• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Wohngeld - Hauptmieter, WG oder allein??

C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo

Im September möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich bin Studentin, habe aber ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Bafög, weil meine Förderungsdauer abgelaufen ist. Das heißt allerdings, dass ich ab dann Anspruch auf Wohngeld habe (was man als Studi eigentlich nicht hat, nur im Ausnahmefall, wie meiner). Nun stehe ich aber vor der Frage welchen Einfluss meine Wohnverhältnisse auf die Wohngeldauszahlung haben.
Mein Freund ist in Arbeit und verdient ausreichend für sich selbst, wir wollen bei der Miete etwa Hälfte Hälfte machen, also knapp 250 Euro pro Person. Ein Zuschuss käme mir da wirklich gelegen, sonst wirds knapp, ich arbeite nicht, bekomme nur von meinen Eltern Geld und würde sie gern etwas entlasten.

Nun überlegen wir, ob ich mich alleine auf die neue Wohnung anmelde oder ob wir eine Wohn-und Wirtschaftsgemeinschaft eingehen, wie es "normal" wäre. Habe schon versucht mich durch diverse Vorschriften zu fuchsen-sehr schwer. Aber vielleicht kennt sich jemand aus. In welchem Fall bekommt man also mehr Wohngeld? Wenn man alleine wohnt (mein Freund würde sich also nicht mit bei mir melden) oder wenn man als Wirtschaftsgemeinschaft zusammen lebt (ohne Verwandschaft!) bzw. gibt es da überhaupt (große) Unterschiede???

Die Wohngeldstelle hier ist leider bei bloßen Auskünften absolut unfähig. Laut denen hab ich nichtmal Anspruch, das stimmt aber definitiv nicht. Außerdem kann ich die schlecht fragen, ob ich eventuell etwas schummeln kann, dass es sich mehr lohnt. Ist klar, ne? :engel:

Also vielleicht weiß hier jemand etwas mehr oder hat sonstige Tipps.
Danke! :zwinker:
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #2
wenn dein freund gut verdient,hast du zu recht,keinen anspruch auf irgendwelche hilfen!
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Das kann man so nicht sagen. Er ist nicht verpflichtet für mich zu zahlen, wir sind nicht verheiratet!!! Es ist gerecht, dass ich die Hälfte der Kosten trage (denn wir sind dann gesetzlich eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft), das kann ich aber nunmal kaum. Und gut heißt nur, dass er ohne Probleme seinen Anteil tragen kann, also ohne in finanzielle Not zu gelangen, aber meinen könnte er gar nicht tragen. Das muss ich schon selbst machen.
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #4
ihr seid mehr als ein wohngemeinschaft!ihr seid eine lebensgemeinschaft!und dazu muss man net verheiratet sein!
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #5
Deshalb würde ich nirgends erwähnen, dass du mit ihm zusammenziehst. Ansonsten drehen sie dir da einen Strick draus.

Bei langjährigen Paaren, die bald heiraten wollen, also zumindest verlobt sind, finde ich es ja in Ordnung, dass man den anderen mitfinanzieren soll, aber bei "normalen" Beziehungen junger Leute ist das ein Witz.

Welchen Grund hätte z.B. mein Freund, mir irgendwas zu kaufen oder gar allein die Miete zu zahlen? Richtig, gar keinen. Wer weiß, ob wir in 2 Jahren noch zusammen sind und dann hätte er Geld weggeschmissen. Sowas kann irgendwie nicht sein.
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #6
Deshalb würde ich nirgends erwähnen, dass du mit ihm zusammenziehst. Ansonsten drehen sie dir da einen Strick draus.

Bei langjährigen Paaren, die bald heiraten wollen, also zumindest verlobt sind, finde ich es ja in Ordnung, dass man den anderen mitfinanzieren soll, aber bei "normalen" Beziehungen junger Leute ist das ein Witz.

Welchen Grund hätte z.B. mein Freund, mir irgendwas zu kaufen oder gar allein die Miete zu zahlen? Richtig, gar keinen. Wer weiß, ob wir in 2 Jahren noch zusammen sind und dann hätte er Geld weggeschmissen. Sowas kann irgendwie nicht sein.

also soll der staat dafür zahlen,weil du ja net weißt ob ihr in 2 jahren noch zusammen seit?
boewu20.gif
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Naja vor allem lasse ich mich doch nicht aushalten von meinem Freund! Wir leben doch nicht im Mittelalter. Er ist mein Partner, aber nicht meine Bank! Das könnte er auch gar nicht sein. Wir werden auch weiterhin getrennte Konten haben.
Das Problem ist, dass ich eigentlich denke, dass wir hinkommen. Miete zahlen meine Eltern und das Kindergeld hätte ich für Essen und so. Er denkt, das sei zu wenig, deswegen versuchen wir jetzt noch irgendwie was reinzukriegen. Wohngeld ist ja auch nicht die Welt, es ist nur ein Zuschuss. Ich gedenke auch es (teilweise) zu sparen, denn am Ende des Jahres kommt dann nochmal ne fette Stromrechnung, die will auch gezahlt sein. Nur wovon? Ich könnte wirklich Null Cent sparen.

Ach und noch was, welchen Nachteil habe ich, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nun dort anmelde und damit nicht mehr bei meinen Eltern habe (muss ich ja dann, um keine Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen). Man man, ist das kompliziert in Deutschland.
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #8
also wenn wirklich alles so denken würden,dann gute nacht deutschland!abkassieren wo es nur geht!
 
rowan
Benutzer39498  Planet-Liebe ist Startseite
  • #9
also wenn wirklich alles so denken würden,dann gute nacht deutschland!abkassieren wo es nur geht!

Finanzierst du deine Freundin dann mit wenn sie bei dir einzieht?
Ich finds völlig normal das gerade zu Anfang jeder den gleichen Teil zahlt, sonst ergibt sich irgendwie ein Abhängigkeitsverhältnis, und das ist NIE gut...
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
also wenn wirklich alles so denken würden,dann gute nacht deutschland!abkassieren wo es nur geht!

Pass mal auf, das ist völliger Blödsinn. Ich studiere um später mal zu arbeiten und Geld zu verdienen, ich sitz nicht auf der Couch mit ner Flasche Bier und hab 10 Kinder!!!! Ich kann nicht nebenbei arbeiten, weil ich SO SCHNELL WIE MÖGLICH fertig werden will, nämlich um so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen zu können. Nur dummerweise hänge ich jetzt ein verdammtes Jahr in der Schwebe!! Es geht nur um ein Jahr! Ich habe bisher Bafög bekommen, davon total konsequent 50% gespart, um es mit einmal zurück zahlen zu können, ich möchte nämlich keine Schulden machen. Was das heißt? Drei Jahre habe ich jetzt auf so vieles verzichtet. Ich hab weniger Geld zur Verfügung als ein ALG2-Empfänger und ich meckere nicht, denn ich weiß ja, dass es ein begrenzer Zeitraum sein wird und es nunmal nicht anders geht. Ich möchte keinen Kredit aufnehmen aus Angst ihn nicht zurück zahlen zu können und dann vielleicht wirklich ein Sozialfall zu werden und zwar mein Leben lang.


Ich möchte einmal ein ganz normales Leben führen, mit Arbeit und einem gewissen Standart. Deswegen reiße ich mir jetzt den Arsch auf und versuche ein bestmögliches Studium hinzulegen. Ich fände es ok und wäre dafür, dass der Staat die Leute unterstützt, die eine Aussicht auf Zukunft haben. Sämtlichen Arbeitslosen, die nur zum Vorstellungsgespräch gehen um nen Stempel zu bekommen, wird ne Menge in den Hals gestopft, aber wir Studenten können sehen wie wir überleben, das interessiert keinen!!! Stattdessen werden noch fein Studiengebühren erhoben, sodass nur noch reiche Kinder studieren können, meine Eltern sind aber nicht reich und haben unheimlich zu kämpfen mich zu unterstützen, ich möchte sie so gerne wenigstens etwas entlasten, deswegen das Wohngeld.

Also komm mir nicht mit Schmarotzer, frag erstmal nach den Hintergründen und schalt dein Hirn ein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Frechheit :kopfschue
 
G
Benutzer Gast
  • #11
Also normalerweise ist es so:

Wenn ihr in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, wird das Einkommen der anderen in dieser Gemeinschaft lebenden Personen komplett auf deinen Bedarf angerechnet.
Es ist dann m.E. auch egal, ob du alleine die Hauptmieterin bist oder beide oder nur dein Freund der Hauptmieter.

Im Regelfall müssen auch die Mietaufteilungen nachzuweisen sein.

Am meisten Geld würdest du also bekommen wenn du alleine wohnst.
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #12
Finanzierst du deine Freundin dann mit wenn sie bei dir einzieht?
Ich finds völlig normal das gerade zu Anfang jeder den gleichen Teil zahlt, sonst ergibt sich irgendwie ein Abhängigkeitsverhältnis, und das ist NIE gut...

wenn ich genügend verdienen würde,klaro!ich würde aber natürlich auch net gleich nach n paar wochen oder monaten zusammensziehn aber wenn die bezeihung gefestigt genug is,warum net!

@chococat:

und ich hab,und würde das auch nie tun,gesagt das du faul bist oder sonstwas!aber du hast selbst gesagt das dein freund genügend verdient und da ises doch auch normal das von ihm mehr kommt!vielleicht ändert sich das später wenn du nach dem studium gut verdienst!
 
Browneyedsoul
Benutzer59213  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Wenn du es dir net leisten kannst, dann bleib halt daheim wohnen.
Ich finds unmöglich, wenn man Sachen bewusst verheimlicht, nur um irgendwo Kohle abzukassieren!

Ich geb Snoopy da absolut recht!
 
G
Benutzer Gast
  • #14
Ich finds unmöglich, wenn man Sachen bewusst verheimlicht, nur um irgendwo Kohle abzukassieren!


Was das angeht kann man eh nichts "verheimlichen" weil grad beim Wohngeld ziemlich genau geprüft wird. Also hier in der Stadt ist es jedenfalls so.
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #15
also soll der staat dafür zahlen,weil du ja net weißt ob ihr in 2 jahren noch zusammen seit?
boewu20.gif


Es geht nicht um mich. Mein Freund und ich verdienen beide. Andersrum würde ich ihn aber auch nicht finanzieren, wieso auch? Wir sind erst 2,5 Jahre zusammen und bei 'ner Trennung würde ich denken: "Oh super, jetzt hast du wen durchgefüttert, mit dem du nie wieder was zu tun haben wirst." Was für ein Unsinn. Als ob 'ne 19-Jährige einen erwachsenen Mann finanzieren sollte.


Ich weiß noch, dass die Ex von meinem Freund damals Ausbildungsbeihilfe bekommen sollte und dafür mussten sie angeben, dass sie WG-Partnerin ist. Als feste Freundin hätte sie nichts bekommen. Sie hatten auch extra ein Zimmer so eingerichtet, als würde sie dort wohnen, mit Bett und Schrank. Kontrolliert hat das aber nie jemand.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #17
Wenn du es dir net leisten kannst, dann bleib halt daheim wohnen.
Ich finds unmöglich, wenn man Sachen bewusst verheimlicht, nur um irgendwo Kohle abzukassieren!

Ich geb Snoopy da absolut recht!

Ich wohne seit 2 Jahren nicht mehr zu Hause, das geht nicht, weil ich wo anders studiere. Bei der Wahl der neuen Wohnung haben wir drauf geachtet, dass die Miete für mich die selbe bleibt, auf den Euro genau (mein Freund zahlt etwas mehr als ich, damit meine Eltern nicht mehr zahlen müssen). Wohngeld würde ich also auch beantragen, wenn ich in meiner kleinen Bude bleiben würde. Denn das finanzielle Problem ist ja das gleiche.

Außerdem meinte ich, dass mein Freund genug verdient um SEINEN Teil bezahlen zu können, sorry wenn das falsch rüber kam, es sollte nicht heißen, dass er alles zahlen könnte, so viel verdient er nun auch nicht. Er hätte aber eben keine Probleme seinen Teil dazu bei zu steuern, der ja, wie gesagt, schon etwas höher ist als meiner, eben weil er einfach mehr hat.

Ich hab eben nur Angst, dass die sagen, nein, Sie bekommen nichts, Sie haben eine Wirtschaftsgemeinschaft mit einem finanziell ausreichend ausgestatteten Mann. Obwohl das ja irrelevant ist, weil bei uns jeder seinen Teil selbst bezahlt. Ich könnte also auch einfach meine Miethälfte als Miete angeben und es darauf berechnen lassen. Aber wer weiß, wie die das dann hindrehen...
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #24
Ich zieh doch net zum Spass mit meinem Partner zusammen sondern weil ich mir eine gemeinsame Zukunft aufbaue und da komm ich auch für meinen Partner auf, wenn es notwendig ist.

Wenn du meinst du musst ausziehen und mit ihm zusammenziehen, dann guck gefälligst wie du die Kohle beibringst und lass das net den Staat übernehmen.

Unheimlich konstruktiver Beitrag *applaus*


Also, 1. mein größter Wunsch ist es mit ihm zusammen zu ziehen, weil wir uns lieben. 2. Ist er eh jeden Tag bei mir, was in einem Zimmer extrem eng wird, er ist Polizist und gerade wenn er Nachtschicht hat und am Tag schlafen muss, weiß ich nicht wohin mit mir, 3. er arbeitet in der selben Stadt, in der ich studiere, wohnt aber noch wo anders und will sowieso hinziehen, 4. ich verstehe mich nicht mit meinem Mitbewohner und wollte eh ausziehen, warum also wieder ne fremde WG, wenn nicht mit meinem Schatzi zusammen??
Es liegt also auf der Hand, dass wir zusammen ziehen wollen.

Übrigens ÜBERNIMMT der Staat nicht, er UNTERSTÜTZT!!! Er zahlt nur einen kleinen Teil und das ist auch ok so.

P.S:"guck gefälligst" - sorry, aber im Befehlston brauchst du mir nicht kommen.

Nochmal: Das hier sollte keine Diskussion darüber werden, was richtig und was falsch ist (kluge Reden kann jeder schwingen - kommt ihr mal in diese Situation), ich wollte nur ne sinnvolle Aussage wie von glashaus, sorry, hab selber getippt, als deine Antwort kam. Danke, hilft mir sehr, denn ich hatte eh vor ein eigenes Zimmer für mich einzurichten (mit Schlafcouch und zufälligerweise sollte da aus Platzgründen auch mein Schrank rein!), weil ich auch meinen Freiraum brauche.

Dann zieht man eben einfach net zusammen,fertig und lässt das net den Staat finanzieren.

Du scheinst nicht zu verstehen, dass es bei mir primär keinen Unterschied macht, ob ich in meine Bude bleibe oder nicht. Wohngeld würde ich so oder so beantragen!!! Denn mein Bafög läuft nunmal aus und ich habe Anspruch darauf. Aus gutem Grund.
 
Manche Beiträge sind ausgeblendet. Bitte logge Dich ein, um alle Beiträge in diesem Thema anzuzeigen.
Leeloo
Benutzer11922  (41) Verbringt hier viel Zeit
  • #26
Hast du zufällig meinen Beitrag gelesen??? Ich habe es doch gerade schon erklärt. :kopfschue

Es kommt _nicht_ darauf an, wer was bezahlt. Bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften wird _immer_ das Einkommen _aller_ dort Wohnenden (also in deinem Fall das Einkommen deines Freundes) auf den Bedarf des Antragstellers (also Du) angerechnet.
dann hätt ich aber auch ne frage....wenn mein Mitbewohner wohngeld beantragt, können die doch net mein gehalt da mit einrechnen....kenn den doch gar net
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #27
Dann zieht man eben einfach net zusammen,fertig und lässt das net den Staat finanzieren.

Off-Topic:
dann zieht einfach net zusammen!das amt hat in der beziehung garnix zu verstehn!wenn eurer gesamtes geld für euch beide reicht dann bekommt ihr eben nix!so einfach is das!


Was nichts daran ändert, dass man alleine in so einem Falle doch genauso Wohngeld bräuchte wie mit dem Partner zusammen. Für den Staat macht das finanziell keinen Unterschied.

Im übrigen glaube ich nicht, dass viele Paare in diesem Alter von einem Gehalt leben könnten. Bei uns würde es jedenfalls nicht gehen und auch bei keinem im Umfeld.
 
G
Benutzer Gast
  • #28
dann hätt ich aber auch ne frage....wenn mein Mitbewohner wohngeld beantragt, können die doch net mein gehalt da mit einrechnen....kenn den doch gar net

Der Antragsteller ist verpflichtet, das Einkommen von anderen Mitgliedern der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit anzugeben. Wenn mans nicht macht, hat man spätestens bei der Antragsprüfung ein Problem :zwinker:
 
BigSnoopy
Benutzer12216  Sehr bekannt hier
  • #29
Off-Topic:
dann zieht einfach net zusammen!das amt hat in der beziehung garnix zu verstehn!wenn eurer gesamtes geld für euch beide reicht dann bekommt ihr eben nix!so einfach is das!


Was nichts daran ändert, dass man alleine in so einem Falle doch genauso Wohngeld bräuchte wie mit dem Partner zusammen. Für den Staat macht das finanziell keinen Unterschied.

Im übrigen glaube ich nicht, dass viele Paare in diesem Alter von einem Gehalt leben könnten. Bei uns würde es jedenfalls nicht gehen und auch bei keinem im Umfeld.

wenn ich beiden geld zusteht dann bekommt ihr auch welches,aber wenn euer gesamtes geld für euch beide ausreichend ist dann eben net!das sind nun mal gesetze und bestimmugen!und das is auch gut so!

und ein lebensgemeinschaft ist nun mal kein wg oder sonstiges!
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #30
wenn ich beiden geld zusteht dann bekommt ihr auch welches,aber wenn euer gesamtes geld für euch beide ausreichend ist dann eben net!das sind nun mal gesetze und bestimmugen!und das is auch gut so!

und ein lebensgemeinschaft ist nun mal kein wg oder sonstiges!

Und eine Beziehung, die vielleicht erst ein Jahr andauert, ist für dich eine Lebensgemeinschaft? Ich würde das sogar noch eher unter Wohngemeinschaft zählen.

Beim Arbeitsamt sagte man mir mal, dass das Gehalt des Partners erst dann mit angerechnet wird, wenn man 3 Jahre ein Paar ist. Vorher ist es eben keine Lebensgemeinschaft. Ist das noch aktuell?

Ich möchte übrigens lieber nicht wissen, was so als ausreichend angesehen wird. Vermutlich sollten von meinem Gehalt dann auch 2 Leute leben können, aber praktisch gesehen wäre das so gut wie unmöglich.
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #31
Und wer bitte entscheidet, dass das Geld für zwei Personen reicht? Also wenn mein Freund alles zahlen müsste, dann würde er sich verschulden, das steht fest. Denn als junger Beamter verdient man auch keine Massen. In 10 Jahren vielleicht mal, aber als Berufseinsteiger ist man selten reich und kann keine zwei Menschen versorgen.

Außerdem um Wohngeld bekommen zu können, muss man (paradoxerweise) nachweisen können, dass man sich selbst am Leben halten kann, also Miete zahlen und sich ernähren kann (hab jetzt den Regelsatz nicht im Kopf, war was bei 300 Euro oder so glaube ich). Ich muss also selbst ein Einkommen haben, um das beantragen zu können. Da Einkommen auch Geld von den Eltern ist, erfülle ich das zum Glück.

Naja, ich werd heut nochmal mit meinem Schatz darüber reden. Mal sehen, was wir nun machen. Haben ja auch noch etwas Zeit, aber wissen muss man es ja mal.
 
G
Benutzer Gast
  • #32
Da gibts festgelegte Tabellen, die sind je nach Stadt auch verschieden.

Wenn euer Geld für zwei nicht reicht, dann bekommt ihr ja auch den Zuschuss. Bloß wird und sollte es nicht so viel sein, dass du davon noch etwas zurücklegen oder sparen kannst. Es ist eben ein Zuschuss zur Miete und nicht zum Sparen.


@ Maria und Snoopy: Es geht hier übrigens nicht um eine Lebensgemeinschaft, sondern um eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.
Das sind zwei verschiedene Dinge. Lebensgemeinschaft z.B. wenn, wie Maria schon sagte, man ca. 3 Jahre zusammen ist und verschiedene andere Kriterien erfüllt. Eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft wird nicht so streng definiert.
 
C
Benutzer39133  (38) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #33
Und eine Beziehung, die vielleicht erst ein Jahr andauert, ist für dich eine Lebensgemeinschaft? Ich würde das sogar noch eher unter Wohngemeinschaft zählen.

Richtig! Also wir sind erst ganz frisch zusammen und normalerweise würde ich noch (!) nicht zusammen ziehen, aber es passt uns beiden eben gerade gut (mein Vertrag läuft eh aus im September) und weil ich ganz sicher weiß, dass ich irgendwann eh mit ihm leben will, machen wir es eben doch jetzt schon. Aber ich habe z.B. auf ein eigenes Zimmer bestanden, ein bisschen WG-Feeling hat es also schon. Naja, ich werd wohl versuchen es über diesen Weg zu machen.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #34
Ganz, ganz falsch! Leute, es gibt klare Gesetze!!! Man ist dann eine Lebensgemeinschaft, wenn man den Lebensunterhalt zusammen schmeißt. Das mit den 3 Jahren gibt es nicht (mehr). In Berlin hat das zumindest nie gegeben.

Berechnung 2 Leute:

345 € Lebensunterhalt (Person 1),
345 € Lebensunterhalt (Person 2, bzw. Partner) (neue Bundesländer beide 311 € Regelsatz)
=690 € Regelsatz für 2 Personen

+ angemessener Wohnraum bzw. Miete. In HH sind das z.B. 420 € (2 Personen)

= 1110 €

Der Arbeitende bekommt noch 150 € Eigenbehalt.

Das bedeutet im Klaren, sollte der eine Teil in einer Lebensgemeinschaft 1260 € verdienen, reicht dieses Gehalt, um für den anderen aufzukommen. Sollte es z.B. 100 € unterbieten, dann bekommt der Arbeitslose diese 100 €.

Wenn eine Frau und ein Mann in einer gemeinsamen Wohnung leben, dann glaubt man sowieso nicht, dass es eine WG ist. Und wenn ihr eine seid, dann braucht ihr euch keine Gedanken zu machen. Ansonsten gilt: Gerade solche fragwürdigen "WG's" werden schneller kontrolliert als euch lieb ist. Meine Freundin heult rum, das Geschrei ist groß, sie sind aufgeflogen. Und dann alles nachzahlen... Ich habe für sowas kein Verständnis, nicht, weil ich damit zutun habe, sondern weil es andere gibt, die für 600 € arbeiten gehen, als vom Amt zu leben. Sowas finde ich nicht berechtigt.

LG

EDIT: Habe gerade mal nachgelesen, es gab eine Definition mit den 3 Jahren zwischen 1992 und 2006, aber in sehr geringen Ausnahmefällen.
 
Numina
Benutzer32811  (37) ...!
  • #35
Und eine Beziehung, die vielleicht erst ein Jahr andauert, ist für dich eine Lebensgemeinschaft? Ich würde das sogar noch eher unter Wohngemeinschaft zählen.

Beim Arbeitsamt sagte man mir mal, dass das Gehalt des Partners erst dann mit angerechnet wird, wenn man 3 Jahre ein Paar ist. Vorher ist es eben keine Lebensgemeinschaft. Ist das noch aktuell?
Uns wurde das vor rund 2 Jahren so erklärt:
Wenn der eine Partner beispielsweise für den anderen aufkommen soll, dann muss eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestehen.
Die wichtigsten Kriterien dafür sind:
* Tatsächliche materielle Unterstützung, erkennbar insbesondere an einem gemeinsamen Konto der Partner
* Tatsächliche Unterhaltsansprüche, z. B. durch ein gemeinsames Kind

Ein absolutes Ausschlusskriterium einer eheähnlichen Gemeinschaft ist eine Beziehungsdauer unterhalb von drei Jahren.


Ich wurde deshalb nicht mit in die Berechnungen einbezogen, die das Amt machte, ebensowenig wird mein Freund bei meinen Ansprüchen mitberechnet und das obwohl wir gemeinsam wohnen.


Alles andere läuft tatsächlich wie eine Wohngemeinschaft.
Die Beweislast für eine eheähnliche Gemeinschaft liegt übrigens beim Amt, es ist vorgesehen, dass man Inspektoren im Zweifelsfall in die Wohnung lässt, dies muss man aber wegen dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht zulassen.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #36
* Tatsächliche materielle Unterstützung, erkennbar insbesondere an einem gemeinsamen Konto der Partner
* Tatsächliche Unterhaltsansprüche, z. B. durch ein gemeinsames Kind

Ein absolutes Ausschlusskriterium einer eheähnlichen Gemeinschaft ist eine Beziehungsdauer unterhalb von drei Jahren.
Deine Regelung mit den 3 Jahren, wie schon erwähnt, war von 1992 - 2006 geregelt.

Lässt man das nicht zu, dann wird einem ganz schnell das Geld gestrichen. Ich will mich auch nicht rumstreiten, bzw. mich für meine Arbeit, die an Gesetzen gebunden ist, rechtfertigen.

Fakt ist, leben Mann und Frau zusammen, wird davon ausgegangen, dass es eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist.

Und wie das jeder handhabt, muss er selbst entscheiden. Man muss kein gemeinsames Konto haben, das ist völliger Quatsch.

Wer vom Amt Lebensunterhalt haben möchte, sollte dazu auch befugt sein. Und wer nichts zu verbergen hat, der kann auch "Kontrolleure" ungehindert in die Wohnung lassen. Es machen genau die Leute einen Aufstand, und beziehen sich aufs GG (was hier leider eingeschränkt ist, normalerweise unterschreibt man dafür, dass es zu Kontrollen kommen kann), die was zu verbergen haben...

LG

Mal ein paar Dinge, die jedem das Genick brechen kann:

- Zahnbürsten stehen nicht in 2 verschiedenen Schränken
- Kühlschrank ist nicht getrennt
- Eingekauft wird zusammen (zusammenwirtschaften)
- Wäsche wird gemeinsam gewaschen / aufgehangen
- Persönliche Dinge sind nicht in 2 verschiedenen Räumen
- Kleidung ist im gleichen Schrank
- Rechner stehen nebeneinander (in einem "WG-Zimmer")
- Bettwäsche/Bezüge ist nicht getrennt

Ich nehme an, dass es keine Diskussionen bei den Punkten gibt. Mit meinem WG-Kumpel teile ich nicht einen Kleiderschrank, schon gar nicht, wenn dieser in seinem Zimmer steht. Die Rechner getrennt, weil man nicht in die Privatsphäre vom anderen eindringt. Ich würde mir meine Tangas von meinem WG-Partner nicht waschen und aufhängen lassen, am Besten noch in seinem Zimmer. Einkaufen gehe ich für mich, klar, man isst auch mal zusammen, aber wer hat schon was zu verschenken? Ihr müsst das immer so sehen, wenn ihr mir einem Fremden zusammen wohnt, würdet ihr viele Dinge nicht tun, wie sie in einer Beziehung scheinen. Und sind es nur die Zahnbürsten in einem Zahnputzbecher.

Es gibt noch genügend andere Kriterien und Fragen, die ich hier aber nicht eröffnen werde, ich will das um Himmelswillen nicht unterstützen.


PS. Davon ganz ab, finde ich die Gesetze auch nicht ganz so fair. Aber sie sind nunmal beschlossen und daran sollte man sich auch halten. Es gibt schon genügend Leute (meistens die Ausländer), die den Staat bescheißen und zu unrecht abkassieren, weil sie noch Geld für 10 weitere Kinder kassieren, die nicht im Haushalt leben, sondern noch im Heimatland. :angryfire Aber das ist eine Grundsatzdiskussion...

LG
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #37
Sobald rauskommt das ihr keine WG sondern eine Bedarfsgemeinschaft seid dürft ihr a) alles zurück zahlen und b) kommt evtl. noch eine Betrugsanzeige wegen Sozialbetrugs auf euch zu und da dein Freund POlizist ist kann ich davon nur abraten.

Ihr müßt naemlich in so einem Fall damit rechnen das ihr kontrolliert werdet und das heißt sobald das essen im Kühlschrank nicht mit namen versehen ist, ihr nur ein Bett habt eine Zahnpastatube oder was auch immer seit ihr die Gelackmeierten....folglich solltet ihr die Idee fallen lassen
 
M
Benutzer18889  Beiträge füllen Bücher
  • #38
- Zahnbürsten stehen nicht in 2 verschiedenen Schränken
- Kühlschrank ist nicht getrennt
- Eingekauft wird zusammen (zusammenwirtschaften)
- Wäsche wird gemeinsam gewaschen / aufgehangen
- Persönliche Dinge sind nicht in 2 verschiedenen Räumen
- Kleidung ist im gleichen Schrank
- Rechner stehen nebeneinander (in einem "WG-Zimmer")
- Bettwäsche/Bezüge ist nicht getrennt

Naja, ich finde das komisch. Meine beste Freundin wohnt auch in einer WG mit einem anderen Mädchen und da stehen die Zahnbürsten nebeneinander, sie haben nichts im Kühlschrank beschriftet, jeder wäscht auch die Wäsche des anderen und die Rechner sind in einem Zimmer, weil das eben das Pc-Zimmer ist.

Ein gemeinsames Bett finde ich viel verdächtiger.
 
mosquito
Benutzer20976  (be)sticht mit Gefühl
  • #39
als mein damaliger freund wohngeld beantragte, standen dann auch die "inspektoren" auf der matte - wie aus dem bilderbuch. ich hab mich gefragt, ob ein verbittertes gesicht einstellungsvoraussetzung ist oder folge der arbeit. ich hab die beiden nicht um ihren job beneidet, immer in fremden wohnungen herumschnüffeln zu müssen, ist sicher nicht das dollste.

fakt war: wir waren ein paar. aber eben KEINE wirtschaftsgemeinschaft in dem sinn, dass gemeinsames vermögen da war und ein konto. wir hatten zwei zimmer, er seins und ich meins, trotzdem schliefen wir natürlich in einem bett in meinem zimmer - schlafgelegenheit hatte er trotzdem auch bei sich.
es gab ein haushaltsbuch und ne monatliche abrechnung über die ausgaben (was mein freund wollte).

aber es gab wie in den meisten WGs, die ich kenne, KEINE getrennten kühlschrankfächer, KEINE getrennten geschirrfächer - was den inspektoren als beweis diente, dass wir sehr wohl eine wirtschaftsgemeinschaft seien. "wo ist IHR laib brot? und wo ist seins? benutzen Sie die kaffeemaschine zusammen? wo ist der zweite wäscheständer? ist das nur IHRE wäsche, die da trocknet?" (ja, es war meine wäsche, er wusch seine selbst, aber es gab dennoch nur einen trockenständer...)

dass es kein wohngeld gab, war für meinen freund schade, denn er hatte wirklich wenig geld zur verfügung und hätte das wohngeld durchaus nützlich gefunden. ich konnte MEINEN anteil an miete und lebenshaltungskosten zahlen, aber NICHT für ihn aufkommen, auch nicht teilweise (was er auch nicht wollte). mein freund hat dann noch mehr gejobbt. kurz hat er überlegt, ob er ausziehen soll.
dass es bestimmte "kontrollkriterien" gibt, ist mir klar, nur finde ich manche der kriterien albern.

in meiner heutigen wg mit zwei männern gibt es einen großen zahnputzhalterbecher, eine tube zahnpasta für alle, es gibt im kühlschrank KEINE fächer, weil bei uns gilt "was im kühlschrank ist, wird gegessen" - nur wenn man etwas für einen bestimmten anlass kauft und ein zettelchen dranmacht, ist es nicht allgemeingut. das klappt sehr gut so. milch gehört allen, brot, obst, käse, marmelade, pasta, reis... jeder kauft mal ein, bislang scheint das allen gerecht. somit "schenke" ich meinen jungs mal was und bekomme auch von ihnen was "geschenkt".

zum thema "keiner glaubt ernsthaft an eine WG, wenn eine mann und eine frau in einer wohnung leben" - tja, komisch, ich kenne mehrere mann-frau-zweier-wgs, in denen die beteiligten definitiv KEIN paar sind und außer die wohnung zu teilen "nix läuft". das scheint aber über das vorstellungsvermögen zuständiger amtspersonen hinauszugehen.

chococat: es gibt halt entsprechende regeln, wenn sie für euch ungünstig sind, dann heißt das, dass du dir eben überlegen musst, was wichtiger ist: zusammenwohnen ODER wohngeld bekommen. dass dir das ungerecht erscheint, kapier ich schon, aber an der gesetzeslage wirst du nichts ändern können.

ich rate dir ab, irgendwas zu inszenieren oder zu verheimlichen, da es in der tat zu rechtlichen folgen kommen kann für deinen freund, wenn bei kontrollen sich ein anderes bild ergibt, als ihr vorher vermittelt habt.
 
Sternschnuppe_x
Benutzer10736  (40) Benutzer gesperrt
  • #40
Off-Topic:
Ich kenne das auch von meiner Auslands-WG von letztem Semester so, daß eben doch vieles gemeinsam verwendet ist, obwohl man NICHT zusammen ist, und daß umgekehrt aber auch Zusammensein nicht direkt heißt, daß man alles teilt. Natürlich haben andere auch mal von meinem Nutella genommen, und ich hab mal einen Pulli oder Bettwäsche von wem anderem bei mir mit in die Wäsche geworfen, wenn ich gerade gewaschen hab und es gepaßt hat, wieso auch nicht?! Beschriftete Waren im Kühlschrank?! Finde ich schon SEHR übertrieben, gerade wenn's nur eine Zweier- oder Dreier-WG ist. Da weiß man doch, was wem gehört. Oder vereinfacht gesagt: Was nicht meins ist, gehört wohl jemand anders. :zwinker: Und selbst WENN es keine reine WG, sondern auch Beziehung ist: Nur weil ein Partner bereit ist, mit dem anderen manches zu teilen, heißt das noch lange nicht, daß er in der Lage oder willens wäre, für den anderen KOMPLETT aufzukommen. Aber na ja, darum geht's bei solchen Regelungen wohl nicht...
 
Es gibt 8 weitere Beiträge im Thema "Wohngeld - Hauptmieter, WG oder allein??", die aktuell nicht angezeigt werden. Bitte logge Dich ein, um diese ebenfalls anzuzeigen.
Oben
Heartbeat
Neue Beiträge
Anmelden
Registrieren