H
Benutzer28689
Verbringt hier viel Zeit
- #1
HaliHalloHallöchen,
ich will meine Anschriftsdaten beim Melderegister für eine Auskunft an Privatpersonen sperren lassen, "einfache Melderegisterauskunft" nennt sich das (Auskunft aus dem Melderegister). Abgesehen davon, dass ich es datenschutzrechtlich sowieso bedenklich finde, dass ich die Sperre extra beantragen muss -meiner Meinung nach sollte das der Standardzustand sein, dass dritte nicht einfach gegen eine geringe Gebühr meine Anschrift herausfinden können-, wieso muss ich das mit ärztlichen Attesten usw. begründen? Ist es denn nicht schon ausreichend, wenn ich einfach nur sage Nein, das will ich nicht?
Jedenfalls habe ich einen Antrag auf Sperrung der einfachen und der erweiterte Melderegister-Auskunft über mich nach § soundso -finde das Formular gerade nicht- gestellt, einen kurzen Abriß meines (für dieseen Zweck relevanten) Lebensverlaufs gegeben, erklärt, dass eine Kontaktaufnahme seitens meiner Eltern wieder eine hohe seelische Belastung für mich bedeuten würde und sogar den relevanten Teil meines letzten Arztberichtes abgedruckt (mit Kontaktmöglichkeiten zu der Ärztin).
Heute aber bekam ich einen Brief, dass ich die Sperrung noch weiter begründen muss??!
Kennt sich da jmd aus, was muß ich denen noch erzählen? Ich habe keine Lust, denen jetzt meine gesamte Anamnese zu erläutern (geht sie ja nichts an) und die seelischen Folgen, die das ganze für mich hatte.
ich will meine Anschriftsdaten beim Melderegister für eine Auskunft an Privatpersonen sperren lassen, "einfache Melderegisterauskunft" nennt sich das (Auskunft aus dem Melderegister). Abgesehen davon, dass ich es datenschutzrechtlich sowieso bedenklich finde, dass ich die Sperre extra beantragen muss -meiner Meinung nach sollte das der Standardzustand sein, dass dritte nicht einfach gegen eine geringe Gebühr meine Anschrift herausfinden können-, wieso muss ich das mit ärztlichen Attesten usw. begründen? Ist es denn nicht schon ausreichend, wenn ich einfach nur sage Nein, das will ich nicht?
Jedenfalls habe ich einen Antrag auf Sperrung der einfachen und der erweiterte Melderegister-Auskunft über mich nach § soundso -finde das Formular gerade nicht- gestellt, einen kurzen Abriß meines (für dieseen Zweck relevanten) Lebensverlaufs gegeben, erklärt, dass eine Kontaktaufnahme seitens meiner Eltern wieder eine hohe seelische Belastung für mich bedeuten würde und sogar den relevanten Teil meines letzten Arztberichtes abgedruckt (mit Kontaktmöglichkeiten zu der Ärztin).
Heute aber bekam ich einen Brief, dass ich die Sperrung noch weiter begründen muss??!
Kennt sich da jmd aus, was muß ich denen noch erzählen? Ich habe keine Lust, denen jetzt meine gesamte Anamnese zu erläutern (geht sie ja nichts an) und die seelischen Folgen, die das ganze für mich hatte.