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Mit 30 Sex mit 16jähriger, erlaubt?

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K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo, ist es erlaubt wenn man mit 30 Sex mit einer 16jährigen hat?

Was wenn man ihr Nachhilfe gibt beim Lernen für die Schule?
Ich mein jetzt private Nachhilfe ohne dass man selber Lehrer ist sondern es einfach nur macht um sich paar Euros nebenbei zu verdienen.

Macht das einen Unterschied als wenn man sich nur so kennen würde?

Gruß
 
Wundertüte
Benutzer91008  (36) Sehr bekannt hier
  • #3
Naja ich finde den Altersunterschied in diesem Beispiel schon ziemlich krass,
es wäre etwas anderes wenn sie jetzt 30 wäre und du 46 aber sie ist noch nicht wirklich erwachsen.
Moralisch würde ich persönlich es nicht in Ordnung finden, vorallem wenn du von den Eltern für die Nachhilfe
engagiert wurdest.
Die Eltern denken ja schließlich das du ein verantwortungsbewusster Erwachsener bist der ihrer Tochter
weiterhelfen soll bei ihrer schulischen Laufbahn.
Rechtsberatung ist hier im Forum verboten, nur so nebenbei falls du es darauf angelegt haben solltest.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #4
Wenn du sie nur so kennen würdest, wäre es problemlos. Da sie durch die Nachhilfe aber eine Schutzbefohlene ist, könnte es zu Problemen kommen.

http://www.bravo.de/dr-sommer/sex-verhuetung/sexuelle-beziehungen-was-ist-verboten-was-erlaubt
Du meinst also es wäre besser die Nachhilfe vorher zu beenden? Wäre das mit 18 denn immer noch ein Problem wenn ich Nachhilfegegen Geld gebe und die Eltern mich bezahlen?

Das mit der Nachhilfe geschieht eh halb auf freiwilliger Basis. Also ich machs nicht nur wegen dem Geld denn ansonsten wäre es üblich mehr zu nehmen. Ist mehr son ne kleine Gefälligkeit. Also nix fest ausgemacht. Wenn ich keine Lust mehr hab kann ich gehen oder wenn die Eltern mich nicht mehr wollen können sie es ebenso abbrechen. Also ohne gegenseitige Verpflichtungen
 
munich-lion
Benutzer53592  Planet-Liebe ist Startseite
  • #5
Du meinst also es wäre besser die Nachhilfe vorher zu beenden? Wäre das mit 18 denn immer noch ein Problem wenn ich Nachhilfegegen Geld gebe und die Eltern mich bezahlen?

Das mit der Nachhilfe geschieht eh halb auf freiwilliger Basis. Also ich machs nicht nur wegen dem Geld denn ansonsten wäre es üblich mehr zu nehmen. Ist mehr son ne kleine Gefälligkeit. Also nix fest ausgemacht. Wenn ich keine Lust mehr hab kann ich gehen oder wenn die Eltern mich nicht mehr wollen können sie es ebenso abbrechen. Also ohne gegenseitige Verpflichtungen

So wie du schreibst könnte man fast meinen, dass du nur Nachhilfe gibst, um an Sex mit jungen Frauen zu kommen.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Naja interesant dass man jemanden nur weil er für kleines Geld Nachhilfe gibt eher was schlechtes unterstellt als dass da jemand vielleicht einfach nur nett ist. Höchst interesant welche Gedanken da manchen zuerst kommen....

Immer sofort was böswilliges unterstellen sofort bei Unbekannten
 
Nevery
Benutzer72433  Planet-Liebe ist Startseite
  • #7
Naja interesant dass man jemanden nur weil er für kleines Geld Nachhilfe gibt eher was schlechtes unterstellt als dass da jemand vielleicht einfach nur nett ist. Höchst interesant welche Gedanken da manchen zuerst kommen....

Immer sofort was böswilliges unterstellen sofort bei Unbekannten
nein, misstrauisch sein wenn nen 30jähriger sich an 16jährige ranmacht (die er noch dazu auf einer solchen basis kennengelernt hat) - und das ist ja wohl nicht nur normal sondern wichtig, dass man da eher mit nem gewissen misstrauen rangeht.

dass du das anscheinend nicht nachvollziehen kannst schürt nur das misstrauen dir gegenüber.
 
Firebird
Benutzer38570  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #8
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ob jetzt eine Nachhilfeschülerin eine Schutzbefohlene darstellt, bezweifel ich ein wenig, ein Anhängigkeitsverhältnis kann ich jedenfalls nicht erkennen.

Wenn Deine "Schülerin" das will und Du das willst, dann sehe ich da kein Problem.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
was heißt nicht nachvollziehen. Wenn jemand einem gleich was negatives Unterstellt herscht sofort ne negative Grundstimmung. Soll man so wen noch etwa sympathisch finden? Man kann ja auch einfach fragen ganz neutral
 
L
Benutzer116587  (33) Benutzer gesperrt
  • #10
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Ob jetzt eine Nachhilfeschülerin eine Schutzbefohlene darstellt, bezweifel ich ein wenig, ein Anhängigkeitsverhältnis kann ich jedenfalls nicht erkennen.

Wenn Deine "Schülerin" das will und Du das willst, dann sehe ich da kein Problem.

Ich frage mich nur, wie die Eltern der "Schülerin" das sehen...
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
Ich frage mich nur, wie die Eltern der "Schülerin" das sehen...
Ja nicht gut, aber ist das wichtig?

Wenn 2 gleichaltrige was miteinander haben und die Eltern wollen das nicht, wäre das gleiche "problem" vorhanden.

Soll man also nun alles sein lassen was andere nicht gut finden? Wenn in einer Beziehung die Frau meint der Mann hat sich ein zu teures Auto gekauft soll er dann auch den Schwanz einziehen? Wieso sollte er das tun?
 
BlackMirror
Benutzer111070  Team-Alumni
  • #13
Ist sie denn überhaupt an Sex mit dir interessiert?
 
L
Benutzer116587  (33) Benutzer gesperrt
  • #14
Ja nicht gut, aber ist das wichtig?

Wenn 2 gleichaltrige was miteinander haben und die Eltern wollen das nicht, wäre das gleiche "problem" vorhanden.

Soll man also nun alles sein lassen was andere nicht gut finden? Wenn in einer Beziehung die Frau meint der Mann hat sich ein zu teures Auto gekauft soll er dann auch den Schwanz einziehen? Wieso sollte er das tun?

Es geht doch nur darum, dass sie noch nicht volljährig ist und wenn ihre Eltern das nicht gutheißen, wird eurer Beziehung automatisch der Riegel vorgeschoben. Wenn sie Sex mit dir haben möchte und du darauf eingehst, solltest du dir eben darüber im Klaren sein, dass es sein kann, dass ihre Eltern dagegen sind. Und in ihrem Alter haben ihre Eltern einfach noch viel mehr Mitspracherecht. So ist das eben mit Minderjährigen :zwinker:
 
Nevery
Benutzer72433  Planet-Liebe ist Startseite
  • #15
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K
Benutzer122312  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #25
Mit 16 darf man mit einer Person über 21 Jahren GV haben.

Aber beachte, dass die Eltern dich anzeigen können, da nur Sex ohne Liebe. Handelt es sich um eine Beziehung aus Liebe, dann ist es im Sinne des Gesetzes "okay". Trotzdem können die Eltern eine Unterlassungsklage, bis zu ihrem 18. Lebensjahr, einreichen.

Denke an deinen Ruf!
16 - 21 = 5 Jahre unterschied. Das wird in der Gesellschaft noch hingenommen.
Aber 16 - 30 = 14 Jahre unterschied. Hier bist du dann schon einmal gern der 'Kinderschänder' im Volksmund.

Puncto Ruf: In meinem Bekanntenkreis gab es solch ein Paar: Sie 17 und er 32-34. Der hatte irgendetwas im sozialen mit Kindern/Jugendlichen zu tun. Hat anschließend, als die Sache ihre Runde machte, auch seinen Job verloren. Ob das jetzt rechtens war oder nicht, das spielt keine Rolle. Die Eltern der Kinder wollten dem nicht mehr vertrauen.

Meine Meinung: Du kannst dir nicht aussuchen, wo die Liebe hinfällt. Da es scheinbar keine Liebe - deiner Seite her - ist, lass die Finger von ihr! Vielleicht ist sie verliebt und erhofft sich, dich dadurch für sich zu gewinnen.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #26
30....16...!?!?

Also wenn ich rausfände, dass mein 16 jährige Tochter etwas mit dem 30 jährigen Nachhilfe Lehrer hat, na der könnte was erleben. Würde ich sofort öffentlich machen, mit Namen und allem...


Du solltest dich eher mal fragen, warum du auf junge Jugendliche stehst.

Wieso sollte ich mich das Fragen und wer sagt dass es schlimm ist selbst wenn ich drauf stehen würde?
Ferner würde man dich eh anzeigen können wenn du wen öffentlich machst und davon würde auch jeder Gebrauch machen. Nur weil du es nicht willst, ist es noch lange nicht verboten[DOUBLEPOST=1348401903,1348401778][/DOUBLEPOST]
Weißt du denn überhaupt sicher, dass sie das auch möchte? Habt ihr dadrüber geredet oder wie kommst du darauf mit deiner Nachhilfeschülerin Sex zu wollen? Habt ihr euch schon privat getroffen oder nur bei der Nachhilfe? Wo findet die Nachhilfe statt? Bei ihr zu Hause?

Ich finde das ganze aber auch moralisch bedenklich. Sie ist nicht irgendeine die du in der Disco oder in einer Bar kennen gelernt hast. Du sollst ihr was beibringen, damit ihre Noten in der Schule besser werden. Wenn sie von alleine auf dich zukam und dich drum gebeten hat wäre es nochmal was anderes, als wenn die Eltern das machen. Würde ich einen Nachhilfeleher für meine Tochter anheuern, wo sich dann rausstellt, dass er nur Spaß haben wollte, würde das bestimmt böse enden. Dein Ruf als Nachhilfelehrer wäre dann wie munich-lion schon meinte kaputt.
Du willst dich also strafbar machen weil 2 Leute etwas machen was dir nicht passt?[DOUBLEPOST=1348402033][/DOUBLEPOST]
Was willst du mit einer 16 Jährigen? Du schreibst, du willst nur Spaß. Warum suchst du dir den dann nicht woanders? Das verstehe ich nicht. Du könntest dir auch ruhig mal die Mühe machen, ausführlicher zu antworten. Was heißt schon "erlaubt"? Diese Antwort hast du dir jetzt mehrfach selbst gegeben. Du machst den Thread ja nicht nur auf, weil du so eine simple Antwort ("Ja" oder "nein") brauchst - sondern weil du scheinbar Zweifel hast. Dann frag dich mal "warum"

Und zum Thema "Schutzbefohlene". Das wäre so ein Teenager für mich in dem Fall auch. Rechtliche Lage hin oder her. Sie kam nicht zu dir, um DICH kennen zu lernen, sondern um ihre Noten zu verbessern.
Naja ich denke es ging mir doch eher um das rechtliche muss ich zugeben. Habe nun allerdings gegooglet und auch 2 Anwälte gefragt die ich persönlich kenne und zumindest rechtlich ist es vollkommen in Ordnung
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #27
Ferner würde man dich eh anzeigen können wenn du wen öffentlich machst und davon würde auch jeder Gebrauch machen.
Wieso sollte man jemanden anzeigen können, wenn der die Wahrheit verbreitet?

Ab vom Rechtlichen, ich finds moralisch einfach unter aller Sau. Wieviel Qualität kann der Nachhilfeunterricht noch haben, wenn der Lehrer nur daran denkt, die Schülerin rumzukriegen? Ich habe selbst jahrelang Nachhilfe gegeben und bei mir stand immer noch der Lerneffekt im Vordergrund!

Ich würde mich jedenfalls bedanken, wenn ich mir so jemanden in die Hütte geholt hätte.

Und wenn es dir nur um Spaß geht, den kannst du dir doch locker woanders holen. Oder hast du Schwierigkeiten, bei Frauen im gleichen Alter zu punkten und kannst nur bei Teenies erfolgreich landen?
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #28
Mit 16 darf man mit einer Person über 21 Jahren GV haben.

Aber beachte, dass die Eltern dich anzeigen können, da nur Sex ohne Liebe.

Ja man kann es anzeigen, es würde aber in diesem Fall nichts bringen.[DOUBLEPOST=1348402487,1348402213][/DOUBLEPOST]
Wieso sollte man jemanden anzeigen können, wenn der die Wahrheit verbreitet?

Die Wahrheit nicht, aber du müsstest wenns drauf ankommt all das was du behauptest beweisen können. Wenn du sagst er hat es auf 16jährige Nachhilfeschülerinnen abgesehen, er steht auf Jugendliche etc. und willst damit sein Ruf zerstören so müsstest du deine Behauptungen bezeugen können dass sie der Wahrheit entsprechen andernfalls wärs du nämlich dran.

Und bei dem was ich hier so lese was manche machen würden so machen sie sich da eindeutig strafbar. Sprich Namen Adresse veröffentlichen etc.

Sex mit 16jährigen ist legal ganz egal obs einem passt oder nicht. Es muss nichtmal was mit Pädophilie zu tun haben
 
Nevery
Benutzer72433  Planet-Liebe ist Startseite
  • #29
also je mehr antworten von dir ich hier lese desto misstrauischer werd ich dir gegenüber - das klingt nämlich grade garnicht danach dass du dich für das mädel und dessen meinung interessierst...
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #30
was soll ich denn mit euch über ihre Meinung diskutieren? Denkst du nicht es bringt mehr wenn ich mich darüber mit ihr unterhalte.
Die Überschrift war ja auch eher ob es erlaubt ist und die Antwort darauf ist "ja"
 
Dreizehn
Benutzer20579  (39) Planet-Liebe ist Startseite
  • #31
Sex mit 16jährigen ist legal ganz egal obs einem passt oder nicht.
Sicher ist das legal. Genauso ist es aber auch legal, anderen Eltern davon abzuraten, jemanden wie dich als Nachhilfelehrer einzustellen. Und das geschieht dann auch nicht, "um deinen Ruf zu zerstören", sondern um andere Eltern zu warnen - das macht durchaus einen Unterschied aus. Die Eltern deiner Nachhilfeschülerin könnten unproblematisch erzählen, dass du mit ihr geschlafen hast, immerhin wäre das ja auch nicht strafbar - aber man wird wohl den anderen Eltern erlauben dürfen, sich daraus ein Urteil zu bilden.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #32
Klar freie Meinungsäußerung ist ja erlaubt. Wenn man erzählt dass der Nachhilfelehrer mit ihr geschlafen hat so müsste man dies aber ebenso beweisen können.

Aber was nicht erlaubt ist sind so Dinge zu erzählen wie , er wollte nur sex, er gibt nur Nachhilfe wegen dem Sex, etc. Davor sollte sich auch die Mutter die in Rage ist hüten denn ansonsten kann das böse für sie inden der Nachhilfelehrer sie anzeigt wegen übler Nachrede etc[DOUBLEPOST=1348403573,1348403369][/DOUBLEPOST]Find es nur irgendwo von der Gesellschaft dämlich. Mit 17 wärs für die meisten genauso schlimm mit 18 aber dann auf einmal nicht mehr. Als ob ein Tag darüber entscheiden würde ob es nun schlimm oder nicht schlimm ist
 
K
Benutzer122312  (32) Verbringt hier viel Zeit
  • #33
Kritiker: Wenn die Eltern dich anzeigen, dir eine Unterlassungsklage aufbrummen, du dich nicht dran hälst, dann kann es schon bös enden. Vor allem dann, wenn es keine Beziehung aus Liebe ist.

Natürlich nur, wenn es an die große Glocke gerät. Dann würde ich mich auch noch vor ihrem Papa und seinen alten Bauarbeiter-Freunden in Acht nehmen. Ab einer Altersdifferenz von über 6 Jahren, besonders wenn das 'Opfer' unter 18 Jahren ist, kann der 'Täter' aus ärztlicher Sicht als Pädophil bezeichnet eingestuft werden.

Das Thema haben wir im WiPo-Unterricht behandelt.

Was turnt dich so an ihr? Mädels 18+ haben doch viel reifere Merkmale.
 
Zuletzt bearbeitet:
iamalover
Benutzer114221  (60) Meistens hier zu finden
  • #34
Da sitz ich hier und darf nicht beleidigend werden *lach*.

Dir ist nicht klar, welche Verantwortung Du trägst, Kritiker. Sie ist 16. *stirnklatsch*
Aber die Fehlgriffe, die dadurch entstehen, werden Dir sehr weh tun.

Nur finde ich das für sie nicht tröstlich.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #35
Kritiker: Wenn die Eltern dich anzeigen, dir eine Unterlassungsklage aufbrummen, du dich nicht dran hälst, dann kann es schon bös enden. Vor allem dann, wenn es keine Beziehung aus Liebe ist.

Natürlich nur, wenn es an die große Glocke gerät. Dann würde ich mich auch noch vor ihrem Papa und seinen alten Bauarbeiter-Freunden in Acht nehmen. Ab einer Altersdifferenz von über 6 Jahren, besonders wenn das 'Opfer' unter 18 Jahren ist, kann der 'Täter' aus ärztlicher Sicht als Pädophil bezeichnet werden.

Das Thema haben wir im WiPo-Unterricht behandelt.

Was turnt dich so an ihr? Mädels 18+ haben doch viel reifere Merkmale.

Okay dann betrachten wir es mal aus der ärztlichen Sicht: Ein Pädophiler fühlt sich zu Kindern hingezogen. Sprich die wesentlichen Merkmalen von Kindern. Kein Pädophiler holt sich auf den Perso ein runter wenn er sieht wie alt sie ist.

Wenn jemand mit 16 aber nichts kindliches mehr an sich trägt ist jemand der auf sie steht daher kein Pädophiler. Was wichtig ist ist das Erscheinungsbild. Es gibt 16jährige die sehen wie 13/14 aus, ebenso gibt es welche da würde man sagen sie sind 18/19/20.

Oder denkst du Pädophile geilt das Alter und nur das Alter alleine auf?

Auch ist der Begriff Pädophil mir zu negativ behaftet im Volksmund. Jemand der auf Kinder steht kann genauso wenig dafür wie jemand der schwul ist. Sprich er hat sich das nicht ausgesucht!
Wenngleich ein Pädophiler niemals seiner Lust nachgeben darf und an sich arbeiten muss. Aber für die Tatsache dass er auf Kinder steht das kann man ihm erstmal nicht vorwerfen.
Du wirst ja einem Homosexuellen auch nicht vor dass er auf das das gleiche Geschlecht steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
B
Benutzer119185  (39) Benutzer gesperrt
  • #36
Klar freie Meinungsäußerung ist ja erlaubt. Wenn man erzählt dass der Nachhilfelehrer mit ihr geschlafen hat so müsste man dies aber ebenso beweisen können.

Aber was nicht erlaubt ist sind so Dinge zu erzählen wie , er wollte nur sex, er gibt nur Nachhilfe wegen dem Sex, etc. Davor sollte sich auch die Mutter die in Rage ist hüten denn ansonsten kann das böse für sie inden der Nachhilfelehrer sie anzeigt wegen übler Nachrede etc[DOUBLEPOST=1348403573,1348403369][/DOUBLEPOST]Find es nur irgendwo von der Gesellschaft dämlich. Mit 17 wärs für die meisten genauso schlimm mit 18 aber dann auf einmal nicht mehr. Als ob ein Tag darüber entscheiden würde ob es nun schlimm oder nicht schlimm ist

Komisch, dass Du hier anfangs wegen dem Rechtlichen nachfragst, obwohl Du mit Gesetzen doch scheinbar gut auskennst. Brauchst daher Absolution oder worum geht's Dir? Dieser Nebenverdienst ist Dir egal, also wozu machst Du das? Aus reiner Herzenslust? Bestimmt nicht, sonst würdest Du von Deinen Nachhilfeschülern die Finger lassen. Eher scheint es so zu sein, dass Du tatsächlich irgendwie ein besonderes Interesse an dem Alter hast und nein, das ist nicht illegal, aber ein aufgebrachter Mob besorgter und wütender Eltern ist schlimmer als das Gesetz.

Mach also was Du willst, Absolution wirst Du hier nicht bekommen und nehme die Konsequenzen hin. Mit 16 kannst Du ruhig rumheulen, wie unfair die Welt doch ist, mit 30 solltest Du es längst kapiert haben und damit umgehen können.
 
K
Benutzer122319  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #37
Nur finde ich das für sie nicht tröstlich.

Also nochmal ich zwinge sie zu nichts. Wenn sie in 10Jahren denkt "okay das war scheiße, würd ich nich nochmal machen"
ja okay ist das so. Das wird sie dann aber auch denken wenn sie nen Freund in ihrem Alter hatte der sie nur verarscht hat. Das wäre haargenau dasselbe
 
G
Benutzer102417  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #38
Sorry, aber bei dir läuft was falsch. Du solltest dir echt Hilfe von einem Therapeuten holen.
 
BlackMirror
Benutzer111070  Team-Alumni
  • #39
Die Überschrift war ja auch eher ob es erlaubt ist und die Antwort darauf ist "ja"

Okay, die Frage des TS scheint also beantwortet zu sein, und bevor jetzt hier völlig überflüssigerweise die Debatte betreffend Pädophilie, üble Nachrede und Co. noch weiter ausufert, mache ich den Thread lieber dicht.
Ich glaube nicht, dass eine Diskussion hier noch irgendjemandem etwas bringen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
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