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Dringend Hilfe bei Fristen des Arbeitszeugnisses

Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo!

Am 11. September endete mein befristeter Arbeitsvertrag. Alles gut und schön, aber wann habe ich das Recht mein Arbeitszeugnis zu bekommen. Ich meine, mein Austreten kam ja nicht plötzlich, ich bin der Meinung, dass es nicht zu viel verlangt wäre, wenn sie zu diesem Termin das Zeugnis fertig haben (Zumal ich in der letzten Woche auch Urlaub hatte, demnach meine Leistungen nicht mehr daran gemessen werden konnten).

Jetzt bin ich seit 12. September in einem neuen Arbeitsverhältnis, ohne das Arbeitszeugnis vom vorherigen Arbeitgeber, noch mit meiner Lohnsteuerkarte. Beides wird mir erfahrungsgemäß gemeinsam zugeschickt. :eek:

Mir rennt die Zeit davon. :frown: Leider habe ich auch noch nirgends was von den Fristen, wann das Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss (nach Beendigung), gelesen.

Ich meine, am 30. Juni gibt es auch Schulzeugnisse, der Lehrer kann wohl schlecht sagen: "Geh mal in die 10. Klasse, dein Zeugnis bekommst du 4-6 Wochen später." Denn auf Anfrage meines Chefs meinte dieser nur: "Ach, der Bezirksleiter ist gerade im Urlaub, das mit dem Zeugnis zieht sich noch 4-6 Wochen hin." Toll.

Meine Kollegin hat Ende Juli gekündigt und bis heute noch kein Zeugnis erhalten. Nur durch Betteln bekam sie ihre Lohnsteuerkarte. Soweit ich weiß, wird doch sowieso alles voll elektronisch gemacht, wozu braucht man dann bitte noch diese Lohnsteuerkarte. Die Daten werden abgetippt, die Lohnsteuerkarte bleibt unberührt.

___
Wer kann mir sagen, ob es irgendwelche Fristen gibt, wann der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ausstellen muss? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Meine Lohnsteuerkarte habe ich vorab in Kopie an den neuen Arbeitgeber geschickt, reicht das vorerst aus?

Danke für die Hilfe!

LG
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #2
So wie ich das verstehe, hast Du schon um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gebeten. Das Arbeitszeugnis ist eine Holschuld und wird nicht automatisch erstellt. Sobald Du das aber einforderst, muss dann auch zeitnah erstellt werden (was immer das dann auch wieder für die Juristen heisst) und auch ein ebensolches Datum tragen.

Das heisst für Dich auf jeden Fall, falls Du das Zeugnis nicht früher bekommen kannst, dass Du das Datum des Kündigungstermins verlangst! Alles andere ist sehr unschön und wird Dir evtl. in Verbindung mit dem blöden Austrittsdatum Probleme bereiten.
 
whitewolf
Benutzer15353  Verbringt hier viel Zeit
  • #3
Ich zitiere von von dieser Seite:

Befristet Beschäftigten muß das Zeugnis eine angemessene Zeit vor Beschäftigungsende ausgestellt werden.

Bei einer fristlosen Kündigung ist das Zeugnis "unverzüglich" auszustellen; normalerweise innerhalb weniger Tage.




Wenn Du nicht auf muendlichem Weg eine Einigung innerhalb von wenigen Tagen erreichts, schriftliche Aufforderung per Einschreiben mit einer klaren Frist.

Evtl. bei Gewerkschaften oder Arbeitskammer (falls es so etwas in Deinem Bundesland gibt) nachfragen.

Falls es hart auf hart geht: Arbeitsgericht! Du hast definitiv Anrecht auf ein Zeugnis, und da darf nicht nur blabla drin stehen.


Wenn Du Dir zutraust, selbst ein Zeugnis zu schreiben, wuerde ich das tun und als Vorschlag beilegen. Wenn Du das Unternehmen nicht im Streit verlassen hast, sind sie moeglicherweise froh, dass Du ihnen die Arbeit einer eigenstaendigen Formulierung abnimmst, und sie unterschreiben das einfach. Die Erfahrung hab ich jedenfalls persoenlich gemacht.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #4
Ich zitiere von von dieser Seite:

Befristet Beschäftigten muß das Zeugnis eine angemessene Zeit vor Beschäftigungsende ausgestellt werden.

Bei einer fristlosen Kündigung ist das Zeugnis "unverzüglich" auszustellen; normalerweise innerhalb weniger Tage.
Danke Whitewolf! Nun frage ich dich, ist das rechtlich irgendwo geregelt? Denn ich kann ja niemanden sowas an den "Kopf werfen", ohne dass es irgendwo steht. :geknickt:

Ein Arbeitszeugnis nach Zeugnissprache selbst zu schreiben...-da kann man sich nur ein Eigentor schießen, wenn man da nicht wirklich Ahnung von hat. :frown: Da lass ich lieber die Finger von.

LG
 
whitewolf
Benutzer15353  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
Mit konkreten §§ kann ich Dir leider nicht dienen, aber hier ist eine weitere (wie ich denke) serioese Quelle

Zitat:

Der Anspruch entsteht zwar
erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, was aber nicht bedeutet, dass der
Anspruch auch erst mit der rechtlichen Beendigung entsteht, sondern eine
angemessene Zeit vorher (Treu und Glauben).


Also mach mal Dampf!!!


Auch wenn Du das Zeugnis nicht selbst schreibst, kann ein gutes Buch zu dem Thema nicht schaden, um zu wissen, wie man bestimmte Formulierungen zu interpretieren hat. Aber da findet man wahrscheinlich einiges auch im Internet.



Dass Formulierungen wie:

"Sie bemuehte sich ihre Aufgaben zu erfuellen und pflegte ein hervorragendes Verhaeltnis zu ihren Mitarbeitern"

vernichtend sind, duerfte bekannt sein.
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #6
Ich würde auch unbedingt dazu raten, Dich ein bisschen Schlau zu machen oder das Zeugnis von jemandem lesen zu lassen, der was davon versteht.

Denn "zieht sich noch so 4-6 Wochen hin" würde ich eher als Schikane werten (keine Ahnung wie Dein Verhältnis zu denen ist). Also lieber auch mit dem Inhalt vorsichtig sein. Paragraphen hin oder her, von "zeitnah" oder "innerhalb einer angemessenen Frist" lässt sich da sicher nicht mehr reden.

Wann hattest du denn um die Ausstellung eines Zeugnisses gebeten? Anspruch bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber es von sich aus machen muss, sondern erst wenn Du danach fragst (ausgenommen sind da meiner Meinung nach nur Ausbildungszeugnisse).

Die Kopie der Lohnsteuerkarte reicht dem neuen Arbeitgeber in der Regel erstmal. Das ist nicht ungewöhnlich, die nicht sofort zu bekommen.
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #7
Hallo!

@Whitewolf
Dankeschön für deine Mühen. Ich habe da auch schon so eine Ahnung, dass es nicht vorbei sein wird, wenn ich dann das Zeugnis irgendwann in den Händen halte. :mad: Abwarten.

@metamorphosen
Ich arbeitete in einem Lebensmitteldiscount. Grundsätzlich wird selbstverständlich ein Zeugnis ausgestellt, ohne, dass man danach betteln muss. Eine gute Freundin wurde in der Probezeit rausgekickt und hatte nicht mal 3 Tage später ihr Zeugnis in den Händen. Eine Woche vor Ausscheiden habe ich gefragt, ob ich das Zeugnis zum 11. September bekomme, zur Antwort bekam ich eben, dass der Bezirksleiter im Urlaub sei und sich das wohl 4-6 Wochen hinzieht. Sehr merkwürdig, denn komischerweise wird jeder Bezirksleiter, der in den Urlaub geht, auch eine Vertretung haben. Außerdem weiß der Bezirksleiter nicht wie ich gearbeitet habe, kann demzufolge auch kein alleiniges Zeugnis für mich ausstellen. :kopfschue
Dass das Schikane ist, würde ich so nicht deuten, eher Faulheit. Wie gesagt, meine Kollegin schied Ende Juli aus und hat bis heute nichts. Wie ich das einschätzen kann, hatte sie ein noch besseres Verhältnis zu dem Chef.

Habe heute versucht den Personalsachbearbeiter anzurufen. Habe ihn nicht erreicht. Leider kann der ja am Wenigsten dafür. Weiß jemand, an wen ich mich als höhere Distanz wende? Der ezirksleiter, der Gute :wuerg: (ganz falscher Typ) ist ja im Urlaub. Gewerkschaft (falls wir überhaupt in einer sind) oder Betriebsrat (über den ich nicht weiß, wie ich da überhaupt die Nummer rausbekomme)? Mich hat das schon immer sehr stutzig gemacht, dass die Nummer vom Betriebsrat nirgends stand, wahrscheinlich deswegen, weil bei dem sonst nie das Telefon still stehen würde. :angryfire

LG
 
whitewolf
Benutzer15353  Verbringt hier viel Zeit
  • #8
Mal ganz dumm gefragt:

Wenn Du einfach bei Haupttelefonnr. des Ladens anrufst und bittest, zum Betriebsrat verbunden zu werden, was kommt denn dann als Antwort?
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Mal ganz dumm gefragt:

Wenn Du einfach bei Haupttelefonnr. des Ladens anrufst und bittest, zum Betriebsrat verbunden zu werden, was kommt denn dann als Antwort?
Da gibt es ein Problem: Jeder Markt hat seine eigene Nummer. Normale Kunden kommen an eine solche Nummer nicht. Das könnte ich nur über die Personalabteilung laufen lassen. Aso, da habe ich heute angerufen, die schickt mir jetzt meine Lohnsteuerkarte. Auf die Frage, wo mein Zeugnis bleibe, meinte sie, es wäre in arbeit und würde mich nächste Woche/Anfang übernächster erreichen. Nun gut, ich meinte zu ihr: "Ich ruf dann Anfang übernächster Woche mal an und mach Druck!" :tongue:

Nun habe ich schon mal wage einen Termin, auf den ich mich berufen werde. Allerdings habe ich keine Hoffnungen, dass Zeugnis dann zu erhalten, denn der Bezirksleiter ist ja noch im Urlaub... :mad:

LG
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
Update:
Bis heute ist noch kein zeugnis bei mir angekommen, obwohl ich vor 2 Wochen da erneut anrief und die Dame am Telefon meinte, sie schickt den Bogen nochmals raus, mit dem Passus auf Dringlichkeit.

Ähm, so dringlich kommt es dann wohl nicht.

Ich ruf da morgen früh mal an und lass mir die Nummer vom Betriebsrat geben. Schlimm, dass man soweit gehen muss. :kopfschue

Zumal ich ein Problem habe, ich habe etliche Bewerbungen rausgeschickt in der letzten Woche, bin in neuer Arbeit, habe aber nicht mal ein Zeugnis von meinem vorherigen Arbeitgeber. Es kanns nicht sein...

LG
 
metamorphosen
Benutzer44072  Sehr bekannt hier
  • #11
Schreibst Du in die Bewerbungen, das Dein Arbeitsverhältnis am 11. endete und legst dann kein Arbeitszeugnis bei? :ratlos:

Das dürfte Deine Chancen in Richtung 0 befördern. Klar muss es nicht unbedingt etwas heissen, aber es ist ein deutliches Indiz. Wenn es andere geeignete Bewerber gibt, wird man es wahrscheinlich nicht drauf ankommen lassen.

Da kann man Dir nur raten, soviel Druck wie möglich zu machen.

Hast Du das denn schriftlich dokumentiert, dass Du mehrfach um die Ausstellung gebeten hast? Keine Ahnung, ob man die evtl. auf Schadenersatz verklagen kann, wenn das mit den Bewerbungen nicht klappt.
 
Guinan
Benutzer34612  Planet-Liebe Berühmtheit
Redakteur
  • #12
Oooch, nicht hetzen....

Bis ich mein letztes Arbeitszeugnis bekommen hatte, verging fast ein Jahr mit mehreren Nachfragen. Also bloß keine Eile...

*Ironie aus*
 
Lysanne
Benutzer39246  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #13
Ich habe heute nochmals dort angerufen.

Die Vertretung meinte zu mir, dass das Zeugnis nur noch unterschrieben werden muss. Es soll wohl heute oder morgen losgeschickt sein. Wer's glaubt.... Ich habe die Hoffnung schon fast aufgegeben. :angryfire

Also wenn es bis Ende dieser Woche nicht da ist, dann rufe ich am Montag da an und lass mich nicht mehr verarschen. Als ich nämlich zu der Dame am Telefon meinte, ich würde gerne einen Vorgesetzten sprechen, oder gar den Betiebsrat ist sie sofort losgegangen und hat in den Unterlagen gesucht...

LG
 
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