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Ich bin verwirrt - Gesetzlich: Wohnwagen mit PKW ziehen

S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Moin,

ich hab im Garten einen Wohnwagen stehen, von dem ich bis jetzt ausgegangen bin, ich müsste dafür einen BE-Führerschein, oder so machen.

Nun hat mich ein Kollege nochmal drauf hingewiesen, dass ich das nicht müsse, also hab ich nochmal etwas nachgelesen...

"...Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)..."

"Ansich" verstehe ich das. Wenn mein Auto 1,5 Tonnen wiegt, der Anhänger 1,3, bin ich insgesamt unter den 3,5 Tonnen. Ich hab jedoch das dumme gefühl, dass... "mit einer zulässigen Gesamtmasse":

Sehe ich es hier richtig, dass ich in den Fahrzeugbrief meines Wagen nachschauen muss, wieviel die zulässige Gesamtmasse ist, und muss diese mit derer des Anhängers addieren? Der Wohnwagen hat, soviel ich weiß, 1,3 Tonnen max (weil vor 2 Jahren oder so von "1,2 Tonnen auf 1,3 Tonnen Achslast aufgestockt wurde").

Es geht also bei der Klausel, bezüglich dem Leergewicht nur darum, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Ist das erfüllt, darf aber das Gesamtgewicht des PKWs UND des Anhängers die 3,5 Tonnen NICHT überschreiten, richtig?

Edit: HA, der BMW hat Gesamtgewicht 2,05 Tonnen - der Anhänger 1,3. D.h. 3,35 und somit noch drunter... jetzt muss ich nurnoch schauen, dass ich... bei ner Fahrschule oder so mal 1-2 Stunden mit-anhänger-fahren buch *g*
 
Baerchen82
Benutzer12780  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #2
Mit Klasse B darfst Du maximal 750Kg ziehen.. Punkt.. Wenn Du natürlich nen Hummer fährst mit 3,0 Tonnen eigengewicht, dann darfst Du nur noch 500Kg ziehen, weil Du ansonsten das Gesamtgewicht das Du führen darfst überschreiten würdest.. Ebenfalls Punkt.. :zwinker:
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Äh, nein?

(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)..."


...? Wie soll ich das sonst interpretieren? Da steht doch eindeutig ein "ODER"... und die 750 kg beziehen sich doch glaub ich nur auf ungebremste Anhänger?
 
Baerchen82
Benutzer12780  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #4
Zugegeben das "oder" hat mich auch irritiert, aber ich bleibe dabei das man mit Klasse B nur Anhänger mit bis zu 750Kg ziehen darf, vollkommen egal ob gebremst oder ungebremst..
 
M
Benutzer69587  Verbringt hier viel Zeit
  • #5
kombinationen, bei denen die summe der zul. gg's. 3,5 t nicht überschreitet sind erlaubt.
AUSNAHME: für gespanne, bei denen der anhänger ein größeres zul. gg. als das leergewicht(!) des zugfahrzeuges hat, braucht man BE

für gespanne, die in der summe der zul. ggs. über 3,5 t kommen oder der anhänger ein größeres zul. gg. als 750kg braucht man BE

also zu deinem fall: du solltest schleunigst nachsehen was dein zugfahrzeug an leergewicht hat. das sollte nun über 1,3 t liegen, damit du das mit B fahren darfst.
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Mein BMW hat ein Leergewicht von 1680 kg - also... dürfte ich ja rein theoretisch mit dem Wohnwagen fahren?

Dann bin ich glücklich ^^ Sind meine Urlaubsträume in naher Zukunft doch nicht gestorben...
 
Baerchen82
Benutzer12780  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #7
musicus schrieb:
auch wenn dein zugfahrzeug ein zul. gg. von 3,5 t hat und dann ein gespann von 4,25 t entsteht darfst du das noch fahren.

Nein... ganz sicher nicht.. die Summe der Leermassen dürfen addiert die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.. Zudem muss die Leermasse des Zugfahrzeuges größer sein als die Leermasse des Anhängers..

Man darf mit Klasse B definitiv nicht mehr als 3,5 Tonnen bewegen..
 
BigDigger
Benutzer76250  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #8
Mein BMW hat ein Leergewicht von 1680 kg - also... dürfte ich ja rein theoretisch mit dem Wohnwagen fahren?

Es gibt solche Häuser. Da stehen im Bestfalle viele Autos vor der Tür, die silber sind und einen horizontalen Streifen haben. Die haben dann da auch so eine blaue Lampe auf dem Dach. An den Häusern steht dann ein Schild, da steht sowas Ähnliches wie "Pozilei" dran. Ich glaub, in diesen Gebäuden gibt es die größte Ansammlung an verbindlicher Kompetenz. :zwinker:
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #9
Bevor ich zur örtlichen Polizei geh, geh ich doch lieber in die Fahrschule...

Aber gut zu wissen, dass das deutsche System jedem, der ein Auto fährt, durch seine Fahrschulprüfung klar gemacht hat, was er darf und was nicht. Und das völlig transparent.

Aus dem Grund marschier ich jetzt auch zu den Behörden... bestes Beispiel, was falsch gemacht wurde...
 
B
Benutzer43870  Verbringt hier viel Zeit
  • #10
Du darfst den Anhänger ziehen, wenn sein zulässiges Gesamtgewicht kleiner als das Leergewicht des BMWs ist und das zulässiges Gesamtgewicht beider nicht 3,5t übersteigt.

Du musst aber noch die Daten von deinem BMW beachten, ob der den Hänger überhaupt ziehen darf.
 
S
Benutzer65427  Benutzer gesperrt
  • #11
Nein... ganz sicher nicht.. die Summe der Leermassen dürfen addiert die 3,5 Tonnen nicht überschreiten.. Zudem muss die Leermasse des Zugfahrzeuges größer sein als die Leermasse des Anhängers..

Man darf mit Klasse B definitiv nicht mehr als 3,5 Tonnen bewegen..


und wieder total falsche, außerdem dürfte dich das kaum betreffen, da du aufgrund des alters noch die alten führerschein klassen gemacht haben dürftest
 
S
Benutzer6068  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #12
Du darfst den Anhänger ziehen, wenn sein zulässiges Gesamtgewicht kleiner als das Leergewicht des BMWs ist und das zulässiges Gesamtgewicht beider nicht 3,5t übersteigt.

Du musst aber noch die Daten von deinem BMW beachten, ob der den Hänger überhaupt ziehen darf.

Also, ich gehe da äußerst stark davon aus, dass ich mit dem BMW den Wohnwagen (rein von den technischen Daten) ziehen darf. Ich habe den BMW von meinem Vater geerbt, dessen größte Intention beim Kauf das ziehen unseres Bootes (naja, jetzt auch nicht mehr..) und des Wohnwagens für Urlaub war. Da mach ich mir keine Gedanken :zwinker:
 
M
Benutzer69587  Verbringt hier viel Zeit
  • #13
----
 
Baerchen82
Benutzer12780  (42) Verbringt hier viel Zeit
  • #14
Bitte sehr...

Auszug : §6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen...

Klasse B:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=6
 
banane0815
Benutzer44981  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #15
Mit Klasse B darfst Du maximal 750Kg ziehen.. Punkt.. Wenn Du natürlich nen Hummer fährst mit 3,0 Tonnen eigengewicht, dann darfst Du nur noch 500Kg ziehen, weil Du ansonsten das Gesamtgewicht das Du führen darfst überschreiten würdest.. Ebenfalls Punkt.. :zwinker:
Das ist völliger Schwachsinn!

Es ist definitiv folgenermaßen:

Mit jedem Zugfahrzeug, das du mit der FS-Kl. B bewegen darfst, darfst du auch einen Anhänger mit bis zu 750kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Auch wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte größer als 3,5t ist.

Wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750kg hat, musst du folgendes Beachten:
Das zul. Gesamtgewicht des Hängers muss größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges sein.
Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte muss kleiner als 3,5t sein.



Warum möchtest du denn trotzdem bei einer Fahrschule einige Anhängerfahrten machen?
Das normale Fahren mit Anhänger ist kein Problem.
Ich habe ohne BE schon einen kleinen, ungebremsten Anhänger (750kg zul. Gesamtgewicht); einen ungebremsten Bootsanhänger (450kg zul. Ges. Gew., ca. 6,5-7m lang) und einen gebremsten Bootsanhänger (1,3t zul. Ges. Gew., 7m lang, mit Mast sogar über 8m) gezogen, was alles völlig unproblematisch war.
Halte dich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, fahre vorausschauend. Dann ist das wirklich kein Problem.

Nur das Rangieren solltest du vielleicht mal üben. Aber dazu braucht man auch keine Fahrschule, sondern einfach etwas Fahrpraxis.
Auf einem Campingplatz musst du z.B. gar nicht mal so genau rangieren. Für die letzten paar Meter findest du immer ein paar Helfer, die dir beim Schieben helfen, was viel einfacher ist, als den WoWa mit dem Auto zu rangieren.

Nur eins empfehle ich dir auf jeden Fall: Verwende breite Zusatzaußenspiegel! - Dann kannst du die normalen Außenspiegel so einstellen, dass du die Räder deines Anhängers siehst, was sehr angenehm ist, wenn es eng wird und mit den Zusatzspiegeln hast du perfekte Sicht nach hinten.
 
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Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #16
...
Nur eins empfehle ich dir auf jeden Fall: Verwende breite Zusatzaußenspiegel! - Dann kannst du die normalen Außenspiegel so einstellen, dass du die Räder deines Anhängers siehst, was sehr angenehm ist, wenn es eng wird und mit den Zusatzspiegeln hast du perfekte Sicht nach hinten.

Die Zusatzspiegel braucht man nicht empfehlen!
Die sind vorgeschrieben sobald man mit den normalen Aussenspiegeln nicht am Wohnwagen vorbeischauen kann. Und dieser Fall dürfte der Standardfall sein.

Die ganze Regelung ist nur deswegen so kompliziert, weil die ursprüngliche geplante Regelung dazu geführt hätte das man Wohnwagen nicht mehr ohne Anhängerführerschein ziehen darf.
Das wäre aus Verkehrssicherheitsgründen mit Sicherheit zu begrüßen, hätte aber zu sehr hohem Widerstand geführt.
Ursprünglich war vorgesehen bei 750kg Anhängern ist die Grenze!

Gruß
 
banane0815
Benutzer44981  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #17
Ich frage mich nur, warum so eine Scheiße aus Verkehrssicherheitsgründen zu begrüßen wäre.

Ich habe zwar nur etwas Erfahrung mit 2 Bootsanhängern, aber diese waren völlig problemlos zu ziehen.

Mich würden mal die Unfallzahlen von Anhängerfahrten mit BE und ohne BE (auch mit dem alten 3er) interssieren.
Ebenso die Unfallzahlen mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die man früher mit dem alten 3er bewegen durfte.
Ich bezweifle stark, dass es da große Unterschiede gibt.

Und sollte diese Regelung wirklich aus Sicherheitsgründen eingeführt worden sein, so ist sie trotzdem völlig bescheuert.
Mit den Fahrzeugen, mit denen man sicher und problemlos auch große, schwere Anhänger ziehen kann (also Geländewagen mit langem Radstand und Transporter und große PKWs) darf man am wenigsten ziehen, während man einen Mittelklasse-Wagen bis zur maximalen Anhängelast belasten darf, was mit Sicherheit riskanter ist.

Ich empfinde die ganzen Einschränkungen bei der Führerscheinklasse B (keine schweren Anhänger und keine Fahrzeuge über 3,5t) als reine Gldmacherei für die Fahrschulen.
Weder ein großer Anhänger, noch ein kleiner LKW sind so problematisch, dass man dafür einen besonderen Führerschein bräuchte.

Mit der Klasse B hat man einfach in viel zu vielen Bereichen völlig unnötige Einschränkungen:
- Ich darf kein größeres Wohnmobil fahren (6-Personen-WoMos wiegen locker 4,5t)
- Ich darf keinen großen Wohnwagen oder einen anderen großen Anhänger ziehen.
- Ich kann bei einem Umzug keinen 7,5t-LKW mieten (oder von irgendeiner mir bekannten Firma ausleihen), sondern muss, falls ich niemanden mit der alten FS-Kl. 3 kenne, ein Umzugsunternehmen für viel Geld beauftragen, was einen Umzug u.U. finanziell unmöglich machen kann.
- Nicht mal ein etwas größerer Transporter (z.B. Sprinter mit langem Radstand umd 4,5t wäre möglich).
- Für Vereinsveranstaltungen, etc. müssen oftmals Dinge mit einem kleinen LKW transportiert werden. Bisher war das problemlos und ohne große Kosten möglich, weil man immer von irgendeiner Firma einen 7,5-Tonner ausleihen konnte. Wenn es keine Leute mit FS-Kl. 3 mehr gibt, werden solche Veranstaltungen evtl. aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich sein, weil man sich bestimmt keine Spedition leisten kann.

Und mal ganz ehrlich:
Ist es ein Problem, einen großen Anhänger zu ziehen? - Nein!
Ist es ein Problem, mit einem 7,5-Tonner zu fahren? - Nein!
Zumindest kenne ich genügend Leute, die noch die alte Führerscheinklasse 3 haben und schon oft und ohne irgendwelche Probleme schwere Fahrzeuge und evtl. Anhänger bewegt haben.
 
Koyote
Benutzer18846  (45) Verbringt hier viel Zeit
  • #18
@ banane0815:

Leider liegts du mit deiner Einschätzung völlig verkehrt!

Das Fahren eines 7,5 to LKWs ist etwas völlig anderes als das Fahren eines PKWs, das Fahrzeug reagiert völlig anders, insbesondere in Extremsituationen.
Genauso verhält es sich mit dem Ziehen eines Anhängers, auch hier ist das Beherrschen in Extremsituation selbst für geübte Fahrer schwierig, für den "1x im Sommer Wohnwagenzieher" gänzlich unmöglich.

Das es rein um Sicherheitsgründe geht kann vielleicht auch erklären warum es bei der Bundeswehr schon seit eh und je eine extra Fahrerlaubnisklasse für LKW zwischen 3,5t und 7,5t gab, auch der Anhängerführerschein war dort schon immer getrennt.
Hier wurden also bewusst deutlich höhere Kosten und eine längere Ausbildung in Kauf genommen, nämlich zur Erhöhung der Sicherheit.
Auch in anderen EU-Ländern gab es die Auftrennung schon länger, hier gabs es vor der Einführung des EU-Führerscheins teilweise noch mehr Klassen als jetzt.

Gruß
 
banane0815
Benutzer44981  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #19
Es kann sein, dass sich Anhänger und schwere Fahrzeuge im Grenzbereich kritisch verhalten...

Aber wenn man sich an die geltenden Grenzen hält (Tempo 80 mit Hänger, bzw. 100 mit Sondergenehmigung), ist man mit einem Anhänger doch noch extrem weit vom Grenzbereich entfernt und das Fahren ist wirklich kein Problem.
Wobei ich zugeben muss, dass ein Bootsanhänger dank des tiefen Schwerpunktes auch trotz der Größe äußerst angenehm zu ziehen ist. Da ist ein Wohnwagen vielleicht nicht ganz so gutmütig.

Mit 7,5-Tonnern habe ich zwar keine eigene Erfahrung, aber von einigen Leuten mit FS-Kl. 3 weiß ich, dass sie schon oft mit 7,5-Tonnern gefahren sind und das zumindest mit den heute gebräuchlichen LKWs mit Servolenkung, Bremskraftverstärker oder Hydraulikbremsen, etc. als völlig problemlos einschätzen, wenn man sich der höheren Masse und der größeren Abmessungen bewusst ist und entsprechend vorsichtig fährt, was einem ja eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen sollte.
Angeblich sei das Fahren mit einem 7,5-Tonner wohl kaum schwieriger als das Fahren mit einem normalen PKW, was ich mir auch gut vorstellen kann. (Ich bin schon oft in 7,5-Tonnern mitgefahren... hauptächlich bei Fahrern, die das höchstens ein mal pro Jahr machen. Und es war nie ein Problem erkennbar).

Ich denke, wenn man bei solchen schweren Fahrzeugen (egal, ob 7,5-Tonner oder großer Anhänger) seinen Verstand einschaltet und nicht heizt wie ein gestörter, kommt man auch nicht schneller in Gefahrensituationen als mit einem PKW (sofern man auch hier mit Verstand fährt).
Und wie viele PKW-Fahrer beherrschen ihren stinknormalen PKW im Grenzbereich?!? - Wohl auch die Allerwenigsten.

Das Einzige, wo ich dir wirklich zustimmen kann, ist, dass man mit einem schweren Anhänger oder 7,5-Tonner sicherlich deutlich schwieriger ist, das Fahrzeug im Grenzbereich noch zu retten.
 
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