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Mit 16 in einer 1. Mannschaft?

K
Benutzer113027  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo liebes Forum,
Ich bin 16 Jahre alt, und werde im September 17.
Spiele zurzeit noch in einer B-Jugend Fußball, haben nur noch 2 Spiele, danach ist die Saison offiziel beendet und dann steige ich logischer Weise in die A-Jugend auf. Nun hab ich ein Angebot von einem Verein bekommen der nur eine 1. und eine 2. Mannschaft hat. Ja und jetzt bin ich mir unsicher ob ich da überhaupt spielen darf?
Ich hab zwar gehört man braucht eine Doppeltspielberechtigung und eine ärztliche Untersuchung das ich körperlich in der Lage bin mit Volljährigen zu spielen. Hat jemand in dieser Richtung schon Erfahrung gemacht?
 
Winterkind
Benutzer113955  Beiträge füllen Bücher
  • #2
Rechtsberatung ist soweit ich weiß verboten.
 
K
Benutzer113027  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
ich meinte es ja nicht genau auf eine Rechtsberatung. In der Schweiz ist es zum Beispiel nur erlaubt wenn man 17 ist. Ich wollte nur wissen welche Auflagen und Schritte ich einleiten muss
 
Mikiyo
Benutzer90972  Team-Alumni
  • #4
Am besten du wendest dich mit deiner Frage an den örtlichen Fußballverein oder direkt an den DFB oder den Schweizer Fußballbund (je nachdem, wo du herkommst). Die können dir sicher eher Auskunft geben, als wir.

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. Sollte der Thread doch noch in diese Richtung abrutschen, muss ich ihn zumachen. Erfahrungsberichte und Hinweise können gern folgen.
 
K
Benutzer113027  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Alles klar, tut mir leid. Bitte nehme es mir nicht übel :smile: Ich änder dann mal die Frage
 
tetris
Benutzer15499  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Bei uns ist es so, daß der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (also für die noch laufende Saison der Jahrgang 95) mit ärztlicher Bescheinigung bei den Frauen spielen darf, solange sie noch nicht 17 sind. Ab dem 17. Geburtstag sind sie auch so spielberechtigt.
Die Bescheinigung gibts aber wohl ziemlich einfach, solange man normal entwickelt ist.

Wie das jedoch in deinem Landesverband geregelt ist und ob es da einen Unterschied macht, ob Spielbetrieb bei den Männern oder bei den Frauen, weiß ich nicht!
Womöglich ist es in der Schweiz/Österreich nochmal anders.
 
BigDigger
Benutzer76250  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #7
Seh ich das richtig, dass Du aus Ostwestfalen kommst? Dann ist doch der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) zuständig. (Es sei denn, Du wechselst den Landesverband.)

Demnach müsste es entweder in den Durchführungsbestimmungen des FLWV oder in der Spielordnung des DFB stehen.

Im schlimmsten Falle fragst Du mal beim Verband nach, die müssten das ja wissen.

@tetris

Beim Frauen- und Mädchenfußball ist das noch ein wenig anders, historisch bedingt.
 
tetris
Benutzer15499  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
@tetris

Beim Frauen- und Mädchenfußball ist das noch ein wenig anders, historisch bedingt.

Deckte sich aber soweit mit dem, was der Threadstarter geschrieben hat ;-)
Wobei ich mit vorstellen könnte, daß das bei den Junioren dann genau so für den älteren A-Jugend-Jahrgang gilt.
Muß der Threadstarter auf der Homepage seines Landesverbandes überprüfen oder auch mal bei dem Verein nachfragen, der ihm dieses Angebot unterbreitet hat.
Interessant wäre der Gedankengang des "neuen" Vereins, ihn bereits als jüngeren A-Junior anzuwerben, damit er als älterer A-Junior dann auch für den Seniorenbereich spielberechtigt sein kann.
 
A
Benutzer81091  (54) Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Schaue mal auf der Homepage deines Landesverbandes,
dort findest du die jeweiligen Satzungen,entweder unter Spielordnung oder Jugendordnung
und dort unter vorzeitige Seniorenspielerlaubis.

Normalerweise bekommst du keine Spielerlaubnis,die gibt es in Ausnahmefällen erst im älteren A-Jugend-Jahrgang,
es gibt allerdings einige Ausnahmen,eine davon ist das du besonders talentiert bist
eine andere,das du sonst keine Spielmöglichkeit in deiner Umgebung hättest.



Hier ist die Satzung von meinem Landesverband,unter §8 siehst du wie das in etwa geregelt ist

http://www.swfv.de/wDeutsch/SWFV-Info/SatzungundOrdnung/Jugendordnung_Stand_4.5.2012.pdf


habe allerdings keine Ahnung ob das in eurem Landesverband anders ebenso ist,
deshalb dort nachschauen.
 
K
Benutzer113027  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Vielen Dank :smile: Ich schau mal nach und informiere mich :smile: und ja @BigDigger ich komme aus Ostwestfalen richtig gesehen :smile:

---------- Beitrag hinzugefügt um 17:35 -----------

Alpia, ich wäre doch theoretisch Ende dieser Saison in der A-Jugend ^^
 
tetris
Benutzer15499  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Alpia, ich wäre doch theoretisch Ende dieser Saison in der A-Jugend ^^

Du wärst aber im jüngeren A-Jugend-Jahrgang, gehst ja gerade erst aus der B-Jugend hoch. Da geht das nur unter noch strengeren Bedingungen, da reicht ein einfaches Attest vom Hausarzt, daß du körperlich ok bist, wohl nicht aus ;-)
 
Bria
Benutzer65313  Toto-Champ 2008 & 2017
  • #12
Ich habe zwar nicht Fußball, sondern Handball gespielt, aber bei uns war es genau so, wie du es beschrieben hast :smile: Ich bin zum Arzt und hab mir den Wisch unterschreiben lassen, dass ich dazu "fähig" bin, dann gabs das Doppelspielrecht und gut war die Sache :smile:
Allerdings... ob ich das tun würde ist eine andere Sache. Ich hatte damals keine andere Wahl, weil in meinem eigenen Verein keine A-Jugend vorhanden war und ich wegen des Fahrtweges nicht wechseln wollte. So toll war es aber nicht, weil ich schon gemerkt habe, dass ich körperlich und auch technisch nicht so weit war. A-Jugend ist die letzte Chance, noch in der Jugend zu spielen und da auch unter Umständen was zu reißen - bei den "Erwachsenen" sieht das schon anders aus als in der Jugend.
Finde ich zumindest persönlich :grin:
 
Dami
Benutzer18168  (40) Planet-Liebe Berühmtheit
  • #13
also im volleyball gibt es da keine beschränkungen.. ich hab schon 14 jährige bundesliga spielen sehen (hippe, sydlik)
 
K
Benutzer98220  (27) Benutzer gesperrt
  • #14
Also in Niedersachsen ist das so, dass Spieler des jüngeren A-Jugendjahrganges nur in einer Herrenmannschaft spielen dürfen, wenn:
1.) im eigenen Verein keine A-Jugend vorhanden ist.
2.) sichergestellt wurde, dass man keine Spielgemeinschaft mit anderen Vereinen machen kann
3.) geprüft wurde ob nicht einige B-Jugendspieler vorzeitig/wöchentlich "hochgezogen" werden können.
4.) kein Zweitspielrecht zustande kommt.

...klappt all dies nicht, kann ein Antrag gestellt werden. Dieser muss dann mit der Zustimmung des Kreisjugenaussuschusses, der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und einem ärztlichem Attest zum Landesverband.
Ich denke beim FLVW wird das ähnlich aussehen. :smile:
 
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