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Viele Fragen bzgl. Elternzeit & Elterngeld

catwild
Benutzer73842  (37) Meistens hier zu finden
  • #1
Hallo ihr Lieben!

Ich bin am googlen und am googlen, beim Elterngeldrechner hänge ich zwischendurch, auf den Infoseiten wird man irgendwie nicht konkret.. ich hab soo viele Fragen, und ich hoffe ihr könnt helfen. In ein paar Monaten wollen wir aufhören zu "üben", und ich möchte mir jetzt schon soviele Fragen beantworten wie es geht.. Ich gehe so ungern durch die Welt, ohne zu wissen was da auf mich zukommt.

Ich schieße einfach mal los, ohne Rücksicht auf google, denn ich muss alles mal zusammen sehen, und alle Fragen einfach runterschreiben und loswerden:

Grundsätzliches:
1. Wann muss man spätestens Elterngeld beantragen?
2. Was ist, wenn der Mann selbstständig ist, zählt sein Einkommen auch bei der Berechnung mit, oder zählen nur die Einkünfte desjenigen, der dann Elterngeld beziehen wird?
3. Könnte der selbstständige Mann auch Elterngeld beziehen?
4. Können beide gleichzeitig in Elternzeit gehen?
5. Dürfte man als selbstständiger in Elternzeit Aufträge annehmen? (unter welchen Vorraussetzungen?)

Zu mir/ zu uns:
3. Ich bekomme ca.1100€. Netto, mit wieviel Elterngeld kann man rechnen? (Auf 2 Jahre gesehen)
4. kann man ohne Probleme 2 Jahre Elterngeld beziehen und dann wieder in die alte Firma einsteigen?
5. was ist, wenn man nach einem Jahr merkt, dass ein Minijob gut tun würde, muss man den beim Haupt-AG anmelden?
6. Wie wird Elterngeld gezahlt, monatlich?


Persönliches:
1. wann habt ihr mit eurem Arbeitgeber darüber gesprochen? (Dass ihr wieder einsteigen wollt)
2. wie gut klappte der Wiedereinstieg beim AG, war man sich schnell einig, verlief alles gut?
3. Wielange ging eure Elternzeit, habt ihr schnell wieder angefangen zu arbeiten? (Minijob gemacht?)


Was für Zuschüsse\Hilfen gibt es sonst noch, um sein "Einkommen" noch etwas aufzustocken?


Es tut mir echt leid, wenn das alles durcheinander und wirr ist, aber ich konnte endlich mal alles rauslassen..
Mein Mann würde mir bestimmt nen Vogel zeigen wenn ich jetzt schon zu einer Elternzeit/Geld Stelle gehen würde...

Aber ich hab halt soviel im Kopf, da muss das mal raus. ;-)
Danke!
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #2
So dann versuc h ich mal ein wenig beizutragen:
1. Wann muss man spätestens Elterngeld beantragen? IIRC wenn der Geburttermin feststeht kann aber auch sein erst wenn das Kind geboren ist
2. Was ist, wenn der Mann selbstständig ist, zählt sein Einkommen auch bei der Berechnung mit, oder zählen nur die Einkünfte desjenigen, der dann Elterngeld beziehen wird? Es zählen nur die EInkünfte der Person die Elterngeld beantragt
3. Könnte der selbstständige Mann auch Elterngeld beziehen? Ich denke ja aber wahrscheinlichnur den Mindestsatz
4. Können beide gleichzeitig in Elternzeit gehen? Elternezti als Selbstständiger wie soll das gehen ?
5. Dürfte man als selbstständiger in Elternzeit Aufträge annehmen? (unter welchen Vorraussetzungen?) s.o.

Zu mir/ zu uns:
3. Ich bekomme ca.1100€. Netto, mit wieviel Elterngeld kann man rechnen? (Auf 2 Jahre gesehen) 68 % von dem Gehalt verteilt halt auf 2 Jahre also ca. 34 % im MOnat iirc
4. kann man ohne Probleme 2 Jahre Elterngeld beziehen und dann wieder in die alte Firma einsteigen? Warum nicht das Elterngeld hat ja mit dem Job nichts zu tun sondern dein Erziehungsurlaub wenn du den auf 2 jahre stellst kannst du unproblematisch wieder in den Job zurück
5. was ist, wenn man nach einem Jahr merkt, dass ein Minijob gut tun würde, muss man den beim Haupt-AG anmelden? Ich denke ja
6. Wie wird Elterngeld gezahlt, monatlich? monatlich


Persönliches:
1. wann habt ihr mit eurem Arbeitgeber darüber gesprochen? (Dass ihr wieder einsteigen wollt) Bei meiner Frau hat der Ag das vorgegeben und zwar 6 Monate vorher soll sie Bescheid sagen zur Terminsabsprache
2. wie gut klappte der Wiedereinstieg beim AG, war man sich schnell einig, verlief alles gut? wissen wir noch nciht
3. Wielange ging eure Elternzeit, habt ihr schnell wieder angefangen zu arbeiten? (Minijob gemacht?) derzeit sind 2 jahre geplant
 
catwild
Benutzer73842  (37) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #3
Danke dir für deine Antworten, haben mir schon ein wenig geholfen.
Gibt es noch andere Meinungen, Erfahrungen? Helft mir, ich brauche Antworten. ;-)
 
Engelchen85
Benutzer69081  (38) Beiträge füllen Bücher
  • #4
1. Elterngeld wird nach der Geburt beantragt, denn man muss eine Geburtsurkunde dazu legen. Man kann den Antrag aber schonmal soweit vorbereiten (sehr sinnvoll!) sodass man nach der Geburt nur noch das Geburtsdatum einfügen muss.

2. wurde ja schon gesagt. Wenn dein Mann kein Elterngeld beantragt, interessiert auch sein Einkommen nicht.

3. Ja sicher. Ist aber etwas mehr Papierkram. Lillaja wird dir dazu sicherlich was schreiben können.

4. Jaein... das klappt mWn nur in den ersten 8 Wochen denn da bekommst du kein Elterngeld sondern Mutterschaftsgeld (auch wenn du Elterngeld ab dem ersten Monat beantragt hast. Solange du vorher gearbeitet hast, bekommst du Mutterschaftsgeld) und in diesen 2 Monaten kann dein Mann das Elterngeld beantragen. Dann beginnt dein Elterngeldantrag eben erst ab dem 3. Lebensmonat des Babys.

5. Man darf auch während der Elternzeit etwas arbeiten, aber nur bis zu einem gewissen Stundensatz. Je mehr man arbeitet, desto mehr wirds vom Elterngeld abgezogen.
....
3. das spuckt dir ein Elterngeldrechner aus. Das Elterngeld ändert sich 2013. Ich glaube dann sinds nur noch 65%, dafür werden aber nicht noch die Werbungskosten abgezogen wie es bisher war. Aber das sind gerade nur vage Angaben, genaueres findest du sicherlich in den Elterngeldbroschüren ab 2013. Auf jeden Fall kannst du es aufsplitten auf 2 Jahre.Angenommen du bekommst für 12 Monate 700€ (fikitve Zahl) Elterngeld, dann sinds aufgesplittet halt nur 350€ pro Monat.

4. Ja. Außer natürlich, dein Arbeitsvertrag läuft während der Elternzeit aus, dann könnte es mit dem Wiedereinstieg schwierig werden, falls dein Chef dich nicht wieder haben will. Die Elternzeit musst du aber gesondert beim Arbeitgeber beantragen. Dafür gibts bestimmte Fristen. Ablehnen kann er das nicht soweit ich weiß aber falls du die Fristen nicht einhältst, könnte das Schwierigkeiten geben.

5. Ich denke schon. Im Falle des Geldmangels könntest du aber auch deinen AG fragen, ob er dich zu geringerem Stundensatz einstellt. Elternzeit verkürzen ist meist kein Problem.

6. ja, monatlich. Es kann aber sein, dass die erste Zahlung auf sich warten lässt weil es dauert, bis der Antrag durch ist. Dann kommt das Geld für die ersten Monate auf einen Schlag.

Die 3 letzten Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, ABER ich kann dir raten, WENN du schwanger bist, mal zu ProFamilia oder einer anderen Beratungsstelle zu gehen. Die kennen sich mit den Geldern, die dir vielleicht zustehen oder auch nicht aus und helfen auch bei den Anträgen.
 
MaMaria
Benutzer85905  (39) Meistens hier zu finden
  • #5
1. Wann muss man spätestens Elterngeld beantragen?
Du musst gar nicht :zwinker: Der Elterngeldantrag ist maximal 3 Monate rückwirkend gültig (wenn du alles bekommen willst, musst du ihn also spätestens abgeben, wenn das Baby 3 Monate alt ist). Da du dafür auch die Geburtsurkunde, das exakte Datum usw. brauchst, kannst du ihn frühestens am Tag der Geburt des Kindes abgeben (aber bis die Geburtsurkunde ausgestellt ist, dauert es i.A. auch noch mal 1-3 Werktage),
2. Was ist, wenn der Mann selbstständig ist, zählt sein Einkommen auch bei der Berechnung mit, oder zählen nur die Einkünfte desjenigen, der dann Elterngeld beziehen wird?
Es zählen nur die Einkünfte desjenigen, für den das Elterngeld beantragt wird.
3. Könnte der selbstständige Mann auch Elterngeld beziehen?
Ja, dort wird die Steuererklärung als Berechnungsgrundlage genommen .
4. Können beide gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Ja, aber es wird maximal für 14 Monate Elterngeld ausgezahlt.
5. Dürfte man als selbstständiger in Elternzeit Aufträge annehmen? (unter welchen Vorraussetzungen?)
Du darfst Eltern*geld* beziehen, solange du weniger als 30h/Woche arbeitest. (Analog der Vater) Dabei wird aber das Geld, dass du verdienst, dem Elterngeld angerechnet. Wenn du also vorher x Euro verdient hast und nun y Euro verdienst, bekommst du die 67% (waren es 67?) von (x-y) Euro. Eltern*zeit* ist etwas anderes. Elternzeit ist die Zeit, in der der Gesetzgeber dir (mit Ausnahmen) das Recht zuspricht, so lange unbezahlt von deiner Arbeit fern zu bleiben und anschließend wieder an deinen alten Arbeitsplatz (oder einen äquivalenten beim selben AG) zurückzukehren. Dieses Recht muss der Arbeitgeber dir einräumen. Ein Selbstständiger ist sein eigener Arbeitgeber, daher erübrigt sich das dann mit dem Recht auf Elternzeit.
 
catwild
Benutzer73842  (37) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #7
Danke euch, ich werde mich weiterhin kundig machen, ich möchte nur dass alles passt,
Und mache mir eben im Vorfeld soo viele Gedanken (auch wenn das eigentlich nicht gut ist).. ;-)

Aber so bin ich halt. :-P
Danke für eure Antworten!
 
catwild
Benutzer73842  (37) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #8
Huhu,
Ich schon wieder, wollte kein extra Thema aufmachen. Sry wenn es zu kompliziert wird.. :zwinker:

Nehmen wir mal an, mein Elterngeldanspruch läge bei 700€ mtl. für ein Jahr,
Auf 2 Jahre gedehnt wären es ja dann 350€.

Kann man während des Elterngeldes Teilzeit arbeiten gehen? Wie verhält sich das dann mit dem Elterngeld? Lohnt sich das?
Oder lohnt es sich eher, Elterngeld für ein Jahr in Anspruch zu nehmen, und danach erst wieder mit der Arbeit anzufangen?

Ich bin deshalb am überlegen, weil ich eben möchte dass es dem Kind gutgeht, und eigentlich möchte ich so lange wie möglich (am liebsten 2 Jahre lang) beim Kind bleiben, ohne es irgendwie weggeben zu müssen.

Nur sind eben 350€ Elterngeld & 184€ Kindergeld nicht die Welt, hach, ich weiß halt nicht was die beste Lösung wäre..
Auch mein Mann sieht es so, dass 2 Jahre nur mit Kind zu Hause schon vernünftig wäre.

Dann das nächste Problem, er ist selbstständig, mal ist er tagelang zu Hause, mal aber auch tagelang weg, mal nur für 2 Tage weg, mal für ne Woche.. Und das macht die Sache auch nicht einfacher. Zum einen finanziell, zum anderen bräuchte man einen flexiblen "Betreuungsweg" fürs Kind, sollte ich wieder anfangen zu arbeiten.

___________________________________

Variante A:
Ich bleibe 2 Jahre zu Hause beim Kind, beziehe Elterngeld für 2 Jahre, und kümmere mich eben in dieser Zeit hauptsächlich um den Knirps, und es ist schön, wenn mein Mann ab und an zu Hause ist und wir beide es gemeinsam groß werden sehen. Finanziell könnte es gut aussehen, wenn es bei meinem Mann dann beruflich "läuft", aber schlecht, wenn es dann in dieser Zeit zu wenig Aufträgen kommt. Kann klappen, kann aber auch finanziell knapp werden. Und nach den 2 Jahren geht es dann ganz normal in den Kindergarten. (Meine Schwester ist Erzieherin in einem Kindergarten in der Nähe)

Variante B:
Ich bleibe 1 Jahr zu Hause beim Kind, und beziehe eben nur 1 Jahr Elterngeld, dass dann aber umso höher ausfällt, habe nicht so die finanziellen Sorgen, muss dann aber nach dem Jahr wieder anfangen Teilzeit zu arbeiten. Wenn ich dann z.b. Die,Mi,Do arbeite, und mein Mann dann genau für Die,Mi,Do. einen Auftrag bekommen sollte, müsste man sich nach Betreuung für die paar Std. umsehen, bis ich halt wieder da bin.
Dann ergibt sich aber die Frage, wohin? (Oma oder Mutter fällt leider weg...)
- Kindergarten (meine Schwester arbeitet dort als Erzieherin, die nehmen auch U2 auf)
- Tagesmutter
(Ich möchte aber keine "schlechte Mutter" sein, wenn ich mein Kind so früh schon für ein paar Std. in der Woche weggebe..)
Ist mein Mann sowieso zu Hause, kümmert er sich natürlich um den Knirps, wäre natürlich umso schöner.

Oder hat jemand noch andere Ideen?

Es ist zwar noch lange nicht soweit, aber ich überlege halt immer soviel... Und da wir geplant haben im März mit der Verhütung aufzuhören, finde ich schon wichtig in die Zukunft zu schauen, wie es dann sein könnte.. Was würdet ihr tun?

(Schön, wer es bis hierhin gelesen hat.. danke, es zerbricht mir echt bissl den Kopf) :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Engelchen85
Benutzer69081  (38) Beiträge füllen Bücher
  • #9
Nu werd doch erstmal schwanger :zwinker:

Ich hab ein paar Überlegungen/Denkanstöße
Hast du einen festen Arbeitsplatz zu dem du nach der Elternzeit zurückkehren kannst oder müsstest du einen neuen Job suchen? Im 2. Fall wäre ich dafür, möglichst lange daheim zu bleiben, die Arbeitslosigkeit nach einer Geburt dauert meist länger als geplant, wenn man nicht gerade einen gesuchten Beruf hat wie MaMaria zB.

Man kann während des Elterngeldbezugs dazuverdienen, allerdings wird dir ab einem gewissen Verdienst das Elterngeld gekürzt. Genaueres findest du sicher auf einschlägigen Seiten, die dir oben schon verlinkt wurden.

Das Problem ist: Nur weil ein Kindergarten/KiTa/Krippe auch U2-Kinder aufnimmt, heißt das noch lange nicht, dass du auch den Platz kriegst. Hier lohnt es sich, schon in der Schwangerschaft mal kurz nachzufragen, wie das Prozedere ist und wie realistisch es ist, einen Platz zu kriegen. Wenns nur um wenige Stunden geht und das Kind unter 1 ist oder gerade 1, favorisiere ich persönlich eine Tagesmutter, sofern du eine gute findest. Aber ob das was für euch ist, musst du wissen.
 
catwild
Benutzer73842  (37) Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #10
Nu werd doch erstmal schwanger :zwinker:

Ich hab ein paar Überlegungen/Denkanstöße
Hast du einen festen Arbeitsplatz zu dem du nach der Elternzeit zurückkehren kannst oder müsstest du einen neuen Job suchen?
Nicht so viel grübeln - Machen! Sagt meine Schwester auch immer.. :grin:

Ja, habe einen festen Arbeitsplatz. Das wäre also schonmal sicher..

Dadurch, dass sie dort arbeitet, könnte sie ein gutes Wort für mich einlegen, und sie meint die Chancen ständen gut, wenn ich mich eben während der Schwangerschaft bei ihr in der Kita anmelde.

Und danke fürs antworten. :smile:
 
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