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Bafög & Unterhaltsbestimmungen - kennt sich jemand aus?

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Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • #1
Hey,

ich wüsste gerne Mal, wie das mit dem Bafög- und Unterhaltsanspruch generell für deutsche Studierende ist. Es geht mir hierbei garnicht darum, wieviel Bafög mir im Einzelfall zusteht, sondern allgemein um die gesetzlichen Bestimmungen. Ich finde da im Internet teils widersprüchliche Informationen und denke mir, dass es unter euch sicherlich den ein oder anderen gibt, der betroffen ist und sich auskennt :zwinker:

Wenn ich das richtig verstanden habe, stehen einem Studierenden 640€ (inkl. Kindergeld) zu. Bei 184€ Kindergeld sind das 456€, die das Bafögamt oder der/die Unterhaltsverpflichteten je nach Einkommen selbiger bezahlen. Falls also 100€ Bafög-Anspruch (Aufgrund von Verdienst und Freibeträgen der Eltern usw.) vorhanden sind, sind die Unterhaltsverpflichteten noch für 356€ verpflichtet, usw.... ist das soweit korrekt?

Falls nein, bitte korrigiert mich. Und falls ja - wie ist es, wenn ich eigenes Geld dazuverdiene? Nach meiner aktuellen Information, wird dieses Geld im Falle eines regelmäßigen Nebenjobs voll angerechnet, das heißt, wenn ich 200€ monatlich im Beispiel von oben verdiene, sind die Unterhaltsverpflichteten nur noch für 156€ verpflichtet oder aber 256€ und Bafög fällt weg!? Kann das wirklich sein? Kann ich quasi als Student unter garkeinen Umständen auf mehr als 640€ kommen? Ich finde das (je nach Studienstadt und Mietpreis etc.) einen recht geringen Satz und zudem schiene es mir wenig Sinn zu machen, als Student überhaupt noch zu arbeiten.

Ist das also Quatsch oder tatsächlich so?

Und eine weitere Frage zum Bafög: ich bekomme von meiner Uni erst frühestens Mitte September den Bescheid, ob ich in meinem Wunschfach zugelassen bin. Falls nicht, muss ich mich in einem anderen Fach einschreiben. Nun kann ich natürlich den Bafögantrag erst frühestens dann komplett einreichen, da ich ja ansonsten weder eine Studienbescheinigung habe, noch das Fach sicher angeben kann. Wie lange wird es dauern, bis ich wirklich Geld auf meinem Konto finde, wenn ich den Antrag erst Ende September einreiche?

Vielen Dank für jegliche Hilfe :smile:
 
S
Benutzer97606  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Das einzig Sinnvolle: Nimm dir Zeit und lies das BAföG aufmerksam im Wortlaut. Alles andere ist Sekundärliteratur!

Dir stehen bei den Eltern oder in elterlichem Besitz wohnend 414 Euro zu, darin ist Kostgeld für die Unterkunft enthalten.
Wohnst du allein, stehen dir 512 Euro zu, und bei einer Miete über 146 Euro zusätzlich bis zu 72 Euro Mietkostenzuschlag.
Bist du selbst KV oder PV-versichert, gibt es dafür ebenso noch Zuschläge. So ergibt sich der Höchstsatz von 640 Euro, den du meinst. Der steht aber nicht jedem zu.

Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dir. Auch wenn das oft anders gehandhabt wird. Es dient eigentlich dazu, die hohen Belastungen durch Unterhaltszahlungen an die Kinder auszugleichen.

Eigenes Geld darfst du bis zu 400 Euro im Monat dazuverdienen.

Stell einen BAföG-Antrag an deiner Wunschuni, wo du wahrscheinlich hinkommen wirst, und reiche die nötigen Unterlagen nach, sobald du sie erhalten hast.

Bei studis-online.de gibt es einen BAföG-Rechner, der ist nicht offiziell aber recht zuverlässig. Füll das mal gewissenhaft aus, dann kannst du (sofern keine Schwerbehinderung der Eltern vorliegt etc.) einen ziemlich akkuraten Wert erhalten.

Roundabout kommst du damit aber über die Runden, das hat bei uns im Studium bis jetzt noch jeder geschafft.

Ach ja, und wichtig sind auch die Voraussetzungen, unter denen du überhaupt einen Anspruch hast.

Viel Erfolg!


Disclaimer: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern Informationen nach bestem Wissen und Gewissen einer Privatperson.
 
Película Muda
Benutzer79428  Meistens hier zu finden
  • Themenstarter
  • #3
Vielen Dank für deine Antwort!

Natürlich hast du Recht und ich werde mich wohl noch eingehender mit dem Wortlaut des BAföG auseinandersetzen müssen. Was und ob mir da am Ende etwas zusteht, wird sich zeigen. Ein bisschen vorgerechnet mit Hilfe eines BAföG-Rechners hab ich schon.

Kindergeld steht also auch dann den Eltern zu, wenn ich nicht mehr zuhause lebe? Das ist interessant, wusste ich bisher nicht, vielen Dank.

Die 400, die ich dazuverdienen darf, bleiben dann aber restlos mir? Ich hatte bisher keine Zeit und Möglichkeit das nachzurecherchieren, da mich da erst vorgestern jemand drauf aufmerksam gemacht hat, dass es per Unterhaltsgesetz so geregelt wäre, dass meine Eltern quasi genau den Betrag, den ich verdiene weniger zahlen müssten. Für mich klingt das absurd, da ich dann ja quasi umsonst arbeiten gehen würde und egal ob ich nun 200€ oder 400€ verdiene, nie über einen bestimmten Betrag hinauskomme, zwar meine Eltern finanziell entlasten, meine finanzielle Situation aber nicht verbessern könnte.
 
S
Benutzer97606  (37) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Ja, das Kindergeld steht den Eltern zu. Es kann nur dann an dich weitergeleitet werden, wenn die Eltern den an sie gestellten Unterhaltsforderungen nicht nachkommen.

Bis zu 400 Euro kannst du lt. BAföG dazuverdienen, ohne dass sie auf dein Einkommen angerechnet werden. Das mindert deinen Bedarf nicht.

Es sind genau solche "mal gehört"-Sachen, warum ich sagte, lies das Gesetz durch. Denn nur das ist entscheidend.

Disclaimer: Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern Informationen nach bestem Wissen und Gewissen einer Privatperson.

Nachtrag: Bitte hab Verständnis dafür, dass ich nicht mehr dazu sagen kann, ohne Ärger mit der Forenadministration zu bekommen.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #5
@Stormdawn leider ist dir ein inhaltlicher Fehler bzgl. des Kindergeldes unterlaufen. IIRC steht das Kindergeld demjenigen zu in dessen Haushalt der Kindergeldberechtigte (das Kind) lebt und wenn das Kind einen eigenen Haushalt hat steht dem Kind das Kindergeld zu
 
Sunbabe
Benutzer7157  Sehr bekannt hier
  • #6
Rechtsberatung ist juristischen Laisen verboten. Da deine Fragen einen sehr rechtlichen bezug haben, ist der thread daher geschlossen. ein paar hinweise und tips wurden dir ja schon gegeben. zudem kannst du einfach beim bafög-amt nachfragen, wenn dir die gesetzeslektüre nicht weiter hilft. zudem gibt es foren, in denen volljuristen unterwegs sind, die rechtlich beraten dürfen.
 
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