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Wichtige, allgemeine Fragen zur Ausbildung bzw. deren Ende!

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Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hier meine Fragen:

1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?

2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?

3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?

4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann (BBiG)?
 
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Benutzer19708  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Hier meine Fragen:

1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?
Nein, sobald er verlangt, dass du den Tag nach der bestandenen mündlichen Prüfung wiedersehen will, gilt ein neuer Arbeitsvertrag. Du bist dann quasi "übernommen"

2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?
Jaaa....nein. Du bekommst bei der Prüfung einen Wisch wo draufsteht, bestanden/nicht bestanden. Den reichst du bei deiner Firma ein. Das Zeugnis/Facharbeiterbrief, der kommt erst per Post hinterher. Das kann auch mal 2 Wochen dauern. Diesen ebenfalls einreichen.

3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?
Natürlich, du bekommst anteilig dein Azubi Gehalt vom ersten des Monats bis inklusive dem Tag der mündlichen Prüfung

4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann (BBiG)?
Ja, die erste Verlängerung ist IMHO Pflicht, bei einer zweiten kann der Betrieb nein sagen
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Jaaa....nein. Du bekommst bei der Prüfung einen Wisch wo draufsteht, bestanden/nicht bestanden. Den reichst du bei deiner Firma ein. Das Zeugnis/Facharbeiterbrief, der kommt erst per Post hinterher. Das kann auch mal 2 Wochen dauern. Diesen ebenfalls einreichen.

Und wenn ich diesen "Wisch" dann der Firma vorgezeigt habe ist die Ausbildung dann damit direkt beendet? Oder erst, wenn dieses Zeugnis mit den einzelnen Noten drin angekommen ist?

Ich weiß, dass meine Prüfung in einem bestimmten Zeitraum stattfindet (Beispielsweise Mitte bis Ende Mai). Also kann ich mich quasi bewerben mit dem Anfangsdatum 1. Juni?
Gehe ich damit kein Risiko ein, wenn der jetzige Arbeitgeber dann sagt: Hier Ausbildungsvertrag bis Ende August?

Und was ist mit der Zeit, wo ich keine Arbeit habe (angenommen ich habe mich zum 1. Juni beworben und meine Prüfung ist schon am 20. Mai? Muss ich mich dann für die 10 Tage arbeitslos melden?
 
G
Benutzer19708  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Und wenn ich diesen "Wisch" dann der Firma vorgezeigt habe ist die Ausbildung dann damit direkt beendet? Oder erst, wenn dieses Zeugnis mit den einzelnen Noten drin angekommen ist?
Nein, sie ist direkt beendet. Falls du an dem Tag noch arbeitest, allerdings als Azubi. Die Ausbildung endet nämlich erst um 24 Uhr des Tages der mündlichen Prüfung.

Ich weiß, dass meine Prüfung in einem bestimmten Zeitraum stattfindet (Beispielsweise Mitte bis Ende Mai). Also kann ich mich quasi bewerben mit dem Anfangsdatum 1. Juni?
Gehe ich damit kein Risiko ein, wenn der jetzige Arbeitgeber dann sagt: Hier Ausbildungsvertrag bis Ende August?
Das ist schwierig. Du kannst es versuchen, aber rein theorethisch hast du einen befristeten Arbeitsvertrag (der Ausbildungsvertrag). Bewirb dich lieber für den späteren Zeitraum, oder versuche es in der Bewerbung zu schreiben. Allerdings: du hast kein genaues Datum! Was machst du wenn die Prüfung doch später ist?
Bewirb dich für einen späteren Zeitraum und falls du genommen wirst, kannst du ja im Gespräch gleich sagen, dass du auch früher anfangen könntest, je nach Termin der Prüfung

Und was ist mit der Zeit, wo ich keine Arbeit habe (angenommen ich habe mich zum 1. Juni beworben und meine Prüfung ist schon am 20. Mai? Muss ich mich dann für die 10 Tage arbeitslos melden?
Jap, du hast sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du nicht übernommen wirst. Kündigst du von dir aus, so hast du natürlich eine Sperrfrist
 
Powerbienchen
Benutzer61482  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?

Nein, die Ausbildung ist definitiv beendet mit der bestandenen Prüfung. Wenn Du da weiter arbeiten sollst, dann soll dir der Arbeitgeber ein Angebot machen bzw. dir einen Angestelltenvertrag (mit richtigen Gehalt) vorlegen.

2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?

Du rufst an oder gehst hin, teilst denen mit, dass du bestanden hast und bittest um deine Unterlagen sowie Zeugnis.

3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?

Natürlich. Tagegenau wird abgerechnet. Ist deine Prüfung am 15.01.: bekommst du vom 01. - 15.01. noch Geld. (Monatsvergütung : 30 x die tatsächlich gearbeiteten Tage)

4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann

Nein. Du musst da aber auch nicht unbedingt arbeiten. Du meldest Dich einfach bei der Prüfungsstelle (IHK) zur nächstmöglichen Prüfung an. Theoretisch könntest Du zu Hause bleiben, Urlaub machen, etc. Blöd ist nur, dass man keine Kohle verdient. Wäre also schon schön, wenn der Ausbildungsbetrieb noch ein halbes Jahr gnädig ist.


Ist Deine Ausbildung am 15.05. beendet, Du hast aber erst einen Job zum 01.06., dann musst Du Dich für die paar Tage arbeitslos melden. Du bekommst Arbeitslosengeld und wichtig ist es auch für Deine Rente. (naja obwohl die paar Tage nicht wirklich ausschlaggebend sind)
 
S
Benutzer12050  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Nein, sie ist direkt beendet. Falls du an dem Tag noch arbeitest, allerdings als Azubi. Die Ausbildung endet nämlich erst um 24 Uhr des Tages der mündlichen Prüfung.


Das ist schwierig. Du kannst es versuchen, aber rein theorethisch hast du einen befristeten Arbeitsvertrag (der Ausbildungsvertrag). Bewirb dich lieber für den späteren Zeitraum, oder versuche es in der Bewerbung zu schreiben.
es ist ein AUSBILDUNGSvertrag. am tag der mündlichen prüfung endet die ausbildung im falle eines bestehens. damit bist du kein auszubildender mehr und damit is der vertrag auch beendet! der betrieb kann dich also nicht mehr zwingen nahc bekanntgabe des ergebnisses weiterzuarbeiten.
 
G
Benutzer19708  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
es ist ein AUSBILDUNGSvertrag. am tag der mündlichen prüfung endet die ausbildung im falle eines bestehens. damit bist du kein auszubildender mehr und damit is der vertrag auch beendet! der betrieb kann dich also nicht mehr zwingen nahc bekanntgabe des ergebnisses weiterzuarbeiten.
Ja und? Habe ich was anderes erzählt?
 
Powerbienchen
Benutzer61482  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Ist leider nicht richtig.

§21, III BBiG besagt: "Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr."
Wenn der Azubi also weiter im Betrieb bleiben möchte, so muss der Betrieb verlängern.

Zu Frage, ob dich der Arbeitgeber "zwingen" kann, die Vertraglichen Fristen einzuhalten, also bis August bei ihm zu arbeiten, sagt der §24 BBiG entsprechendes: Du bist dann übernommen und zwar unbefristet.

Für weiter Informationen kann ich dir http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html empfehlen.




LG


is dies neu? :ratlos_alt:
 
M
Benutzer1680  (43) Meistens hier zu finden
  • #9
Wenn man die Prüfung nicht besteht muss man an den Betrieb nen Formlosen Brief schreiben und um Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bitten.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Noch ne Frage:
Ich wollte jetzt ab dem 23. April Urlaub beantragen, damit ich zwei Wochen vor der Prüfung dann nochmal richtig Gas geben kann, was das lernen angeht. Oder ob es mehr Sinn macht, eine Woche Urlaub zu nehmen, dann eine Woche arbeiten zu gehen und dann nochmal eine Woche Urlaub zu nehmen?

Wenn ich die Prüfung bestehe, dann ist das Ausbildungsverhältniss ja direkt beendet, ne? Also dann muss ich auch keinen Urlaub mehr nehmen, um nach dem Bestehen der Ausbildung daheim bleiben zu dürfen, oder?
 
K
Benutzer41203  (37) Benutzer gesperrt
  • #11
1.) Im BBiG steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet ist. Kann mich der Arbeitgeber zwingen, trotzdem bis zum Auslaufen meines Vertrages (Ende August) zu arbeiten?
Nein nach Ablegen aller Prüfungen (endet meist mit der mündlichen) bist du nicht mehr verpflichtet die Arbeit zu leisten. Gehalt bekommst du natürlich auch nur anteilmäßig und nicht bis zum eigentlichen Ende der Ausbildung. Wenn du deine letzte Prüfung meinetwegen am 15. ablegst und die Ausbildung laut Vertrag am 30. beendest, steht dir auch nur gehalt bis zum 15. zu

2.) Wie läuft das denn mit der bestandenen Prüfung? Rufe ich nach der mündlichen Prüfung (wo ich das Endergebnis bekomme) bei meinem Ausbildungsbetrieb an, unterrichte Sie über den Ausgang und gut ist?

Dein Berufsausbilder muss dir eigentlich die Prüfung austeilen (die bekommen dann ein Prüfungszeugnis von der IHK). So kenne ich das.

3.) Wie ist das mit dem Gehalt, habe ich ein Recht darauf, den Anteil des Monats, wo ich noch gearbeitet habe, ausgezahlt zu bekommen?
Habe ich dir oben schon beantwortet

4.) Wenn ich die Prüfung nicht bestehe, ist der Betrieb dann verpflichtet, mich ein weiteres halbes Jahr aufzunehmen, damit ich die Prüfung nachholen kann (BBiG)?

Ja du darfst einmal durchrasseln dann ist der AG dazu verpflichtet dich noch ein weiteres Ausbildungsjahr bzw. bis zur nächsten Prüfung als Azubi zu beschäftigen, wenn du daraufhin nochmal durchrasselst ist es ihm freizustellen ob er das nochmal macht oder nicht. Also streng dich an, macht sich zudem besser im Lebenslauf

Noch ne Frage:
Ich wollte jetzt ab dem 23. April Urlaub beantragen, damit ich zwei Wochen vor der Prüfung dann nochmal richtig Gas geben kann, was das lernen angeht. Oder ob es mehr Sinn macht, eine Woche Urlaub zu nehmen, dann eine Woche arbeiten zu gehen und dann nochmal eine Woche Urlaub zu nehmen?

Wenn ich die Prüfung bestehe, dann ist das Ausbildungsverhältniss ja direkt beendet, ne? Also dann muss ich auch keinen Urlaub mehr nehmen, um nach dem Bestehen der Ausbildung daheim bleiben zu dürfen, oder?

Nein wenn du die Prüfung beendet hast ist dein Ausbildungsverhältniss b eendet und du hast keinen Urlaubsanspruch. Jedoch hast du nur anteiligen Urlaub. Sprich für angefangenen Monat wo du beim Arbeitgeber beschäftigt bist 2 urlaubstage.... April willst du Urlaub nehmen ne? Wenn du bisher in diesem Jahr noch kein Urlaub genommen hast stehen dir somit generell nur Acht Tage zu. Wenn du im Mai Prüfung hast und dein Urlaub in den Mai reingeht dann sind es 10 tage. Dann kommst du auch auf deine zwei Wochen. Nimm die 2 Wochen ruhig getrennt, ist sinnvoller. So kannst du in der ersten Woche richtig pauken und dir die offenen Fragen alle mal aufschreiben und in der Zwischenwoche auf Arbeit halt alles nochmal ausfragen um dann auch in der 2. Woche so richtig nochmal alles quer beet durchzulernen.... Viel erfolg... eine frage, was lernst du denn?
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
Ich lerne Bürokauffrau.

Glaube, ich nehme ab dem 24. Urlaub.
Habe zwischendurch ja ohnehin noch Schultage, daher geht das dann schon mit dem lernen.
Mir stehen für dieses Jahr noch 13 Tage zu.
Das wären dann 8 Stück, die ich nehmen würde, vom 24. April bis 9. Mai.
Und dann hab ich noch 5 Stück für die mündliche Prüfung.

Oder?
 
K
Benutzer41203  (37) Benutzer gesperrt
  • #13
:zwinker: jep richtig!!!
naja hoffe ich konnte weiterhelfen
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #14
Huuu, *anschiss bekommen hat*.
"Sie können doch nicht so lange Urlaub nehmen!"
"Muss das sein?"
"Da rufe ich aber erstmal bei der IHK an ob das mit den Prüfungsterminen stimmt!"

Unglaublich, was hier abgeht...
 
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