• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Wie kann ich mich wehren? Oder muss ich mir das gefallen lassen.

T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Ich bin gerade total am Verzweifeln, vielleicht kann mir jemand von euch helfen.


Wir haben vor drei Wochen ein neues Sofa bekommen, 2 Wochen zu spät, weil der Spediteur von dem Möbelhaus angeblich keine Zeit hatte.
Dann wollten wir das Sofa aufbauen, da sehen wir dass ein paar Teile fehlen. Jetzt ruf ich seit 3 Wochen da dauert an, wann wir endlich die fehlenden Teile bekommen, aber nichts passiert. Ich werde nur abgewimmelt und beschimpft. Ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. Wir ziehen in drei Wochen um und unser Sofa ist immernoch nicht zu benutzen.


Dann bekamen wir gestern ein Schreiben von unserem bisherigen Vermieter wir sollen für 2003 Betriebskosten nachzahlen. Ist das denn rechtens? Ich meine wir haben doch im Mietvertrag nen Festbetrag von Betriebskosten stehen, die wir jeden Monat bezahlen, da können die doch nicht einfach sagen die wollen von letztem JAhr noch Geld, oder?

Bitte helft mir. Bin echt verzweifelt. :cry:
 
S
Benutzer21039  (41) Benutzer gesperrt
  • #2
Das mit dem Sofa ist wirklich fies. Ich würd nen Brief per Einschreiben hinschicken und denen ne Frist setzen bis zu der die Teile endlich beikommen sollen. Außerdem würde ich das Sofa zurückgeben wollen, wenn das nicht klappen sollte.

Die Betriebskosten müssen sogar regelmäßig nachgezahlt werden, da meistens die Vorauszahlung die man mit der monatlichen Miete leistet nicht den Verbrauch deckt oder im Ausnahmefall auch höher ist als der eigentliche Verbrauch. Dieser kann jedoch erst viel später festgestellt werden und das führt dann zu den späten Forderungen des Vermieters.

greetz
sin
 
T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Dürfte ich denn das Sofa noch zurückgeben? Ich hab es jetzt seit 3 Wochen hier stehen und bis es bei mir war hat auch 8 Wochen gedauert.

Ist das mit der Nachzahlung denn nicht ein etwas komischer Zeitpunkt? Ich wohne seit März letzte Jahres hier und jetzt ziehe ich im Dezember hier aus und da schicken die mir jetzt nen Bescheid für 2003??? Ist das echt normal so? :frown:
 
S
Benutzer2117  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Wenn du erfolglos eine Frist gesetzt hast (nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Neulieferung), kannst du auch vom Vertrag zurücktreten.
 
T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Was für eine Frist ist denn realistisch?
Tut mir Leid, dass ich so viele Fragen stelle, aber ich kenn mich mit sowas nicht aus. :geknickt:
 
E
Benutzer10697  Verbringt hier viel Zeit
  • #6
Soweit mir bekannt, reicht eine Mahnung/Frist eben nicht aus.

1. Mahnung mit Fristsetzung 7 Werktage und in Verzugsetzung (wie such_ender schrieb : nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Neulieferung).

2. Mahnung mit Fristsetzung 7 Werktage und Androhung, bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten.

Und das am besten noch heute und belegbar (Einschreiben).


und da schicken die mir jetzt nen Bescheid für 2003
Ja, für 2004 gehts ja noch nicht.
Die Stadtwerke und/oder andere schreiben ihre Rechnungen ja auch erst später, zudem hat der Vermieter das Recht dazu, er liegt im Zeitrahmen.
Meine bekam ich ende Oktober für 2003.
 
S
Benutzer19015  Verbringt hier viel Zeit
  • #7
Also soviel ich weiß kann er tatsächlich noch die Betriebskostenabrechnung 2003 von Dir fordern. Er kann ja sogar bis zu einem Jahr nach Auszug die Kaution zurückbehalten. Soviel ich weis ist das rechtens sonst mal beim Mieterbund nachfragen, die helfen Dir kostenlos und unverbindlich (oder muss man da doch Mitglied sein....guck mal bei google).

Wo hast Du das Sofa gekauft? Wenn die nicht wollen kannst Du vom Vertrag zurücktreten, weil der Vertrag nicht erfüllt worden ist. Das ganze geht eigentlich sehr schnell und schmerzlos mit eine ReA. Wenn keine rechtschutz da ist, dann würde ich der Spedition so drohen (wissen die ja nicht ob Du Dir einen Anwalt nimmst oder nicht). Sonst Brief schreiben, justuziable Aktenlage schaffen und dann Anwalt einschalten - notfalls auf eigene Kosten - wenn sich das lohnt (wie hoch waren die Kosten des Sofas?)

smithers
 
T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
Die dürfen ein Jahr unsere Kaution zurückhalten??
Mit welcher Begründung denn?


Das Sofa hat 1300EUR gekostet, was ich den Spediteuren gegeben habe, als die das Sofa gebracht haben.
Anwalt kann ich im Moment nicht leisten, würd sich doch auch bestimmt nicht lohnen bei dem Betrag, oder?
Wofür ist denn das mit dem Einschreiben wichtig??
 
E
Benutzer10697  Verbringt hier viel Zeit
  • #9
Anwalt ist ziemlich sinnlos, denn :
Der nimmt für nen Brief auch sicher ab 50 Euro aufwärtz.

Und zut nichts anderes, als den Gegner in Verzug zu setzen, also Mahnen !
Das kann man eben sehr gut allein.
Klar, wenn Rechtsschutz vorhanden, ok ... iss aber nich :grin:

Wofür ist denn das mit dem Einschreiben wichtig??
Damit du bei weiteren Schritten (gerichtliches Mahnverfahren oder Klage) Beweise hast, fristgerecht gemahnt zu haben und am Ende auch den Kaufvertragsrücktritt belegen kannst.

Denn ansonsten könnte bei weiteren Schritten immer der Verkäufer behaubten, es sei nie Post von Dir gekommen, und du bist die Dumme, denn kein Gericht wird nach mündlichen Absprachen (ohne Zeugen) jemanden schuldig sprechen ...

Mit diesem Schriftverkehr kennen sich die meisten Einzelhändler auch ein wenig aus, weswegen eine "richtig" formulierte Mahnung meist genauso Wirkung erzielt, wie ein Schreiben vom Anwalt.

Die dürfen ein Jahr unsere Kaution zurückhalten??
Wie lang sie nun genau dürfen, weiß ich nicht.
Aber ein paar Monate wohl in jedem Fall.
Meistens geht das aber zügiger, nach/bei der Wohnungsabnahme werden ja eventuelle Mängel festgestellt (und können von dir beseitigt werden), dann geht die Kaution meist innerhalb weniger Tage/Wochen an dich (samt Zinsen).
 
T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Also es kommt die nächsten Tage einer von der Vermietgesellschaft zum Gucken. Ich denke mal die wollen sehen was wir alles machen müssen, oder?
Auf jeden Fall wohnen wir ja noch 4 Wochen hier und Miete bezahlen wir bis Ende Januar.

Was nur doof ist im Januar haben wir ja einmal doppelte Miete, neue und alte Wohnung. Jetzt war bei der BK-Abrechnung nen Schreiben bei, dass die ab Januar allgemein mehr Betriebskosten haben wollen.
Müssen wir denn diesen Mehrbetrag dann auch zahlen, obwohl wir da garnicht mehr wohnen??
 
E
Benutzer6487  Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Wenn du Miete zahlst, wohnst du offiziell da. Also mußt du auch Nebenkosten zahlen. Ob du dann da bist, oder nicht, ist deine Sache.
 
F
Benutzer19933  (40) Verbringt hier viel Zeit
  • #12
Geh wegen dem Sofa zur Verbraucherschutzzentrale, gibts in jeder größeren Stadt. Frag am besten mal im Rathaus nach.

Da können sie Dir auf jeden Fall kompetent helfen und unterstützen Dich auch in Formulierung und Fristangelegenheiten, etc.
 
E
Benutzer10697  Verbringt hier viel Zeit
  • #13
dass die ab Januar allgemein mehr Betriebskosten haben wollen.
Nun, damit will man wahrscheinlich eben verhindern, dass am Ende wieder viel nachgezahlt werden muß, oder reagiert auf Heizöl/Strom/Abfall/Abwasser Kosten Erhöhungen.

Das ist ja sinnvoll, besonders wenn ihr noch länger dort wohnen würdet.
Ihr müßt beim Ausszug unbedingt die Zählerstände (Strom/Gas/Wasser) notieren, und Heizungen ablesen (wenn dort diese Skalen dran sind).
Diese Zählerstände müssen ins Abnahmeprotokoll und ein unterschriebener Durchschlag verbleibt bei euch.

Bei der nächsten Abrechnung (kann aber dann eben 1 Jahr dauern) würdet Ihr zuviel bezahlte Betriebskosten zurückerstattet bekommen, was aber in diesem Fall sehr unwahrscheinlich ist, denn :

Ihr zahlt im Sommer mehr als ihr verbraucht, im Winter verbraucht ihr mehr, als ihr zahlt :grin:
Also da die nächsten 2 Monate von Euch geheizt werden, werden die gezahlten BK nicht reichen (Würde im Sommer wieder reingeholt), also könnt ihr nächstes Jahr in eurer neuen Wohnung (wahrscheinlich) auch mit einer Nachforderung eures Vermieters (der alten Wohnung) rechnen.
 
S
Benutzer Gast
  • #14
Wegen den Betriebskosten solltest Du mal in den Mietvertrag schauen. Wenn die da wirklich festgeschrieben sind kann der Vermieter eigentlich keine Nachzahlung verlangen. Aber oft zahlt der Mieter lediglich Abschlagszahlungen, dann kann es tatsaechlich zu Nachforderungen kommen.
 
T
Benutzer21724  (43) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #15
Also wir haben im Mietvertrag fest drinstehen, dass wir 60EUR Betriebskosten jeden Monat zahlen müssen und zwar fest. Darunter fallen bei uns Hausmeister, Müllabfuhr, Flurlicht usw. alles was ich wenn ich den Monat den ich da garnicht mehr wohne ja nicht mehr in Anspruch nehme.

Muss ich denn meinem Ex-Vermieter sagen wo ich hinziehe?

emotion schrieb:
Also da die nächsten 2 Monate von Euch geheizt werden, werden die gezahlten BK nicht reichen (Würde im Sommer wieder reingeholt), also könnt ihr nächstes Jahr in eurer neuen Wohnung (wahrscheinlich) auch mit einer Nachforderung eures Vermieters (der alten Wohnung) rechnen.

Mit unserer Heizung hat das nichts zu tun. Bei uns sind BK nur die allgemeinen Dinge die alle im Haus betreffen. s.o.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren