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Strafantrag gegen Unfallverursacher?

Würdet ihr Strafantrag stellen?

  • ja

    Stimmen: 0 0,0%
  • nein

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    0
  • Umfrage geschlossen .
C
Benutzer48693  Verbringt hier viel Zeit
  • #1
Hallo,

Anfang Mai waren wir mit vier Leuten auf einer Motorradtour. Ich fuhr an dritter Stelle. An einer Einmündung von rechts hat ein älterer Mann zunächst die beiden vor mir Fahrenden vorbei gelassen und mir anschließende die Vorfahrt genommen. Ich habe Prellungen an Hand- und Schultergelenk und 6 Brüche an 5 Rippen. Motorrad und -kleidung sind Totalschaden.

Wir sind mit 40-50 km/h erkennbar in einer Kolonne mit ca. 5-10 m Abstand gefahren. Wie der Mann zwei Motorrädern die Vorfahrt gewähren und dann das dritte Motorrad umfahren konnte, ist mir eine Rätsel.

Jetzt habe ich von der Polizei einen Zeugenfragebogen bekommen. Dort werde ich u.a. gefragt, ob ich gegen den Unfallverursacher Strafantrag stellen möchte. Würdet ihr das machen? Ich gehe nicht davon aus, dass der Mann das absichtlich gemacht hat. Dennoch ist mein Schaden und die Schmerzen groß.

Grüße

CePe
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #2
Dein Schaden und deine Schmerzen haben aber nichts damit zu tun ob du Strafantrag stellst oder nicht denn der Strafantrag betrifft nru die strafrechtliche Seite der Geschichte deine Schäden sind aber zivilrechtlich durchzusetzten in sofern kann ich dir nur den Weg zum Anwalt empfehlen da hier weitergehende Rechtsberatung verboten ist
 
C
Benutzer48693  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #3
Dein Schaden und deine Schmerzen haben aber nichts damit zu tun ob du Strafantrag stellst oder nicht denn der Strafantrag betrifft nru die strafrechtliche Seite der Geschichte deine Schäden sind aber zivilrechtlich durchzusetzten in sofern kann ich dir nur den Weg zum Anwalt empfehlen da hier weitergehende Rechtsberatung verboten ist

Um Rechtsberatung geht es hier auch nicht. Um Sachschaden und Schmerzensgeld kümmert sich bereits ein Anwalt.

Es geht mir nur um die Frage, ob ich Strafantrag stellen soll oder nicht.
 
K
Benutzer Gast
  • #4
Es geht mir nur um die Frage, ob ich Strafantrag stellen soll oder nicht.

Das ist doch nichts, was man mittels einer Umfrage in einem Forum entscheidet. :rolleyes:

Du hast einen Anwalt, berate dich doch auch mit ihm, was du bzgl. des Strafantrages machen sollst. Letzten Endes entscheidet ohnehin die Staatsanwaltschaft, wie weiter vorgegangen wird.
 
FinalChapter83
Benutzer49550  (40) Beiträge füllen Bücher
  • #5
Das ist doch nichts, was man mittels einer Umfrage in einem Forum entscheidet. :rolleyes:

Du hast einen Anwalt, berate dich doch auch mit ihm, was du bzgl. des Strafantrages machen sollst. Letzten Endes entscheidet ohnehin die Staatsanwaltschaft, wie weiter vorgegangen wird.
Eben. Ich würde das mit unter davon abhängig machen wie der Herr dann reagiert hat. Und ggfls. auch davon ob er eine Gefahr für den Verkehr darstellt oder ob man das einfach als menschlichen Fehler einstufen kann. Ich geh davon aus das jeder der im Verkehr teilnimmt schonmal nicht ganz bei der Sache war, etwas übersehen hat,... Meist hat man dann einfach Glück das die andren noch rechtzeitig reagieren.
 
C
Benutzer48693  Verbringt hier viel Zeit
  • Themenstarter
  • #6
Das ist doch nichts, was man mittels einer Umfrage in einem Forum entscheidet. :rolleyes:

Du hast einen Anwalt, berate dich doch auch mit ihm, was du bzgl. des Strafantrages machen sollst. Letzten Endes entscheidet ohnehin die Staatsanwaltschaft, wie weiter vorgegangen wird.

Warum nicht? Es ist ja eine "Gewissensentscheidung" von mir. Da kann mir mein Anwalt auch nicht viel helfen. Gehen wir mal davon aus, mein Kreuz bei ja würde für den Verursacher bedeuten, dass er 3 Monate den Führerschein entzogen bekommt. Reicht es, dass der Mann mit dem Schrecken davon kommt, oder würdet ihr noch einen draufsetzen. Das ist hier die Frage.
 
FinalChapter83
Benutzer49550  (40) Beiträge füllen Bücher
  • #7
Warum nicht? Es ist ja eine "Gewissensentscheidung" von mir. Da kann mir mein Anwalt auch nicht viel helfen. Gehen wir mal davon aus, mein Kreuz bei ja würde für den Verursacher bedeuten, dass er 3 Monate den Führerschein entzogen bekommt. Reicht es, dass der Mann mit dem Schrecken davon kommt, oder würdet ihr noch einen draufsetzen. Das ist hier die Frage.
Und die können wir nicht beantworten weil wir nicht wissen wie der Unfallgegner reagiert hat (nach den Unfall versteht sich)! Das wäre für mich die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
 
Stonic
Benutzer13901  (48) Grillkünstler
  • #8
Ehrlich gesagt aendert es an dem Strafmaß nichts ob du strafantrag stellst oder nicht, da es eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr mit erheblichen Verletzungsfolgen war und insofern eh verfolgt wird
 
BigDigger
Benutzer76250  Planet-Liebe Berühmtheit
  • #9
Gehen wir mal davon aus, mein Kreuz bei ja würde für den Verursacher bedeuten, dass er 3 Monate den Führerschein entzogen bekommt. Reicht es, dass der Mann mit dem Schrecken davon kommt, oder würdet ihr noch einen draufsetzen.
Was heißt "draufsetzen"? Vekehrsrechtlich wird schon gegen den Unfallverursacher ermittelt. Und es kann sein, dass wegen der fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs bereits von Amts wegen ein Strafverfahren wegen der §§ 229, 315c StGB anhängig ist - dann ändert Dein Kreuz nichts. Über die Rechtsfolgen für den Verursacher solltest Du einen Richter/eine Richterin entscheiden lassen...
 
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