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Problem mit Sportlenkrad von Raid - keine Servo :/

S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Tag,
ich hab mir endlcih einen kleinen Traum für meinen BMW erfüllt und mir ein HP-Sport Raid Lenkrad angeschafft.

Nun stell ich leider fest, das in der ABE zwar mein Wagen aufgeführt ist, allerdings nur mit dem Zusatz "Fahrzeug mit Servo-Lenkung".

Dies hat mein BMW leider nicht... allerdings wäre es auch nett gewesen, hätte das der Shop von vorn herein gesagt...

Naja, da ich nicht davon ausgehen kann, dass ich eine ABE im Netz für das Lenkrad finde, inder dieser Zusatz mit der Servo fehlt, was bleibt mir übrig?

Kann ich das Teil montieren, zum TÜV fahren, mein Problem schildern, und die machen dann eine... "Einzelabnahme" oder so? Wieviel kostet mich das dann?



Was ich eben nicht versteh, ein Freund fährt einen alten Ford Escort mit dem selben Sportlenkrad, der Wagen wiegt sogar einige kg mehr als mein BMW, und bei ihm steht nix vonwegen "Nur bei Fahrzeugen mit Servo" - GRML!
 
V
Benutzer41620  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
wenn ich richtig informiert bin, dann darfst ohne servo nur lenkräder ab 320mm durchmesser verwenden.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Grml, ich könnt... X/

Naja, ich ruf montag mal beim Tüv an und frag, wenn der mir das bestätigt muss ich das Lenkrad nich montieren und hinfahren...

Ich versuch dann mal mit dem Verkäufer des Lenkrads was auszumachen, dass ich das 300er zurückschick und er mir n 320er zuschickt... :/
 
Chabibi
Benutzer20341  Sehr bekannt hier
  • #4
320er geht ohne Servo, hatte ich in meinem Einser auch drin. 300er nur mit.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Da kommt schon das nächste Problem!

Hab mir gedacht ich montiers mal, und fahr am Montag zum Tüv.

Jetzt hab ich das Problem, das ich diesen kleinen Ring der scheinend für die Rückstellung des Blinkers ist, rausnehmen musste, da sonst die Hupe kontakt kriegt... manno...

Gut, auf die Hupe kann ich verzichten, die hab ich in einem Jahr bis jetzt nur bei dummen Rollerfahrer-Gangsta-Bitches gebraucht. Aber darf man das ? ist eine Hupe in einem Auto vorgeschrieben?
 
Chabibi
Benutzer20341  Sehr bekannt hier
  • #6
Warum macht man sich die Arbeit und baut das ein wenn das so wahrscheinlich doch nicht abgenommen wird ?
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Eric|Draven schrieb:
Ja. Mein Tip:
Bau das Lenkrad gar nicht erst ein. Du ersparst Dir ne Menge Probleme damit.
Solltest Du übrigens auch nichtmehr die Serienbereifung drauf haben, mußt Du ein anderes Lenkrad definitiv eintragen lassen, da ansonsten die BE erlischt.
Eine ABE ist nich ausreichend.


Was findet man eigentlich so gut an Sportlenkrädern?
ich find die total ätzend...

Hm, was genau heist "Serienbereifung" ? Ich hab im Sommer wie im Winter originale BMW-Alufelgen mit aufgezogenen Reifen, die auch in meinem Fahrzeugschein als erlaubt drinnen stehen...

Was ich dran find? Kann ich dir sagen - ich bin n recht großer Brummer für so nen kleinen BMW, ich hab kaum platz zwischen bein und Lenkrad, selbst wenn der Sitz ganz hinten und unten ist. Zudem fällt dann Passagier 4 weg, da hinter mir 0 Platz ist. Ergo erfüllts nicht nur den "Ich will haben" Sinn...



Ich habs daher eingebaut, weil ich Montag zum Tüv wollte um mal nachzufragen... der guggt sichs an, und wenn er meint, es wäre OK, krieg ich nen Wisch oder eingetragen. Das Problem ist jetzt nur, dass die Hupe streikt, die vorgeschrieben ist...
 
Chabibi
Benutzer20341  Sehr bekannt hier
  • #8
sum.sum.sum schrieb:
Hm, was genau heist "Serienbereifung" ? Ich hab im Sommer wie im Winter originale BMW-Alufelgen mit aufgezogenen Reifen, die auch in meinem Fahrzeugschein als erlaubt drinnen stehen...
Wenn die Reifen allerdings erst nachträglich eingetragen wurden und nicht "vom Werk" aus schon als erlaubt drinstehen gilt die ABE für das Lenkrad nicht mehr. Dann muss das Lenkrad trotz ABE eingetragen werden.

Ich habs daher eingebaut, weil ich Montag zum Tüv wollte um mal nachzufragen... der guggt sichs an, und wenn er meint, es wäre OK, krieg ich nen Wisch oder eingetragen. Das Problem ist jetzt nur, dass die Hupe streikt, die vorgeschrieben ist...
Hätte man doch einfach mitnehmen, fragen und wenn die sagen sollten "O.k." kann man's doch da vor Ort eben schnell einbauen... Halt ich nämlich eher für unwahrscheinlich das das so geht. Und wenn brauchst du Arme wie Arnold um da vernünftig mit lenken zu können ohne Servo...

Ich hab das 30er weil ich's einfach schicker finde als das große Original-VW-Ding (und Airbag hab ich eh nicht).
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Sooo wie du das beschreibst, isses auch nicht... bin ja kein Mädchen, natürlich gehts etwas schwerer als vorher mit dem 380er BMW, aber auch nicht so, das ich sagen würde, es wäre "zu schwer".

Der trick ist einfach, immer etwas zu kullern... dann gehts wunderbar...

Hajo, blöd isses schon. Ich versuch einfach mal dem Kerl, vondem ichs gekauft hab, zu schreiben, ob er's ggf. zurück nimmt und mir dafür n 32er für n bissi aufpreis oder so schickt.

Und wenn alle stricke reisen und der sich quer stellt, denke ich, kann ich noch n bisschen dran drehen; undzwar dadurch, das in der Artikelbeschreibung zwar stand "Für E30", aber nicht "Für E30 mit Servo", was imho n gravierender Punkt ist.

Aber egal, erstmal abwarten... kagge find ichs trotzdem...
 
B
Benutzer43870  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
sum.sum.sum schrieb:
Und wenn alle stricke reisen und der sich quer stellt, denke ich, kann ich noch n bisschen dran drehen; undzwar dadurch, das in der Artikelbeschreibung zwar stand "Für E30", aber nicht "Für E30 mit Servo", was imho n gravierender Punkt ist.

Deswegen kauft man solche Sachen auch nicht bei eBay, er hat ja nicht gelogen. Er kann ausserdem nicht die komplette ABE reinstellen und du hättes ihn ja auch fragen können, ob es wirklich für dein Auto ist.
 
C
Benutzer34748  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
sportlenkrad ist in meinen augen eine wertminderung für das fahrzeug und deine sicherheit.sieht nach assi tuning aus und den airbag der für teur geld entwickelt wurde usw. viel spass beim wiederverkauf.ist genau so ein quatsch wie manche die meinen sie müssten an den gurten rumtunen und nicht wissen das die gurtstraffer pyrotechnisch ausgelöst werden.

wie kann es sein, dass es zulässig ist ein sicherheitssystem zu entfernen/deaktivieren.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
Es is mir doch gradewegs wurscht, wenn euch Sportlenkräder nicht gefallen - mir gefallen Sie, es ist schöner zu fahren und ich hab wieder Platz für meine Beine.

Zu dem Airbag: Airbag? Fragezeichen? Heute Serie - damals teures Zubehör. Daher hab ich auch keine Klima... und Gurtstraffer wohl auch nicht.

Und den unterschied zwischen Normalem Lenkrad und Sport merkt man schon - gut, natürlich, beim langsamen fahren und rangieren merkt man ihn n weng negativ, allerdings ist das normale Fahren umso schöner... das Lenkrad is griffiger, genauer (warum auch immer ^^), und meiner Meinung nach siehts auch noch gut aus...

Lediglich meinen Tacho seh ich nicht mehr *lol*
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #13
*ähm* Ich kenn mich da ja nicht aus, aber wenn der Tacho nicht mehr sichtbar ist und die Hupe nicht mehr funktioniert, wird der TÜV da NIE UND NIMMER sein "OK" geben. :schuechte

Außerdem - ist "einbauen und damit hinfahren" in dem Fall überhaupt erlaubt? Immerhin fährt man ja auch auf dem Weg zum TÜV mit einem unzulässigen Teil, oder? Klar, die Chance, daß gerade auf dieser Strecke was passiert, ist gering, aber trotzdem - ich denk mal, ohne Hupe und sichtbaren Tacho darf man nichtmal 500 m auf öffentlichen Straßen fahren, oder? :ratlos:

Sternschnuppe
 
C
Benutzer34748  Verbringt hier viel Zeit
  • #14
sum.sum.sum schrieb:
Es is mir doch gradewegs wurscht, wenn euch Sportlenkräder nicht gefallen - mir gefallen Sie, es ist schöner zu fahren und ich hab wieder Platz für meine Beine.

Und den unterschied zwischen Normalem Lenkrad und Sport merkt man schon - gut, natürlich, beim langsamen fahren und rangieren merkt man ihn n weng negativ, allerdings ist das normale Fahren umso schöner... das Lenkrad is griffiger, genauer (warum auch immer ^^), und meiner Meinung nach siehts auch noch gut aus...

gute Autos haben ein höhenverstellbares Lenkrad und die richtigen Sportwagen eine geschwindigkeitsabhängige servolenkung. :grin:
 
U
Benutzer18636  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #15
cactus jack schrieb:
gute Autos haben ein höhenverstellbares Lenkrad und die richtigen Sportwagen eine geschwindigkeitsabhängige servolenkung. :grin:

gute autos gabs vor 20 jahren wohl noch nicht =P
 
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S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #16
Eric|Draven schrieb:
Zack...unzulässig !

Jaja, wart nur mal ab was der Prüfer sagt.


Btw.: "Gute Autos" - ich hab ein gutes Auto, es is lediglich n bisschen älter - und damals gabs das eben so noch nicht in Serie...
 
K
Benutzer818  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #17
Also ich habe in meinem Corsa A auch nen 30er lenkrad drin, servo hat er auch nicht dazu kommen dann noch 195er die nicht serie sind und ich somit die ABE die beigelet war quasi wegschmeissen konnte.
Ich bin zum TÜV gefahren alle ABE's vorgelegt sowie das fahrwerkfestigkeits guthaben der felgen. Nen 60er Fahrwerk habe ich auch noch drin.

So ich zum TÜV gefahren alles war ordnungs gemäß eingebaut. Einzelabnahme wars natürlich der Prüfer hat nicht mal eine runde mit dem auto gedreht was er natürlich machen kann. Bezahlt habe ich glaube ich dafür um die 250DM sogenau weis ich das nicht mehr ist jetzt 4.5jahre her :smile:
Also denke ich mal das man nicht unbedingt nen 32 haben muss wenn man keine servo hat. Fahr einfach mal zum TÜV und frage nach.

BTW.. mein Lenkrad ist auch von RAID
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #18
Eric|Draven schrieb:
Ohne Hupe und sichtbaren Tacho und mit einem Lenkrad, das auf den fahrzeugtyp nicht zugelassen ist, kann es sein, daß die das Fahrzeug direkt vor Ort stillgelegt wird.
Eigentlich kann es nicht nur sein, das ist definitiv so.

Da von dem Lenkrad eine nicht unbedeutende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, würde in dem Fall ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegen.

Sehr teuer soetwas.
Genau das meinte ich in meinem letzten Post... deshalb würde ich wohl lieber ohne eingebautes Teil anfragen...

Sternschnuppe
 
B
Benutzer2404  Verbringt hier viel Zeit
  • #19
sum.sum.sum schrieb:
Lediglich meinen Tacho seh ich nicht mehr *lol*

Was ist wenn man so ein Auto kauft?

Bei mir isses so ,und ich bin mir sicher dass es ein Orginal Lenkrad ist ,in einer Sportausführung des Fahrzeugmodells.

Wenn man ein wenig kleiner ist ,sieht man den Tacho schon.
Als ich des Auto gekauft hab ist es mir nedmal so aufgefallen,machmal kommts mir so vor als hätte ich jahrelang gar kein tacho gebraucht.

In letzter zeit nervts mich alledings gewaltig zwischen 80 und 150 nicht zu wissen wie schnell man grad ist ohne sich zu ducken.


Nachträglich so ein ding anbauen ohne wirklich gewissheit zu haben dass es erlaubt ist kann sehr teuer werden,vor allem wenn was passiert.
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #20
Eric|Draven schrieb:
Ist der Sitz höhenverstellbar? Das Lenkrad?

Wenn das nicht so ist und der Tacho net sichtbar ist, dann ist das Fahrzeug unzulässig. Ob es so gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle.
Off-Topic:
:ichstehim
Wenn der Sitz im Omega meines Großvaters jetzt nicht höhenverstellbar ist hab ich ein Problem. :grin:
 
Ike
Benutzer13521  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #21
Eric|Draven schrieb:
Man beachte die Verwendung des Wortes und.
Das setzt vorraus, daß zwei Bedingungen erfüllt sein müssen. Und die elementare daran ist der nicht sichtbare Tacho.
Wenn ich normal drinsitze ist alles von 80 bis ca. 140 nicht sichtbar. Außer wenn ich mich leicht ducke.

Dann fahre ich den Wagen aber auch wiederum sehr selten... ach egal, wenn ich das nächste Mal mit fahr stell ich den Sitz mal richtig ein.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #22
Also, wenn in der ABE steht, dass das Lenkrad für das Fahrzeug zugelassen ist, und das Lenkrad nicht höhenverstellbar ist, denke ich ist das trotzdem "richtig" - also, es würde keiner meckern. Schließlich werden die sich beim Kba (oder wie das teil heist) schon was gedacht haben (oder auch nicht).

Zu meinem Problem: Der Kerl, vondem ich's gekauft hab meinte, wäre kein Prob, ich sollte das 300er zurückschicken und würde ein 320iger kriegen. Das ist schonmal gut - und beim 320iger seh ich denke ich auch den Tacho. Jetzt hab ich nur noch mal angefragt, ob mein Fahrzeug auch auf der ABE steht - ohne die Kennzeichnung für "Nur Servolenkung".

Wenn nicht würd ich ne Einzelabnahme machen, nach Paragraph 21.

Naja, bin mal gespannt... bin nur froh das das jetzt so geht...


btw.: Schnee! Muhaha ;D
 
B
Benutzer2404  Verbringt hier viel Zeit
  • #23
Eric|Draven schrieb:
Ist der Sitz höhenverstellbar? Das Lenkrad?

Bei mir weder noch

Eric schrieb:
Wenn das nicht so ist und der Tacho net sichtbar ist, dann ist das Fahrzeug unzulässig. Ob es so gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle.

Kommt halt drauf an wie gross man ist. :tongue:

Und wenn es das Orginallenkrad für den Fahrzeugtyp ist?

Muss doch dann so erlaubt sein.Zudem war das Auto des öfteren beim Tüv,nie hat jemand was deswegen gesagt.
Wenns kein orginal wäre müsste es eingetragen sein,oder darf ein Händler ein Auto verkaufen das nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist?
 
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