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Nebenhjobs und die deutsche Bürokratie

Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo!

Hab gerade Semesterferien und ne menge zeit, also hab ich mir überlegt ein bisschen jobben zu gehen. Leider werde ich grad von allerhand bürokratischem Kram überrollt...

Ich hab nen 400€ job, der die grenze aber nicht ganz ausschöpft. Wenn ich noch nen 2. annehme komm ich vermutlich aber über 400 Euro und mitteilen müsste ich das meinem arbeitgeber vermutlich auch (?). Dann wär ich ja sozialversicherungspflichtig - meine aber, dass es die möglichkeit gibt als "werkstudent" da irgendwie drum rum zu kommen. Weiß da jemand was drüber?

Was anderes ist, dass viele Firmen - gerade was Promotion und Nachhilfe angeht - ihre leute auf selbständiger basis einstellen. Wie geht das denn dann mit der steuer - was muss man da alles beachten?

Wär echt nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Bei dem ganzen wirrwarr vergehts mir nämlich langsam, dann leg ich mich halt doch an den see... *g*
 
G
Benutzer Gast
  • #2
Du musst immer mitteilen wenn du zwei Jobs gleichzeitig hast, vor allem auch der Krankenkasse, damit die die Sozialversicherungspflicht prüfen kann.

Ich war im April/Mai doppelt beschäftigt, in beiden Jobs als studentische Hilfskraft/Werkstudentin. Wichtig war dabei, wie viele Stunden ich im Monat gearbeitet habe, wobei ich nicht verstanden habe wo da die Grenze ist. Als HiWi hab ich 10 Stunden die Woche gemacht und in meinem andeen Job 12. Das zusammen war anscheinend kein Problem, wobei die Krankenkasse jetzt nochmal was prüft. Ich hoffe es kommt nicht zu einer Nachzahlung. :rolleyes_alt: Im allgemeinen geben die aber immer sehr gut Auskunft, vielleicht fragst du einfach da auch mal nach.

Wenn du selbständig arbeitest, musst du deinen Auftraggebern Rechnungen schreiben und deine Einkünfte dann bei der Steuererklärung angeben und mit diesen Rechnungen belegen. Bei Rechnungsstellung muss auch immer so ein Satz draufstehen, dass du weißt, dass du verpflichtet bist, die Einkünfte beim Finanzamt selbständig anzugeben.

Ich hoffe das hilft dir wenigtsens ein bißchen weiter.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #3
google mal nach gleitzone niedriglohnsektor.
bezogen auf vorlesungszeiten:
als student darfst du bis 799,99 euro brutto im monat verdienen und bekommst dann nur 9,75% rentenversicherungsanteil abgezogen. rest gehört dir. keine lohnsteuer.

in der vorlesungsfreien zeit gibt es keine stundenbegrenzung.

mitteilen solltest du es deinem arbeitgeber, je nach vertrag musst du ihn auch um erlaubnis fragen (ist aber selten).
 
Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #4
Danke euch beiden!

Es wär ja auch alles in der Vorlesungsfreien Zeit (während den vorlesungen bleibt ja eh kaum eine über...)

Mein Arbeitgeber ist die FH selber, die meine Zeit auf 8h/Woche beschränkt hat, damit ich nicht vom studium abgelenkt werde. Ich hoff aber, dass das während der Ferien kein Problem sein dürfte.

Die Kasse würd ich ungern hin- und herwechseln, das hatte ich letztes jahr mal als ich über 400 Euro gekommen bin, das gab einen riesen papierkrieg weil ich wegen der Hypo ständig beim Artz bin.

Gut, wenn ich also anfange rechnungen zu schreiben und mich mit steuererklärungen auseinanderzusetzen - was bleibt denn da noch über? gibts da Freibeträge?
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #5
das mit kassenwechsel habe ich nicht verstanden. was für ein papierkrieg? wenn du in dre gleitzone niedriglohnsektor bist, ändert sich bei der kasse nix weiter (war bei mir jedenfalls nicht so...). ggf. einfach anrufen und da nachfragen. :zwinker:

ich vermute mal, dass du insgesamt im falle "selbstständiger" freiberuflicher arbeit mit rechnungsstellung eh so weit unter grenzbeträgen bleibst, dass du gar keine steuererklärung machen musst, aber natürlich müssen die rechnungen dennoch korrekt bleiben. ich bin grad zu faul und fühl mich zu krank (*mitleid.heisch*), da jetzt nachzulesen. es gibt von der gewerkschaftsjugend so eine seite namens "students at work", da wurde einiges erklärt...

ergänzung: hab doch grad noch gesucht und gefunden:
freiberufliche arbeit als student
gleitzone niedriglohnsektor

beim rentenversicherungsanteil hat sich was geändert, statt 9,75 nun 9,95%.
 
Aurelie
Benutzer12370  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
danke, die links sind super

und gute Besserung :smile:
 
In Love And War
Benutzer4590  (40) Planet-Liebe ist Startseite
  • #7
Ich war auch mal 3 Semester lang als Werkstudentin in einer IT-Firma beschäftigt. Da wurde dann eine Variante angewendet, die besagt, dass man bei bis zu 50 Arbeitstagen pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, ganz unabhängig davon, wieviel man dabei verdient. Bei mehreren Jobs wird dann natürlich zusammengezählt, ich weiß nicht, ob das bei dir gehen würde?
 
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