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Wohnung schimmelt - Mietminderung? - Ausziehen? - Suche Rat

A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Ich bin zum 1.11. in eine 2-Zimmer-Wohung eingezogen.

Im Dezember habe ich festgestellt, dass die Kissen im Bett kalt und feucht waren. Ich habe das aber für mich damit begründet, dass sie vor zwei Tagen gewaschen wurden und vielleicht nicht ganz trocken geworden waren.

Mitte Dezember habe ich dann festgestellt, dass die Wand schimmelt. Bei meinem Bett, welches an dieser Wand stand, handelt es sich um ein Futonbett mit breitem Rahmen (ca. 15cm). Sprich, das Bett hat kein Kopf- und Fußteil und ist unten offen. Die Luft kann also wunderbar zirkulieren.

Da ich meinen Vermieter während den Feiertagen nicht belästigen wollte habe ich ihn direkt Anfang Januar benachrichtigt. Er hat sich das Ganze auch angeschaut und mich nach meinem Lüftverhalten gefragt. Ich lüfte Abends, wenn ich nachhause komme, ca. 10min bei ganz geöffnetem Fenster, während ich Wäsche falte, Müll rausbringe etc.
Mein Vermieter riet mir, das Fenster tagsüber auf zu lassen, was ich aber abgelehnt habe, da ich direkt an einer Straße wohne und ca. 15km entfernt arbeite.

Mein Vermieter fand weiterhin, dass man an diese Wand nichts stellen darf, weil die Luft zirkulieren muss. Ich solle das Bett umstellen. Das habe ich noch am gleichen Tag getan.

Er wollte einen befreundeten Architekten befragen und sich dann bei mir melden.

Mittlerweile ist das Ganze einen Monat her, der Schimmel entwickelt sich an der jetzt komplett leeren Wand munter weiter. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass die ganze Wand leicht feucht ist, bis unter die Decke. Überall sind leichte, dunkle Flecken zu sehen. Der Schimmel ist jedoch "nur" bis ca. 80cm Höhe.

Meine Frage: Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung (möchte aber in den nächsten Tagen eine abschließen) und bin nicht im Mieterschutzbund.

Ich würde gerne hier wieder ausziehen und suche nach einer schönen, kleinen Wohnung. Hier wäre interessant, ob Schimmel als Grund für eine fristlose Kündigung reicht (mein Mietvertrag läuft eigentlich auf 4 Jahre).
Oder Miete kürzen und hoffen, dass er es beseitigt (so wie ich ihn einschätze wird er dies nicht tun, da er schon geäußert hat, dass dies zu teuer wäre).
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Zunächst mal muss festgestellt werden woher die Feuchtigkeit kommt?
Daraus ergibt sich dann ob der Fehler bei dir liegt oder am Gebäude!

So wie du bisher beschrieben hast, befürchte ich aber einen Fehler bei dir, denn du musst nicht nur Abends im Schlafzimmer lüften, sondern morgens muss die Feuchtigkeit, die beim Schlafen entsteht, raus!
Danach muss geheizt werden, dann Abends nochmal lüften.

Nur warme Luft kann Feuchtigkeit aufnehmen und dann auch nach draußen abführen.
Kalte Luft nimmt weniger Feuchtigkeit auf.
Zudem kühlen die Wände durch zu weniges heizen stark aus und es kann sich überhaupt erst Feuchtigkeit aus der Luft an der Wand absetzen.

Wenn an das Schlafzimmer auf niedrigeren Temperaturen als der Rest der Wohnung hält, dann muss man zum einen besonders sorgsam lüften und heizen und zum anderen die Tür grundsätzlich geschlossen halten.
Durch die offene Tür kommt sonst immer warme Luft aus den anderen Räumen ins Schlafzimmer, kühlt dort ab und die Feuchtigkeit muss sich dann zwangsweise im Schlafzimmer irgendwo niederschlagen.

Wenn man in der Wohnung Wäsche trocknet muss noch mehr sorgfalt aufgewendet werden, schließlich muss nicht nur die normale Feuchtigkeit (durch kochen, atmen, Pflanzen, duschen und baden) raus, sondern noch eine erhebliche Menge an Feuchtigkeit aus der nassen Wäsche.

Wenn natürlich die Wand von außen (oder durch eine undichte Rohrleitung) nass wird, dann muss die Undichtigkeit beseitigt werden.
Meistens ist es aber falsches Bewohnerverhalten gepaart mit schlechter Wärmedämmung!
Allerdings ist eine schlechte Wärmedämmung bei richtigem Nutzerverhalten kein Problem.
Umgekehrt verkraftet eine gute Wärmedämmung ein etwas schlechteres Nutzerverhalten, aber nie ein falsches.

Fristlos kündigen kannst du nur wenn die Wohnung aufgrund des Schimmels unbewohnbar geworden ist, das kann aber nur ein Sachverständiger feststellen.

Der erste Schritt ist erstmal den Vermieter (schriftlich) auffordern, den Mangel zu beseitigen.

Gruß
 
Tinkerbellw
Benutzer35070  Meistens hier zu finden
  • #3
Also ich glaube soviel Schimmel kommt nicht vom falschen Lüften!!!
Hört sich eher nach nem Leck oder langsamen Wasserschaden an!
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Also ich glaube soviel Schimmel kommt nicht vom falschen Lüften!!!
Hört sich eher nach nem Leck oder langsamen Wasserschaden an!
Nein, der Schimmel kommt von der Feuchtigkeit, die kann natürlich auch andere Ursachen haben, habe ich ja auch geschrieben...

aber wenn sie schreibt, dass sich die Sachen kalt und feucht anfühlen, dann muss einfach die Luftfeuchtigkeit zu hoch und insbesondere die Raumtemperatur zu niedrig sein.
Wenn die Raumtemperatur die üblichen 20° hat und die Luftfeuchtigkeit ebenfalls im üblichen Rahmen liegt, dann kann sich nichts kalt und feucht anfühlen, ausser eben der nassen Wand!
Da aber auch andere Sachen (wie eben das Bettzeug) betroffen ist, muss es ja im Raum kalt sein!

Gruß
 
B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • #5
Ich hatte in meiner alten Wohnung das Problem auch. Der Vermieter hat damals auch gleich versucht die Schuld meinem "Lüftverhalten" zuzuschieben, was allerdings nicht stimmte- es waren Baumängel, zudem hatte die Wohnung mal einen Wasserschaden.

An deiner Stelle würde ich mir schleunigst eine neue Wohnung suchen. Mein Vermieter hat damals auch behauptet ich solle nun die Wohnung renovieren, erst als ich ihm dann mit meinem Anwalt gedroht habe hat er die Sache selbst in die Hand genommen. Ich hatte zum Glück schnell eine neue Wohnung gefunden...:smile:

Übrigens: Wenn du jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließt wird sie dir bezüglich der Wohnungsprobleme nichts nutzen. Du hast 3 Monate Wartezeit, zudem sind Versicherungsfälle- die schon vor Abschluss eintreten- nicht versichert.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Ich wollte die Rechtschutzversicherung generell abschließen, nicht nur darauf bezogen ;-)

Mein Freund lüftet morgens ebenfalls kurz, wenn er die Wohnung verläßt.
Das muss was das lüften angeht auf jeden Fall reichen. In der Wohnung, in der ich vorher gewohnt habe, habe ich wesentlich seltener gelüftet und es war nirgendwo auch nur ein Hauch von Schimmel.

Also reicht es nicht, den Vermieter nochmal anzurufen? Ich muss ihn schriftlich auffordern, etwas zu tun?
 
M
Benutzer44891  (46) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
das mit dem lüften sagt der vermieter nur, um dem mieter die schuld in die schuhe zu schieben. ist nen altbekanntes problem.

es ist winter und da wird nicht dauerhaft gelüftet. wenn das die wand nicht abkann, hat diese ein problem. vorallem bei feuchtigkeit ist eigentlich der zenit schon überschritten. die beschreibung des ts klingt nicht gerade gesundheitsfördernd.

bei mietproblemen ohne rechtsschutzversicherung hilft der mieterschutzbund. kostet zwar ne mitgliedschaftsgebühr (mir kommt da ne zahl von 70 eus bekannt vor), aber die kennen sowas und verfassen entsprechend briefe. nur würde ich mich da beeilen, da immer fristen einzuhalten sind, wo der vermieter aufgefordert wird, zu handeln. das dauert ne weile.
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #8
ich nehm mal an, bei der Schimmelwand handelt es sich um eine Außenwand? Wohnst Du im Erdgeschoss? Wann wurde das Haus gebaut (ungefähr)?

Schimmel ist übrigens gesundheitschädlich. Mietminderung und auch einseitige Kündigung des Mietvertrags ist da sicher problemlos. Es sollte aber natürlich klar sein, dass der Schimmel tatsächlich nicht mit dem Lüftverhalten zusammenhängt, was man aber nach Deiner Beschreibung eigentlich ausschließen kann.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Ja, es ist eine Außenwand.
Und ja, es ist eine Wohnung im Erdgeschoss.

Das Haus macht einen relativ alten Eindruck (sind auch noch keine Einhebelmischer in Bad und Küche, Bad ist mit himmelblauer Ausstattung etc.) aber ich kann das tatsächliche Baujahr nicht einschätzen.

Achja, und die betroffene Wand liegt am Hang, das Wasser läuft dort quasi an der Wand entlang den Hang runter.
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #10
Achja, und die betroffene Wand liegt am Hang, das Wasser läuft dort quasi an der Wand entlang den Hang runter.

Das versteh ich jetzt nicht ganz. Heißt das, dass die besagte Außenwand praktisch in den Hang eingegraben ist? Oder genau andersherum: Außen gehts abwärts (was ziemlich egal wäre)
 
W
Benutzer57013  (53) Verbringt hier viel Zeit
  • #11
Wennn Du im Erdgeschoss solche Probleme hast würde ich ganz klar auf ein Isolationsproblem am Fundament tippen.

Die Feuchtigkeit zieht aus dem Erdreich durch Fundament die Wand hoch. Das hat absolut NIX mit Lüften zu tun. Das ist die Standardausrede der Vermieter weil, die wissen das die Sanierung eines solchen Schadens schwierig und teuer ist.
Schau dir mal die Wand von außen an. Ist die Wand vernüftig gegen Feuchtigkeit abisoliert?

Versuch mal Kontakt mit dem Vormieter der Wohnung aufzunehmen. Ist der vielleicht wegen Schimmelbefall ausgezogen?


Viel Glück
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
Wie soll ich das beschreiben...
Also meine Wohnung liegt so, dass der hintere Teil der Wohnung komplett in der Erde ist. Der vordere Teil ist ebenerdig. Also geht es an den Seiten so den Hang hoch (wisst ihr, wie ich das meine...?)

Ich habe mit der Vormieterin schon Kontakt aufgenommen.
Allerdings hatte sie ebenfalls einen 4-Jahres-Vertrag, aus dem sie vorzeitig raus wollte, da sie zu ihrem Freund gezogen ist. Sie war heilfroh, dass sie mich als Nachmieter präsentieren konnte.
Ich will keinem etwas unterstellen, aber selbst wenn sie es gewusst hätte, wäre sie ja blöd gewesen, es mir zu sagen. Weil dann hätte sie nicht ausziehen können, da sie keinen Nachmieter gefunden hat.

Und ich habe beim Einzug nichts davon bemerkt. Allerdings kann man den Schimmel ja abwischen und dann bleibt das auch 3-4 Tage lang so, bis er wieder durchkommt.

Ich habe übrigens festgestellt, dass die ganze Wand feucht ist. Weiter oben sieht man überall so kleine, hellgraue Flecken, die aber (noch?) nicht schimmeln.

Die Wand von außen kann ich schlecht beurteilen, weil an dem Hang überall Büsche wachsen.
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #13
Leider hast du noch überhaupt nichts zu der Temperatur in dem Raum gesagt...

Auch das Baujahr/die Ausstattung eines Hauses sagt nichts über eventuelle Baumängel aus, eine Wand ist entweder dicht, oder eben nicht, eine Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit ist entweder vorhanden oder eben nicht.

Wenn die Wand von Außen nicht mehr Wasserdicht ist, dann solltest du dir das ansehen (mal hinter die Büsche schauen) und dann dem Vermieter in dem Brief direkt mitteilen.
Eine neue Abdichtung von Außen ist sowohl für dich als auch für den Vermieter die beste Lösung, denn wenn dies die Ursache ist, kann davon ausgegangen werden das danach das Problem dauerhaft beseitigt ist.
Kein Vermieter hat daran Interesse dass sein Eigentum vergammelt.

Nur leider ist Fehlverhalten der Nutzer (das trifft nicht nur auf Mieter zu) eine der häufigsten Ursachen.
Daher ist die Aussage der Vermieter auch häufig angebracht und richtig.

Und Lüften muss selbstverständlich unabhängig von der Jahreszeit stattfinden...wenn die Aussage, die jemand weiter oben getätigt hat, erstgemeint war, muss man sich über Schimmel nicht wundern.

Die Meldung an den Vermieter solltest du auf jeden fall schriftlich machen, denn du musst im Zweifel nachweisen kiönnen dass du den Vermieter unverzüglich über den Mangel informiert hast (Schadensminderungspflicht)...das geht bei einem Telefonanruf eher schlecht.

Gruß
 
A
Benutzer26707  (60) Verbringt hier viel Zeit
  • #14
Klar: der Schimmel ist gesundheitsgefährdend! Deshalb: Mach einige Fotos, auch Detailfotos, lasse einen Zeugen dabei sein um bei weiteren Auseindersetzungen mit dem Vermieter Beweise zu haben. JEDE Kommunikation mit dem Vermieter solltest du SCHRIFTLICH machen, am besten per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN! Dann kaufe am besten Schimmelvernichter (gibts im Baumarkt z.B. von Mellerud als Spray OHNE Chlor und MIT Chlor- das mit Chlor ist wesentlich stärker, das nehme ich immer im Bad ACHTUNG- Anwendungshinweise unbedingt bei CHLOR beachten: Schutzbrille, Wegwerfhandschuhe tragen, Alte Kleidung tragen, sofort gut Lüften etc.!!!) Kündigen kannst du wegen Schimmel nicht so einfach, aber die Gerichte sprechen den Mietern oft ein Mietminderungsrecht bei Schimmel zwischen 5% und 20% zu. Wenn du die Miete minderst, solltest du auch hier sehr vorsichtig sein, d.h. den einbehaltenen Teil z.B. auf ein "ANDERKONTO" eines Rechtsanwaltes überweisen.
 
casanis
Benutzer77547  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #15
Wie soll ich das beschreiben...
Also meine Wohnung liegt so, dass der hintere Teil der Wohnung komplett in der Erde ist. Der vordere Teil ist ebenerdig. Also geht es an den Seiten so den Hang hoch (wisst ihr, wie ich das meine...?)

Ich habe mit der Vormieterin schon Kontakt aufgenommen.
Allerdings hatte sie ebenfalls einen 4-Jahres-Vertrag, aus dem sie vorzeitig raus wollte, da sie zu ihrem Freund gezogen ist. Sie war heilfroh, dass sie mich als Nachmieter präsentieren konnte.
Ich will keinem etwas unterstellen, aber selbst wenn sie es gewusst hätte, wäre sie ja blöd gewesen, es mir zu sagen. Weil dann hätte sie nicht ausziehen können, da sie keinen Nachmieter gefunden hat.

Und ich habe beim Einzug nichts davon bemerkt. Allerdings kann man den Schimmel ja abwischen und dann bleibt das auch 3-4 Tage lang so, bis er wieder durchkommt.

Ich habe übrigens festgestellt, dass die ganze Wand feucht ist. Weiter oben sieht man überall so kleine, hellgraue Flecken, die aber (noch?) nicht schimmeln.

Die Wand von außen kann ich schlecht beurteilen, weil an dem Hang überall Büsche wachsen.


Ich finde das weist schon alles darauf hin, dass die Wand irgendwie feucht ist. Dass also die Abdichtung schadhaft oder nicht vorhanden ist. Richtig prüfen kannst Du das aber selber nicht, selbst wenn Du "hinter die Büsche" schaust, siehst Du ja nicht den eingegrabenen Teil der Mauer. Der dürfte ja wahrscheinlich das Problem sein.
Wirkliche Klärung könnte eine bauphysikalische Untersuchung bringen (z.B. anhand eines Bohrkerns in der besagten Wand).

In jedem Fall hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass das in Ordnung kommt. Ich würde evtl. mal den vorhandenen Schimmel entfernen, und dann regelmäßig Lüften (evtl. Protokoll führen) und schauen, ob der Schimmel wiederkommt.

Ich glaube in so einem Fall würde ich auf jeden Fall in den Mieterverein oder ähnliches eintreten. Selbst wenn das ein wenig kostet. Aber die wissen bestimmt am besten, was man tun kann.
 
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A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #18
Ich versuche immer, auf alle Fragen zu antworten. Falls ich eine vergesse, erinnert mich bitte :smile:

Die Temperatur kann ich schlecht einschätzen. Normal eben. Nicht zu warm (soll man ja im Schlafzimmer auch nicht) und nicht zu kalt. Normal eben. Müsste ich im Zweifel mal messen.

Ich trockne die Wäsche nicht in diesem Raum bzw. in der Wohnung. Hierfür gibt es einen speziellen Kellerraum.

Die Fenster sind in diesem Zimmer und auch im Flur (=Fenster der Haustüre) regelmäßig nass. Ich wische das dann immer weg, damit das Gummi da nicht schimmelt.

Wie schon beschrieben, mein Freund lüftet meist kurz, wenn er morgens aufsteht. Und ich lüfte dann Abends auch nochmal ordentlich, wenn ich nachhause komme. Mehr kann ich nicht machen. Und ich muss ja auch mal eine Woche in Urlaub fahren können, ohne dass jemand 2x täglich bei mir lüftet oder riesige Schimmelflecken an den Wänden sind, oder?

Habe solchen Chlor-Schimmelentferner (hatte ich mal für die Dusche genommen). Damit geht der Schimmel oberflächlich auch weg (auf der Tapete). Kommt allerdings nach ein paar Tagen wieder und den Chlor-Geruch (=Gestank) kriegt man auch mit wahnsinnigem lüften aus dem Schlafzimmer nur ganz schlecht wieder raus...
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #26
Ich habe jetzt mal im Internet gelesen, dass ich dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen muss. Das würde ich dann ungefähr so machen:

...in einem Gespräch Anfang Januar haben Sie signalisiert, Möglichkeiten zur Feuchtigkeitsbeseitigung an der Außenwand des Schlafzimmers sowie im Wohnzimmer straßenseitig mit einem Architekten zu besprechen. Eine weitere Ortsbegehung, eine Rückmeldung über das Gesprächsergebnis oder ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung sind jedoch bis heute nicht erfolgt.
Bitte beseitigen Sie den Schimmel in der von mir angemieteten Wohnung bis zum 28.02.09.
Das Auftreten von Schimmel im Bereich des Schlafzimmers stellt eine Gesundheitsgefährdung dar und beeinträchtigt die ordentliche Nutzbarkeit der Wohnung in erheblicher Weise.

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Jetzt sagen meine Arbeitskolleginnen, dass ich sowas ja nicht machen darf. Wenn ich so anfangen würde, dann würde er mir schneller kündigen, als mir lieb wäre. Ich solle lieber mal mit ihm sprechen, was man da machen kann.

Ich habe jetzt allerdings schon zwei Mal versucht, ihn anzurufen. Jedes Mal hat seine Frau gesagt, dass sie ausrichten wird, dass ich angerufen habe und dass er mich zurückrufen soll.

Passiert ist nichts.

Jetzt bin ich total unsicher. Was soll ich tun?
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #36
Rechtschutz möchte ich demnächst abschließen (ARAG), aber dann habe ich ja eh erstmal diese drei Monate Frist, in denen die mir nicht helfen (oder?).

Ich hab eben einfach Angst, dass der Vermieter dann sauer auf mich ist, wenn ich ihm einen solchen Brief vor die Nase setze. Aber theoretisch könnte mir das ja egal sein, er wohnt ja nichtmal im gleichen Dorf.

Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus.
Der Vermieter hat ja beim Gespräch schon gesagt, um hier die Ursache zu beseitigen müsste man ja außen alles aufbuddeln und das wäre viel zu teuer.
 
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N
Benutzer53463  Meistens hier zu finden
  • #38
Einfach mal blind nach irgendwelchen Werten im Internet die Miete zu mindern würde ich nicht machen. Dafür ist das dann doch zu riskant. Denke mit dem Mieterbund wärst du da recht gut beraten, da die dann eben besser abschätzen können, wie viel % angemessen sind. Außerdem solltest du das entsprechende Geld auch lieber noch so lange unangetastet lassen, bis die Sache dann geklärt ist.

Bezüglich der Reaktion des Vermieters auf einen Brief würde ich mir keinen Kopf machen. Du hast die freundliche Variante versucht, wenn aber jetzt von ihm keine Reaktion kommt musst du dich auch nicht verarschen lassen. Bezüglich der Frist die du ihm setzt wäre es aber evtl. auch hilfreich, Infos bei Mieterbund einzuholen.
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #39
ACHTUNG - ÄNDERUNG

Also, nachdem ich gestern nochmal beim Vermieter angerufen habe, er aber wiedermal angeblich nicht zuhause war, stand er dann ein paar Stunden später plötzlich bei mir vor der Türe.

Wir gingen dann ins Schlafzimmer, er schaute sich den Schimmel an und begann wiedermal nachzufragen, wie ich denn lüften würde. Ich habe dann wiedermal geschildert, dass ich ausreichend lüfte. Er fragte dann, ob ich auch den ganzen Fensterflügel aufmachen würde. Habe ihm dann nochmal erklärt, dass ich dass natürlich mache, weil ja sonst überhaupt keine Luft rein kommt.
Darauf meinte er dann, ich hätte ja auch nie die Heizung an. Ich habe ihn dann gebeten zu fühlen (natürlich war die Heizung an).

Er meinte dann nur, er habe mit einem Experten gesprochen, es würde sich bei diesem Fall eindeutig um falsches Lüften handeln. Das Haus wäre seit 1986 vermietet und es hätte nie Probleme mit Schimmel gegeben.

Damit war die Sache für ihn erledigt.

----

Mein Plan sieht jetzt so aus, dass ich mir eine neue Wohnung suchen werde. Wenn ich da etwas in Aussicht habe, werde ich den Schimmel insoweit beseitigen, dass man ihn für 2-3 Tage nicht sieht (mit agressivem Reiniger, drüberstreichen etc.). Dann werde ich für die Wohnung einen Nachmieter suchen.
 
J
Benutzer78036  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #40
huhu,
ich bin im letzten jahr auch aus einer total verschimmelten wohnung ausgezogen - da hat auch der vermieter gedacht ich würde zu wenig lüften (ich bin den ganzen tag nicht zuhause und kann in der zeit eben nicht lüften), habe aber sonst alle stunde für 10 min. komplett gelüftet. ich hatte maximalwerte bon 89% luftfeuchtigkeit (!!!) das schlafzimmer, sowie das wohnzimmer waren unbewohnbar.
eine expertin hat dann festgestellt, dass das komplette haus nicht(!!!) isoliert ist und der teil der im erdreich ist ist noch nichtmal gedämmt. das heißt die wände in wohnzimmer und schlafzimmer fühlten sich im unteren drittel feucht matschig an, wie frisch tapeziert. das hat dem vermieter nicht gefallen, er bestand darauf dass der schimmel auf falsches lüften hin entstanden sei...bla bla bla, es sei noch nie schimmel dagewesen (nööö deshalb sind 90% der wohnungen im haus verschimmelt und mittlerweile unbewohnt).
naja ich hab daraufhin ausgehandelt dass ich vor ende der frist raus kann, dafür aber den letzten monat volle miete zahle.
das war mir sehr sehr recht, denn in diesem haus wollte ich nicht mehr wohnen bleiben, denn es wäre eine grundsanierung nötig gewesen....jetzt wohne ich in einer schönen, trockenen wohnung.
lass dich nicht vom vermieter belabern, die meinen immer schimmel ist das ergebnis von falschem lüften...ich würde da ausziehen, ganz klarer fall. wenn der schimmel nämlich immer wieder kommt, dann steckt da mehr hinter.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #41
Nocheinmal Schimmel der nicht vom Mieter zu vertreten ist, berechtigt den Mieter nach Fristsetzung zur fristlosen Kündigung.

Wenn du es mir nicht glaubst besorg dir nen Beratungshilfeschein und geh zu einem Fachanwalt für Mietrecht
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #42
Ich glaube das ja!
Bloß um dieses Recht zu haben, muss ich ihm ja erstmal beweisen, dass es nicht meine Schuld ist.
Er ist ja eindeutig der Meinung, dass es meine Schuld ist, weil ich ungenügend lüfte.

Und dazu müsste ich ja ein Gutachten machen lassen. Und dafür habe ich nicht wirklich das Geld.

Was bringt mir das, wenn ich ihm jetzt eine Frist setze und er nur sagt, dass es doch eh meine Schuld ist und er garnichts machen muss?

Ich bin mir zu 99% sicher, dass es nicht meine Schuld ist. In meiner alten Wohnung habe ich so gut wie nie gelüftet (Kuhstall nebenan) und es war nirgendwo Schimmel.
 
B
Benutzer56700  (42) Meistens hier zu finden
  • #43
ACHTUNG - ÄNDERUNG

Also, nachdem ich gestern nochmal beim Vermieter angerufen habe, er aber wiedermal angeblich nicht zuhause war, stand er dann ein paar Stunden später plötzlich bei mir vor der Türe.

Wir gingen dann ins Schlafzimmer, er schaute sich den Schimmel an und begann wiedermal nachzufragen, wie ich denn lüften würde. Ich habe dann wiedermal geschildert, dass ich ausreichend lüfte. Er fragte dann, ob ich auch den ganzen Fensterflügel aufmachen würde. Habe ihm dann nochmal erklärt, dass ich dass natürlich mache, weil ja sonst überhaupt keine Luft rein kommt.
Darauf meinte er dann, ich hätte ja auch nie die Heizung an. Ich habe ihn dann gebeten zu fühlen (natürlich war die Heizung an).

Er meinte dann nur, er habe mit einem Experten gesprochen, es würde sich bei diesem Fall eindeutig um falsches Lüften handeln. Das Haus wäre seit 1986 vermietet und es hätte nie Probleme mit Schimmel gegeben.

Damit war die Sache für ihn erledigt.

----

Mein Plan sieht jetzt so aus, dass ich mir eine neue Wohnung suchen werde. Wenn ich da etwas in Aussicht habe, werde ich den Schimmel insoweit beseitigen, dass man ihn für 2-3 Tage nicht sieht (mit agressivem Reiniger, drüberstreichen etc.). Dann werde ich für die Wohnung einen Nachmieter suchen.

Das hat mein ehemaliger Vermieter mir auch erzählt. Ich habe dann ganz offen mit Mietminderung und der Einschaltung meines Anwalts gedroht, dann war plötzlich Ruhe. Zum Glück habe ich schnell eine neue Wohnung gefunden.
Mir tun nur die Nachmieter der alten Wohnung leid. So wie ich den kenne hat er nur ein bisschen Farbe drüber "gepinselt"....:kopfschue
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #44
Ich bleibe dabei dass im vorliegenden (wie auch in fast allen anderen Fällen) der Nutzer ein erhebliches Mitverschulden trägt!

Da in nur ganz seltenen Fällen ein eindeutiges Feststellen der Ursache möglich ist, in der überwiegenden Anzahl von Fällen auch ein Gutachter nicht Zweifelsfrei belegen kann dass nur die Bausubstanz oder eben nur der Nutzer ursächlich sind, ist ein solcher Prozess (ohne geht es in aller Regel nicht) nicht nur teuer und langwierig (alleine das Gutachten kostet schnell mehrere tausend Euro und kann Monate dauern) sondern vor allem im Ausgang ungewiss.

Ohne eine Rechtschutzversicherung, die dann wenigstens die Verfahrenskosten trägt, so dass man im Falle eines Verlierens des Rechtsstreits "nur" die Beseitungskosten der Schäden trägt, ist von einem solchen Verfahren dringend abzuraten.

Besser ist da in aller regel das sofortige Suchen einer neuen Wohnung, die meisten Vermieter lassen dann bezüglich der Kündigungsfrist mit sich reden, denn einen Schimmel verursachenden Mieter hat jeder Vermieter gerne schnell raus!

Gruß
 
A
Benutzer20882  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #45
So, ich habe mal mit einem Bekannten gesprochen, der Bauingenieur studiert (sein Vater ist Architekt).

Er sagte, damit ich wirklich was in der Hand habe, muss er ein Gutachten machen. Und das ist so aufwändig/teuer, dass kann ich nicht bezahlen.

Mir wäre es ja auch egal, wenn ich mit dreimonatiger Frist ausziehen würde. Dann hätte ich genügend Zeit, mir eine Wohnung zu suchen.
Sprich, ich muss noch nichtmal fristlos kündigen.

Aber diese dreimonatige Kündigungsfrist habe ich ja nicht, da ich den vierjährigen Mietvertrag unterschrieben habe.
 
Schweinebacke
Benutzer78484  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #46
Was ist denn jetzt mit der schriftlichen Frist zur Ausbesserung mit der Androhung einer Mietminderung? Der Vermieter kann ja viel erzählen, er hat aber erstmal genauso wenig in der Hand gegen dich.

Ansonsten halt erstmal Mieterschutzbund/Verbraucherberatung einschalten oder wirklich mal ein paar hundert für einen Anwalt zusammenkratzen, manchmal kommt man da nunmal nicht rum.
 
O
Benutzer7447  Verbringt hier viel Zeit
  • #47
Hey amber.
Blöde Situation erstmal, du hast mein Mitgefühl.

Ich würde dennoch den Rat der anderen befolgen und dem Vermieter Druck machen.
Dann soll er halt das Gutachten machen lassen und dir beweisen dass du Schuld bist. Du hast ja nichts zu verlieren.
Den Schimmel zu entfernen, dann aber einen Nachmieter zu suchen finde ich absolut daneben.
Erstens weißt du genau dass der/die Mieter/in vollkommen verloren hat wegen dem Schimmel und setzt ihm bewußt dem Risiko aus.
Zweitens wußtest du es und das weiß nun auch dein Vermieter.
Sprich ich weiß nicht mal, ob das dann nicht sogar Betrug/Täuschung ist wenn man sowas einfach verschleiert.
Nicht dass du am Ende noch deutlich mehr abkriegst als du bisher abkriegen müßtest.
Ich halte es für die eleganteste Lösung den Mietvertrag fristlos zu kündigen und fertig.
Alles andere scheint mir ein Spiel mit dem Feuer.
Sonst tapezieren die neuen Mieter, sehen es und haben nen Rechtsschutz und du bist dran.


Gruß
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #48
Ich würde dennoch den Rat der anderen befolgen und dem Vermieter Druck machen.
Dann soll er halt das Gutachten machen lassen und dir beweisen dass du Schuld bist. Du hast ja nichts zu verlieren.
Natürlich hat sie was zu verlieren!
Wenn das Gutachten doch zu dem Schluss kommt dass sie Schuld oder zumindest Mitschuld hat, dann trägt sie auch die Kosten des Gutachtens ganz bzw. teilweise.
Sowie natürlich die Beseitigungskosten gg. Nutzungsausfall während der Renovierungszeit.

Sonst tapezieren die neuen Mieter, sehen es und haben nen Rechtsschutz und du bist dran.
das ist völlig unmöglich... mit den neuen Mietern hat sie nichts zu tun, die können auch keinerlei Ansprüche gegen sie geltend machen.
denn sie hat den Mangel ja gemeldet an den Vermieter...wenn der ohne Beseitigung wiedervermietet is das allleine sein Problem.
 
G
Benutzer Gast
  • #49
Unter den Voraussetzungen die du mittlerweile hier schreibst (4 Jahresvertrag, Gutachten das du dir nicht leisten kannst), würde ich die DRINGEND raten dem Mieterverein beizutreten.
Das kostet zwar auch einen Jahresbeitrag, aber es ist nicht viel und lohnt sich!!
 
O
Benutzer7447  Verbringt hier viel Zeit
  • #50
Hey zusammen.
@ Koyote
Das hat sie zu verlieren, da stimme ich dir zu.
Allerdings sagt sie, dass sie sicher ist dass sie unschuldig ist.
Unter der Vorraussetzung habe ich die Aussage mit nichts zu verlieren getroffen.
Denn wenn sie wirklich unschuldig ist haften die Kosten beim Vermieter.
Sonst hat sie natürlich auf ganzer Linie verloren, da stimme ich dir zu.

Zu dem Thema nichts mit zu tun und unmöglich halte ich das für fraglich.
Denn der Vermieter weiß es zwar, sie sucht aber selbst einen Nachmieter um ihren 4-Jahres Vertrag auf diesen zu übertragen.
Und sie verschleiert bewußt die Mängel mit dem Schimmel und will diese nicht erwähnen.
Das Schimmel gesundheitsschädlich sein kann ist kein Geheimnis denke ich.
Und wenn man dies bewußt verschweigt bzw. verschleiert hältst du dies für unbedenklich?
Halte ich für ganz ganz stark angreifbar, bei allem Verständnis für ihre Lage.
Wie gesagt, der Vermieter ist ja außen vor wenn sie einen Nachmieter sucht und alles.

@ ~Sweety~
Hast du da Erfahrung? Nehmen die sicher jeden auf bei dem das Kind bereits im Brunnen liegt und wozu hohe Kosten nötig sind?
Weiß ich ja nicht, irgendwie widerstrebt das meinem Denken nach Ökonomie.


Gruß
 
H
Benutzer Gast
  • #51
Wie gesagt, der Vermieter ist ja außen vor wenn sie einen Nachmieter sucht und alles.

Nö, der Vermieter ist da ganz und gar nicht außen vor. Der Vermieter schließt schließlich den Vertrag mit den Nachmieter ab und nicht die TS. Es ist nur Aufgabe der TS eine Person zu finden, die evtl. einziehen möchte (= potenzieller Nachmieter) und evtl. einen Vertrag mit dem Vermieter eingeht. Ob diese Person dann einzieht oder nicht ist Sache des Vermieters. Der Vermieter weiß über den Schimmel bescheid und müsste den Nachmieter von diesem Mangel berichten bevor der Vertrag unterschrieben wird. Tut er es nicht, ist nicht die TS der Depp, sondern der Vermieter.
ACHTUNG TS: Ich bin kein Jurist! Das ist nur meine Ansicht. Ob dir der Nachmieter dennoch ans Bein pissen könnte, weiß ich nicht!
Für die TS wäre es sicher das Beste einfach auszuziehen und einen Nachmieter zu suchen. Moralisch und menschlich wäre das aber nicht gerade der Bringer. TS, du musst dich also entscheiden: Moral oder mögliche Geldprobleme :zwinker:
 
G
Benutzer Gast
  • #52
@ ~Sweety~
Hast du da Erfahrung? Nehmen die sicher jeden auf bei dem das Kind bereits im Brunnen liegt und wozu hohe Kosten nötig sind?
Weiß ich ja nicht, irgendwie widerstrebt das meinem Denken nach Ökonomie.

Ja, wir waren damals auch im Mieterverein und sind dort wegen Mängeln in der Wohnung beigetreten.
Das wusste der Mieterverein von Anfang an.
Allerdings helfen die nur aussergerichtlich, wenn irgendwas vor Gericht gehen sollte, dann musste dir nen eigenen Anwalt suchen (aber ich denke nicht, das dies bei der TS der Fall sein wird, oft helfen die Schreiben von den Anwälten des Mietervereins schon:engel: ).
Ich überlege dort wieder beizutreten, die kümmern sich nämlich auch um deine NK Abrechnungen und prüfen nach, ob alles stimmt-die meisten sind so unübersichtlich und stimmen nicht.
Dadurch spart man viel Geld ein.
Ich finde da lohnt sich der Jahresbeitrag.
Und man bekommt dort Hilfe durch Anwälte, die für den Mieterverein arbeiten, man muss sie also nicht extra bezahlen.
 
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