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Wie Melderegisterauskunftssperre begründen?

H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
HaliHalloHallöchen,
ich will meine Anschriftsdaten beim Melderegister für eine Auskunft an Privatpersonen sperren lassen, "einfache Melderegisterauskunft" nennt sich das (Auskunft aus dem Melderegister). Abgesehen davon, dass ich es datenschutzrechtlich sowieso bedenklich finde, dass ich die Sperre extra beantragen muss -meiner Meinung nach sollte das der Standardzustand sein, dass dritte nicht einfach gegen eine geringe Gebühr meine Anschrift herausfinden können-, wieso muss ich das mit ärztlichen Attesten usw. begründen? Ist es denn nicht schon ausreichend, wenn ich einfach nur sage Nein, das will ich nicht?

Jedenfalls habe ich einen Antrag auf Sperrung der einfachen und der erweiterte Melderegister-Auskunft über mich nach § soundso -finde das Formular gerade nicht- gestellt, einen kurzen Abriß meines (für dieseen Zweck relevanten) Lebensverlaufs gegeben, erklärt, dass eine Kontaktaufnahme seitens meiner Eltern wieder eine hohe seelische Belastung für mich bedeuten würde und sogar den relevanten Teil meines letzten Arztberichtes abgedruckt (mit Kontaktmöglichkeiten zu der Ärztin).
Heute aber bekam ich einen Brief, dass ich die Sperrung noch weiter begründen muss??!

Kennt sich da jmd aus, was muß ich denen noch erzählen? Ich habe keine Lust, denen jetzt meine gesamte Anamnese zu erläutern (geht sie ja nichts an) und die seelischen Folgen, die das ganze für mich hatte.
 
Tinkerbellw
Benutzer35070  Meistens hier zu finden
  • #2
Meine Schwester hat diese Sperre bekommen, da sie in einer öffentlichen verwaltung arbeitet und sich mit dem Job nicht nur Freunde macht. Bei ihr war es so das ihre Chefin unterschreiben musste, dass die das dringend braucht!
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
mmmmh, dann muss ich wohl nen Schrieb vom Psychologen beibringen. Blöd.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #4
Mein früherer Freund ist vor seiner Familie geflohen, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, und hat auch so eine Sperre beantragt damals. Das ging relativ einfach, er hat das persönlich gemacht, wenn ich das richtig sehe. Beweise dafür, dass seine Brüder ihn massiv bedroht und vorübergehend seinen Pass eingezogen hatten, hatte er nicht.

Vielleicht solltest Du da mal anrufen und nachfragen, inwiefern weitere Begründungen nötig sind?

Off-Topic:
Dass es sowohl Pflicht zur Ummeldung beim Wohnortwechsel als auch die Möglichkeit zur Auskunftseinholung gibt, hat schon einen Sinn, was meinste, wie viele Leute sich alten Zahlungsverpflichtungen entziehen möchten und es auf diesem Wege versuchten, wenn das so einfach möglich wäre...und so eine Auskunft beim Melderegister einzuholen, kostet ja auch Gebühren, da geht ja nicht jeder hin und holt sich Deine Adresse aus Jux und Dollerei :zwinker:.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #5
Off-Topic:
Dass es sowohl Pflicht zur Ummeldung beim Wohnortwechsel als auch die Möglichkeit zur Auskunftseinholung gibt, hat schon einen Sinn, was meinste, wie viele Leute sich alten Zahlungsverpflichtungen entziehen möchten und es auf diesem Wege versuchten, wenn das so einfach möglich wäre...und so eine Auskunft beim Melderegister einzuholen, kostet ja auch Gebühren, da geht ja nicht jeder hin und holt sich Deine Adresse aus Jux und Dollerei :zwinker:.
Das ist es auch nicht, was mich stört. Den Sinn verstehe ich ja auch und finde ich auch richtig. Ich möchte nur sozusagen auch vor meiner Familie "fliehen" und mich ärgert dabei, dass mir das so schwer gemacht wird, meine Daten zu schützen, während meine Eltern einfach so für ein paar Euro meine Adresse rausfinden können.

Und nebenbei: Gläubiger hätten ja auch einen triftigen Grund, ihren Schuldner ausfindig zu machen. Meine Eltern könnten doch allein mit der Begründung, dass sie ihren Sohn finden wollen die Auskunft bekommen?
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #6
Und nebenbei: Gläubiger hätten ja auch einen triftigen Grund, ihren Schuldner ausfindig zu machen. Meine Eltern könnten doch allein mit der Begründung, dass sie ihren Sohn finden wollen die Auskunft bekommen?
Ich vermute mal ja, weiß das aber nicht genau.
Ich denke, das solltest Du nochmal bei denen erfragen, die eine genauere Begründung von Dir wollen. Wenn Du erläuterst, warum es für Dich psychisch belastend wäre, wenn Deine Eltern Dich finden, und eben ggf. noch ein Attest oder Ähnliches vorliegst, könnte ich mir vorstellen, dass das akzeptiert wird. Liegt vermutlich im Ermessen der zuständigen Person im Amt... weiß nicht, wie genau die Vorgaben da sind bei solchen Sperren.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Ja, am Montag ruf ich da mal an.

Aber was soll ich denen denn erzählen, die letzten 31 Jahre? Es gab nämlich kein einzelnes und allgemeinverständliches Ereignis, das zu dieser Abwendung von meinen Eltern geführt hat.
Ich habe ja in den Antrag geschrieben, dass eine Kontaktaufnahme[meiner Eltern] zu mir für mich eine hohe seelische Belastung bedeuten würde. Reicht das nicht?
Psychologisches Attest kann ich nicht vorlegen, weil ich die Psychotherapie nach den kostenfreien 25 Sitzungen frustriert nicht fortgeführt -um nicht zu sagen abgebrochen- habe weil der Therapeutin es Zitat: zuviel Arbeit gewesen wäre, der KK einen ausführlichen Bericht zu schreiben, der die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung erklärt hätte.
Reicht es denn nicht, wenn ich erkläre, dass ich meine schutzwürdigen Belange[...] (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung an meine Eltern beeinträchtigt sehe?
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #8
Ich denke, irgendeinen Nachweis wirst du da schon brauchen. Das könnte sonst ja jeder mal einfach so behaupten.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Das könnte sonst ja jeder mal einfach so ...
Ja wieso denn nicht? Das ist es ja, was mich an dem ganzen so stört! Es sind doch meine privaten Daten und wenn ich einfach nicht will, dass irgendjemand die einfache Melderegisterauskunft schon ohne Begründung einfach mal so und nur gegen eine lächerlich geringe Gebühr von 3,85 (Quelle) erhalten kann, dann finde ich das datenschutzrechtlich -wie ich schon sagte- sehr bedenklich.

Außerdem habe ich ja eine Teil meines letzten Arztberichtes und eine Kopie des Bescheides vom Versorgungsamtes -in dem mir eine Depression als Teil meiner Behinderung anerkannt wird- beigefügt.

edit: Ich werde morgen dann auchmal den Datenschutzbeauftragtren anrufen oder ihm ne eMail schreiben.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #10
Ja wieso denn nicht? Das ist es ja, was mich an dem ganzen so stört! Es sind doch meine privaten Daten
Warum das eben nicht einfach so geht, hat mosquito ja schon ausgeführt.

Und wenn du in deinen Antrag schreibst, daß ein Kontakt mit deinen Eltern eine zu hohe seelische Belastung darstellen würde, dann reicht es vermutlich nicht aus, einfach ein Attest über Depressionen beizulegen. Depressionen haben viele Leute. Du wirst - vermutlich - ein Attest brauchen, in dem steht, warum gerade der Kontakt mit deinen Eltern diese psychischen Probleme verstärken würde.

Was hat dir die Behörde denn geschrieben, was genau sie brauchen, um das anerkennen zu können? Danach würde ich mich richten.

Oder, alternativ: Such dir einen Rechtsanwalt, der darauf spezialisiert ist.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #11
Nichts konkretes leider, nur , dass ich ...einen plausiblen Sachvortrag unter Bezugnahme auf konkrete Ereignisse[...] übersenden soll und dass ich mitteilen soll, welchen Schutz ich mir jetzt von einer Auskunftssperre erhoffe.

Das erste Ereigniss war, dass ich im Sandkasten meinen Geschwistern immer nur beim Förmchen-bauen zugesehen habe anstatt selber mal eins zu bauen. Das nächste "Ereignis" war dann, dass im Kindergarten nie ein Kind mit mir spielen wollte; sogar als ich mal mit Spielsachen auf eines zugegangen bin wurde ich nach wenigen Sekunden schonwieder stehengelassen; ich stand immer im Abseits, meine Geschwister hatten immer Freunde, mit denen sie auch täglich was unternommen haben, von denen sie täglich bei uns daheim abgeholt oder angerufen wurden, nur ich nicht, für mich hat sich niemand interessiert. Meine Eltern hat das nicht gekümmert.
Und das ging 31 Jahre so weiter...

Wie soll ich das denn bitte Belegen? Die Kindergärtnerinnen waren damals schon älter und dürften mittlerweile schon verstorben sein, Fotos die das dokumentieren gibt es natürlich keine (wer hätte die auch machen sollen, hat ja niemand erkannt, dass da sich was falsch entwickelt).
Meine Grundschullehrer ausfindig machen und mir ...was denn... attestieren lassen?


Sorry, seit 5 Minuten versuche ich es hochzuladen, das geht aber nicht.
 
S
Benutzer65427  Benutzer gesperrt
  • #12
wäre es net das einfachste das problem mit deinen eltern zu lösen?

du hast große probleme du gehörst zum psychologen dann erledigt sich das auch mit dem melderegister eintrag
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
Nein, meine Eltern wussten ja bis zuletzt (und das war erst vor einem Jahr!) nicht, was sie mir angetan haben.

Und beim Psychologen war ich ja schon, wie ich oben schon geschrieben habe. Ich war ihr aber "zuviel Arbeit" oder sie hat es auchnicht so ganz begriffen.


PS.: Und jetzt will ich ins Schwimmbad. Bis in zwei Stunden :winkwink:
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #14
Nichts konkretes leider, nur , dass ich ...einen plausiblen Sachvortrag unter Bezugnahme auf konkrete Ereignisse[...] übersenden soll und dass ich mitteilen soll, welchen Schutz ich mir jetzt von einer Auskunftssperre erhoffe.
Na ja, ich schätze mal, in der Regel ist so eine Auskunftssperre dafür gedacht, z.B. jemanden zu schützen, der bedroht wurde, Gewalt erfahren hat und Angst hat, daß derjenige ihn wieder aufsuchen könnte.

Wenn du einfach nur keinen Kontakt mit deinen Eltern haben willst - zieh um, und WENN sie deine Adresse wieder bekommen (glaubst du überhaupt wirklich, daß sie so eine Auskunft einholen wollen würden?), mach ihnen klar, daß du keinen Kontakt mehr zu ihnen willst. Ich denke nicht, daß man einen Anspruch darauf hat, vor jemandem geschützt zu werden, der einem - mal ganz vereinfacht gesagt - "nichts getan" hat.

Das erste Ereigniss war, dass ich im Sandkasten meinen Geschwistern immer nur beim Förmchen-bauen zugesehen habe anstatt selber mal eins zu bauen. Das nächste "Ereignis" war dann, dass im Kindergarten nie ein Kind mit mir spielen wollte; sogar als ich mal mit Spielsachen auf eines zugegangen bin wurde ich nach wenigen Sekunden schonwieder stehengelassen; ich stand immer im Abseits, meine Geschwister hatten immer Freunde, mit denen sie auch täglich was unternommen haben, von denen sie täglich bei uns daheim abgeholt oder angerufen wurden, nur ich nicht, für mich hat sich niemand interessiert. Meine Eltern hat das nicht gekümmert.
Und das ging 31 Jahre so weiter...

Wie soll ich das denn bitte Belegen? Die Kindergärtnerinnen waren damals schon älter und dürften mittlerweile schon verstorben sein, Fotos die das dokumentieren gibt es natürlich keine (wer hätte die auch machen sollen, hat ja niemand erkannt, dass da sich was falsch entwickelt).
Meine Grundschullehrer ausfindig machen und mir ...was denn... attestieren lassen?


Sorry, seit 5 Minuten versuche ich es hochzuladen, das geht aber nicht.
Du sollst dir nicht attestieren lassen, daß du im Kindergarten keine Förmchen gebaut hast. Sondern daß und warum es JETZT eine zu große psychische Belastung wäre, mit deinen Eltern Kontakt zu haben.

Denn die Behörde könnte ja auch berechtigterweise fragen: Wenn 31 Jahre lang Kontakt da war und jetzt plötzlich keiner mehr da sein soll, WAS IST DA PASSIERT? Und genau das fragt die Behörde ja auch.

Was haben deine Eltern denn getan? Deine Geschwister hatten Freunde - du nicht. Aber was sollen Eltern da machen? Freunde herzaubern? Wenn das eigene Kind vielleicht eher Einzelgänger ist, will man ihm ja auch keine anderen Kinder "aufzwingen". Oder haben sie dir Dinge verboten, die sie deinen Geschwistern erlaubt haben, oder deine Geschwister ständig irgendwo hingebracht (Sportvereine usw...) und dich nicht rausgelassen, oder was?
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #15
Und daran, dass mit Dir keiner spielen wollte, sind Deine Eltern schuld?

Wie Sternschnuppe_x sagt: Es geht darum, warum JETZT für Dich Kontakt so eine starke Belastung darstellt.

Sie wollen Sachvortrag. Das heißt, Du musst da schon ein bisschen mehr erklären, die bloße Behauptung, dass das für Dich eine Belastung darstellt, genügt nicht. Aus Deinem begründenden Text muss hervorgehen, inwiefern neuerlicher Kontakt für Dich mit negativen Folgen für Dein Seelenleben verbunden ist.

Wenn Deinen Eltern so lange egal war, wie es Dir geht, warum sollten sie überhaupt jetzt Kontakt wollen? Meinste wirklich, die beantragen so eine Auskunft?

Statt Dich auf einen Streit mit Behörden und rechtliche Einlassungen zum Datenschutz zu kaprizieren, versuchte ich an Deiner Stelle auch eher, die seelischen Probleme anzugehen. Nur weil eine Psychologin mal doof war, gibst Du auf? Du kannst weitere Termine mit anderen Therapeuten vereinbaren. Wie dringlich hast Du denn bei der besagten Psychologin eine Weiterbehandlung gemacht? Auch wenn die wohl keine Lust hatte, Dich weiterzutherapieren - dann halt jemand anders suchen. Nicht jeder Patient passt zu jedem Therapeuten, nicht jeder Therapeut passt zu jedem Patienten.

Ich denke, das eigentliche Problem ist nicht das mit der Melderegisterauskunft. Ich vermute mal sehr, dass die gesetzliche Meldepflicht sowie die Möglichkeiten zu einer Melderegisterauskunft den Datenschutzrichtlinien entsprechen. Möglichkeiten, diese Auskunft sperren zu lassen, gibt es bei BEGRÜNDETEM Interesse ja. Aber unter Begründung scheint das, was Du mitgeteilt hast, noch nicht zu fallen. Also begründe ausführlicher, wenn Du die Sperre willst.
 
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H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #16
Du sagst es, Sternschnuppe: in der Regel! Eine Regel definiert sich aber durch ihre Ausnahmen; sonst wäre es keine Regel, sondern ein physikalisches Gesetz.

Wie soll ich denn aber meine "Ausnahme" belegen, wenn nichtmal eine Diplompsychologin das kann?
Klar habe ich Angst, dass meine Eltern mich wieder aufsuchen könnten; deswegen will ich ja meine Daten im Melderegister für eine Askunft sperren lassen.

Ausgezogen bin ich schon vor einem Jahr (sogar mehr als 600km weit weg). Meinen Eltern habe ich damals auch klar gesagt, dass ich keinen Kontakt mehr will, habe auch weder meine Adresse noch meine Handynummer dagelassen. Aber sie wissen -und vermuten es jetzt wahrscheinlich-, dass ich in Berlin wohne. Meinen Namen und Nachnamen (den könnte ich ja nur ändern, wenn ich heirate und den meiner Frau annehmen würde) wissen sie auch, Geburtsdatum und -ort sowieso. Und das allein genügt, dass sie für 3,85 Euro (Link wurde entfernt) meine Anschrift kaufen können. Das ist doch nicht ok?

Es könnte gut sein, dass meine Eltern -wenn auch durch Anregung meiner drei Geschwister- diese Auskunft beantragen könnten, wenn ich demnächst nämlich Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihnen fordere.
Und ich denke schon, dass ein Rechtsstaat dem einfachen Datenschutzverlangen eines Bürgers entsprechen sollte und zwar ohne ausführliche Begründung.


Wie ich schon sagte: dass es JETZT eine große seelische Belastung für mich bedeuten würde lässt sich ja nicht mit Ereignissen und schon garnicht belegbaren (nach dem heutigen Stand der Psychologie) erklären oder attestieren. Ich sags nochmal: 31 Jahre! Kannst du 31 Jahre auf einer dreiviertel Seite darlegen? Eigentlich ja: Nichts! Aber das wird niemanden zufriedenstellen. Insbesondere, wenn ich der Behörde sage es ist nichts passiert, um deine Frage zu beantworten Sternschnuppe.

Sternschnuppe_x;4070110 schrieb:
Deine Geschwister hatten Freunde - du nicht. Aber was sollen Eltern da machen?
Kinderpsychologe? Kinderthrapie, Lehrer fragen, wie's in der Schule ist, ob ich da auch so introvertiert bin?
Mein Vater hat mich mal gefragt, warum ich so torkel, warum ich nicht gerade stehen kann anstatt meinen Kinderarzt. Er hat einen befreundeten Pädagogen um Rat gefragt, warum ich mir beim schreiben so schwer tue , anstatt seinen Bruder den praktizierenden Mediziner.

Ich war nicht "eher" Einzelgänger, ich war ein introvertierter Außenseiter, der ständig nur in seinem Zimmer hockte. Verboten oder mich benachteiligt (wg. Chauffeurdienst usw. was sternschnuppe angesprochen hatte) haben sie mich nicht, nur tatenlos mitangesehen, wie ich meine ganze Kindheit und Jugend allein vor der Glotze verbracht habe.
 
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H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
Und daran, dass mit Dir keiner spielen wollte, sind Deine Eltern schuld?
Daran nicht. Ihr vergehen ist es, dass sie das nicht weiter gekümmert hat, OBWOHL bei meinen drei Geschwistern das ja ganzanders war!

Sie wollen Sachvortrag. Das heißt, Du musst da schon ein bisschen mehr erklären,
Soll ich denen nen Roman schreiben? Du siehst ja schon an diesem Thread, wieviel ich erklären muss und es hat trotzdem noch niemand so recht verstanden, oder?

Off-Topic:

Nur weil eine Psychologin mal doof war, gibst Du auf? Du kannst weitere Termine mit anderen Therapeuten vereinbaren. Wie dringlich hast Du denn bei der besagten Psychologin eine Weiterbehandlung gemacht?
Ich gebe nicht auf, ich versuchs jetzt nur halt alleine, weil die Therapie so verlief, wie ich es vermutet hatte: nämlich dass mir auch eine Diplom-Psychologin nicht helfen kann sondern anscheinend überfordert ist.


Sie haben dich also schon ein Jahr lang in Ruhe gelassen.
Und so soll es auch bleiben!
... werden sie so oder so deinen Aufenthaltsort mitbekommen bzw. dich sogar sehen. Ich glaube nicht, daß sich ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren durchführen läßt, wenn der Kläger komplett anonym und verborgen bleiben will.
Das soll es ja auchnicht, nur meine Eltern sollen dann ausschließlich über meinen Anwalt mit mir kommunizieren können.
Das kannst du gerne denken, so ist aber nicht die derzeitige Rechtslage in Deutschland.
Und deswegen werde ich auch den Datenschutzbeauftragten anschreiben.
Dann wirst du für eine Auskunftssperre schlechte Karten haben. Noch dazu, wenn du - und sei es nur über den "Umweg" eines Prozesses - ja sogar selbst in Erwägung ziehst, den Kontakt gerade wieder zu suchen und wiederherzustellen.
Ich beanspruche ja auchnicht die Hilfe des Staates um die Adresse "auszuspionieren". Schließlich habe ich dort jahrelang wohnen müssen und kenne daher die Adresse. Meine Eltern haben dort ein eigenes Zwei-Familienhaus, das sie vor ein paar Jahren auch abbezahlt haben -es gehört also wirklich Ihnen selbst. Und ich glaube nicht, dass sie es verkauft haben, da sie es auch als ihren Alterswohnsitz gebaut haben, wenn auch ein Stockwerk vermietet.
Na ja, das mag für dich schlimm sein, aber - vermutlich - nichts, was Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtfertigen würde, falls du darauf hinaus willst.
Meinst du? Eine ensprechende "Anklage" würde ich natürlich ausführlicher beschreiben und die würde dann auch Seiten füllen.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #21
Du willst sie auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verklagen?
und
Mit welcher Begründung? Dass sie erlaubt haben, dass Du Dich im Kindes- und/oder Jugendalter zurückziehst und nicht mit anderen spielst, sondern zuhause fernsiehst?
Nein, sondern weil sie meine Behinderunng trotz der offensichtlichen Symptome ignoriert und mich damit wider besseren Wissens ins soziale Abseits haben abrutschen lassen.
Kinder sind verschieden
Charakterlich ja, biologisch nein.
Inwiefern sollen sie Dir mit dem Zulassen Deines Rückzugs geschadet haben?
Weil sie die Ursache dafür hätten ergründen müssen, weil sie hätten sehen müssen, das mein Verhalten und meine körperlichen Unfähigkeiten nicht normal sind.
Sind Eltern verpflichtet zu erkennen, dass eine mögliche seelische Andersartigkeit ihres Kindes ...
Weiß ich nicht. Aber in meinem Fall war es ja auch keine seelische Andersartigkeit sondern eine biologische. Und das ist medizinisch erwiesen! Mit MRT-Befunden, neurologischen und endokrinologischen Untersuchungen.
... es geht hier doch ums Eigenbrötlerdasein, oder?
Nicht direkt. Um eine soziale Isolation (aktiv wie passiv) infolge einer ignorierten angeborenen Behinderung.
Kann man Eltern verklagen, wenn sie ihr Kind nicht optimal fördern
Ich denke, in meinem Fall schon.
Vielleicht schau ich mal nach, was die Fürsorgepflicht umfasst, ob man dazu was finden kann.
Hast du da Quellen? Wie gesagt: diese Behinderung (ist mir auch vom Versorgungsamt als solche bescheinigt worden: Funktionsstörung der Hirnanhangsdrüse, das "Torkeln" geht zurück auf eine "beginnende cerebelläre Ataxie" und wird gerade vom Versorgungsamt in den Bescheid eingearbeitet) ist mir angeboren und hat sich schon im Kleinkindalter in einer unterdurchschnittlichen Ungeschicklichkeit geäußert.
Hast Du Dich schon bei einem Anwalt beraten lassen, was eine solche Klage angeht
Nein, aber das muss ich sowieso erst, weil ich derzeit von ALG2 (besser bekannt als Hartz IV) lebe und mir da auch Anwaltskosten undso gezahlt werden.
Bezogen auf die Auskunftssache: Wie Sternschnuppe_x andeutete...es wäre mir neu, dass ein Kläger dem Beklagten seine Adresse verheimlichen kann. Alle Schriftsätze, die ich bislang zu Gesicht bekam, enthielten Angaben zum Wohnort des Klägers, gefolgt durch "vertreten durch" (--> Anwalt).
Achso, ja dann macht eine Auskunftssperre wirklich keinen Sinn :geknickt:
Off-Topic:
Wenn Du Dein schutzwürdiges Interesse nicht glaubhaft machen kannst, gibt es auch keine Auskunftssperre.
Und das gefällt mir eben aus datenschutzgründen nicht. Datenschutz wäre für mich, dassb niemand ohne begründetes Interesse meine Adresse so herausfinden kann. Und allein die Tatsache, dass Eltern (oder deren Verwandte oder sogar nur Bekannte, denen sie den Namen und das Geburtsdatum nennen) ihr Kind suchen ist für mich kein Grund.
Aber das sollte in einen eigene Thread.

Dass Du seelischen Schaden fürchtest, ist nicht mal mir als Privatperson eine ausreichende Begründung.
Ich will dir nicht zu nahe treten, rein sachlich gesehen: du darfst ja über sowas auchnicht entscheiden. Und ich hoffe doch sehr, dass derjenige, der über die Herausgabe meiner Daten entscheidet ein gewisses Maß an Kompetenz haben muss, also nichtmal eben ne Aushilfskraft
Du kannst natürlich auch in ein Land auswandern, in dem es keine Meldepflicht gibt (Irland z.B.).
Da sind mir dann die anderen Umstände die damit verbunden sind zu "unbequem". Ich wage mal zu behaupten, dass in keinem Land dieses Planeten der Lebensstandard so hoch und das Sozialsystem so ausgeprägt ist wie in Deutschland.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #24
Okay, also geht es nicht darum, daß sie dich vorm Fernseher haben sitzen lassen. Sondern darum, daß eine KÖRPERLICHE Behinderung von deinen Eltern nicht erkannt worden ist und sie dich infolgedessen nicht entsprechend fördern und behandeln haben lassen?
genau
Aber ganz ehrlich, selbst da... das war vor bald 30 Jahren, ich weiß nicht, ob man Eltern vorwerfen kann, daß sie damals (zu einem Zeitpunkt, wo's vielleicht noch gar kein MRT gab bzw. die Störung, die du hast, vielleicht noch nicht so erforscht war, ich weiß es nicht, könnte mir das aber vorstellen) nicht gemerkt haben, daß ihr Kind "unterdurchschnittlich geschickt" ist.
MRT gibt es laut Wikipedia seit 1973, zumindest theoretisch. Das war drei Jahre vor meiner Geburt.
In Deutschland wurde es sogar nahe am Wohnort meiner Eltern (ca. 200km) entwickelt.
Aber das ist eigentlich irrelevant, da ein MRT von meinem Kopf nur erkennen läßt, dass mein Kleinhirn zu klein ist. Die Neurologie (s. Wikipedia) ist wesentlich älter aber eigentlich auch nur von sekundärer Bedeutung, weil meine Eltern ja keine Mediziner sind (außer der Bruder meines Vaters).
Vielmehr ist es von Belang, dass meine Eltern ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht mir gegenüber nicht nachgekommen sind.
Selbst WENN du ihnen das allerdings nachweisen KÖNNTEST, stellt sich immer noch die Frage, WOFÜR GENAU du Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wollen würdest und IN WELCHER HÖHE.
Schadensersatz für die Jahre, in denen ich kein Gehalt erwerben konnte, weil sich mein Studium wg. meiner (oft auch lebensbedrohlichen) Depressionen, die mir das ganze eingebrockt hat unnötig in die Länge gezogen hat.
Die Höhe ergibt sich dann aus dem Einstiegs- und Durchschnittsgehalt, das mir also entgangen ist.
Schadensersatz werde ich mich dann mit einem Anwalt beraten, ob es da "Regelsätze" gibt, was ein Lebensjahr wert ist oder ob ich den selbst beziffern kann.
... bei einem über-30-jährigen Mann wird man auch sagen, daß er irgendwann ja auch mal selbst hätte Verantwortung übernehmen und aus seiner Isolation hätten rauskommen können.
Nicht, wenn er in diese soziale Isolation sozusagen hineingedrängt wurde. Um seine Probleme selbst in die Hand zu nehmen bedarf es nämlich Selbbstvertrauen und Selbstwertgefühl; beides konnte ich doch nicht entwickeln, weil meine Eltern ja nicht reagiert haben (und nichts unternommen haben) haben sie mir damit doch suggeriert, dass da kein Handlungsbedaarf besteht und das halt so ist.
...eine Behinderung haben, aber das allein ist kein Grund, im "sozialen Abseits" zu landen
Wenn sie nicht als solche erkannt wird und dann auchnoch übergangen wird schon; ich bin der lebende Beweis.
und ab einem gewissen Alter kann man da auch nicht mehr die Eltern verantwortlich machen.
Und ab welchem Alter? Wie gesagt: ich konnte kein Selbstwertgefühl und kein Selbstvertrauen entwickeln; erst jetzt.
Und: Man muß Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen genau beziffern und bei Schadensersatz auch darlegen, worin genau der Schaden besteht.
Natürlich werde ich das dann auch genauestens beziffern und begründen.
einfach zu sagen "mir geht's jetzt schlecht, dafür sind meine Eltern verantwortlich, deshalb will ich Geld" reicht da nicht.
Das ist auchnicht meine Absicht. Wie ich weiter oben schonmal angedeutet habe wird das nur Seiten füllen.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #25
Noch zum Thema elterliche Sorge (Der Begriff Fürsorgepflicht bezieht sich wohl eher auf das Arbeitsrecht).
§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.


§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) 1Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. 2Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html
Dort und in anderen Paragraphen kannst Du ja selbst nachlesen, was grundsätzlich die elterliche Sorge umfasst.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #26
Vielmehr ist es von Belang, dass meine Eltern ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht mir gegenüber nicht nachgekommen sind.
Das glaube ich jetzt weniger (sie haben vermutlich schon mit dir die U-Untersuchungen gemacht, oder? (falls es die da schon gab) Du wirst wohl auch bei einer Schuleingangsuntersuchung gewesen sein. Und wenn da nichtmal einem Arzt etwas aufgefallen ist, wie sollen deine Eltern da gemerkt haben, daß das bei dir über das hinausgeht, was "normal" ist?)... aber nehmen wir mal an, das würde stimmen.

Schadensersatz für die Jahre, in denen ich kein Gehalt erwerben konnte, weil sich mein Studium wg. meiner (oft auch lebensbedrohlichen) Depressionen, die mir das ganze eingebrockt hat unnötig in die Länge gezogen hat.
Da fehlt immer noch der Nachweis, daß die Depressionen allein darauf zurückzuführen sind, daß deine Eltern damals nicht mit dir zum Arzt gegangen sind. Wie will man das nachweisen?

Nicht, wenn er in diese soziale Isolation sozusagen hineingedrängt wurde. Um seine Probleme selbst in die Hand zu nehmen bedarf es nämlich Selbbstvertrauen und Selbstwertgefühl; beides konnte ich doch nicht entwickeln, weil meine Eltern ja nicht reagiert haben (und nichts unternommen haben) haben sie mir damit doch suggeriert, dass da kein Handlungsbedaarf besteht und das halt so ist.
Was glaubst du, wieviele Eltern es gibt, die ihren Kindern kein Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl vermitteln? Das mag traurig sein, aber ebenfalls wohl kaum nachweisbar. Und nur weil deine Behinderung nicht erkannt wurde, konntest du kein Selbstbewußtsein entwickeln und wurdest "in die soziale Isolation gedrängt"? Und dafür sollen allein deine Eltern verantwortlich sein? Wie willst du das jemals beweisen?

Und ab welchem Alter? Wie gesagt: ich konnte kein Selbstwertgefühl und kein Selbstvertrauen entwickeln; erst jetzt.
Wieso erst jetzt? Wieso nicht mit 16? Mit 18? Mit 25? Sind daran auch deine Eltern schuld?

Wie gesagt, ich habe allergrößte Zweifel, daß du deine Eltern dafür verantwortlich machen können wirst, daß dein Leben und deine Persönlichkeitsentwicklung nicht so gelaufen ist, wie du es gerne hättest.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #27
Vielmehr ist es von Belang, dass meine Eltern ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht mir gegenüber nicht nachgekommen sind.
Inwiefern?

Schadensersatz für die Jahre, in denen ich kein Gehalt erwerben konnte, weil sich mein Studium wg. meiner (oft auch lebensbedrohlichen) Depressionen, die mir das ganze eingebrockt hat unnötig in die Länge gezogen hat.
Du hättest die psychologische Beratung der Universität aufsuchen können, Du hättest Dich wegen der Depressionen behandeln lassen können. Wer sagt, dass definitiv aufgrund der Behinderung und ihrer Folgen sich Dein Abschluss hinausgezögert hat? Dieser Ansicht bist Du. Aber ist das beweisbar?
Inwiefern ist Deine Behinderung behandelbar, so dass es nicht zu den von Dir als Folgen angesehen Depressionen gekommen wäre? Ist gesichert, dass die Behinderung ursächlich für die Depressionen ist?
Was Dir logisch erscheint, kann das Gericht sehr anders sehen. Wie Sachverständige die Lage beurteilen, weiß ich nicht.

Die Höhe ergibt sich dann aus dem Einstiegs- und Durchschnittsgehalt, das mir also entgangen ist.
Studiumsabschluss ist kein Jobgarant. Ich bin da sehr skeptisch, sorry. Aber ein Anwalt wird Dir genauer sagen können, inwiefern das Aussichten auf Erfolg hat.

Schadensersatz werde ich mich dann mit einem Anwalt beraten, ob es da "Regelsätze" gibt, was ein Lebensjahr wert ist oder ob ich den selbst beziffern kann.
Was ein Lebensjahr wert ist? Dir sind doch keine Jahre geklaut worden. Du hattest/hast Depressionen - sagst Du, hat ein Psychiater das je diagnostiziert oder warst Du nur bei der Psychologin und eben Neurologen, die das mit der Störung diagnostiziert haben?)

Um seine Probleme selbst in die Hand zu nehmen bedarf es nämlich Selbbstvertrauen und Selbstwertgefühl; beides konnte ich doch nicht entwickeln, weil meine Eltern ja nicht reagiert haben (und nichts unternommen haben) haben sie mir damit doch suggeriert, dass da kein Handlungsbedaarf besteht und das halt so ist.
Es bleibt die Frage, ob Deine Eltern erkennen MUSSTEN, dass Du behindert bist. Worauf hätten sie reagieren sollen? Was genau haben sie unterlassen oder wie haben sie Schaden verursacht?

Du erhebst schwere Vorwürfe Deinen Eltern gegenüber. Ich nehme an, sie haben Dir zu essen gegeben, waren beim Arzt, wenn Du erkrankt bist, haben Dich zur Schule geschickt, haben Dich gepflegt und eben erzogen und großgezogen. Das ist sohwohl ihr Recht als auch ihre Pflicht.
Wenn eine Behinderung für einen Laien nicht zu erkennen ist, dann ist fraglich, ob er Schadenersatz wird leisten müssen für die subjektiv als Folge der Behinderung empfundenen Nachteile. Ob objektiv Dein späterer Studienabschluss als durch Versäumnisse Deiner Eltern in Deiner Kindheit verursacht anerkannt werden wird, sehe ich als fragwürdig an...

Haben Deine Eltern Dich lieblos behandelt und runtergeputzt und Dir gesagt, Du seist nichts wert? Selbst wenn Du deswegen kein Selbstwertgefühl entwickelt haben solltest - nicht allein die Eltern sind dafür verantwortlich, ob ein Kind selbstbewusst ist oder nicht. Und ich denke, dass Du Dich wirklich zu sehr als Opfer ansiehst. Es mag unfair sein, dass Du eine Behinderung hast und sie erst später erkannt wurde.

Aber meinst Du wirklich, dass Dein Leben sich besser anfühlt, wenn Dir Deine Eltern Schmerzensgeld zahlen müssten und Du vor Gericht Recht bekämst?

Ich hielte es für wichtiger, mich mit ihnen auseinanderzusetzen - aber ich weiß nicht, ob Du das kannst oder können wirst oder ob Du Dich vielleicht in die Vorstellung, Deine Eltern seien schuld an Deinem Lebensunglück, verrannt haben könntest.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #28
oh, irgendwie überschneiden sich gerade unsere Postings. Lasst mich jetzt erstmal antworten.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #29
Okay.
Ich bin nicht "gegen Dich", wollte ich noch sagen, ich wünsch Dir, dass es dir gut geht und Du Deinen Weg gehst. Aber ich habe Zweifel, ob so eine Klage und/oder eine Auskunftssperre den Erfolg haben, den Du Dir wünschst.
 
Aurinia
Benutzer49751  (39) Verbringt hier viel Zeit
  • #30
Was hast du denn für eine Behinderung? Wie heisst sie?
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #32
also, zu "sozialen Kontakten" von Sternschnuppe_x:
Du hast dabei aber nicht auchnoch eine körperliche Behinderung, die sich in einer Ungeschicklichkeit -vergleichbar leichter Trunkenheit- (gehabt), oder? Meine Isolation war nämlich der Rückzug aus dem gemeinschaftlichem Leben INFOLGE dieser Ungeschicklichkeit, die doch bei meinen Eltern die Alarmglocken hätte aufschrillen lassen müssen. Auch, weil ich mich NICHT mit einem Buch verkrochen habe, sondern vor der Glotze gehangen habe. Du sagst, du hast wenige Freunde? Das heißt, du hast mindestens eine/n -ich hatte keine. Du sagst, du gehst nicht großartig weg? Das heißt, du gehst aber weg -ich bin nie weg. Du sagst, Menschen sind verschieden? Charakterlich bestimmt, biologisch aber nicht, und wenn, dann wird das entsprechend berücksichtigt -bei mir (zumindest bis zur 10. Klasse) nicht. Du sagst, es gibt durchaus auch glückliche Einzelgänger? Die haben sich aber doch dafür entschieden -ich nicht, ich wurde da hineingedrängt.

Okay, ich könnte zu ner anderen Diplom-Psychologin (muss ja keine Frau sein, denke ich), aber was sollte mir das bringen? Ich war schon bei der ersten skeptisch und das hat sich bestätigt.


"Inn dubio pro reo"... ich weiß. Gibt es da dann auch sowas wie Verjährung?

mosquito schrieb:
... mit dem damaligen Stand des Wissens...
Nun, es sollte doch schon damals "Stand des Wissens" gewesen sein, dass es nicht normal ist, dass ein Kind keinen Ball fangen, geschweigedenn werfen kann, dass ein Kind den Fussball nicht trift, dass ein Kind ständig über seine Füsse stolpert oder die Tür nicht trift und gegen den Türrahmen läuft...
Physiotherapie gab es schon damals.
mosquito schrieb:
...ob Du in der Vergangenheit leben und wegen damals Deinen Eltern weiter Vorwürfe machen willst...
Will ich ja nicht, ich will nur, dass meine Eltern für ihre Verfehlungen geradestehen müssen.
Und für meine Zukunft... naja, muss ich halt jetzt erst lernen, die selbst in die Hand zu nehmen.
mosquito schrieb:
...Leben in die Hand nehme...
welches Leben denn? Ich bin 31 und habe so gut wie keine Berufserfahrung, damit habe ich sehr schlechte Chancen in meinem gelernten Beruf (Informatik). Andere "händische" Berufe darf ich aufgrund meiner Behinderung (vom ärztlichen Dienst des Jobcenters attestiert) nicht ausüben, wegen Unfallgefahr für mich und andere und die Gefahr zun hoch ist, dass ich etwas kaputt mache.

Freunde habe ich keine, damit keine soziale Kompetenz, die ich aber für ein gesellschaftliches Leben bräuchte.
mosquito schrieb:
...sehr frustrierend...
naund? Mein ganzes Leben ist doch schon frustrierend. Wenns mir zuviel wird beende ich es halt einfach.

Ja, meinen Geschwistern verübel ich das auch, weil ich mit meinem Bruder in der Grundschule zusammen Sportunterricht hatte wo er sich schon wie auch ausserhalb der Schule dann über mich lustig gemacht hat.
Mit meiner ersten (Geburtenfolge) Schwester war ich nachdem ich '97 durchs Abi gerasselt bin in derselben Klasse und sie hat also mein soziales Umfeld live gesehen und selbst nachdem sie dann Sozialpädagogik studiert hat ist ihr nachträglich nichts "aufgestossen".
Meine zweite Schwester hat auch Sozialpädagogik studiert. Sie hatte engen Kontakt zur anderen Schwester, hätte sich also mit ihr im sozialpädagoschen Sinne über mich austauschen können.

Und ja, es ist unvorstelllbar, dass wir nochmal zueinander finden! Meine Familie hat -bildlich gesprochen- die Brücke zwischen mir und ihnen verfallen lassen. Also kann niemaand mehr darüber gehen.
mosquito schrieb:
Aber Du warst ja nicht nur Deinen Eltern "ausgesetzt", sondern auch Lehrern, Kinderärzten, ... Offensichtlich ist keinem aufgefallen, dass Du behindert bist.
Ja, schon komisch.
mosquito schrieb:
Wärst Du Einzelkind, hätten Deine Eltern nicht vergleichen können - wäre es dann "okay", dass sie hinnahmen, dass Du eben so bist?
Ja, dann müsste ich mich damit abfinden. Es ist eine wichtige Stütze meiner -ich nenn es jetzt mal doch so- Anklage, dass sie eine Vergleichsmöglichkeit von 3:1 hatten.
mosquito schrieb:
Nimmst Du Deinen Geschwistern übel, dass sie "normal" sind im Gegensatz zu Dir?
Das nicht. Ich nehme ihnen übel, dasss sie genauso die Augen verschlossen haben.
mosquito schrieb:
§ 1626
(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit ...
Bei mir sind aber keine Fähigkeiten gewachsen im Vergleich zu meinen Geschwistern, insbesondere meinem 13 Monate und nur wenige Tage jüngeren Bruder! Und das hätten meine Eltern doch erkennen müssen?
mosquito schrieb:
2Sie besprechen mit dem Kind,
Das haben sie nie.

Was meinst du mit "U-Untersuchungen", sternschnuppe? Impfungen und das alles habe ich alles bekommen. (Ich hatte panische Angst vor Spritzen und habe jedesmal geschrien wie am Spieß bevor es gepiekst hat :engel: Komisch, aber das war nur einmal, soweit ich mich erinnere :confused: )
mosquito schrieb:
Und wenn da nichtmal einem Arzt etwas aufgefallen ist, wie sollen deine Eltern da gemerkt haben
Der Arzt da hat mich auchnicht im Alltag erlebt.
mosquito schrieb:
Wie will man das nachweisen?
Das wäre dann eine Beweiskette. Wobei die Betonung hier mehr auf KETTE liegt; das zu beweisen wäre wohl wirklich nicht einfach.
mosquito schrieb:
Du hättest die psychologische Beratung der Universität aufsuchen können
Darüber habe ich sogar mal nachgedacht. Abgehalten hat mich dann, dass da stand (sinngemäß) nicht bei familiären Problemen
mosquito schrieb:
Aber ist das beweisbar?
Tja, das scheint wirkklich DAS große Problem zu sein, da scheint unsere Psychologie wohl nochnicht weit genug zu sein.
mosquito schrieb:
Inwiefern ist Deine Behinderung behandelbar, so dass es nicht zu den von Dir als Folgen angesehen Depressionen gekommen wäre?
Durch Testovironsubstitution, Ergotherapie, psychologische Betreuung.
mosquito schrieb:
Ist gesichert, dass die Behinderung ursächlich für die Depressionen ist?
Psychosomatisch nicht, aber psychologisch.
mosquito schrieb:
Dir sind doch keine Jahre geklaut worden.
Ich sehe es schon so. Die Jahre, die ich einsam, depressiv in meinem Zimmer verbracht habe sind für mich doch unwiederbringlich verloren!?
mosquito schrieb:
Du hattest/hast Depressionen - sagst Du, hat ein Psychiater das je diagnostiziert?
Das Versorgungsamt hat mir die bescheinigt. Und das ist ein anderes Problem in Deutschland: es zählt nur, was irgendwelche Experten mit Stempel und Siegel bestätigen.
Ich kann einen Beweis liefern: indem ich diesen Thread als Abschiedsbrief mathematisch ausgedrückt "hinreichende Beweiskette" ausdrucke und mir die Pulsadern durchschneide oder noch besser: AUFschneide. Das wäre der ultimative Beweis, der mir aber nichts bringt.
mosquito schrieb:
Was genau haben sie unterlassen oder wie haben sie Schaden verursacht?
s.o. Sie haben NICHTS getan, obwohl offensichtlicher Handlungsbedarf bestand.

Und jetzt muss ich DRINGEND pullern!

danke mosquito
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #33
Bei mir sind aber keine Fähigkeiten gewachsen im Vergleich zu meinen Geschwistern, insbesondere meinem 13 Monate und nur wenige Tage jüngeren Bruder! Und das hätten meine Eltern doch erkennen müssen?
Du hast Abitur gemacht und ein Studium abgeschlossen - so "schlimm" kann es da mit deinen Fähigkeiten doch nicht gewesen sein.

Wenn du sagst, du hast nie einen Ball fangen können - ich weiß noch, daß man GENAU DAS bei uns bei der Schuleingangsuntersuchung machen mußte, und da war ein Arzt dabei. Wenn man in die Schule kommt, wird ja nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Schulreife getestet. Und wenn da getestet wurde "haribob ist seinem Alter entsprechend entwickelt und kann eingeschult werden", dachten deine Eltern vermutlich "na ja, er ist eben etwas ungeschickter als andere, aber es kann ja nicht jeder ein Supersportler sein". Und sowas empfinde ich eigentlich eher als positiv, wenn Eltern gerade NICHT zwischen ihren Kindern vergleichen und von allen dieselben "Leistungen" und Fähigkeiten in jeder Hinsicht erwarten, sondern auch akzeptieren, daß jedes Kind anders ist.

Wie gesagt, ich verstehe auch nicht, warum DU SELBST nicht irgendwann mal beim Arzt warst. Mit 16 oder 18 ist man doch durchaus soweit, daß man auch SELSBT merkt, wenn etwas nicht stimmt, und wenn man das Gefühl hat, daß die Eltern etwas verpaßt haben, kann man doch auch selbst versuchen, da "gegenzusteuern".

Das Versorgungsamt hat mir die bescheinigt. Und das ist ein anderes Problem in Deutschland: es zählt nur, was irgendwelche Experten mit Stempel und Siegel bestätigen.
Ich kann einen Beweis liefern: indem ich diesen Thread als Abschiedsbrief mathematisch ausgedrückt "hinreichende Beweiskette" ausdrucke und mir die Pulsadern durchschneide oder noch besser: AUFschneide. Das wäre der ultimative Beweis, der mir aber nichts bringt.
Das wäre kein Beweis für gar nichts. Außer dafür, daß ein bemitleidenswerter, psychisch kranker Mensch endgültig die Kontrolle verloren hat. Glaubst du, irgendjemand würde das so sehen, als hätten deine Eltern versagt? Bestimmt nicht.

Wie gesagt, laß dich bei einem Rechtsanwalt beraten. Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, ich persönlich glaube aber nicht, daß du da irgendeine Chance auf SE/Schmerzensgeld haben wirst.

Weißt du, wie schwer es ist, selbst einem ARZT einen Kunstfehler nachzuweisen? Und wieviel höher die Meßlatte bei medizinischen Dingen für einen LAIEN liegt?
 
S
Benutzer Gast
  • #34
haribob, ich kann Deine Gedanken sehr gut nachvollziehen.

Ich weiß, wie bitter es ist, wenn man im erwachsenen Alter mit Lebenserfahrung zu der Erkenntnis kommt, dass das Leben ganz anders (vor allem leichter!!) hätte verlaufen können, wenn die Eltern sich mehr bemüht hätten und ihren verdammten moralischen und gesetzlichen Pflichten nachgekommen wären.

Aber ich weiß nicht, inwieweit Dich möglicher Schadensersatz Dich mit diesen Gedanken aussöhnen soll, denn Deine Aktion klingt ja schon nach einem verbitterten Racheakt.

Selbst WENN Du mit so etwas Erfolg hättest, Deine verlorenen Jahre bringt es Dir nicht zurück. Möchtest Du, dass sich Deine Eltern bei Dir entschuldigen?

Vielleicht solltest Du Deine Energie lieber in aktuelle Projekte stecken und _alles_ daran setzen, Dir JETZT ein schönes Leben zu machen?

Es ist sicher nicht leicht, jetzt noch Sozialkompetenzen zu entwickeln, wenn man es nie gelernt hat, auf Fremde zuzugehen, sie zu Bekannten und dann schließlich zu Freunden zu "machen", aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das irreversibel ist.

Hast Du es mal mit Vereinen versucht, dort herrscht doch immer eine lockere Atmosphäre? Es kostet bestimmt Überwindung, aber wäre meiner Meinung nach ein Schritt in die _richtige_ Richtung.
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #35
Tja, ihr habt wohl recht. Eine Beweiskette -mit Betonung auf Beweis- dürfte wohl tatsächlich unmöglich sein, denn meine Eltern haben ja medizinisch alles richtig gemacht, also so mit Impfung, Kinderarzt usw.
Dass sie psychologisch nötiges unterlassen haben wird wohl kein Gericht so sehen, dazu ist das Thema einfach zu komplex mit zu vielen Variablen, um eine logische Beweiskette zu führen.

Wie Starla sagte sollte ich meine "Energie lieber in aktuelle Projekte stecken". Das versuche ich auch -hoffentlich wirds bald mal wieder warm, dass ich größere Radtouren unternehmen kann.
Und mich mit der Tatsache abfinden, dass ich schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe und wohl bis an mein Lebensende von ALG2 leben muss. Wie heißt es? Einmal Hartz IV, immer Hartz IV.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #36
Klar kannste Dich immer noch von einem Anwalt beraten lassen, ob sich da wohl mit Erfolgsaussichten klagen lässt. Nur ist eben die Frage, was Du Dir davon versprichst.

Thema Hartz IV:
Was willst Du hören - Du bist arm dran?

Du hast eine Behinderung und kannst daher bestimmte Dinge nicht beruflich ausüben.
Du hast aber ein Studium abgeschlossen. Warum solltest du in dem Bereich keine Arbeit finden? Du bist Diplominformatiker. Warum sollte Dich keiner einstellen wollen? Wo hast Du Dich denn überall schon beworben? Und wie überzeugt hast Du diese Bewerbungen verfasst?

Warum resignierst Du und siehst Dich als Opfer der Umstände, statt mit "na, wird wohl nicht leicht, aber mal sehen, was ich alles erreichen kann" kämpferisch die Sache anzugehen?

Mag sein, dass die vom Versorgungsamt "diagnostizierten" Depressionen (hat Dich ein vom Amt beauftragter Arzt untersucht oder wie kommen die auf die Diagnose?) Deinen Elan dämpfen.

Dann mach was. Geh zum Arzt, geh zum Psychiater, geh zum Psychotherapeuten. Jaja, eine Psychologin konnte Dir nicht helfen oder wollte nicht. Es gibt Tausende andere.
Es ist dann doch recht bequem, sich mit "ich bin behindert und wurde nicht vernünftig gefördert und hab daher zu lange zum Abschluss gebraucht und hab es sooo schwer auf dem Arbeitsmarkt" in "einmal Hartz IV, immer Hartz IV" zu flüchten. Handle, was die Depressionen angeht, damit Du bezogen auf Dein Berufsleben und mögliche Bewerbungen wieder handlungsfähig wirst. Aktion statt Selbstmitleid.

Du hast außer den Probeterminen nie eine Verhaltens- oder Gesprächstherapie gemacht und Dich vom ersten Misserfolg stören lassen. Und wenn Du es noch so schwer hast - willst Du nicht gegen die Dich störende Perspektive, immer von Hartz IV leben zu müssen, etwas unternehmen?

Auch wenn Du ungeschickt warst als Kind und einen auffälligen Gang haben magst, Ärzten scheint das nicht als krankhaft aufgefallen zu sein, Du hast Dein Abi gemacht und Dein Studium abgeschlossen. Du solltest Dich in die Trauer und den Ärger über Versäumtes und Verpasstes nicht zu sehr verbeißen. Das führt zu nix Positivem.

Du bist noch jung und kannst noch ne Menge aus Deinem Leben machen.
 
squarepusher
Benutzer54457  (38) Sehr bekannt hier
  • #37
Dass sie psychologisch nötiges unterlassen haben wird wohl kein Gericht so sehen, dazu ist das Thema einfach zu komplex mit zu vielen Variablen, um eine logische Beweiskette zu führen.

und doch bist du selbst davon überzeugt.

IMO bekommst du von einem schuldspruch deiner eltern nach jahren der beweisaufbereitung und prozessführung nicht 1% dessen, was dir fehlt (soziale kompetenz und lebenserfahrung, wie du sagst), verglichen mit dem, was du in der zeit nachholen könntest, wenn du dir denken würdest "schwamm drüber". klingt jetzt neunmalklug, aber ich glaube wirklich, dass dich die gerichtlich anerkannte "schuld" deiner eltern nicht erlösen wird können. naja, und was willst du mehr? erlösung oder schmerzensgeld? ich würde empfehlen: mach dich auf die suche nach einem gesprächstherapeuten, der dir 1) liegt, 2) der deine sache nachvollziehen kann und versteht, was deine eltern falsch gemacht haben, obwohl du es ihm nicht nachweisen kannst, und 3) genug motivation an den tag legt, um deinen gordischen knoten zu entknoten. du brauchst jemanden, der bedingungslos auf deiner seite ist.

du bist mit depression diagnostiziert worden - schon allein deswegen würde ich mir den tollsten psychotherapeuten suchen.

(wegen dem sieb: das hab ich nachträglich herauseditiert. ich sprach von einem sieb in bezug auf die anerkannte schwere von vergehen. vor 50 jahren hätte jemand, der seine eltern wegen der "gesunden watschn" als sein lebensruin verklagt hätte, nur gelächter geerntet. heute ist das schon anders, aber bis haribobs standpunkt gerichtlich einklagbar ist, wird noch viel wasser die donau runterfließen..)
 
H
Benutzer28689  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #38
Ja, squarepusher. Das mit dem Siebe sehe ich genauso. Wer weiß, vielleicht werde ich der erste Präzedenzfall?

edit: was hat mich denn da geritten, ich verweise in dem thread auf denselben?
 
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