benutzer67348  (35) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #15
das ist auch kein Problem das rauszusuchen und zusammenzurechnen. Nur bekomme ich BAB und ich weiß nicht ob ich das komplette BAB berechnen muss oder ob es da Zuschüsse zum Kindergeld gibt und man vllt nur die Helfte berechnen kann. Ich hab natürlich schon bei meiner BAB stelle angerufen und nachgefragt, die Antwort komm in etwa 2 Tagen.
Wenn ich das komplette BAB berechnen muss was ich nicht glaube, dann komme ich tatsächlich über diese Grenze.

und ihr müsst mich nicht so angreifen, sowas ist echt ein Schock...
 
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Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #16
In so einem Fall rat ich wirklcih zu fachlicher Hilfe also Steuerberater oder aenliches
 
Z
Benutzer37399  Benutzer gesperrt
  • #17
Du hast nachgefragt und die wussten das nicht? Armes Deutschland.
Ich weiß nicht, ab wann meine Antwort unter Rechtsberatung fällt. Google mal nach BAB + Einkommen/-steuer, da wirst du fündig.
 
G
Benutzer Gast
  • #18
Soweit ich weiß, steht auf deinem BAB-Bescheid doch drauf, was du davon anrechnen musst? "Bab für KG" müsste es dort lauten...
 
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