• Es sind wieder ein paar schöne Fotobeiträge eingetrudelt. Schau sie dir doch einmal hier an und stimme für deinen Favoriten.

Erstes Mal mit einem viel älteren Mann??

K
Benutzer147355  (24) Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo liebes Forum!
Möchte hier mal meine Ängste bezüglich des ersten Mals teilen und freue mich über Meinungen und Ratschläge, da ich mir selber sehr unsicher bin.
Ich habe etwas Lockeres mit einem 12 Jahre älterem Mann.
Wir haben uns im Dezember letzten Jahres via Facebook kennengelernt (wohnen beide in der selben Kleinstadt, sind uns allerdings vorher noch nie über den Weg gelaufen). Unser erstes Treffen fand erst diesen Jahres im Mai statt. Haben uns auf Anhieb super verstanden usw. Bis dahin ist auch noch nichts passiert. Ab da haben wir uns auch eine Weile nicht mehr getroffen, obwohl der Kontakt sehr beständig war, also tägliches Schreiben usw usw. Uns geht nie der Gesprächsstoff aus.
Das nächste Treffen fand erst Ende Juli statt und ab da trafen wir uns dann öfters.. ein bis zwei mal die Woche, kam halt auf seinen Schichtrythmus an. An einem der besagten Treffen kam es zum Kuss. Eigentlich dachte ich nie, dass da mal mehr als Freundschaft wird, zumal ich es auch immer völlig absurd fand, etwas mit einem so viel älteren zu haben. Ab diesem Tag kam es dann bei jedem Treffen zum Küssen. Die Treffen fanden bis dato immer ddraußen statt, mal waren wir an einem Teich, mal bei McDonalds.. meistens allerdings ganz einfach auf einem leeren Parkplatz (da wir uns ja meistens abends/nachts trafen war dies kein Problem)
Zu sich nach Hause hatte er mich auch schon eingeladen, allerdings lehnte ich ab, da ich davor echt Respekt hatte.. man hört ja so vieles. Naja, mit jedem weiterem Treffen, Satz und Kuss wuchs dann auch das Vertrauen und er nahm mich mit zu sich, damit wir meinen Lieblingsfilm gucken konnten. Ausser Küssen ist nichts passiert.. und ich hatte es auch nicht vor. Klar hab ich manchmal gespürt, dass er errigiert war, aber ich tat so, als würde ich es nicht merken. Eine Woche darauf, nachts. Wir saßen im Auto, da es draußen gewitterte. Das war der Abend an dem wir zum ersten mal Petting hatten.. er machte ganz vorsichtig und guckte mich auch erst fragend an und wartete auf Einwilligung, bevor er mit seiner Hand in mein Höschen ging.
Er hat nie etwas getan, was ich nicht wollte und sagt mir das auch immer. Naja, jedenfalls haben wir in letzter Zeit öfter Petting. Komischerweise ist er noch nie gekommen, er war zwar oft kurz davor, als ich ihn oral befriedigte, aber ist es dann doch nicht. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, dass er sich unsicher war ob er mir in den Mund spritzen kann und hat es dann zurückgehalten. Alles in einem ist er etwas deprimiert darüber, dass er nicht kommt, obwohl ich mir so viel Mühe gebe. Das ist aber Kopfsache, denke ich. Er kann sich (noch?) nicht
richtig fallen lassen.
Letztens habe ich das Thema erstes Mal angesprochen, er weiß ja von Anfang an, dass ich Jungfrau bin und er hätte kein Problem mir meine Jungfräulichkeit zu nehmen.. allerdings fragte er, ob ich nicht denke, dass ich es eventuell bereuen würde, von ihm entjungfert zu werden. Er sagte aber auch, dass er mich gern richtig spüren würde.
Ich selber würde es nicht schlimm finden, bin mir dennoch total unsicher. Habe z.B Angst, mich unbewusst zu verkrampfen und so zu eng für ihn zu sein. Und sein Penis ist nicht gerade klein :zwinker:
Ihm zweifel ich nichts an, denn wäre er nur darauf hinaus hätte er sich schon viel eher mit mir getroffen und er hätte mich viel eher flachlegen können, auf gut Deutsch. :zwinker:
Was meint ihr dazu, ja oder nein.?
 
Mausezahn
Benutzer127708  (24) Sehr bekannt hier
  • #2
Off-Topic:
Oralsex ist aber ein bisschenmehr als Petting..


grundsätzlich musst du das entscheiden.
wenn du dich gut dabei fühlst wird es auch das richtige sein.

nach meiner persönlichen meinung brauchst du nicht fragen, denn es kann genauso sein, dass er keine richtige beziehung will, so wie du vllt in der ersten beziehung dir genau das wünscht.
es kann aber auch genauso sein, dass er genau das sucht.

immer in der nacht sich auf iwelchen parkplätzen treffen um im auto sex zu haben, finde ich aber wirklich unterste schiene..
 
Zuletzt bearbeitet:
rikki90
Benutzer144719  (34) Meistens hier zu finden
  • #3
keien ahnung wie es da rechtlich aussieht.. jedenfalls musst es du wissen!! vielleicht zweifelst du ein bisschen weil es eben dein erstes mal is. wenn du es willst, dir das petting gefallen hat und du bereit für den nächsten schritt bist..warum nicht! wichtig is, dass du ihm vertraust und hinterher nicht sitzen gelassen wirst, denn dann wär es nicht so schön in deiner erinnerung.

er hätte es nicht schon eher machen können, denn du hättest - hättet ihr euch früher getroffen - auch schon immer nein gesagt. also das is kein argument, wenn man damit sagen will, dass er es nicht nur auf das eine abgesehen hat.

magst du ihn so gern oder hast du irgendwie das gefühl, dass du dich entscheiden musst?
 
O
Benutzer Gast
  • #4
SchafForPeace
Benutzer12529  Echt Schaf
  • #5
Wenn ich mir vorstelle, dass ein 27jähriger sich von einem 15jährigen Mädchen den Schwanz lutschen lässt, wird mir schlecht.

Dass er sich nicht schon eher mit dir getroffen hat ist im übrigen kein Zeichen dafür, dass er nicht nur an sex interessiert ist - ehrlich gesagt denke ich, dass er da sogar gewartet haben könnte, um dir da ein Gefühl von Sicherheit zu geben.

Denn mal ehrlich - was kann ein mann, der stramm auf die 30 zugeht, von einem 15jährigen Mädchen wollen?
 
R
Benutzer Gast
  • #6
Selbst wenn er keine bösen Absichten haben sollte, hat er in meinen Augen irgendeinen Komplex (vielleicht kann er bei Gleichaltrigen nicht landen?) - denn kein Mann, der fast 30 ist, sollte sich mit einer 15jährigen unter solch dubiosen (im Auto, bei McDonalds?!) Umständen treffen...

Dass er Bedenken hat, sagt er ja selbst und diese sind völlig berechtigt. Tu es nicht.
 
arnethebest
Benutzer145266  Benutzer gesperrt
  • #7
Wenn du erst 15 bist, gibt es da möglicherweise tatsächlich ein kleines Problem. Auch wenn der Sex einvernehmlich ist, dürfen Volljährige nicht mit Minderjährigen schlafen. Erst wenn du 16 bist (dann bist du zwar mmer noch nicht volljährig, aber kannst selbst entscheiden, mit wem du was machst), kannst du dich "in aller Öffentlichkeit" :zwinker: zu ihm bekennen.
Aber mal abgesehen davon: Wenn ihr euch gut versteht und niemand (Eltern) etwas gegen die Beziehung hat, wenn ihr außerdem aufpasst, kannst du sicher von einer solchen Beziehung profitieren. Außerdem scheint er ja sehr rücksichtsvoll und nicht auf eine schnelle Nummer aus zu sein. Wenn du also Vertrauen zu ihm hast - nur zu und viel Spaß! :smile:
 
K
Benutzer147355  (24) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #8
magst du ihn so gern oder hast du irgendwie das gefühl, dass du dich entscheiden musst?

Nein, dieses Gefühl habe ich nicht. Er drängt auch nicht und versucht nichts, was ich nicht möchte.
Ich bin nur selbst mit mir am ringen, ob ich mit ihm schlafe oder nicht.

Ausserdem kam und kommt es nicht jedes mal zu solch intimen Handlungen. . Und schon garnicht im Auto, dass war 1-2 mal. :zwinker:

An die anderen : Von Beziehung war keine Rede.
 
Antyla
Benutzer143952  (30) Sehr bekannt hier
  • #9
Warum willst du denn gerade mit ihm dein erstes mal haben ? :smile:
 
K
Benutzer147355  (24) Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #10
[QUOTEyla, post: 12054681, member: 143952"]Warum willst du denn gerade mit ihm dein erstes mal haben ? :smile:[/QUOTE]

Fuehle mich dazu bereit, den nächsten Schritt mit ihm zu gehen.
 
arnethebest
Benutzer145266  Benutzer gesperrt
  • #11
Haben uns auf Anhieb super verstanden usw. ... Uns geht nie der Gesprächsstoff aus. ... mit jedem weiterem Treffen, Satz und Kuss wuchs dann auch das Vertrauen und er nahm mich mit zu sich, damit wir meinen Lieblingsfilm gucken konnten. Ausser Küssen ist nichts passiert.. und ich hatte es auch nicht vor. ... er machte ganz vorsichtig und guckte mich auch erst fragend an und wartete auf Einwilligung, bevor er mit seiner Hand in mein Höschen ging.
Er hat nie etwas getan, was ich nicht wollte und sagt mir das auch immer. ... dass er sich unsicher war ob er mir in den Mund spritzen kann und hat es dann zurückgehalten. ... er hätte kein Problem mir meine Jungfräulichkeit zu nehmen.. allerdings fragte er, ob ich nicht denke, dass ich es eventuell bereuen würde, von ihm entjungfert zu werden. Er sagte aber auch, dass er mich gern richtig spüren würde.
Ich selber würde es nicht schlimm finden ... er hätte mich viel eher flachlegen können, auf gut Deutsch.
:zwinker:

Habe jetzt nur mal das Positive aus deinem Thread zitiert. Wie gesagt, ich finde, es hört sich alles sehr vertrauenerweckend an. Okay, es ist keine Beziehung, aber es liest sich so, als wolltest du es im Grunde auch ausprobieren. Also ein bisschen Neugier ist dabei bei aller Unsicherheit. Interpretiere ich das richtig?
 
Antyla
Benutzer143952  (30) Sehr bekannt hier
  • #12
[QUOTEyla, post: 12054681, member: 143952"]Warum willst du denn gerade mit ihm dein erstes mal haben ? :smile:

Fuehle mich dazu bereit, den nächsten Schritt mit ihm zu gehen.[/QUOTE]
Du meinst mit ihm Sex zu haben?
Anscheinend ja nicht denn du hast da ja noch viele zweifel :zwinker:
 
K
Benutzer109430  (46) Benutzer gesperrt
  • #14
Also Leute - rechtlich gibt es da nicht das kleinste Problem - eine über 14jährige Frau darf selbstverständlich auch mit einem 27jährigen Sex haben!
 
Antyla
Benutzer143952  (30) Sehr bekannt hier
  • #15
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R
Benutzer Gast
  • #106
Und natürlich gehört ein bisschen "Verliebtheit' - die berühmten Schmetterlinge im Bauch :zwinker: dazu. Jedenfalls meinerseits. Weiß nich wie es bei ihm ist.
Dennoch würde ich da nicht von Liebe sprechen.
Habe gehört, dass in Affären auch sowas wie "Verliebtheit" dazugehört. - wäre das sonst nicht langweilig bzw. Unschön?
Nein, in Affären muss (sollte) man normalerweise nicht verliebt sein, da das dann in so gut wie immer in einem emotionalen Chaos endet. Lies dir doch mal durch, wie viele "Freundschaften Plus" hier in letzter Zeit Thema eines Kummerkasten-Threads sind, weil eine Seite sich verknallt hat, die andere aber nicht.

Davon abgesehen finde ich es einfach nicht optimal, sein 1. Mal mit einer Affäre zu haben. Wie gesagt, überlege dir doch einfach mal, ob du dir dafür nicht zu schade bist? Affären kannst du auch später noch haben.

Ich habe absolut nix gegen Affären, aber ich finde, dafür benötigt es ein gewisses Maß an Erfahrungen mit Sex und Beziehungen, um eben realistisch einschätzen zu können, ob man bereit ist, sich auf sowas einzulassen OHNE hinterher als verliebter, unglücklicher Sexfreund dazustehen, der sich ausgenutzt fühlt und eigentlich viel mehr will als bloßen Affären-Sex.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fedora
Benutzer71015  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #107
Nein, in Affären muss (sollte) man normalerweise nicht verliebt sein, da das dann in so gut wie immer in einem emotionalen Chaos endet. Lies dir doch mal durch, wie viele "Freundschaften Plus" hier in letzter Zeit Thema eines Kummerkasten-Threads sind, weil eine Seite sich verknallt hat, die andere aber nicht.
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten und ich finde nicht, dass man da die eine oder die andere als bessere oder schlechtere hinstellen oder mit "muss" und "sollte" argumentieren kann. Jeder muss seinen eigenen Weg finden, damit umzugehen. Es gibt dabei kein falsch und richtig.
Viele Kummerkastenthreads dazu bedeuten nicht, dass es nicht genauso viele positive Erfahrungen gibt, davon wird nur logischerweise nicht so viel berichtet, da die Beteiligten ja keine Hilfe suchen.
Meiner Ansicht nach, endet es auch leicht im Chaos, wenn man zwanghaft versucht, Gefühle auszublenden, statt sie als natürlich zu betrachten und damit umzugehen - das kann also genauso daneben gehen. Verliebtheit muss auch nicht bedeuten, dass man unbedingt eine Beziehung eingehen will. Man kann auch einfach das Gefühl und das Miteinander genießen und wollen, ohne langfristig eine Partnerschaft anzustreben - und so scheint es doch bei der TS auch zu sein.

Davon abgesehen finde ich es einfach nicht optimal, sein 1. Mal mit einer Affäre zu haben. Wie gesagt, überlege dir doch einfach mal, ob du dir dafür nicht zu schade bist? Affären kannst du auch später noch haben.
Sie hat sich bereits entschieden, mit ihrem ersten Mal noch zu warten.
 
H
Benutzer119934  Meistens hier zu finden
  • #108
Bis hierhin stimme ich dir absolut zu, sich aber auf die Frage nach dem Funktionieren einer Liebe(sbeziehung) zu konzentrieren, wenn es beiden überhaupt nicht um Liebe geht, wäre wohl eher unnütz.

Ok, es geht nur ein bisschen um Liebe oder auch nur um Verliebtheit, zumindest bis jetzt:

Und natürlich gehört ein bisschen "Verliebtheit' - die berühmten Schmetterlinge im Bauch :zwinker: dazu. Jedenfalls meinerseits. Weiß nich wie es bei ihm ist.
Dennoch würde ich da nicht von Liebe sprechen.
Habe gehört, dass in Affären auch sowas wie "Verliebtheit" dazugehört. - wäre das sonst nicht langweilig bzw. Unschön?

---​

Er wird die Haftstrafe nicht aufgrund der sexuellen Handlungen bekommen haben, sondern aufgrund eines Gesetzesverstoßes. Die sexuellen Handlungen alleine sind - wie mehrfach in diesem Thread dargestellt- kein Gesetzesverstoß!

Ich muß mich korrigieren, die Haftstrafe bei dem von mir angeführten Fall betrug wohl nicht 5 Jahre sondern 2 Jahre. Allerdings war es "nur" wegen der sexuellen Handlung, die - soweit mir bekannt - wohl zwar beiderseitig einvernehmlich war, aber da er über 21 Jahre alt war, wurde entsprechend für ihn das Erwachsenenstrafrecht angewendet und das sieht entsprechende Strafen vor. Im Übrigen ist §182 Abs. (3) StGB für solche Fälle ziemlich eindeutig.

Die hier in diesem Thread diesbezüglich "mildere" Darstellung, was an sexuellen Handlungen hinsichtlich des Alters der handelnden Personen noch uneingeschränkt erlaubt sein soll ist demnach falsch. Offensichtlich ist bei den in dieser Richtung geäußerten Thesen der Vater Wunsch des Gedanken und sollte nicht bagatellisiert werden, da es nicht um Falschparken und Knöllchen geht...
 
Fedora
Benutzer71015  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #109
H h2o2
Liebe und Verliebtheit sind aber zwei sehr verschiedene Dinge, was die TS offenbar auch gut auseinanderhalten kann.
Sie wollen vor allem gar keine Beziehung, insofern gibt es nicht viel, was man in Bezug auf ein "Funktionieren" bedenken müsste.
 
S
Benutzer Gast
  • #110
Ok, es geht nur ein bisschen um Liebe oder auch nur um Verliebtheit, zumindest bis jetzt:

Ich muß mich korrigieren, die Haftstrafe bei dem von mir angeführten Fall betrug wohl nicht 5 Jahre sondern 2 Jahre. Allerdings war es "nur" wegen der sexuellen Handlung, die - soweit mir bekannt - wohl zwar beiderseitig einvernehmlich war, aber da er über 21 Jahre alt war, wurde entsprechend für ihn das Erwachsenenstrafrecht angewendet und das sieht entsprechende Strafen vor. Im Übrigen ist §182 Abs. (3) StGB für solche Fälle ziemlich eindeutig.​

Die hier in diesem Thread diesbezüglich "mildere" Darstellung, was an sexuellen Handlungen hinsichtlich des Alters der handelnden Personen noch uneingeschränkt erlaubt sein soll ist demnach falsch. Offensichtlich ist bei den in dieser Richtung geäußerten Thesen der Vater Wunsch des Gedanken und sollte nicht bagatellisiert werden, da es nicht um Falschparken und Knöllchen geht...

Man sollte als Laie vorsichtig mit der Interpretation von Gesetzestexten sein.

Der Paragraph 182 stellt sexuellen Mißbrauch unter Strafe. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, also nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung o.ä. ist KEIN Mißbrauch.

Über ein Gerichtsurteil zu mutmaßen, ohne die Urteilsbegründung heranzuziehen ist auch immer schwer...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
reed
Benutzer116134  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #111
Off-Topic:
Ich muß mich korrigieren, die Haftstrafe bei dem von mir angeführten Fall betrug wohl nicht 5 Jahre sondern 2 Jahre. Allerdings war es "nur" wegen der sexuellen Handlung, die - soweit mir bekannt - wohl zwar beiderseitig einvernehmlich war, aber da er über 21 Jahre alt war, wurde entsprechend für ihn das Erwachsenenstrafrecht angewendet und das sieht entsprechende Strafen vor. Im Übrigen ist §182 Abs. (3) StGB für solche Fälle ziemlich eindeutig.
Ich schließe mich @sho an, du solltest das nochmal genauer lesen.
Es geht um Missbrauch durch sexuelle Handlungen von über 21jährigen an unter 16jährigen. Wenn die unter 16jährige Person einverstanden ist, handelt es sich nicht um Missbrauch, siehe auch:
"(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."

Natürlich seid ihr auf der sichereren Seiten, wenn du 16 bist, liebe TS.

Aber ich finde nicht, dass der rechtliche Aspekt bei dieser Sache in den Vordergrund gestellt werden sollte. Denn nur weil etwas prinzipiell legal ist, heißt das noch lange nicht, dass es für einen selbst auch okay ist.
Also höre auf dein Bauchgefühl- wobei ich denke, dass du auf dem richtigen Weg bist und dich selbst sehr reflektiert wahrnehmen kannst!
 
H
Benutzer119934  Meistens hier zu finden
  • #112
Man sollte als Laie vorsichtig mit der Interpretation von Gesetzestexten sein.

Der Paragraph 182 stellt sexuellen Mißbrauch unter Strafe. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, also nicht unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Ausnutzung einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung o.ä. ist KEIN Mißbrauch.

Über ein Gerichtsurteil zu mutmaßen, ohne die Urteilsbegründung heranzuziehen ist auch immer schwer...

Off-Topic:

Ich schließe mich @sho an, du solltest das nochmal genauer lesen.
Es geht um Missbrauch durch sexuelle Handlungen von über 21jährigen an unter 16jährigen. Wenn die unter 16jährige Person einverstanden ist, handelt es sich nicht um Missbrauch, siehe auch:
"(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."

Natürlich seid ihr auf der sichereren Seiten, wenn du 16 bist, liebe TS.

Aber ich finde nicht, dass der rechtliche Aspekt bei dieser Sache in den Vordergrund gestellt werden sollte. Denn nur weil etwas prinzipiell legal ist, heißt das noch lange nicht, dass es für einen selbst auch okay ist.
Also höre auf dein Bauchgefühl- wobei ich denke, dass du auf dem richtigen Weg bist und dich selbst sehr reflektiert wahrnehmen kannst!

Ich bin kein Jurist. Aber woher nehmt Ihr beiden die Sicherheit, daß Eure Gesetzesauslegung richtig ist?
 
arnethebest
Benutzer145266  Benutzer gesperrt
  • #114
Ich frage mich inzwischen, ob Katniss_Griffey bei der umfangreichen und ausführlichen Darlegung der Rechtslage ihrer Situation, den Plädoyers der Pro- und Kontraseiten, beim Abwägen der Fürs und Widers inzwischen die Gelegenheit hatte, endlich mal mit ihrem 27-jährigen Lover zu vögeln?
 
S
Benutzer Gast
  • #115
Ich bin kein Jurist. Aber woher nehmt Ihr beiden die Sicherheit, daß Eure Gesetzesauslegung richtig ist?

Ich habe das studiert.
Ansonsten siehe was Fedora geschrieben hat.
 
Fedora
Benutzer71015  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #117
Ich frage mich inzwischen, ob Katniss_Griffey bei der umfangreichen und ausführlichen Darlegung der Rechtslage ihrer Situation, den Plädoyers der Pro- und Kontraseiten, beim Abwägen der Fürs und Widers inzwischen die Gelegenheit hatte, endlich mal mit ihrem 27-jährigen Lover zu vögeln?
Hättest du genau gelesen, wüsstest du, dass sie das (zumindest vorerst) nicht mehr vor hat.
 
arnethebest
Benutzer145266  Benutzer gesperrt
  • #118
Man kann immer seine Meinung ändern. Deswegen ist der Kopf ja rund!
 
Fedora
Benutzer71015  Planet-Liebe-Team
Moderator
  • #120
Aha..hast du mit 15 gleich mehrere Vergleiche,um dies zu "wissen"?:cautious:
Erfahrungsgemäß (Achtung Selbsteinschätzung :zwinker: ) kommt einem anfangs (und eben ohne Vergleich) alles groß vor. :zwinker: Insofern würde ich die Aussage einfach mal so als ihr persönliches Empfinden und ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit gelten lassen.
(Und direkt noch für die mit dem "kleinen" Selbstbewusstsein: Schaut, er ist auf jeden Fall hinreichend groß!)
 
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