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Benutzer6068
Verbringt hier viel Zeit
- #1
Moin,
ich hab im Garten einen Wohnwagen stehen, von dem ich bis jetzt ausgegangen bin, ich müsste dafür einen BE-Führerschein, oder so machen.
Nun hat mich ein Kollege nochmal drauf hingewiesen, dass ich das nicht müsse, also hab ich nochmal etwas nachgelesen...
"Ansich" verstehe ich das. Wenn mein Auto 1,5 Tonnen wiegt, der Anhänger 1,3, bin ich insgesamt unter den 3,5 Tonnen. Ich hab jedoch das dumme gefühl, dass... "mit einer zulässigen Gesamtmasse":
Sehe ich es hier richtig, dass ich in den Fahrzeugbrief meines Wagen nachschauen muss, wieviel die zulässige Gesamtmasse ist, und muss diese mit derer des Anhängers addieren? Der Wohnwagen hat, soviel ich weiß, 1,3 Tonnen max (weil vor 2 Jahren oder so von "1,2 Tonnen auf 1,3 Tonnen Achslast aufgestockt wurde").
Es geht also bei der Klausel, bezüglich dem Leergewicht nur darum, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Ist das erfüllt, darf aber das Gesamtgewicht des PKWs UND des Anhängers die 3,5 Tonnen NICHT überschreiten, richtig?
Edit: HA, der BMW hat Gesamtgewicht 2,05 Tonnen - der Anhänger 1,3. D.h. 3,35 und somit noch drunter... jetzt muss ich nurnoch schauen, dass ich... bei ner Fahrschule oder so mal 1-2 Stunden mit-anhänger-fahren buch *g*
ich hab im Garten einen Wohnwagen stehen, von dem ich bis jetzt ausgegangen bin, ich müsste dafür einen BE-Führerschein, oder so machen.
Nun hat mich ein Kollege nochmal drauf hingewiesen, dass ich das nicht müsse, also hab ich nochmal etwas nachgelesen...
"...Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)..."
"Ansich" verstehe ich das. Wenn mein Auto 1,5 Tonnen wiegt, der Anhänger 1,3, bin ich insgesamt unter den 3,5 Tonnen. Ich hab jedoch das dumme gefühl, dass... "mit einer zulässigen Gesamtmasse":
Sehe ich es hier richtig, dass ich in den Fahrzeugbrief meines Wagen nachschauen muss, wieviel die zulässige Gesamtmasse ist, und muss diese mit derer des Anhängers addieren? Der Wohnwagen hat, soviel ich weiß, 1,3 Tonnen max (weil vor 2 Jahren oder so von "1,2 Tonnen auf 1,3 Tonnen Achslast aufgestockt wurde").
Es geht also bei der Klausel, bezüglich dem Leergewicht nur darum, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Ist das erfüllt, darf aber das Gesamtgewicht des PKWs UND des Anhängers die 3,5 Tonnen NICHT überschreiten, richtig?
Edit: HA, der BMW hat Gesamtgewicht 2,05 Tonnen - der Anhänger 1,3. D.h. 3,35 und somit noch drunter... jetzt muss ich nurnoch schauen, dass ich... bei ner Fahrschule oder so mal 1-2 Stunden mit-anhänger-fahren buch *g*